Basistarif PKV Notlösung für Privatversicherte
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Der Basistarif soll Privatversicherten helfen, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können – oder lange Zeit keine Krankenversicherung hatten und sich nun privat versichern müssen. Die Versicherer dürfen den Basistarif niemandem verweigern, der die Voraussetzungen dafür erfüllt. Vor dem Wechsel in den Basistarif solltest Du aber einiges beachten.
Falls Du nach dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten bist, darfst Du jederzeit und ohne Vorbedingungen in den Basistarif wechseln. Hast Du Deinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen, kannst Du in den Basistarif wechseln, sofern Du
mindestens 55 Jahre alt bist oder
eine gesetzliche Rente beziehungsweise eine Beamtenpension beziehst oder
nachweislich den Versicherungsbeitrag nicht mehr aufbringen kannst.
Für die meisten Versicherten, die ihren Vertrag vor 2009 abgeschlossen haben, ist aber der andere Sozialtarif der PKV, der Standardtarif, die günstigere Lösung.
Auch wenn Du bisher nicht krankenversichert bist und die private Krankenversicherung für Dich zuständig ist, muss Dich jeder Versicherer in den Basistarif aufnehmen.
Der Basistarif muss nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sein (§ 193 Abs. 5 VVG). Das bedeutet, dass Du auf umfangreicheren Versicherungsschutz verzichten musst. In einigen Bereichen unterscheiden sich die Leistungen im Basistarif beträchtlich von denen einer guten privaten Krankenversicherung.
Wie ein gesetzlich Versicherter bekommst Du für Zahnersatz zum Beispiel nur einen Zuschuss und musst die restlichen Kosten selbst tragen. Auch die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen zu Medikamenten, Hilfsmitteln oder Physiotherapie musst Du leisten, wenn Du im Basistarif versichert bist.
Deshalb solltest Du zunächst prüfen, ob der Wechsel in einen anderen Tarif Deines Versicherers möglich ist. Das kann teilweise günstiger und sinnvoller sein, als in den Basistarif zu wechseln.
Der Vorteil des Basistarifs: Dein Gesundheitszustand hat keine Auswirkungen auf die Beiträge. Anders als bei regulären Tarifen darf der Versicherer im Basistarif keinen Risikozuschlag von Dir verlangen. Er darf auch keine Leistungen ausschließen, weil Du Vorerkrankungen hast.
Mehr Informationen über die Leistungen des Basistarifs im Detail findest Du in dieser Broschüre des PKV-Verbands.
Die Kassenärztliche Vereinigung muss die Versorgung der Patienten im Basistarif gewährleisten. Im Gegenzug musst Du als Versicherter bei einem Arztbesuch darauf hinweisen, dass Du im Basistarif versichert bist. Die Kassenärzte rechnen dann andere Gebührensätze ab als üblicherweise bei Privatpatienten.
Es kann aber auch passieren, dass Du auf einem Teil Deiner Arztrechnungen sitzenbleibst. Das ist der Fall, wenn Du Deinem Arzt vor der Behandlung nicht sagst, dass Du im Basistarif bist, Du Dich nicht von einem Kassenarzt behandeln lässt oder bewusst Leistungen in Anspruch nimmst, die über die der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Diese Differenz bekommst Du dann nicht von Deiner privaten Krankenversicherung erstattet.
Einen Mindestbeitrag im Basistarif gibt es nicht. Der Höchstbeitrag hingegen ist begrenzt auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Kassen. 2023 liegt dieser Höchstbeitrag bei rund 808 Euro im Monat. Hinzu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung. Mit der jährlichen Erhöhung der geltenden Beitragsbemessungsgrenze steigt auch der Höchstbeitrag.
Beim Wechsel in den Basistarif werden Deine Altersrückstellungen angerechnet. Die Altersrückstellungen sind der Teil der Beiträge, den die Versicherung anspart, um den Beitrag im Alter stabil zu halten. Dennoch zahlen viele Versicherte den Höchstbeitrag.
Im Basistarif muss außerdem jeder Versicherte den vollen Beitrag zahlen. Das ist ein Nachteil im Vergleich zum Standardtarif. Dort gilt: Wenn Du ebenso wie Dein Ehepartner privat versichert bist, zahlt Ihr zusammen nicht mehr als 150 Prozent des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, sofern Euer Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Dadurch ist der Standardtarif für privat versicherte Ehepaare finanziell oft sehr günstig.
Sofern es bei Dir finanziell so schlecht aussieht, dass Du hilfebedürftig bist oder durch den hohen Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würdest, muss die Versicherung den Beitrag halbieren. In Notlagen musst Du im Basistarif also höchstens 404 Euro (Stand: 2023) zahlen. Ist das immer noch zu teuer, beteiligt sich das Jobcenter oder Sozialamt am verminderten Beitrag. Der Begriff Hilfebedürftigkeit orientiert sich am Sozialgesetzbuch (§ 9 SGB II).
Den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst Du zusammen mit dem Bürgergeld (ehemals: Arbeitslosengeld II) beim Jobcenter beantragen. Alle Informationen dazu findest Du in diesem Merkblatt der Arbeitsagentur. Falls sich durch die Halbierung des Versicherungsbeitrags vermeiden lässt, dass Du Hilfe vom Amt in Anspruch nehmen musst, stellt Dir das Jobcenter eine entsprechende Bescheinigung aus. Die reichst Du bei Deiner Krankenversicherung ein und diese darf daraufhin nur noch den halben Beitrag im Basistarif berechnen.
Die Versicherungsunternehmen müssen Dir im Basistarif eine Selbstbeteiligung anbieten, und zwar in Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro im Jahr. Die Entscheidung dafür ist allerdings nur sinnvoll, wenn sich im Gegenzug auch der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung deutlich reduziert. Gerade bei niedrigeren Selbstbehaltsstufen ist das nicht immer der Fall. Außerdem zahlt das Jobcenter keinen Zuschuss zum Selbstbehalt.
Grundsätzlich musst Du die Selbstbeteiligung im Basistarif mindestens drei Jahre beibehalten. Stellt sich jedoch heraus, dass durch die vereinbarte Selbstbeteiligung der Versicherungsbeitrag nicht angemessen sinkt, kannst Du jederzeit verlangen, dass Deine Versicherung auf den Basistarif ohne Selbstbehalt umstellt.
Wenn Du möchtest, kannst Du neben dem Basistarif Zusatzversicherungen beim selben oder einem anderen Anbieter abschließen, um Deine Gesundheitsversorgung über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus aufzustocken. Das musst Du Dir aber leisten können.
Wenn Du seit dem 15. März 2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif gewechselt bist, kannst Du innerhalb von zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung in Deinen Ursprungstarif zurückkehren – sofern Du dann nicht mehr hilfebedürftig bist (§ 204 Abs. 2 VVG). Dafür musst Du innerhalb von drei Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit einen Antrag bei Deiner Krankenversicherung stellen.
Diese Neuerung hat der Bundestag in der Corona-Pandemie beschlossen. Die Regelung gilt aber zeitlich unbegrenzt und sorgt dafür, dass Du wegen einer kurzen finanziellen Krise nicht dauerhaft auf bessere Leistungen verzichten musst. Bist Du hingegen wegen Deines geringen Einkommens länger als zwei Jahre hilfebedürftig, ist eine Rückkehr aus dem Basistarif in einen regulären Tarif deutlich schwieriger. Denn dann musst Du die Gesundheitsprüfung der Versicherung bestehen, um Dich wieder in einem leistungsstärkeren Tarif versichern zu können.
Viele Privatversicherte, die 55 Jahre oder älter sind, können zwischen dem Basistarif und dem Standardtarif wählen. Der Standardtarif ist in den meisten Fällen die deutlich billigere Variante. Der Beitrag allein sollte aber nicht entscheiden, da der Basistarif in einigen Bereichen etwas bessere Leistungen bietet. Folgende Tabelle hilft bei der Wahl des richtigen Tarifs:
| Standardtarif | Basistarif |
---|---|---|
Beitrag |
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Leistungen |
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|
Zusatzversicherungen |
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Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 24. Januar 2023)
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