Beitragsrückerstattung Wann die private Krankenversicherung Dir Beiträge zurückzahlt
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wenn Du privatversichert bist, hast Du die Chance, einmal im Jahr Geld zurückzubekommen. Und zwar dann, wenn Du einen Tarif mit Beitragsrückerstattung abgeschlossen hast und keine Rechnungen bei Deiner Versicherung einreichst. Das klingt zwar gut, aber die Beitragsrückerstattung lohnt sich nicht in jedem Fall.
In der privaten Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Arten der Beitragsrückerstattung. Am üblichsten ist die Beitragsrückerstattung, die Du bekommst, wenn Du ein Jahr lang keine Leistungen Deiner Versicherung in Anspruch nimmst. Das heißt, Du reichst keine Rechnungen für Arztbesuche, Medikamente oder Ähnliches ein. Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen bezahlen die Versicherungen meist, ohne dass das die Beitragsrückerstattung gefährdet.
Mit der Erstattung belohnen die Versicherer Kunden, die keine Kosten verursacht haben. Du bekommst dann einen Teil der gezahlten Beiträge zurück – entweder einen prozentualen Anteil vom Jahresbeitrag oder ganze Monatsbeiträge. Nach einem Jahr kann es so beispielsweise 15 Prozent Rückerstattung geben oder zwei oder drei Monatsbeiträge. Oftmals steigt die Erstattung, wenn Du mehrere Jahre lang keine Rechnungen einreichst. Lass Dich durch die Aussicht auf eine Rückerstattung aber nicht davon abhalten, zum Arzt zu gehen, wenn Du krank bist.
Einige Versicherer bieten auch eine kleine Erstattung an, wenn Du Rechnungen sammelst und sie nur ein- bis zweimal im Jahr einreichst. Das spart den Versicherungen Verwaltungsaufwand.
Ob Du eine Erstattung bekommen kannst und wie hoch sie ausfällt, ist in den Bedingungen Deines Tarifs festgelegt. Die meisten Versicherer bieten allerdings nur eine erfolgsabhängige Beitragsrückzahlung an. „Erfolgsabhängig“ bedeutet, dass das Unternehmen in dem betreffenden Jahr wirtschaftlich erfolgreich war und ausreichend Überschüsse erwirtschaftet hat, um einen Teil wieder an seine Versicherten auszuschütten. Damit hast Du keinen Anspruch auf die Rückerstattung, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Versicherers.
Da es keine Garantie gibt, dass und wie oft Du wirklich Geld zurückbekommst, sollte die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung nicht ausschlaggebend sein bei der Entscheidung für einen PKV-Tarif. Auf welche Leistungen Du stattdessen achten solltest, haben wir für Dich in einer Übersicht zum Herunterladen zusammengestellt. In unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung findest Du weitere hilfreiche Tipps für die Auswahl der passenden Versicherung.
Neben dem weit verbreiteten Modell der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattungen gibt es auch einzelne Tarife, in denen die Rückzahlung garantiert ist. Das ist der Fall, wenn in den Versicherungsbedingungen eindeutig geregelt ist, dass Du Geld zurückbekommst, sofern Du im betreffenden Jahr keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen hast.
Unter welchen Bedingungen Du von der Versicherung Geld zurückkriegst, steht im Detail in den Versicherungsbedingungen Deines Tarifs. Häufig gelten aber Voraussetzungen wie diese:
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst Du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das solltest Du bedenken, wenn Du überlegst, eine Beitragsrückerstattung in Anspruch zu nehmen. Denn nicht in jedem Fall sparst Du durch die Erstattung Geld.
Das Finanzamt berücksichtigt bei der Einkommensteuer nämlich nur Versicherungsbeiträge steuermindernd, die Dich auch tatsächlich belastet haben. Die Beitragserstattung musst Du in Deiner Steuererklärung deshalb mit Deinen gezahlten Beiträgen verrechnen – und zwar in dem Jahr, in dem Dir das Geld von der Versicherung ausbezahlt wird.
Krankheitskosten kannst Du erst dann als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, wenn die für Dich zumutbare Eigenbelastung überschritten ist. Wie sich Deine Belastungsgrenze berechnet, erklären wir Dir in unserem Ratgeber zu Krankheitskosten.
Durch die Berücksichtigung bei der Steuer kann es passieren, dass es Dir gar nichts bringt, Deine Behandlungskosten selbst zu zahlen, weil der steuerliche Nachteil die Erstattung auffrisst. Ein Beispiel dafür zeigt unsere Tabelle:
Behandlungskosten übers Jahr | 350 Euro |
davon selbst bezahlt | 350 Euro |
Beitragsrückerstattung | 550 Euro |
Steuernachteil durch Rückerstattung bei 42 Prozent Steuersatz | 231 Euro |
verbleibende Beitragsrückerstattung nach Steuerabzug | 319 Euro |
Annahme: Die Behandlungskosten können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 10. Mai 2022)
In unserem Beispiel ist der Betrag, der von der Beitragsrückerstattung nach Steuern bleibt, niedriger als die Arztkosten, die Du dafür selbst hättest zahlen müssen. In unserem Beispiel hättest Du mit der Beitragsrückerstattung also Verlust gemacht.
Das Modell der Beitragsrückerstattung lohnt sich deshalb vor allem, wenn Du im betreffenden Jahr gar nicht zum Arzt musstest. In anderen Fällen solltest Du prüfen, ob es sich finanziell für Dich lohnt, die Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen.
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