Bei­trags­rück­er­statt­ung Wann die private Kran­ken­ver­si­che­rung Dir Beiträge zurückzahlt

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du für Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) einen Tarif mit Bei­trags­rück­er­statt­ung abgeschlossen hast, bekommst Du einen Teil der Beiträge zurück, sofern Du das Jahr über keine Rechnungen einreichst.
  • Die Bei­trags­rück­er­statt­ung gibt es jedoch meist nur, wenn es für die Ver­si­che­rung wirtschaftlich gut lief.
  • Auch wenn Du nur ein- oder zweimal im Jahr Rechnungen einreichst, gibt es in einigen Tarifen Geld zurück.

So gehst Du vor

  • Wähle Deinen Tarif nicht nach der versprochenen Rückerstattung aus, denn die ist nicht garantiert. Wirklich wichtige Leistungen, die eine gute PKV bieten sollte, haben wir für Dich in einer Übersicht zum Herunterladen zusammengefasst.

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  • Die Bei­trags­rück­er­statt­ung hat einen steuerlichen Nachteil. Bevor Du sie in Anspruch nimmst, solltest Du deshalb durchrechnen, ob Du damit überhaupt Geld sparst. Details dazu liest Du im Text.

Wenn Du privatversichert bist, hast Du die Chance, einmal im Jahr Geld zurückzubekommen. Und zwar dann, wenn Du einen Tarif mit Bei­trags­rück­er­statt­ung abgeschlossen hast und keine Rechnungen bei Deiner Ver­si­che­rung einreichst. Das klingt zwar gut, aber die Bei­trags­rück­er­statt­ung lohnt sich nicht in jedem Fall.

Wie funktioniert die Bei­trags­rück­er­statt­ung?

In der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es unterschiedliche Arten der Bei­trags­rück­er­statt­ung. Am üblichsten ist die Bei­trags­rück­er­statt­ung, die Du bekommst, wenn Du ein Jahr lang keine Leistungen Deiner Ver­si­che­rung in Anspruch nimmst. Das heißt, Du reichst keine Rechnungen für Arztbesuche, Medikamente oder Ähnliches ein. Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen bezahlen die Ver­si­che­rungen meist, ohne dass das die Bei­trags­rück­er­statt­ung gefährdet.

Mit der Erstattung belohnen die Versicherer Kunden, die keine Kosten verursacht haben. Du bekommst dann einen Teil der gezahlten Beiträge zurück – entweder einen prozentualen Anteil vom Jahresbeitrag oder ganze Monatsbeiträge. Nach einem Jahr kann es so beispielsweise 15 Prozent Rückerstattung geben oder zwei oder drei Monatsbeiträge. Oftmals steigt die Erstattung, wenn Du mehrere Jahre lang keine Rechnungen einreichst. Lass Dich durch die Aussicht auf eine Rückerstattung aber nicht davon abhalten, zum Arzt zu gehen, wenn Du krank bist.

Einige Versicherer bieten auch eine kleine Erstattung an, wenn Du Rechnungen sammelst und sie nur ein- bis zweimal im Jahr einreichst. Das spart den Ver­si­che­rungen Verwaltungsaufwand.

Die Erstattung ist meist nicht garantiert

Ob Du eine Erstattung bekommen kannst und wie hoch sie ausfällt, ist in den Bedingungen Deines Tarifs festgelegt. Die meisten Versicherer bieten allerdings nur eine erfolgsabhängige Beitragsrückzahlung an. „Erfolgsabhängig“ bedeutet, dass das Unternehmen in dem betreffenden Jahr wirtschaftlich erfolgreich war und ausreichend Überschüsse erwirtschaftet hat, um einen Teil wieder an seine Versicherten auszuschütten. Damit hast Du keinen Anspruch auf die Rückerstattung, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Versicherers.

Da es keine Garantie gibt, dass und wie oft Du wirklich Geld zurückbekommst, sollte die Möglichkeit einer Bei­trags­rück­er­statt­ung nicht ausschlaggebend sein bei der Entscheidung für einen PKV-Tarif. Auf welche Leistungen Du stattdessen achten solltest, haben wir für Dich in einer Übersicht zum Herunterladen zusammengestellt. In unserem Ratgeber zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung findest Du weitere hilfreiche Tipps für die Auswahl der passenden Ver­si­che­rung.

Mehr dazu im Ratgeber Private Kran­ken­ver­si­che­rung

Zum Ratgeber

Erfolgsunabhängige Bei­trags­rück­er­statt­ung ist selten

Neben dem weit verbreiteten Modell der erfolgsabhängigen Bei­trags­rück­er­statt­ungen gibt es auch einzelne Tarife, in denen die Rückzahlung garantiert ist. Das ist der Fall, wenn in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen eindeutig geregelt ist, dass Du Geld zurückbekommst, sofern Du im betreffenden Jahr keine Leistungen der Ver­si­che­rung in Anspruch genommen hast.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Erstattung?

Unter welchen Bedingungen Du von der Ver­si­che­rung Geld zurückkriegst, steht im Detail in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen Deines Tarifs. Häufig gelten aber Voraussetzungen wie diese:

  • Im abgelaufenen Kalenderjahr hast Du keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht. Bei einigen Tarifen kannst Du Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen allerdings geltend machen, ohne dass dies Deinen Erstattungsanspruch beeinflusst.
  • Du hast alle Deine Beiträge gezahlt, bist also nicht im Rückstand.
  • Das Ver­si­che­rungsverhältnis ist ungekündigt.

Wie wirkt sich die Rückerstattung auf die Steuer aus?

Die Beiträge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung kannst Du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das solltest Du bedenken, wenn Du überlegst, eine Bei­trags­rück­er­statt­ung in Anspruch zu nehmen. Denn nicht in jedem Fall sparst Du durch die Erstattung Geld.

Das Finanzamt berücksichtigt bei der Einkommensteuer nämlich nur Ver­si­che­rungsbeiträge steuermindernd, die Dich auch tatsächlich belastet haben. Die Beitragserstattung musst Du in Deiner Steu­er­er­klä­rung deshalb mit Deinen gezahlten Beiträgen verrechnen ­– und zwar in dem Jahr, in dem Dir das Geld von der Ver­si­che­rung ausbezahlt wird.

Krankheitskosten kannst Du erst dann als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, wenn die für Dich zumutbare Eigenbelastung überschritten ist. Wie sich Deine Belastungsgrenze berechnet, erklären wir Dir in unserem Ratgeber zu Krankheitskosten.

Durch die Berücksichtigung bei der Steuer kann es passieren, dass es Dir gar nichts bringt, Deine Behandlungskosten selbst zu zahlen, weil der steuerliche Nachteil die Erstattung auffrisst. Ein Beispiel dafür zeigt unsere Tabelle:

Beispiel zur Auswirkung einer Bei­trags­rück­er­statt­ung

Behandlungskosten übers Jahr

350 Euro

davon selbst bezahlt

350 Euro

Bei­trags­rück­er­statt­ung

550 Euro

Steuernachteil durch Rückerstattung bei 42 Prozent Steuersatz

231 Euro

verbleibende Bei­trags­rück­er­statt­ung nach Steuerabzug

319 Euro

Annahme: Die Behandlungskosten können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 10. Mai 2022)

In unserem Beispiel ist der Betrag, der von der Bei­trags­rück­er­statt­ung nach Steuern bleibt, niedriger als die Arztkosten, die Du dafür selbst hättest zahlen müssen. In unserem Beispiel hättest Du mit der Bei­trags­rück­er­statt­ung also Verlust gemacht.

Das Modell der Bei­trags­rück­er­statt­ung lohnt sich deshalb vor allem, wenn Du im betreffenden Jahr gar nicht zum Arzt musstest. In anderen Fällen solltest Du prüfen, ob es sich finanziell für Dich lohnt, die Ver­si­che­rung nicht in Anspruch zu nehmen.

Autor
Julia Rieder

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