München, 16.04.2025 – Im Jahr 2024 haben sich so viele Menschen wie nie zuvor bei der außergerichtlichen Schlichtungsstelle der Versicherungsombudsfrau über ihre Versicherung beschwert. Die Schlichtungsstelle teilte am 16.04.2025 mit: Insgesamt 21.548 Beschwerden wurden eingereicht, davon waren 15.659 zulässig – ein Plus von 19,5 Prozent bzw. 18,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für den meisten Ärger sorgten die Kfz- und Rechtsschutzversicherungen. Der unabhängige Geldratgeber Finanztip erklärt Verbrauchern, wie sie den größten Ärger von vornherein vermeiden können.
Laut Bericht des Versicherungsombudsmann e. V. beklagen sich Versicherte zunehmend über eine verzögerte Leistungsbearbeitung. Außerdem nimmt die Zahl der Beschwerden zu, die mit einer ausbleibenden oder stark gestörten Kommunikation begründet werden. „Die Beschwerden zeigen deutlich, wo es in der Praxis hakt: Verbraucher bleiben im Unklaren und müssen mühsam bei ihrem Versicherer nachfragen”, so Saidi Sulilatu, Chefredakteur von Finanztip.
Dabei ist die Vorgabe für die Bearbeitungsdauer klar: Die Finanzaufsicht BaFin erwartet, dass Versicherer bei durchschnittlich gelagerten Versicherungsfällen Leistungsanträge innerhalb eines Monats abschließend bearbeiten müssen. Reagiert der Versicherer nicht fristgerecht, können Betroffene ein kostenfreies Schlichtungsverfahren bei der Ombudsfrau einleiten. 52,4 Prozent der zulässigen Beschwerden führten im Jahr 2024 zu einem Erfolg für die Verbraucher (ohne Lebensversicherungssparte). In über 80 Prozent der Streitfälle ging es um weniger als 5.000 Euro.
Kfz-Versicherung: Verwirrung nach Versicherungswechsel
Über Kfz-Versicherungen (Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Kaskoversicherung zusammengenommen) beschweren sich Verbraucher besonders häufig bei der Versicherungsombudsfrau: 2024 zählte sie 3.554 zulässige Beschwerden (Vorjahr: 2.407). Häufigster Grund für Beschwerden ist die Einstufung in eine vermeintlich falsche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nach einem Versicherungswechsel. „Viele Wechsler wundern sich, weil Sonderregelungen wie Rabattschutz oder SF-Klassen-Retter beim alten Anbieter galten, beim neuen aber nicht übernommen werden“, erklärt Sulilatu. Das Problem: Nach einem Wechsel zu einem neuen Versicherer rechnet der oftmals wieder mit der SF-Klasse, in die der Autofahrer ohne Rabattschutz eingestuft wird. Finanztip empfiehlt: Finger weg von Werbeversprechen wie Rabattschutz oder Rabattretter. Stattdessen sorgfältig Tarife auf dem vom Geldratgeber empfohlenen Weg vergleichen: Zunächst bei Verivox oder Check24 den Beitrag berechnen lassen. Und dann zusätzlich noch bei der HUk24 ein Angebot einholen.
Rechtsschutz: Wann die Versicherung wirklich zahlt
Auch bei Rechtsschutzversicherungen steigerten sich die zulässigen Beschwerden im vergangenen Jahr: 2.936 (2023: 2.637). Dabei geht es vor allem um Ansprüche nach Datenlecks bei Social-Media-Plattformen. Oft übernehmen Rechtsschutzversicherer die Kosten nicht, weil bestimmte Risiken ausgeschlossen oder Wartezeiten nicht eingehalten wurden. „In den meisten Bereichen gilt eine Wartezeit. Erst drei Monate nach Abschluss kann die Versicherung genutzt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Vertrag frühzeitig abschließen – nicht erst, wenn sich ein Streit anbahnt“, so Sulilatu. Empfehlenswerte Tarife für die Rechtsschutzversicherung sind laut Finanztip: WGV PBV Optimal, Arag Aktiv Komfort und wenn Verbraucher bereit sind, unter Umständen eine höhere Selbstbeteiligung zu zahlen, Huk-Coburg PBV Plus.
Finanztip gibt Tipps zur Beschwerde – und zur Vermeidung
Finanztip erklärt in einem umfassenden Ratgeber, wie Verbraucher bei Ärger mit der Versicherung am besten vorgehen – und wie sich viele Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden lassen.