Statement Finanztip-Chef Tenhagen fordert: Banken müssen Verwahrentgelte aus ihren Geschäftsbedingungen streichen

Berlin, 06.02.2025 – Statement von Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des unabhängigen Geldratgebers Finanztip, zum aktuellen BGH-Urteil zu Verwahrentgelten – auch Negativzinsen genannt.

Betroffene sind gezwungen, selbst aktiv zu werden, um das von Banken illegal einbehaltene Geld zurückzufordern – Banken und Sparkassen durften bei Sparern und Tagesgeldkunden nie Verwahrentgelte kassieren, auch nicht in einer Niedrigzinsphase. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil diese Woche unmissverständlich klargestellt. Leider hat das Gericht Banken und Sparkassen nicht verurteilt, von sich aus das Geld zurückzuzahlen. Nicht einmal die Kunden informieren müssen sie. Wir reden hier immerhin von 455 Geldinstituten, die beispielsweise allein im Jahr 2022 solche Verwahrentgelte auf Einlagen verlangten.“

Finanztip-Musterbrief hilft Kunden, sich ihr Geld zurückzuholen. Da trotz gültiger Rechtsprechung die Verantwortung, wie so oft, auf die Betroffenen selbst abgewälzt wurde, haben wir bei Finanztip einen Musterbrief erstellt. Es kann ja nicht sein, dass Banken ihre Kunden illegal abkassieren und dann das Geld auch noch behalten wollen. Nach der heutigen Rechtsprechung wäre es nur legitim, wenn Banken Verwahrentgelte ganz aus ihren Geschäftsbedingungen streichen würden. Aktuell haben noch mindestens 99 Institute das Verwahrentgelt in ihren Geschäftsbedingungen nur ausgesetzt, aber nicht abgeschafft. Das zeigt eine Finanztip-Auswertung des Bafin-Kontenvergleichs.”

Hintergrund: Verwahrentgelte nach heutigem BGH-Urteil unzulässig

Der BGH hat am 04.02.2025 entschieden: Banken durften Verwahrentgelte für Spar- und Tagesgeldkonten nicht erheben. Bei Girokonten sind Negativzinsen zwar erlaubt, aber nur mit klaren und transparenten Klauseln. Viele Banken haben ihre Kunden also jahrelang zu Unrecht mit Gebühren belastet. Ihr Recht müssen Betroffene aber selbst einfordern.