Das Wichtigste in Kürze
- Auf größere Schenkungen werden Steuern fällig.
- Wie bei der Erbschaftssteuer gibt es bei der Schenkungssteuer drei Steuerklassen mit Freibeträgen von 20.000 bis zu 500.000 Euro – in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad.
So gehst Du vor
- Der schnellste Weg für die Ermittlung Deiner Schenkungssteuer ist unser Rechner.
- Bei einer Schenkung hast Du mehr steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten als beim Erben. Die wichtigsten Beispiele dazu findest Du in den Kapiteln 4 bis 8.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Wie Du Steuern ganz oder teilweise verhindern kannst, erfährst Du in der Finanztip-Checkliste „Erbschaftssteuer vermeiden“. Lade sie Dir hier herunter:
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Inhalt
- Wie hoch ist der Freibetrag bei der Schenkungssteuer?
- Schenkungssteuerrechner von Finanztip
- Kannst Du die Schenkungssteuer selbst berechnen?
- Wie funktioniert die Schenkung alle zehn Jahre?
- Wie sparst Du Steuern mit einer Kettenschenkung?
- Kannst Du die Schenkungssteuer mitschenken?
- Wem kann die Güterstandsschaukel helfen?
- Was ist mit der Schenkungssteuer im Familienpool?
- Schenkungssteuer 2023: was änderte sich?
- Was passiert aktuell mit der Schenkungssteuer?
- Wie viel nimmt der Staat beim Schenken ein?
Es klingt auf den ersten Blick logisch: Statt bei einem größeren Erbe Erbschaftssteuer zahlen zu müssen, könntest Du das zukünftige Erbe noch zu Lebzeiten Deinen Kindern oder anderen Verwandten schenken. Und diese müssten dann keine Steuer zahlen. Doch so ist es nicht. Denn der Gesetzgeber behandelt eine Schenkung unter Lebenden nahezu identisch wie ein Erbe. So sind die Regelungen dazu auch in einem Gesetz vereinigt, dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
Eine sprachliche Anmerkung: Du hast vielleicht schon gesehen, dass im Gesetz von Schenkungsteuer mit einem „s“ in der Mitte die Rede ist. Wir nutzen aber die gebräuchlichere und auch vom Duden akzeptierte Variante mit zwei „s“ in der Mitte, also Schenkungssteuer.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Schenkungssteuer?
Die Höhe des Freibetrags bei der Schenkungssteuer liegt wie bei der Erbschaftssteuer zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Er hängt von Deinem Verwandtschaftsgrad mit der Person ab, die Dir etwas schenkt. Je enger der Grad Deiner Verwandtschaft, desto höher ist Dein Freibetrag.
Zudem gibt es drei Steuerklassen von I bis III. Diese haben aber nichts mit den gewohnten Steuerklassen bei der Einkommensteuer zu tun.
Die Freibeträge und Steuerklassen sind bei einer Schenkung fast identisch mit denen der Erbschaftssteuer. Nachlesen kannst Du das in den Paragrafen 15 und 16 ErbStG. Oder kompakt in der folgenden Tabelle.
Tabelle: Freibeträge und Steuerklassen bei einer Schenkung
Freibetrag | Steuerklasse | |
---|---|---|
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro | I |
Kinder und Stiefkinder | 400.000 Euro | I |
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind | 400.000 Euro | I |
Enkel, deren Eltern noch leben | 200.000 Euro | I |
Urenkel | 100.000 Euro | I |
Eltern und Großeltern | 20.000 Euro | II |
Geschwister und deren Kinder | 20.000 Euro | II |
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern | 20.000 Euro | II |
geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner | 20.000 Euro | II |
alle anderen beschenkten Personen | 20.000 Euro | III |
Quelle: Paragraf 15 und 16 ErbStG (Stand: 6. Oktober 2025)
Wer gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I?
Zur Steuerklasse I gehören neben den Ehegatten und Lebenspartnern nur Nachkommen in direkter Linie, mit unterschiedlich hohen Freibeträgen. Das sind Kinder, Enkel und Urenkel.
Was ist der Unterschied zur Erbschaftssteuer?
Eltern und Großeltern schneiden bei einer Schenkung steuerlich schlechter ab als bei einem Erbe. Denn im Erbfall gehören sie zur Steuerklasse I, bei einer Schenkung zur schlechteren Steuerklasse II. Auch der Freibetrag ist beim Erben mit 100.000 Euro höher als bei einer Schenkung mit 20.000 Euro. Erbschaften und Schenkungen werden ansonsten steuerlich gleich behandelt. In Paragraf 1 ErbStG heißt es: „Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen: 1. der Erwerb von Todes wegen; 2. die Schenkungen unter Lebenden …“ Punkt 1 ist übrigens die amtliche Bezeichnung für Erbe.
Wichtig: Wenn Du Dein Vermögen oder Teile davon verschenkst, wirst nicht Du selbst steuerpflichtig. Denn das betrifft nur die Personen, die beschenkt werden. Überschreitet der Wert der Schenkung den Freibetrag, müssen Beschenkte Schenkungssteuer zahlen.
Wer hat bei einer Schenkung nur einen Freibetrag von 20.000 Euro?
Alle beschenkten Personen, die nicht direkte Nachkommen sind, haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Die Unterscheidung in Steuerklasse II oder III ist wichtig, weil dafür unterschiedliche Steuersätze gelten.
Was ist mit Neffen und Nichten bei einer Schenkung?
Wenn Neffen und Nichten etwas von Onkel oder Tante geschenkt bekommen, können sie in Steuerklasse II oder in Steuerklasse III sein. Wie erklären das an einem Beispiel.
- Nehmen wir an, Dein Onkel schenkt Dir 50.000 Euro. Wenn er der Bruder Deiner Mutter oder Deines Vaters ist, dann bist Du in Steuerklasse II.
- Ist er aber nur angeheiratet, dann bist Du in der schlechteren Steuerklasse III. Das heißt, seine Frau, also Deine Tante, ist die Schwester Deiner Mutter oder Deines Vaters.
Cousinen und Cousins gehören wie Onkel und Tanten als beschenkte Personen übrigens immer zur Steuerklasse III.
Wann musst Du Schenkungssteuer zahlen?
Liegt der Wert Deines Geschenks unter dem Freibetrag, musst die beschenkte Person keine Schenkungssteuer zahlen. Versteuert wird nur das, was über dem Freibetrag liegt. Hast Du zum Beispiel 300.000 Euro erhalten und Dein Freibetrag liegt bei 200.000 Euro, musst Du nur für 100.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.
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Schenkungssteuerrechner von Finanztip
Du musst für den Rechner nur wissen, wie hoch Deine erhaltene Schenkung in Euro ist.
- Gib diese Zahl in vollen Euro in das obere Eingabefeld ein.
- Klicke dann in das untere Eingabefeld und wähle aus, wie Du mit der Person verwandt bist, von der Du die Schenkung erhalten hast.
- Die Auswahl dort ist abschließend, das heißt, findest Du Dich in den ersten Zeilen nicht wieder, wählst Du die Zeile ganz unten aus.
- Klicke nun auf „Jetzt berechnen“.
Schenkungssteuer berechnen
Kannst Du die Schenkungssteuer selbst berechnen?
Ja, Du kannst die Schenkungssteuer selbst berechnen. Das Ganze ist in Paragraf 19 ErbStG festgeschrieben.
Natürlich kannst du auch den Schenkungssteuerrechner von Finanztip nutzen. Aber manchmal ist die gleich folgende Tabelle trotzdem hilfreich. Zum Beispiel, um zu erkennen, bei welchen Beträgen sich Steuersätze ändern.
Bedenke: Die gleich folgende Tabelle zeigt Dir die Steuersätze für Deine Schenkung abzüglich Deines Freibetrags. Bekommst Du zum Beispiel von Deiner Tante 80.000 Euro geschenkt, musst Du den Freibetrag von 20.000 Euro abziehen. Erst danach kannst Du die Schenkungssteuer berechnen. Zu versteuern sind für Dich als Neffe demnach 60.000 Euro in Steuerklasse II, also mit 15 Prozent, was 9.000 Euro Steuer sind.
Allerdings nur, wenn die Tante die Schwester Deines Vaters oder Deiner Mutter ist. Ist sie hingegen nur angeheiratet, werden die 60.000 Euro nach Steuerklasse III mit 30 Prozent versteuert. Du zahlst in diesem Fall mit 18.000 Euro doppelt so viel Schenkungssteuer.
Steuersätze Schenkungssteuer
Wert der Schenkung (oberhalb Freibetrag) | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Quelle: Paragraf 19 ErbStG, Stand: 6. Oktober 2025
Du siehst, dass die Steuersätze bei einer Schenkung in der Steuerklasse I am niedrigsten sind, das betrifft Partner und die Nachkommen in direkter Linie. Meist sind zudem die Sätze in Steuerklasse III höher als in Steuerklasse II.
Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei 450.000 Euro?
Wer genau 450.000 Euro geschenkt bekommt, muss ganz unterschiedlich Steuern zahlen. Das zeigen die folgenden Beispiele, immer abzüglich der jeweiligen Freibeträge:
- Ehepartner müssen keine Schenkungssteuer darauf zahlen.
- Kinder müssen 50.000 Euro versteuern, zahlen also 3.500 Euro Schenkungssteuer.
- Enkel, deren Eltern noch leben, müssen schon 250.000 Euro versteuern, das ergibt 27.500 Euro Steuer.
- Geschwister sind mit 430.000 Euro dabei und müssen in Steuerklasse II 107.500 Euro Schenkungssteuer zahlen.
- Bei Cousins und Cousinen sind es zwar auch 430.000 Euro. Da sie aber zur Steuerklasse III gehören, sind es sogar 129.000 Euro Steuern.
Bedenke bei einer Schenkung auch, dass Du diese dem Finanzamt mitteilen musst. Was Du dabei beachten musst, steht ausführlich im Ratgeber zur Anzeigepflicht. Bei notariell beurkundeten Vermögensübertragungen, etwa einer Immobilie, erledigt das der Notar.
Mehr dazu im Ratgeber Schenkungssteuer Anzeigepflichten
Erfahre hier, was Du dem Finanzamt bei einer Schenkung oder Erbschaft melden musst.
Aber: Anders als beim Erbe gibt es bei einer Schenkung verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn Du Dich mit Deiner Familie rechtzeitig an einen Tisch setzt, lassen sich bei einer Schenkung im Vergleich zu einem Erbe in vielen Fällen Steuern sparen. Im besten Fall ist die Sache ohne Schenkungssteuer vom Tisch, bevor der Erbfall eintritt. Wir stellen Dir jetzt in den folgenden Kapiteln fünf Möglichkeiten vor.
Checkliste Erbschaftssteuer vermeiden
Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Verschaff Dir einen Überblick mit unserer Checkliste.
Wie funktioniert die Schenkung alle zehn Jahre?
Erhältst Du alle zehn Jahre eine Schenkung, kannst Du immer wieder den Freibetrag ausnutzen. Das ist die einfachste Art, Steuern zu sparen. Sie setzt aber voraus, dass rechtzeitig mit den Schenkungen begonnen wird.
Will zum Beispiel der Vater seiner Tochter 700.000 Euro vermachen, sollte er ihr zuerst 400.000 Euro schenken – das ist genau ihr Freibetrag bei der Schenkungssteuer. Zehn Jahre später kann er dann die restlichen 300.000 Euro schenken, die erneut steuerfrei sind. Wenn er hingegen die komplette Summe mit einem Mal schenkt, müsste die Tochter auf 300.000 Euro elf Prozent Schenkungssteuer zahlen, also 33.000 Euro.
Das alles ist auch beim Familienhaus machbar. Hier braucht es den Verkehrswert. Beträgt dieser etwa 600.000 Euro, könnte der Vater überlegen, zuerst die Hälfte zu übertragen und zehn Jahre später die zweite Hälfte.
Was passiert, wenn der Vater frühzeitig stirbt?
Stirbt der Vater innerhalb von zehn Jahren, werden die Schenkung und das Erbe zusammengezählt, der 10-Jahres-Effekt verpufft völlig. Schauen wir uns das in einem Beispiel an:
Nachdem der Vater seiner Tochter steuerfrei 400.000 Euro geschenkt hatte, stirbt er fünf Jahre später. Statt der zweiten steuerfreien Schenkung nach zehn Jahren erbt die Tochter die restlichen 300.000 Euro. Da die Schenkung erst fünf Jahre zurückliegt, zählt sie komplett zur Erbmasse. Der Grund: beide Vermögensübertragungen haben innerhalb von zehn Jahren stattgefunden. Das gilt generell, wenn er vor Ablauf der zehn Jahre verstirbt.
Die Tochter erbt die 300.000 Euro und hat mit den bereits geschenkten 400.000 Euro insgesamt 700.000 Euro Erbmasse. Sie muss 33.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen. Das ist exakt der Betrag, den sie als Schenkungssteuer hätte zahlen müssen, wenn ihr der Vater die kompletten 700.000 Euro auf einmal geschenkt hätte.
Was passiert, wenn der Vater noch einen Sohn hat?
Gibt es noch einen Sohn, wird die Rechnung komplizierter. Nehmen wir an, der gemeinsame Vater hatte sich mit seinem Sohn überworfen, wollte ihn deshalb enterben und machte die Schenkung an die Tochter. Aber natürlich hat der Sohn wenigstens Anspruch auf seinen Pflichtteil nach dem Tod des Vaters, fünf Jahre nach der Schenkung. Dem Sohn steht der Pflichtteil des Erbes zu. Laut gesetzlicher Erbfolge bekäme er 50 Prozent, der Pflichtteil beträgt die Hälfte davon, also 25 Prozent. Da das Erbe 300.000 Euro beträgt, erbt er schon mal 75.000 Euro. Und es kommt noch mehr, mit dem „Pflichtteilsergänzungsanspruch“.
Was ist der „Pflichtteilsergänzungsanspruch“?
Mit diesem Ergänzungsanspruch wird die fünf Jahre zurückliegende Schenkung berücksichtigt - aber nur anteilig. Die Regel lautet hier: Liegt die Schenkung weniger als ein Jahr zurück, zählt sie komplett. Zwischen ein und zwei Jahren noch zu 90 Prozent. Das geht pro Jahr in Zehn-Prozent-Schritten weiter runter. Erst nach zehn Jahren oder mehr zählt die Schenkung nicht mehr zur Erbmasse, sie ist sozusagen verjährt. Das bedeutet: Der Sohn hat auch noch Anspruch auf seinen Pflichteil von 50 Prozent der Schenkung, wenn wir davon ausgehen, dass die Schenkung vor etwas mehr als fünf Jahren war. 50 Prozent von 400.000 Euro sind 200.000 Euro, der Pflichtteil davon sind 50.000 Euro.
- Dem Sohn stehen damit aus dem Vermögen des Vaters 75.000 + 50.000 = 125.000 Euro zu, worauf er keine Steuern zahlen muss.
- Die Tochter erhält inklusive der Schenkung vor fünf Jahren immer noch 575.000 Euro. Abzüglich ihres Freibetrags von 400.000 Euro muss sie 175.000 Euro mit elf Prozent versteuern, also 19.250 Euro Steuern zahlen.
Mehr dazu im Ratgeber Erbschaftssteuer
Erfahre hier, wie Du die Höhe Deiner Erbschaftssteuer berechnen kannst und überprüfe, welche Freibeträge abziehbar sind.
Wie sparst Du Steuern mit einer Kettenschenkung?
Bei der Kettenschenkung wird ausgenutzt, dass Verwandte verschieden hohe Freibeträge haben. Stellen wir uns vor, dass die Großmutter ihrem Enkel 400.000 Euro schenken will. Bei einer direkten Schenkung wären 22.000 Euro Schenkungssteuer zu zahlen, weil der Enkel nur einen Freibetrag von 200.000 Euro hat.
Der legale Trick: Die Großmutter schenkt die 400.000 Euro erst ihrer Tochter. Das ist steuerfrei. Die Tochter schenkt das Geld – ebenfalls steuerfrei – weiter an den Enkel, also ihrem eigenen Sohn. So bleibt diese Kettenschenkung als Ganzes steuerfrei.
Was solltest Du bei einer Kettenschenkung beachten?
Setze bei einer Kettenschenkung am besten zwei Verträge auf. Im ersten wird die Schenkung an die Tochter vereinbart. Dabei ist es wichtig, dass die Tochter frei über die Schenkung verfügen kann und keinerlei Bedingungen an die Schenkung geknüpft sind. Es darf also zum Beispiel nicht im Vertrag stehen, dass sie das Geld an den Enkel weiterschenken muss. Denn wenn das passiert, wird das Finanzamt diese Kettenschenkung nicht anerkennen, sondern das Ganze als Schenkung der Großmutter an den Enkel betrachten.
Der Bundesfinanzhof hat mehrfach die Praxis der Kettenschenkung bestätigt, zum Beispiel in den Urteilen vom 18. Juli 2013 (Az. II R 45/11) und vom 28. Juli 2022 (Az. II B 37/21).
Mehr Details und Beispiele sowie die rechtliche Einordnung stehen für Dich im Ratgeber zur Kettenschenkung bereit.
Kannst Du die Schenkungssteuer mitschenken?
Ja, Du kannst die Schenkungssteuer selbst übernehmen, also schenken. Das klingt erstmal merkwürdig, kann aber tatsächlich Schenkungssteuer sparen. Besonders bemerkbar macht sich das, wenn der Wert der Schenkung deutlich über dem Freibetrag liegt. Wir erklären das an einem Beispiel:
Fall 1: Christine will ihrer Cousine Hella 400.000 Euro schenken. Hella hat nur einen Freibetrag von 20.000 Euro und ist in der Steuerklasse III. Sie müsste 30 Prozent von 380.000 Euro, also 114.000 Euro Schenkungssteuer zahlen. Ihr würden mit dieser Variante nur 286.000 Euro aus der Schenkung verbleiben.
Fall 2: Stattdessen entscheidet sich Christine, ihrer Cousine etwas mehr als diese 286.000 Euro zu schenken und dem Finanzamt mitzuteilen, dass sie auch die Schenkungssteuer übernimmt. Sie schenkt 293.400 Euro. Warum es genau dieser Betrag ist, werden wir gleich sehen. Bei dieser Variante wird die Rechnung allerdings komplizierter und findet im Prinzip in zwei Schritten statt. Zuerst wird ermittelt, wie hoch der Wert der Schenkung inklusive der übernommenen Schenkungssteuer ist.
Wie wird die Schenkungsteuer bei übernommener Schenkungssteuer berechnet?
Schenkung | 293.400 Euro |
---|---|
Freibetrag | - 20.000 Euro |
zu versteuern | 273.400 Euro |
davon Schenkungssteuer (30 Prozent) | 82.020 Euro |
Schenkung + Schenkungssteuer | 375.420 Euro |
Danach wird von diesem Betrag die Schenkungssteuer ermittelt:
Schenkung + Schenkungssteuer | 375.420 Euro |
---|---|
Freibetrag | - 20.000 Euro |
zu versteuern | 355.420 Euro |
davon Schenkungssteuer (30 Prozent) | 106.626 Euro |
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 6. Oktober 2025)
In Fall 2 muss Christine die Schenkung in Höhe von 293.400 Euro und die Steuer in Höhe von 106.626 Euro aufbringen. Das sind insgesamt 400.026 Euro, also nahezu der gleiche Betrag wie in der ersten Variante. Der Unterschied: In Fall 1 landen bei ihrer Cousine Hella 286.000 Euro, in Fall 2 aber 293.400 Euro, also 7.400 Euro mehr.
Fall 3: Wenn sich Christine hingegen dafür entscheiden würde, Cousine Hella exakt die Summe aus dem ersten Punkt, also 286.000 Euro, zu schenken und die Schenkungssteuer zu übernehmen, würde die Schenkung mit der analogen Rechnung wie im zweiten Punkt insgesamt „nur“ 286.000 + 103.740 = 389.740 Euro kosten. Statt 400.000 Euro. Sie hätte also mehr als 10.000 Euro übrig – und die Cousine den gleichen Betrag erhalten wie mit der ersten Variante.
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Wem kann die Güterstandsschaukel helfen?
Die Güterstandsschaukel betrifft nur Ehepaare, denen der Freibetrag von 500.000 Euro bei einer Schenkung an den Partner oder die Partnerin nicht ausreicht. Ausgenutzt wird bei der „Schaukel“ der Paragraf 29 ErbStG. Meist leben Ehepaare in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft, wenn es nicht schon zur Eheschließung anders vereinbart wurde. Nun schließen die Eheleute einen Ehevertrag mit Gütertrennung. Dieser Schritt macht es möglich, größere Summen untereinander zu schenken, ohne Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Ist alles abgewickelt, kann vertraglich wieder in den Status der Zugewinngemeinschaft gewechselt, also „zurückgeschaukelt“, werden.
Oft wird diese Schaukel als erster Schritt verwendet, um mehr Vermögen steuerfrei an die Kinder zu verschenken. Das Ganze ist steuerlich kompliziert, aber durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2005 (Az. II R 29/02) gedeckt. Falls Du also mit einer solchen Möglichkeit liebäugelst, gehe zu einem spezialisierten Steuerberater oder einer Fachanwältin für Steuerrecht.

Was ist mit der Schenkungssteuer im Familienpool?
Der Familienpool ist eine rechtliche Konstruktion für Familien mit größerem Vermögen und insbesondere Immobilien, um Schenkungssteuer zu vermeiden. Kurz gesagt wird dabei eine besondere vermögensverwaltende Familiengesellschaft gegründet, in die das Vermögen und Immobilien eingebracht werden. Gesellschafter des Familienpools sind Eltern und Nachkommen, also Kinder und gegebenenfalls Enkelkinder. Geschenkt werden dann Gesellschaftsanteile, die Steuer bleibt außen vor. Auch das braucht ausführliche steuerliche und rechtliche Beratung.
Schenkungssteuer 2023: was änderte sich?
Am Ende des Jahres 2022 gab es zahlreiche Berichte, dass sich die Schenkungssteuer 2023 erhöhen würde. Das ist sowohl richtig als auch falsch!
- Seit dem 1. Januar 2023 werden Immobilien im sogenannten Sachwertverfahren in der Regel höher bewertet als zuvor. Das bedeutet, dass Immobilien oft mehr wert sind als zuvor – und entsprechend fällt eine höhere Schenkungssteuer an. Allerdings hat sich für viele Immobilienbesitzer trotzdem nichts geändert. Denn viele Schenkungen an Kinder bleiben weiterhin steuerfrei, weil vor allem auf dem flachen Land der Wert der Immobilie weiterhin unter dem Freibetrag von 400.000 Euro bleibt.
- Was sich aber auch 2023 nicht geändert hat, sind die Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze. Und wenn es sich bei der Schenkung nicht gerade um eine Immobilie handelt, bleibt damit auch seit 2023 die Schenkungssteuer gleich.
Was passiert aktuell mit der Schenkungssteuer?
Passiert ist bei der Schenkungssteuer Anfang Oktober 2025 noch nichts. Dabei hatten die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in ihren Wahlprogrammen höhere Freibeträge beim Erben und Schenken genannt hatten. Und höhere Freibeträge würden am Ende weniger – oder gar keine – Schenkungssteuer bedeuten.
Zwar kommen immer wieder, vor allem bei der Erbschaftssteuer, neue Vorschläge aus der Politik. Doch die Interessen von CDU/CSU und SPD sind offenbar zu verschieden, um eine gemeinsame Lösung zu schaffen.
Ein Beispiel soll das zum Abschluss verdeutlichen. Ein Mann überträgt seinem Sohn seine Eigentumswohnung. Der Zeitpunkt macht steuerlich einen großen Unterschied:
- 2011 betrug der steuerliche Wert der Wohnung 400.000 Euro und der Sohn musste keine Schenkungssteuer zahlen.
- Die Wohnung stieg wegen ihrer guten Lage in einer Großstadt deutlich im Wert. 2024 betrug dieser bereits 800.000 Euro. Bei einer Schenkung muss der Sohn deshalb bei einem Freibetrag von 400.000 Euro und einem Steuersatz von 15 Prozent 60.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.
Wie viel nimmt der Staat beim Schenken ein?
Du siehst in dieser Grafik, dass der Staat immer mehr Schenkungs- und Erbschaftssteuer einnimmt. Interessant ist dabei, dass die Einnahmen aus der Schenkungssteuer in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Das gilt für die absoluten Zahlen, aber auch im Vergleich zur Erbschaftssteuer.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
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