Wagnisdatei HIS Wie Versicherer Kundendaten sammeln

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer – kurz HIS – sind Daten über viele Ver­si­che­rungsnehmer gespeichert.
  • Alle Versicherer haben Zugriff auf diese sogenannte Wagnisdatei, in der die Kundendaten gespeichert werden.
  • Beim Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung solltest Du deswegen immer eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Das gilt insbesondere dann, wenn Du schon ernstere Erkrankungen hattest.
  • Es lohnt sich, vor wichtigen Ver­si­che­rungsabschlüssen seinen HIS-Eintrag anzuschauen und eventuelle Fehler in der Datei löschen zu lassen, um Problemen vorzubeugen.

Was für Banken die Schufa ist, ist für Ver­si­che­rungen das HIS: Im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer sind sämtliche Kundendaten gespeichert, die in irgendeiner Form aus Sicht der Unternehmen auffällig sind. Grundsätzlich kann sich wohl niemand dem HIS entziehen. Achte deshalb darauf, dass dort keine falschen Daten gespeichert sind, weil Du sonst eventuell keine Ver­si­che­rung bekommst. Es ist also ähnlich wichtig wie bei der Schufa, falsche Einträge berichtigen zu lassen.

So funktioniert die Wagnisdatei

Sobald ein Versicherer feststellt, dass ein Kunde besonders geprüft werden muss, meldet er dies dem Hinweis- und Informationssystem. Das HIS legt die Angaben zentral in einer für alle Versicherer zugänglichen Datei ab. Für den Verbraucher bedeutet dies in erster Linie eine intransparente Art der Kontrolle.

Das können mehrere Meldungen bei der Rechtschutz- oder Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung innerhalb eines Jahres sein. Aber auch Vorerkrankungen und gefährliche Berufe, derentwegen Verbraucher erst gar keine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder Le­bens­ver­si­che­rung bekommen oder nur zu horrenden Beiträgen. 

Für Menschen mit gesundheitlichen Problemen hat das HIS besondere Nachteile. Wer chronisch erkrankt ist und bei einer Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft eine Be­rufs­un­fä­hig­keitspolice (BU-Police) anfragt, muss davon ausgehen, dass sein Name in der zentralen Wagnisdatei gespeichert wird. Wenn ein Anbieter den Antrag ablehnt, kann das die Chance verringern, bei einem anderen einen vergleichbaren Vertrag zu bekommen.

Unser Rat: Frag eine BU-Versicherung immer über eine anonyme Risikovoranfrage an. Damit bekommst Du alle benötigten Informationen, ohne dass Dein Name an die Versicherer weitergegeben wird.

Schutz vor Ver­si­che­rungsbetrug

Zugleich soll das HIS die Unternehmen vor Ver­si­che­rungsbetrug schützen, was am Ende auch gut für die ehrlichen Versicherten wäre. Wer die Ver­si­che­rung betrügt, landet auf der sogenannten schwarzen Liste.

Ein Beispiel: Nach einem Autounfall lässt ein Versicherter den Blechschaden an seinem Wagen auf Basis eines unüblich hohen Kostenvoranschlags bei seiner Ver­si­che­rung abrechnen, bringt das Auto jedoch nicht in die Werkstatt. Stattdessen versucht er, den Schaden zusätzlich einem anderen Versicherer „anzudrehen“, um doppelt abzukassieren. Hat der erste Versicherer die auffällig hohe Rechnung jedoch dem HIS gemeldet, sieht der andere Versicherer dies und wird dem mutmaßlichen Betrüger die Schadensabwicklung verwehren. Theoretisch kann er ihn auch wegen Betrugs anzeigen.

Die Sparten der „schwarzen Liste“

Um den Datenschutz der Ver­si­che­rungsnehmer zu gewähren, trennt das Hinweis- und Informationssystem die Einträge streng nach Sparten. Es gibt insgesamt sieben Sparten: Kfz, Unfall, Rechtsschutz, Sach, Leben, Transport und Haftpflicht. Trotzdem gibt es Überschneidungen: So fällt unter „Leben“ beispielsweise die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und die Pflegerente. Das heißt, dass ein negativer Eintrag bei der BU sehr wohl auch für die Pflegerente herangezogen wird.

Ähnlich ist es in der Kategorie „Transport“: Darunter fällt sowohl die Reiserücktritt- als auch die Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung. Ein großer Pechvogel, der erst eine Reise wegen einer Erkrankung absagen musste und dann auf einer anderen seinen Koffer verliert, könnte also durchaus Probleme bekommen.

Welche Kriterien den Einträgen im HIS genau zugrunde liegen, ist laut Ver­si­che­rungsverband GDV geheim. Es ist lediglich bekannt, dass die Einträge auf festgelegten Kriterien basieren, für die Punkte vergeben werden. Hat ein Verbraucher mehr als 60 Punkte, steht er auf der schwarzen Liste.

Falsche Einträge unbedingt löschen lassen

Wer wissen möchte, was über ihn in dem Hinweis- und Informationssystem gespeichert ist, kann dies bei der Informa HIS GmbH (Abteilung Datenschutz, Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden) schriftlich anfragen. Eine solche Auskunft steht jedem Bürger kostenlos zu – und das auch mehrmals im Jahr (Art. 15 Datenschutzgrundverordnung).

Nenn bei Deiner Anfrage Deinen Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die aktuelle Adresse sowie Voranschriften, falls Du umgezogen bist. Das Formular, um die Selbstauskunft anzufordern, findest Du hier.

Autor
Annika Krempel

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