Sonderkündigungsrechte So kommst Du aus langfristigen Verträgen raus

Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei fast allen langfristigen Verträgen hast Du ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vertrag teurer wird oder etwas passiert, das ihn überflüssig macht.
  • Bei Versicherungen, Strom- und Gasverträgen, aber auch bei Mietverträgen steht Dir deshalb oft ein Sonderkündigungsrecht zu.
  • Das Sonderkündigungsrecht hilft Dir, vor dem regulären Ende der Laufzeit zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln oder aus einem Vertrag auszusteigen, den Du nicht mehr nutzen kannst.

So gehst Du vor

  • Erhöht Dein Anbieter die Preise, solltest Du mit einem Angebotsvergleich überprüfen, ob es sich lohnt, Dein Sonderkündigungsrecht zu nutzen und auszusteigen – wenn Du zum Beispiel in einen günstigeren Vertrag wechseln kannst.
  • Beachte die Kündigungsfrist, denn die gilt auch bei einem Sonderkündigungsrecht. Die Frist muss Dir der Anbieter bei einer Preiserhöhung nennen. Du findest die Frist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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Kfz-Versicherungen, Stromverträge, Zeitschriftenabos, Verträge mit dem Fitnessstudio, Handy- und Internetverträge – all das sind in der Regel Verträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit. Ärgerlich, wenn Du das Angebot nicht mehr nutzen kannst, weil Du umziehen musst und deshalb nicht mehr in Deinem Fitnessstudio trainieren kannst. Oder wenn Dein Vertrag deutlich teurer wird. Das Gute: Oft kannst Du in solchen Fällen früher aussteigen, weil Du ein Sonderkündigungsrecht hast. Wie das funktioniert und worauf Du achten solltest, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Was bedeutet Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt Dir, einen langfristigen Vertrag vorzeitig zu beenden, für den Du sonst bis zum Ende der Laufzeit zahlen müsstest. Oft wird es auch außerordentliches Kündigungsrecht genannt.

Denn bei allen langfristigen Verträgen gibt es feste Laufzeiten mit ordentlichen Kündigungsfristen. Das kann unfair sein, wenn Du zum Beispiel umziehen musst und der Vertrag über den DSL-Anschluss in Deiner Mietwohnung noch acht Monate läuft. Deshalb hast Du in einigen Fällen nach dem Gesetz ein Sonderkündigungsrecht.

Welche Gründe rechtfertigen ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht greift, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und es für Dich unzumutbar ist, bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu warten. Für ein Sonderkündigungsrecht kann es zwei Auslöser geben: ein besonderes Ereignis oder eine einseitige Änderung des Vertrages (§ 314 Abs. 1 BGB).

Als besonderes Ereignis gelten ernsthafte Erkrankungen oder Unfälle. Erhöht Dein Vertragspartner die Preise, ist das ein wichtiger Grund. Auch die Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine einseitige Änderung des Vertrages und ermöglicht Dir, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen.

Welche Sonderkündigungsrechte hast Du bei Versicherungen?

Bei allen Beitragserhöhungen hast Du als Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 40 VVG). Das gilt auch für eine Erhöhung des Selbstbehalts, bei der sich nichts am Umfang des Versicherungsschutzes ändert. Oder wenn der Preis zwar gleich bleibt, aber die Versicherung ihre Leistungen kürzt. 

Dabei musst Du innerhalb von einem Monat nach der Mitteilung des Versicherers kündigen.

Kfz-Versicherung: Wann hast Du ein Sonderkündigungsrecht?

In der Kfz-Versicherung hast Du ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern. Auch wenn Du die Wechselphase im Herbst verpasst hast, kannst Du daher unter Umständen Deine Autoversicherung zu bekommen, kannst Du Deine Kfz-Versicherung kündigen, um eine günstigere Autoversicherung zu bekommen. Erhöht der Autoversicherer den Beitrag in der Kfz-Haftpflicht, der Teilkasko oder Vollkasko für das kommende Jahr, ohne dass er zugleich die Leistungen verbessert, steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn der Beitrag wegen einer geänderten Typklasse oder Regionalklasse steigt.

Achte in der Autoversicherung auch auf versteckte Beitragserhöhungen. Weil Deine Schadensfreiheitsklasse jedes Jahr steigt, wenn Deine Versicherung keinen Schaden für Dich zahlt, kann dieser Rabatt einen höheren Preis für die Autoversicherung kaschieren. Auch das ist dann aber eine Beitragserhöhung – und löst in der Folge ein Sonderkündigungsrecht aus. Dasselbe gilt, wenn Dein Wohnort in eine günstigere Regionalklasse rutscht oder Dein Auto in eine günstigere Typklasse und so einen höheren Preis ausgleicht. 

Ein Sonderkündigungsrecht hast Du außerdem immer, wenn Du Deiner Versicherung einen Schaden gemeldet hast – egal, ob sie zahlt oder die Regulierung ablehnt. Achtung: Auch Dein Versicherer darf dann kündigen. Bei einem Verkauf Deines Autos kannst Du ebenfalls den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag mit einem kurzen Schreiben an Deinen Versicherer beenden. Mehr Informationen dazu findest Du im Ratgeber Kfz-Versicherung kündigen.

Mehr zur Kfz-Versicherung in unserem Ratgeber

  • Vergleiche, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.
  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

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Wann hast Du ein Sonderkündigungsrecht in der GKV?

Erhöht Deine gesetzliche Krankenkasse (GKV) den Zusatzbeitrag, hast Du ein Sonderkündigungsrecht und kannst Deine Mitgliedschaft außerordentlich kündigen und zu einer anderen Krankenversicherung wechseln (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V).

2026 ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent auf 2,9 Prozent gestiegen. Das bedeutet nicht automatisch, dass Deine Krankenversicherung den Zusatzbeitrag in dieser Höhe auch verlangt. Welche Krankenkassen in 2026 ihren Zusatzbeitrag erhöht haben, hat Finanztip in einer Tabelle für Dich zusammengestellt. 

Hat Deine Krankenkasse zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöht, hast Du ein Sonderkündigungsrecht und kannst Deine Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und zur neuen Kasse wechseln.

Deine Krankenkasse muss Dich in einem gesonderten Schreiben darüber informieren, dass der Zusatzbeitrag steigt. Und zwar einen Monat, bevor der Beitrag steigen soll. So bleibt Dir ausreichend Zeit, zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln.

Unabhängig vom Sonderkündigungsrecht darfst Du die Krankenkasse nach zwölf Monaten Mitgliedschaft jederzeit wechseln, in einigen Fällen sogar früher. Die Frist beträgt immer zwei Monate, jeweils zum Monatsende. Alles Wichtige dazu erklären wir Dir in unserem Ratgeber zum Krankenkassenwechsel.

Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Krankenversicherung

  • Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
  • Von uns empfohlene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK und DAK-Gesundheit. Die BKK Firmus eignet sich für Preisbewusste, die viel Wert auf Zahnvorsorge legen. Energie-BKK empfiehlt Finanztip junge Familien und Schwangeren.

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Wann hast Du ein Sonderkündigungsrecht in der PKV?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) hast Du als Angestellter ein Sonderkündigungsrecht, wenn Dein Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sinkt und Du dadurch verpflichtend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein musst. Dann kannst Du außerordentlich kündigen und in die GKV wechseln. Das kann der Fall sein, wenn Du Deine Arbeitszeit verringerst und nur noch Teilzeit arbeitest​​​​​​​. 

Wichtig: Das Kündigungsrecht gilt allerdings nur, sofern Du nicht älter als 55 Jahre bist. Danach kannst Du die private Krankenversicherung nicht mehr verlassen.

Du kannst die Kündigung innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht rückwirkend aussprechen. Allerdings musst Du Deiner privaten Krankenkasse nachweisen, dass Du jetzt versicherungspflichtig bist, also von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden musst – und zwar innerhalb von zwei Monaten, nachdem die PKV Dich dazu aufgefordert hat (§ 205 Abs. 2 VVG).

Wie kommst Du bei steigenden Energiekosten aus dem Vertrag?

Strom- oder Gasverträge haben oft eine Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist, trotzdem ist ein Ausstieg möglich. Hast Du die Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich Dein Vertrag automatisch – und zwar auf unbestimmte Zeit. 

Einen auf unbestimmte Zeit verlängerten Vertrag kannst Du mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen – also jederzeit. Es ist daher nicht dramatisch, wenn Du einen Kündigungstermin verpasst hast. Worauf Du dennoch unbedingt achten musst, erfährst Du in unseren Ratgebern Stromanbieter wechseln und Gasanbieter wechseln.

Wann hast Du ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung?

Wird ein Energielieferungsvertrag teurer, steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies gilt auch, wenn die Preiserhöhung auf gestiegenen Steuern, Entgelten oder Umlagen beruht. Eine Ausnahme: Gibt der Energieanbieter nur eine höhere oder niedrigere Mehrwertsteuer an Dich weiter, muss er über diese Preisänderung nicht informieren und Dir steht auch kein Sonderkündigungsrecht zu (§ 41 Abs. 6 EnWG).

Der Lieferant muss Dich vorab über die höheren Preise informieren. In einem Sondervertrag gilt dafür eine Frist von einem Monat (§ 41 Abs. 5 EnWG), in der Grundversorgung von sechs Wochen (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Was Du dabei genau beachten musst, liest Du in unserem Artikel Sonderkündigungsrecht Strom.

Wann hast Du beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht?

Auch wenn Du umziehst, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Es gibt allerdings eine Bedingung: Du musst Deinen Strom- oder Gasanbieter mindestens sechs Wochen vorher über Deinen Umzug informieren.

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Wann kannst Du Telekommunikationsverträge kündigen?

Telekommunikationsverträge kannst Du nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 1 TKG). DSL-, Kabel- und Telefonverträge haben im Regelfall Vertragslaufzeiten zwischen zwölf und 24 Monaten. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit, kannst Du ihn wieder mit einer Frist von einem Monat kündigen. 

Oft wird Dir dann aber ein neuer Vertrag mit einer weiteren festen Laufzeit angeboten. Falls Du das nicht möchtest, musst Du das Angebot ablehnen. Dann läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit kündbar.

Wann hast Du ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug?

Ein Umzug während der Laufzeit des Vertrages ist noch kein Kündigungsgrund. Falls Du umziehst, muss Dein Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung auch am neuen Wohnort erbringen (§ 60 Abs. 1 TKG). Kann er das nicht, weil das Unternehmen die Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbietet, steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu (§ 60 Abs. 2 TKG). Du darfst dann mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Wann hast Du ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung?

Kündigt Dein Anbieter eine Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit an, hast Du ein Sonderkündigungsrecht (§ 57 TKG). Du kannst innerhalb von drei Monaten außerordentlich kündigen, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne zusätzliche Kosten. Beendet ist der Vertrag jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung auch wirksam wird.

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Wann hast Du als Mieter ein Sonderkündigungsrecht?

Als Mieter hast Du in mehreren Situationen ein Sonderkündigungsrecht. Damit kannst Du einen Zeitmietvertrag vorzeitig beenden oder die Kündigungsfrist von drei Monaten, die Du bei einem unbefristeten Mietvertrag zu beachten hast, verkürzen. Für ein Sonderkündigungsrecht gibt es immer einen Auslöser.

1. Wann hast Du ein Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung?

Erhöht Dein Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung, hast Du im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB). Innerhalb einer Überlegungsfrist von zwei Monaten kannst Du prüfen, ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist und ob Du überhaupt noch in der Wohnung bleiben willst. Hast Du Dich dagegen entschieden, kannst Du mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die angekündigte Mieterhöhung gilt dann nicht. Mit der Finanztip-Checkliste kannst Du prüfen, ob die Mieterhöhung rechtmäßig ist.

Kündigt Dein Vermieter an, dass er die Wohnung modernisieren will, musst Du diese Arbeiten zwar hinnehmen, kannst aber das Mietverhältnis beenden (§ 555e BGB).

2. Wann hast Du ein Sonderkündigungsrecht bei Untermiete?

Willst Du Deine Wohnung untervermieten und erlaubt Dein Vermieter das nicht, steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB). 

Du darfst Deine Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen  an einen Untermieter vermieten. Dein Vermieter muss zustimmen, wenn Du als Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hast. Lehnt der Vermieter Deine Anfrage ab, kannst Du den Mietvertrag kündigen. Mehr Informationen findest Du im Ratgeber zur Untermiete.

3. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Mieter stirbt?

Ja, da ein Mietverhältnis nicht mit dem Tod des Mieters endet, steht den Erben ein Sonderkündigungsrecht zu. Das ermöglicht eine Kündigung innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters (§ 564 Satz 2 BGB). Dasselbe Recht steht Dir zu, wenn Du gemeinsam mit der verstorbenen Person die Wohnung gemietet hast – auch dann kannst Du das Mietverhältnis kündigen (§ 563a BGB).

Dieses Kündigungsrecht hat Bedeutung bei Mietverträgen, die für eine feste Dauer geschlossen sind, sogenannten Zeitmietverträgen. So haben die Erben die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden und müssen nicht bis zum Ablauf des Mietvertrags zahlen. Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten müssen sowohl die Erben als auch die Mitmieter beachten.

Wann kommst Du früher raus aus der Baufinanzierung?

Nur in besonderen Fällen kannst Du eine langfristige Baufinanzierung früher beenden. 

Eine Sonderkündigung vor Ablauf der ist nur dann zulässig, wenn Du als Kreditnehmer die Immobilie verkaufen musst. Dabei spielt es keine Rolle, ob das aus privaten Gründen geschieht oder wegen eines beruflichen Umzugs. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Allerdings hat die Bank dann Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 Satz 3 BGB). Wie diese berechnet wird, steht nicht im Gesetz. Die Rechtsprechung hat dazu Leitlinien festgelegt und diese auch wiederholt bestätigt. Mehr Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber Vorfälligkeitsentschädigung überprüfen.

Auch Baufinanzierungen haben meist lange Laufzeiten. Nach zehn Jahren Laufzeit kannst Du Deine Baufinanzierung ordentlich kündigen und eventuell umschulden (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Das gilt auch, wenn Du eine Zinsbindung länger als zehn Jahre vereinbart hast. Dein aktueller Kreditgeber darf Dir bei einer ordentlichen Kündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, also eine Gebühr dafür, dass du früher kündigst als ausgemacht. Eine solche Gebühr kann sehr hoch sein.

Kommst Du früher aus dem Vertrag mit Deinem Fitness-Studio?

Aus dem Vertrag mit Deinem Fitness-Studio kommst Du nur in Ausnahmefällen vorzeitig raus. Wer im Fitness-Studio Sport treibt, hat meist einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf oder gar 24 Monaten abgeschlossen. In dieser Zeit kann viel passieren. Möglicherweise wirst Du krank, hast keine Zeit mehr oder musst wegen des Jobs in eine andere Stadt ziehen. Den Vertrag kannst Du wegen eines Umzugs dennoch nicht ohne Weiteres kündigen (BGH, 04.05.2016, Az. XII ZR 62/15). Das gilt auch für den Fall, dass Du aus beruflichen oder familiären Gründen umgezogen bist.

Es lohnt sich aber, mit dem Studio zu verhandeln. Womöglich entlässt Dich das Studio früher aus dem Vertrag. Kundenfreundliche Verträge erlauben eine Kündigung auch bei Umzug an einen anderen Wohnort, falls sich keine Filiale des Studios dort in der Nähe befindet.

Anders sieht es aus, wenn das Fitness-Studio umzieht und Du deshalb einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen musst. Dann darfst Du den Vertrag außerordentlich kündigen (AG Brandenburg, 15.10.2015, Az. 34 C 5/15).

Wann kannst Du wegen Krankheit kündigen?

Wirst Du ernsthaft krank und kannst deshalb keinen Sport mehr machen, kannst Du den Vertrag vorzeitig beenden. Deine Sportuntauglichkeit musst Du allerdings durch ein ärztliches Attest bestätigen. Konkrete Angaben, an welcher Krankheit Du leidest, sind nicht notwendig (BGH, 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10).

Aber nicht bei jeder Krankheit kannst Du aus wichtigem Grund kündigen. Es kommt auf den Einzelfall an. Bei einem Meniskusschaden hielt etwa das Amtsgericht Hamburg die Kündigung für unzulässig (20.11.1998, Az. 4 C 411/97), in einem anderen Fall konnte der Verbraucher, der unter einer chronischen Depression litt, den Vertrag vorzeitig beenden (AG Geldern, 20.03.2006, Az. 4 C 428/05). Auch eine Schwangerschaft kann eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen (BGH, 04.05.2016, Az. XII ZR 62/15).

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