Steuerberater Kosten & Suche Bald kosten Steuerberater mehr - Gebühren steigen

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du einen Steuerberater beauftragst, Deine Steuererklärung zu erstellen und abzugeben, profitierst Du von einer automatischen Fristverlängerung.
  • Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt, wie viel Steuerberatung minimal oder maximal kosten darf. Ab 1. Juli 2025 steigen die Gebühren.
  • Von der Steuer absetzen kannst Du die Steuerberatungskosten für die Ermittlung Deiner beruflichen Einkünfte, beispielsweise für die Anlage N der Arbeitnehmer oder die Anlage V bei Vermietern.

So gehst Du vor

  • Frag im Freundeskreis nach Empfehlungen und prüfe die Internetauftritte der vorgeschlagenen Kanzleien.
  • Um einen Steuerberater in der Nähe zu finden, nutze zum Beispiel die Websites der regionalen Steuerberaterkammern. Achte auf die passende Spezialisierung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin.
  • Du kannst auch spezielle Steuerberatungs-Apps nutzen. 

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

Was sind außergewöhnliche Belastungen oder der Verpflegungsmehraufwand? Lohnt es sich, alle Belege über Medikamente aufzubewahren und einzureichen? Welche Versicherungsbeiträge kannst Du geltend machen? Was gehört zu den Sonderausgaben

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Manche Steuerpflichtige sind mit der eigenen Steuererklärung überfordert, andere wollen sich nicht selbst damit beschäftigen – und suchen professionelle Unterstützung. Wir zeigen Dir, wie Du den richtigen Steuerberater oder die richtige Steuerberaterin findest und einschätzen kannst, wie hoch deren Kosten sind.

Wie viel kostet ein Steuerberater?

Die gute Nachricht vorweg: Steuerberatungsgebühren sind in der Vergütungsverordnung für Steuerberater, der sogenannten Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt.

Aber, und das ist die schlechte Nachricht: Für die Vergütung gibt es meist Tabellen mit Grundgebühren und zusätzlich einen Gebührenrahmen, in welchem der Berater oder die Beraterin einen großen Ermessensspielraum hat. Er oder sie kann die Gebühren innerhalb der vorgegebenen Bandbreiten festlegen. Entscheidend ist dabei, welcher Faktor angesetzt wird. Die Gebühr berechnet sich generell so:

Grundgebühr nach Tabelle x Faktor = konkrete Gebühr.

Der Faktor darf höher sein, wenn der Aufwand größer ist. Zum Beispiel, weil die Unterlagen nicht geordnet sind oder der Mandant ungewöhnlich viele Dokumente einreicht.

Gebührenerhöhung kommt Mitte 2025 

Die Gebühren für Steuerberatung blieben seit dem 1. Juli 2020 konstant. Das hat aber jetzt ein Ende. Denn der Bundesrat hat am 21. März 2025 der „Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung“ zugestimmt

Damit steigen die Wertgebühren um sechs Prozent und die mittlere sogenannte Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung um rund neun Prozent. Diese Verordnung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft. Was das konkret bedeutet, zeigen wir Dir jetzt in einigen Beispielen. 

Beispiel Einkommensteuererklärung

Für eine Einkommensteuererklärung über Einkünfte von 30.000 Euro beträgt eine volle Gebühr nach Tabelle A der Verordnung 892 Euro. Das ist aber nur eine Rechengröße, die dann mit dem Faktor multipliziert wird. Dein Steuerberater oder Deine Steuerberaterin darf davon zwischen 1/10 und 6/10 berechnen, also zwischen 89,20 und 535,20 Euro. Die Bandbreite ist also groß. Bei einem durchschnittlichen Fall setzt Deine Beraterin oder Dein Berater meist die Mittelgebühr an, das wären also 3,5/10, was sich auf 312,20 Euro beläuft. Verlangt er oder sie mehr als die Mittelgebühr, muss er oder sie Dir das erläutern. 

Neu ab 1. Juli 2025: Die volle Gebühr steigt auf 946 Euro, die mittlere Gebühr beträgt dann 331,10 Euro, also knapp 19 Euro mehr.

Beispiel Einnahmenüberschussrechnung

Wer seine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) durch den Steuerberater oder die Steuerberaterin anfertigen lässt und Einnahmen in Höhe von 37.500 Euro hat, zahlt nach Tabelle B ein Honorar von 5/10 bis 20/10 der Gebühr von 203 Euro. Er oder sie kann Dir dafür also zwischen 101,50 Euro und 406 Euro in Rechnung stellen. Dabei handelt es sich aber nur um die Kosten, die für den reinen Jahresabschluss anfallen. Es entstehen meist noch Kosten für Einkommensteuererklärung und Buchhaltung, sofern Du das nicht selbst erledigst.

Neu ab 1. Juli 2025: Die volle Gebühr erhöht sich auf 215 Euro, die Spannbreite liegt dann zwischen 107,50 und 430 Euro. Es wird also in diesem Fall maximal 24 Euro teurer.

Beispiel Jahresabschluss

Ein Architekturbüro macht einen jährlichen Gewinn von 70.000 Euro. Die Betriebseinnahmen belaufen sich auf 100.000 Euro, die Betriebsausgaben auf 30.000 Euro. Für den Jahresabschluss wird mit den Betriebseinnahmen gerechnet. Eine volle Gebühr beträgt 348 Euro nach Tabelle B. Der Steuerberater darf sein Honorar innerhalb der Bandbreite von 5/10 bis 20/10 in Rechnung stellen. Üblich ist die Mittelgebühr, also 435 Euro.

Neu ab 1. Juli 2025: Auch hier wird die volle Gebühr leicht auf 369 Euro ansteigen, die Mittelgebühr auf 461,25 Euro, wie Du auch in der gleich folgenden Tabelle ablesen kannst.

Kostenbeispiel nach Tabelle B

 

5/10 

7,5/10

10/10

12,5/10

15/10

17,5/10

20/10

bisherige Gebühr

174 €

261 €

348 €

435 €

522 €

609 €

696 €

Gebühr ab
1. Juli 2025

184 €

277 €

369 €

461 €

554 €

646 €

738 €

Quelle: Finanztip-Recherche, Werte auf volle Euro gerundet (Stand: 30. April 2025)

Beispiel Finanzbuchhaltung

Die Gebühren für Buchführung und Kontieren betragen monatlich zwischen 2/10 bis 12/10 der vollen Gebühr gemäß Tabelle C der Verordnung. Sind etwa Einnahmen in Höhe von 40.000 Euro zu verzeichnen, beläuft sich eine volle Buchführungsgebühr auf 115 Euro. Der Gebührenrahmen bewegt sich monatlich zwischen 2/10 und 12/10 davon, also zwischen 23 Euro und 138 Euro. Da kann in einem Jahr eine beträchtliche Summe zusammenkommen.

Neu ab 1. Juli 2025: Die volle Buchführungsgebühr steigt auf 122 Euro, der Gebührenrahmen liegt dann zwischen 24,40 und 146,40 Euro.

Mit der Gebühr abgegolten sind nach Paragraf 33 Abs. 8 StBVV ergänzende Leistungen, so zum Beispiel die Fertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Du kannst Dir diese Kosten aber sparen, indem Du die Buchführung und die Anmeldung über Elster selbst erledigst. 

Nach den Beispielen zeigen wir Dir jetzt die Faktoren für ausgewählte Leistungen und in welcher Tabelle Du die jeweilige Grundgebühr finden kannst. 

Gebührenrahmen für übliche Steuerberaterleistungen

LeistungBandbreite Faktormittlerer
Faktor
Tabelle für
Grundgebühr
Rat, Auskunft (Erstberatung)1/10 - 10/100,55Tabelle A (max. 190 Euro)
Einkommensteuererklärung1/10 - 6/100,35Tabelle A
Ermittlung der Werbungskosten1/20 - 12/200,65Tabelle A
Einnahmenüberschussrechnung5/10 - 20/101,75Tabelle B
Umsatzsteuerjahreserklärung1/10 - 8/100,45Tabelle A
Buchführung2/10 - 12/100,7Tabelle C (Monatsgebühr)
Erbschaftssteuererklärung2/10 - 10/100,6Tabelle A

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 30. April 2025)

Wie kannst Du Steuerberatungskosten berechnen?

Um eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, wie hoch Deine Steuerberatungskosten sein werden, kannst Du im Internet den von der Cyberlab GmbH bereitgestellten Rechner nutzen. Dort kannst Du in ein Formular die typischen Kostenarten und Deine eigenen Werte eingeben. Voreingestellt sind lediglich die Mindestwerte. Du siehst auch die Bandbreiten für die Sätze, die Dein Steuerberater oder Deine Steuerberaterin in Rechnung stellen kann.

Das Ergebnis kannst Du nutzen, um die Rechnung Deines Steuerberaters oder Deiner Steuerberaterin zu überprüfen oder über das Honorar zu verhandeln. Sprich ihn oder sie darauf an, wenn die Werte innerhalb der zulässigen Bandbreiten immer am oberen Ende liegt.

Ist auch ein niedrigeres Honorar möglich?

Seit der Reform der Steuerberatervergütungsverordnung am 23. Juli 2016 kannst Du mit Deinem Steuerberater oder Deiner Steuerberaterin vereinbaren, dass eine niedrigere oder höhere Gebühr als die gesetzlich fixierte abgerechnet wird. Zumindest bei außergerichtlichen Angelegenheiten darf er oder sie bei entsprechend geringerem Aufwand ein niedrigeres Honorar verlangen.

Weicht er oder sie von der Vergütungsverordnung ab – egal ob nach oben oder unten –, so muss das vorher „in Textform“ mitgeteilt werden und Du musst dies betätigen. Ein „Okay“ als Antwort auf eine Mail ist ausreichend, eine Unterschrift oder ein Vertrag ist nicht nötig (§ 4 Absatz 3 StBVV).

In diesem Paragrafen heißt es zudem, dass die niedrigere Gebühr in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters oder der Steuerberaterin stehen muss. Eine unentgeltliche Steuerberatung ist weiterhin nicht erlaubt. Und bei einem Verfahren vor dem Finanzgericht dürfen nur höhere als die gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden. Dort dürfen Steuerberater Dich vertreten. Nicht geregelt wurde bei der damaligen Reform die in der Praxis häufig verwendeten Stundensatzvereinbarungen.

Wenn Du gut vorstrukturierte Aufzeichnungen und Belege bei der Steuerberaterin oder dem Steuerberater abgibst und ihr oder ihm so viel Kleinarbeit ersparst, hast Du es selbst in der Hand dank des geringeren Aufwands niedrigere Steuerberatergebühren zu vereinbaren – am besten schriftlich.

Wann benötigst Du keinen Steuerberater?

Bevor Du allerdings zu einem Steuerbüro gehst, solltest Du bedenken, dass die Steuersituation der meisten Angestellten gar nicht so kompliziert ist. Du kannst also oft Deine Steuererklärung selbst erledigen. Wer Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer absetzen will und keine großen Besonderheiten hat, kann seine Steuererklärung auch allein über Elster oder noch besser mit einer Steuersoftware erstellen. Die von Finanztip empfohlenen Programme und Steuer-Apps geben allesamt hilfreiche Tipps zum Steuersparen. Die gibt es für Normalverdiener genauso wie für Personen, die unter den Spitzensteuersatz fallen.

Zu beachten ist außerdem, dass viele Steuerkanzleien auch nach der Corona-Pandemie mehr als ausgelastet sind und deshalb einfache Fälle von Angestellten gar nicht erst annehmen.

Wenn Du im Jahr 2022 oder, wenn Du spät dran warst, 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben musstest, konntest Du Dir ebenfalls in den meisten Fällen den Gang zur Steuerberatung sparen. Für diese Erklärung waren nur wenige Daten zusammenzutragen und mit unserer Ausfüllhilfe konntest Du es schaffen, die Grundsteuererklärung kostenlos mit Elster abzugeben.

Alternative Lohnsteuerhilfeverein

Die meisten Angestellten, Rentnerinnen und Pensionäre, die keine Lust haben, die Steuererklärung selbst zu erstellen oder Hilfe in Steuersachen brauchen, können Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden. Dieser erstellt für Arbeitnehmerinnen, Beamte, Auszubildende, Studentinnen, Pensionärinnen, Rentner und Unterhaltsempfängerinnen die Einkommensteuererklärung (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz, StBerG). Meist zahlen die Steuerpflichtigen eine geringe Vereinsaufnahmegebühr sowie einen Jahresbeitrag, der sich nach ihrem Bruttoeinkommen richtet.

Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag beträgt laut Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine etwa 150 Euro. Bis 100 Euro sind die Steuerberatungskosten komplett absetzbar. Ab Beträgen von 202 Euro fährst Du mit einer weiteren Vereinfachungsregelung der Finanzämter besser. Demnach kannst Du die Hälfte der Kosten als Werbungskosten absetzen. Mehr dazu kannst Du im Ratgeber zu Steuerberatungskosten nachlesen.

Der Verein kann für Dich den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt abwickeln. Auch Einspruchs- und Klageverfahren kann er für Dich übernehmen. Selbstständige und Gewerbetreibende oder Angestellte mit zusätzlichen Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen die Vereine nicht beraten; und auch nicht bei der Grundsteuererklärung. Das ist die klassische Klientel von Steuerberatern.

Bist Du angestellt und hast insgesamt weitere Einkünfte von mehr als 18.000 Euro im Jahr, zum Beispiel aus Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen, darf der Lohnsteuerhilfeverein Dich ebenfalls nicht beraten. Dann solltest Du Dir eine Steuerberaterin suchen.

Wann ist ein Steuerberater notwendig?

Bevor wir gleich zu den inhaltlichen Gründen für den Gang zum Steuerbüro kommen, wollen wir Dir einen zeitlichen Vorteil aufzeigen.

Automatische Fristverlängerung beim Steuerberater

Wenn Du eine Steuererklärung abgeben musst, dann gilt für Dich die allgemeine gesetzliche Abgabefrist: normalerweise der 31. Juli des Folgejahres. Lässt Du Dir dabei professionell helfen, rückt die Frist sieben Monate nach hinten.

Denn generell gilt: Erstellt ein Lohnsteuerhilfeverein, ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin Deine Steuererklärung, dann profitierst Du automatisch von einer siebenmonatigen Fristverlängerung – bis Ende Februar des Folgejahres.

Seit dem Steuerjahr 2019 gab es aber wegen der Corona-Pandemie Ausnahmeregelungen. Hilft Dir eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Steuererklärung für das Jahr 2023, dann muss diese erst bis zum 2. Juni 2025 im Finanzamt eintreffen. Für die Steuererklärung 2024 ist es der 30. April 2026. Die verlängerten Abgabefristen findest Du in der tabellarischen Übersicht in unserem Ratgeber Abgabefrist. 

Du kannst also ein Steuerberatungsbüro nutzen, wenn Du die Frist verpasst hast. Allerdings dürften die Kosten höher liegen, als wenn Du einen Verspätungszuschlag in Höhe von mindestens 25 Euro pro Monat bezahlen musst. Und oft wird dieser auch nicht mal fällig, wenn Du nur etwas zu spät bist.

Wann solltest Du zur Steuerberatung gehen?

Abgesehen von dieser indirekten Fristverlängerung gibt es eine Reihe von Sonderfällen, in denen das spezielle Wissen eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin gefragt ist. Das gilt beispielsweise für:

  • Grenzgänger oder Grenzgängerinnen, die zum Beispiel in Deutschland wohnen, aber etwa in der Schweiz oder in Österreich arbeiten,
  • Angestellte, die zumindest teilweise im Ausland beschäftigt sind,
  • Eigenheimbesitzer und Eigenheimbesitzerinnen, die mit ihrer Solaranlage auf dem Hausdach Strom produzieren und diesen ins Netz einspeisen – mit der Konsequenz, dass sie möglicherweise neben der Einkommensteuererklärung auch eine Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Ab dem Steuerjahr 2022 gibt es hier aber zahlreiche steuerliche Erleichterungen,
  • Personen, die im Ausland Geld angelegt haben und die Quellensteuer zurückholen möchten,
  • diejenigen, die Geld etwa in geschlossene Fonds, Denkmalschutzobjekte oder anderen Steuersparmodelle investiert haben,
  • Eltern, die zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens verschenken möchten sowie
  • viele Erbfälle.

Manche Berufsgruppen mit Besonderheiten auf der Einnahmen- und Ausgabenseite benötigen ebenso speziellen Rat. Ob der ausgewählte Steuerberater oder die Steuerberaterin die dafür nötige Spezialisierung mitbringt, sollte in einem Erstgespräch geklärt werden.

Was ist mit Selbstständigen und Gewerbetreibenden?

Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Unternehmer jeglicher Couleur kommen meist an einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nicht vorbei. Zu den wichtigsten Dienstleistungen zählen 

  • die Finanzbuchhaltung
  • die Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • die Lohnabrechnung, die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
  • die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • die Erstellung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Gewerbe-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung
  • die Liquiditätsplanung, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

Insbesondere für Freiberufler und andere Unternehmenskunden ist es von Vorteil, wenn sie auch in Rechtsfragen auf kurzem Wege kompetenten Rat erhalten können.

Rechtsberatung - Ein selbstständiger Elektriker zum Beispiel, der einen Mitarbeiter einstellt, muss sich auch mit einem Anstellungsvertrag und eventuell Fragen zur Kündigung auseinandersetzen. Steuerberaterinnen dürfen aber nur eingeschränkt rechtlich beraten, so zum Beispiel in Sozialversicherungsfragen. Um etwa den Status eines Geschäftsführers, ob angestellt oder selbstständig, gerichtlich zu klären, haben Steuerberater keine Vertretungsbefugnis. Das dürfen nur Rechtsanwälte als Volljuristen. In vielen Steuer-Kanzleien gibt es daher mindestens einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin; andere kooperieren mit Anwälten.

Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung - Bei größeren Unternehmen sind oft Leistungen von Wirtschaftsprüfern gefragt, beispielsweise für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sowie benötigte Testate – insbesondere für den Jahresabschluss. Hinzu kommt das breite Spektrum der betriebswirtschaftlichen Beratung. Berater, die sowohl Steuerberater, Rechtsanwalt als auch Wirtschaftsprüfer sind, dürfen alle Leistungen anbieten. Personen, die alle drei Qualifikationen in sich vereinen, sind allerdings rar: Es gab zum Stichtag 1. Januar 2024 nicht einmal 400 davon in Deutschland. Steuerberater/Steuerberaterin und Anwalt/Anwältin zugleich sind laut Bundessteuerberaterkammer immerhin etwas mehr als 3.800 Personen.

Helfer für die Steuererklärung

Wie findest Du den passenden Steuerberater?

Mehr als 105.000 Steuerberater, Steuerberaterinnen und Steuerberatungsgesellschaften sind nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer in Deutschland aktiv. 67 Prozent der Steuerberater sind selbstständig, also rund 71.000. Davon sind 38 Prozent Frauen – Tendenz steigend. Es ist bei dieser Menge nicht leicht, den oder die Richtige zu finden. Das geht schon damit los, dass Laien nur schwer einschätzen können, wie gut er oder sie arbeitet.

Erst gründlich informieren

In der Praxis am meisten bewährt hat sich, dass Du Dich im Bekanntenkreis umhörst und nach guten Empfehlungen fragst. Besuche die Internetseiten der empfohlenen Steuerberater und Steuerberaterinnen und achte darauf, ob die Informationen dort kompetent erklärt und verständlich formuliert sind. Einige Steuerkanzleien setzen Erklärvideos ein, stellen im offenen Bereich fundierte Mandanteninformationen mit Steuertipps zur Verfügung, andere wiederum nur im geschlossenen Bereich für ihre Klienten. Beispiele zur Abrechnung der Gebühren sind hingegen nicht der Regelfall. 

Nicht nur die Fachkenntnis zählt

Auch wenn Du Dir online bereits einen Überblick über die Qualifikationen verschaffen konntest, solltest Du keinesfalls auf ein persönliches Erstgespräch verzichten. Schließlich kommt es bei der Zusammenarbeit mit einem Berater oder einer Beraterin auch immer auf das Vertrauensverhältnis und die persönliche Sympathie an.

Nutze das Gespräch, um Deine private und berufliche Situation zu schildern. Oft gibt es Sachverhalte, die steuerrelevant sind oder werden können, die Du zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehen kannst.

Frage auch nach den Kosten – aber nicht ausschließlich danach. Es gibt Steuerkanzleien, die zu einem niedrigen Preis Freiberufler/Selbstständige bearbeiten, wenn sie beispielsweise keine Bargeschäfte betreiben und nahezu alle steuerrelevanten Daten aus dem Geschäftsbankkonto verwertbar sind. Eine gute Steuerberatung kann Dir viel Geld sparen.

Steuerberaterinnen verdienen ihr Geld in erster Linie mit Unternehmenskunden. Einfachere Sachverhalte – dazu gehört die Erstellung einer privaten Einkommensteuererklärung – bearbeiten deshalb in der Regel qualifizierte Sachbearbeiter, die für Dich in der Kanzlei die wichtigsten Ansprechpartner sind.

Wichtig ist, dass Du Deinen Steuerberater oder Ansprechpartnerin in der Kanzlei gut erreichen kannst und dass die Kanzlei so gut organisiert ist, dass Du bei dringenden Angelegenheiten schnell und kompetent Auskunft und die benötigten Unterlagen erhältst. Darin unterscheiden sich die Kanzleien in der Qualität durchaus.

Im Zweifel nach Spezialisten suchen

Für Unternehmenskunden ist bedeutend, dass sich der Steuerberater oder Steuerberaterin in ihrer Branche auskennt. Immer mehr Kanzleien spezialisieren sich auf Ärzte, Apothekerinnen und andere medizinische Berufe. Andere kennen sich gut im Handwerk aus, wieder andere arbeiten gerne mit kreativen Freiberuflern wie Grafikern, Designerinnen und Journalisten zusammen. Außerdem gibt es Spezialisten für bestimmte Rechtsformen wie Genossenschaften, GmbHs oder Personengesellschaften sowie Expertinnen für Steuerarten wie die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Landwirtschaftliche Buchstellen sind beispielsweise Experten im Agrarbereich.

Seit einigen Jahren gibt es zudem Steuerberater, die eine Zusatzqualifikation als „Fachberater oder Fachberaterin“ aufweisen. Sie haben durch eine Weiterbildung Fachkenntnisse erworben in Themenbereichen wie Unternehmensnachfolge, Gesundheitswesen, Vermögens- und Finanzplanung oder Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. Die Steuerberaterkammern verleihen zudem den „Fachberater für Internationales Steuerrecht“, wovon es mittlerweile gut 1.700 gibt und den „Fachberater für Zölle und Verbrauchssteuern“ – derzeit 51 Personen.

Der Gesetzgeber würdigt den Status der Steuerberater als „unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege“.

Wie findest Du einen Steuerberater in der Nähe?

Über die Website der Bundessteuerberaterkammer oder den vergleichbaren Service des Deutschen Steuerberaterverbands kannst Du nach Postleitzahl und Themen gefiltert Steuerberatungsbüros finden. Als weitere Kriterien kannst Du die Branche und Fremdsprachenkenntnisse auswählen oder die Suche auf eine Einkommensteuerberatung einschränken.

Eine weitere Suchmöglichkeit, um eine Steuerberaterin in der Nähe zu finden, bietet der IT-Dienstleister Datev, eine Genossenschaft von rund 40.000 Steuerberaterinnen, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüferinnen: Auf smartexperts.de präsentieren sich Datev-Mitglieder mit einem eigenen Profil. Dazu gehört oft ein Bild, eine Beschreibung des Leistungsangebots, die Anzahl der Steuerberater und Mitarbeiterinnen der Kanzlei sowie die Öffnungszeiten. 

Du kannst gezielt nach einem bestimmten Themengebiet und einem Ort suchen, zum Beispiel „Doppelte Haushaltsführung Berlin“. Dann werden Dir, sortiert nach Entfernung, Steuerberater und Steuerberaterinnen in der Nähe aufgelistet, die diesen Themenschwerpunkt in ihrem Profil angegeben haben. Du kannst die Kanzlei Deiner Wahl per Mail direkt anschreiben.  

Noch mehr sparen mit Finanztip Deals!

200 € Neukundenbonus für die Eröffnung eines Wertpapierdepots, kostenlose Zeitschriften im Jahresabo und Bahntickets zum Super-Sparpreis. Solche und andere heiße Deals findest Du in unserem Schnäppchen-Portal. 

Zu den Deals

Was sind Steuerberatungs-Apps?

Du hast jetzt gesehen, dass es manchmal gar nicht so einfach ist, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu finden. Das gilt insbesondere bei einfachen Steuerfällen, also wenn Du nicht selbstständig bist oder ein Gewerbe hast. 

Wenn Du die Steuer nicht selbst machen willst oder kannst, gibt es aber noch einen anderen Weg. Die Rede ist von Apps und Programmen, die nur dazu da sind, Dich mit einem Steuerprofi zusammen zu bringen. 

Wir listen Dir an dieser Stelle die wichtigsten Steuerberatungs-Apps auf und gehen auf Leistungsumfang und Preise ein.

Buhl-Berater

Das ist, wie der Name schon sagt, ein Angebot von Buhl – das Unternehmen, welches auch die von Finanztip empfohlenen Steuerprogramme Wiso Steuer und Tax verkauft.

Du musst zuerst im Browser in einem Chat einige Fragen zu Deiner Person, Deinen steuerlichen Begebenheiten und Deinem Bruttoverdienst beantworten, ähnlich einer Steuer-App. Am Ende sagt Dir der Buhl-Berater, wie viel Dich die Steuerberatung kosten wird. Bist Du zum Beispiel ledig, angestellt ohne zusätzliche Einkünfte und hast ein Jahresbrutto zwischen 40.000 und 70.000 Euro, sind es fix 219 Euro. Das liegt deutlich unter den Gebühren eines „normalen“ Steuerberaters. Möglich ist das, weil Du einiges an Zuarbeit leistest – und der Fixpreis sich an zeitbasierten Tarifen orientiert. 

Entscheidest Du Dich für den Buhl-Berater, beginnt der Chat mit dem Steuerberater. Der fordert dann Unterlagen an, zum Beispiel per Foto oder Scan. Ein 30-minütiges Telefongespräch mit dem Steuerberater ist inklusive. Am Ende schickt der Buhl-Berater Deine Steuererklärung ans Finanzamt. 

Der Buhl-Berater deckt viele Steuerfälle ab. Selbstständige und Gewerbetreibende bleiben aber außen vor und werden auf Wiso Steuer verwiesen. 

Die Preise beginnen bei 169 Euro, wenn Du weniger als 40.000 Euro im Jahr brutto verdienst. Vermietungseinkünfte kosten extra 99 Euro pro Wohneinheit, Kapitaleinkünfte über dem Sparerfreibetrag 59 Euro und jede PV-Anlage bis 30 Kilowatt 69 Euro.

Taxfix Experten-Service

Taxfix ist eine Steuer-App, die von Finanztip empfohlen wird. In der App wirst Du gleich zu Beginn gefragt, ob Du die Steuer selbst machen willst – oder den Experten-Service nutzen willst. 

Entscheidest Du Dich für die zweite Möglichkeit, wird Dir ein Steuerexperte vermittelt. Dann musst Du in einem Chat Fragen beantworten und erhältst eine Aufgabenliste. Das bedeutet, Du musst die für die Steuererklärung benötigten Dokumente hochladen. Ist alles da, legt Dein Steuerberater los und fragt gegebenenfalls im Chat nach, wenn etwas fehlt. Am Ende bekommst Du die Erklärung zur Prüfung vorgelegt. Nach Deiner Freigabe sendet Taxfix die Erklärung ans Finanzamt.

Der Experten-Service deckt mittlerweile auch Einnahmen aus Vermietung und dem Ausland ab, geht aber nicht für Selbstständige.

Der Preis beträgt 20 Prozent Deiner Steuererstattung, mindestens jedoch 99,99 Euro. Zahlen musst Du zwar erst, nachdem das Finanzamt Deine Steuererklärung bearbeitet hast. Allerdings stimmst Du schon ganz zu Beginn zu, dass Du die Zahlung übernimmst. Wenn Du zum Beispiel eine Erstattung von 2.000 Euro bekommst, kostet Dich der Experten-Service 400 Euro.

Zasta

Das ist eine App, die ausschließlich dafür da ist, Dich mit einem Steuerberater zu verbinden. Du kannst das Ganze aber auch im Browser am Computer nutzen. Bekannt wurde Zasta mit ihrem Auftritt in der TV-Gründershow „Die Höhle der Löwen“. 

Bei Zasta musst Du Dich zuerst registrieren, auch Deine Steueridentifikationsnummer brauchst Du da schon. Du erteilst Zasta eine Vollmacht und der Anbieter ruft dann Deine Daten vom Finanzamt ab. Nur anhand dieser Daten macht Dir Zasta ein Angebot über den Preis. Nimmst Du es an, kommst Du in einen Chat, in dem Du verschiedene Fragen zu Deinen steuerlichen Umständen machst. Der Dialog mit Deinem Steuerberater läuft auch über den Chat. Am Ende reicht dieser Deine Steuererklärung beim Finanzamt ein. 

Zasta lässt sich nur mit einfachen Steuerfällen nutzen. Du darfst nicht selbstständig sein oder Vermietungseinkünfte haben. Der Preis beträgt mindestens 50 Euro. Mehr lässt sich an dieser Stelle nicht sagen, in jedem einzelnen Fall legt der Steuerberater den Preis fest. Lehnst Du den Preisvorschlag ab, zahlst Du auch nichts. Du weißt also immerhin vorher, wie viel Deine Steuererklärung kosten wird.

Steuermachen

Dieses Angebot gibt es als App für das Smartphone sowie im Browser am Computer. Du musst am Anfang ein paar steuerliche Fragen beantworten und bekommst eine unverbindliche Schätzung über Deine potenzielle Steuererstattung.

Dann entscheidest Du Dich für eins der beiden Preismodelle. Entweder den Festpreis, bei einem jährlichen Bruttogehalt von zum Beispiel 50.000 Euro sind es 199 Euro. Oder Du entscheidest Dich für „safeTax“. In dieser Variante zahlst Du 20 Prozent Deiner Steuererstattung. Achtung: Zum Stand 23. April 2025 stand diese Variante nicht zur Verfügung. 

Anhand Deiner Angaben erhältst Du eine Checkliste und musst die benötigten Belege an den Steuerberater schicken. Dieser bespricht alles mit Dir per Chat, erstellt die Steuererklärung und schickt diese ans Finanzamt.

Taxando Premium

Auch Taxando gibt es als App fürs Smartphone oder im Browser. Zwar ist es damit prinzipiell möglich, seine Steuererklärung selbst zu machen. Doch schon bei einem einfachen Beispielfall landeten wir nach Eingabe einiger Daten bei Taxando Premium, und damit bei einem Steuerberater. Bei einem Jahresbruttogehalt von 60.000 Euro und Kapitaleinkünften sollte dieser 419 Euro kosten. Als Mindestpreis ruft der Anbieter für Taxando Premium 99 Euro auf. 

Auch bei Taxando läuft der Austausch mit dem Steuerberater online. Das Angebot gilt auch für spezielle Einkunftsarten.

Finanztip-Einschätzung zu Steuerberatungs-Apps

Die genannten Angebote sollten nach unserer Meinung nur im äußersten Notfall zum Einsatz kommen. Warum? Dafür gibt es drei wichtige Gründe: 

  • Du bezahlst bei allen deutlich mehr, als wenn Du die Steuererklärung selbst machst.
  • Zudem musst Du Dich trotzdem mit dem Thema auseinandersetzen, steuerliche Fragen beantworten sowie Belege raussuchen und zum jeweiligen Anbieter schicken.
  • Die meisten Angebote können nur recht einfache Fälle. Wenn Dein Fall einfach ist, solltest Du es zuerst mit einer Steuer-App oder einer Steuersoftware probieren. Ist der Fall kompliziert, musst Du so oder so zu einem „richtigen“ Steuerberater.

Was muss in der Rechnung stehen?

In der Rechnung muss die Steuerberaterin oder der Steuerberater die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen angeben, die Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung der Tätigkeit, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Vorschriften der Gebührenverordnung.

Nach demselben Stundensatz berechnete Zeitgebühren können zusammengefasst werden. Die errechneten Beträge sind Nettobeträge. Es kommt also die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent hinzu.

Kosten für die Steuerberatung sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie zur Ermittlung Deiner Einkünfte anfallen, also beruflich veranlasst sind. Dementsprechend sollte die Steuerberaterin oder der Steuerberater die einzelnen Positionen in der Rechnung ausweisen. Was Du beim steuerlichen Abzug der Beraterkosten beachten müssen, haben wir im Ratgeber Steuerberatungskosten zusammengestellt.

Was tust Du gegen zu hohe Rechnungen?

Hat Dein Steuerberater oder Deine Steuerberaterin eine aus Deiner Sicht zu hohe Rechnung gestellt und bist Du zudem mit der Arbeit nicht zufrieden, kannst Du nicht einfach den Preis mindern wie beim Kauf einer mangelhaften Sache. Grund: Ein mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin abgeschlossener Vertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB). Er oder sie schuldet Dir keinen Erfolg, sondern nur die Tätigkeit.

Gebührenrahmen prüfen 

Wenn die Tätigkeit erbracht ist, kann der Steuerberater oder die Steuerberaterin die durch die Vergütungsverordnung festgelegte Bezahlung verlangen. Hat er oder sie allerdings immer den Gebührenrahmen voll ausgeschöpft, kannst Du das zum Anlass nehmen, um mit ihm oder ihr über die erbrachte Leistung und die Höhe der Rechnung zu sprechen.

Beschwerde

Du kannst Dich auch bei der regional zuständigen Steuerberaterkammer beschweren. Die überprüfen dann zwar nicht konkret die Rechnung, aber ob Dein Berater oder Deine Beraterin gegen Berufspflichten verstoßen hat. Dazu gibt es auf den Internetseiten der Kammern Vordrucke, die Du nutzen kannst.

Schadensersatz

Beruht Deine Unzufriedenheit mit Deinem Berater oder Deiner Beraterin darauf, dass er oder sie tatsächlich Fehler gemacht hat, die zu einem Schaden geführt haben, kann unter Umständen ein Schadensersatzanspruch bestehen (§ 280 Abs. 1 BGB). Das setzt aber voraus, dass ein Schaden eingetreten ist und Du diesen auch beweisen kannst. Verhängt das Finanzamt zum Beispiel einen Verspätungszuschlag, weil die Unterlagen nicht rechtzeitig bearbeitet und weitergeleitet wurden, kannst Du verlangen, dass Dein Steuerberater oder Deine Steuerberaterin den Zuschlag als Schaden ersetzt.

Möglicherweise musst Du vor Gericht nachweisen, dass der Steuerberater oder die Steuerberaterin Fehler gemacht, falsch beraten, Fristen versäumt oder Belege verschlampt hat. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, steht Dir der Klageweg offen. Steuerberater und Steuerberaterinnen müssen für solche Fälle zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung haben.

Steuerberater wechseln 

Schließlich kannst Du auch noch Deinen Steuerberater wechseln und mit der neuen Beraterin im Vorfeld über die Kosten sprechen. Schau in Deinen Vertrag, ob Du irgendwelche Kündigungsfristen beachten musst, ansonsten kannst Du schon zum Monatsende kündigen.

Wichtig: Kläre vor der Kündigung, welche Leistungen Dein alter Berater Dir noch in Rechnung stellen kann – nicht, dass Du doppelt zahlen musst. Um zu einer anderen Steuerberaterin zu wechseln, muss diese alle relevanten Unterlagen bekommen. Das kann schwierig werden, wenn Dein alter Berater die Unterlagen nicht an Dich herausgibt, etwa weil noch Rechnungen offen sind. Das ist aber zulässig (§ 66 Abs. 2 StBerG).

Aber: Er darf nur die Unterlagen zurückhalten, die mit der noch offenen Rechnung in direktem Zusammenhang stehen. Streitest Du Dich also nur wegen der Rechnung für die Steuererklärung 2023, muss er die Unterlagen für 2022 oder 2024 herausgeben.

Was ist noch wichtig in der StBVV?

Informationspflicht über Abweichungsmöglichkeit - Die Verordnung verpflichtet Steuerberater und Steuerberaterinnen, von sich aus darauf hinzuweisen, dass sie bei der Vergütung von der StBVV abweichen dürfen – auch bei schon seit Jahren laufenden Verträgen. Um keine schlafenden Hunde zu wecken, werden die meisten Steuerberater und Steuerberaterinnen diese Informationspflicht wohl insofern erfüllen, dass sie eine entsprechende Klausel in ihre Steuerberatungsverträge, in die Allgemeinen Auftragsbedingungen oder in die Vollmachten ihrer Mandanten aufnehmen werden.

Inlandssitz - Der Anwendungsbereich der StBVV wurde zudem auf Steuerberater und Steuerberaterinnen mit Sitz in Deutschland beschränkt. Sie gilt auch nicht mehr, wenn die Steuerberatung aus dem Ausland angeboten wird.

Beispiele: Der deutsche Steuerberater auf Mallorca berät seinen Mandanten aus Deutschland. Für ihn gilt die StBVV nicht mehr zwingend. Die österreichische Steuerberaterin mit Zulassung in Oberbayern muss hingegen nach der StBVV abrechnen.

Mindestgebühr aufgehoben - Bei der Reform gestrichen wurde zudem die sogenannte Mindestgebühr von zehn Euro. Tatsächlich gab diese den Anstoß zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland, weshalb die StBVV geändert wurde. Faktisch spielte die Mindestgebühr nur eine Rolle bei Kleinstbetrieben, bei denen etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Lohnabrechnungen danach abgerechnet wurden. Nun müssen solche Fälle statt pauschal exakt abgerechnet werden, also zum Beispiel pro Gehaltsabrechnung eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin mit acht Euro monatlich.

Autoren
Udo Reuß

War dieser Ratgeber hilfreich?

Vielen Dank für Dein Feedback.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Unterstütze uns
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.