Anlage Unterhalt Welche Unterhaltszahlungen Du absetzen kannst

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Klassischer Kindesunterhalt lässt sich nicht absetzen.
  • Wer hingegen bedürftige erwachsene Kinder, Eltern oder Ex-Partner finanziell unterstützt, kann diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
  • Dann werden solche Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung bis zu einer Höchstgrenze berücksichtigt.

So gehst Du vor

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Unterstützt Du Angehörige mit Unterhaltszahlungen, kann sich das für Dich in der Steuererklärung mit der Anlage Unterhalt lohnen. Und auf den Konten der Empfängerinnen und Empfänger landet zugleich mehr Geld. Es profitieren also beide Seiten. Worauf Du besonders schauen solltest und wie das genau bei der Steuer funktioniert, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Anlage Unterhalt oder Anlage U?

Dass das deutsche Steuerrecht kompliziert ist, wissen wir alle. Wenn es dafür einen Beleg brauchen würde, hier wäre einer: 

Es gibt nicht nur die Anlage Unterhalt, sondern auch die Anlage U. Wobei das U aber ebenfalls für Unterhalt steht. 

Ein kurzer Erklärungsversuch: In die Anlage U gehören Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten oder die Ehegattin. Diese lassen sich dann als Sonderausgaben absetzen. 

Um die Verwirrung komplett zu machen: Manchmal kann es auch passieren, dass das nicht klappt. Weil zum Beispiel der Mann, der den Unterhalt erhält, dem Prozedere nicht zustimmt. Wer dann einen Rechtsstreit scheut, kann die Unterhaltszahlungen immerhin noch als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Und die gehören in die Anlage Unterhalt. Was aber steuerlich meist nicht so vorteilhaft ist wie das Absetzen als Sonderausgaben in der Anlage U. Ausführlicher kannst Du das im Ratgeber Anlage U nachlesen. 

Aber in die Anlage Unterhalt gehören noch einige andere Unterhaltsleistungen, dazu kommen wir gleich im folgenden Kapitel. 

Doch zuvor noch eine kurze, aber sehr wichtige Info: Kindesunterhalt ist in der Regel nicht absetzbar. Meist lässt sich dieser erst steuerlich geltend machen, wenn es kein Kindergeld mehr gibt – also das Kind schon erwachsen ist und meist schon auf eigenen - finanziellen - Füßen steht.

Wen betrifft die Anlage Unterhalt?

Nun kommen die versprochenen Unterhaltsleistungen, die in die Anlage Unterhalt gehören. Generell geht es um Unterhaltsleistungen, die Du an bedürftige Personen zahlst. Das sind zum Beispiel:

  • Deine Eltern sowie Kinder, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht
  • die Mutter Deines unehelichen Kindes
  • Dein Partner oder Deine Partnerin in einer eheähnlichen Beziehung
  • Deine Ex-Frau oder Dein Ex-Mann, wenn kein Absetzen als Sonderausgaben in der Anlage U möglich ist
  • Kriegsflüchtlinge

Die gesetzliche Grundlage bildet Paragraf 33a Einkommensteuergesetz (EStG).

Du weißt jetzt, bei welchem Personenkreis sich finanzielle Unterstützung steuerlich lohnen kann. In den nächsten Abschnitten erklären wir Dir Schritt für Schritt, welche Punkte beim Ausfüllen der Anlage Unterhalt besonders wichtig sind - und generell in welchem Rahmen sich das lohnt.

Was bedeutet Bedürftigkeit?

Eine Grundvoraussetzung für die Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen ist die Bedürftigkeit der jeweiligen Person. Natürlich kannst Du Deiner 75 Jahre alten Mutter einfach was Gutes tun und ihr jeden Monat 500 Euro überweisen. Wenn diese aber eigenes Vermögen oder eine hinreichend große Rente hat, kannst Du diese Zahlungen nicht von der Steuer absetzen. Weil sie nicht bedürftig wäre, das Geld also nicht zwingend nötig hätte.

Doch wann liegt Bedürftigkeit vor? Der Gesetzgeber sagt, dass sich finanzielle Unterstützungen nur dann von der Steuer absetzen lassen, wenn der Empfänger oder die Empfängerin nur ein geringfügiges Vermögen von maximal 15.500 Euro hat.

Um im Beispiel der 75 Jahre alten Mutter zu bleiben: Diese Grenze von 15.500 Euro dürften recht viele Rentnerinnen und Rentnern aber schnell übertreffen. Immerhin zählt eine selbst bewohnte Immobilie nicht zu dieser knapp bemessenen Grenze.

Aber was ist mit dem Sohn, der mit 26 immer noch studiert? Er hat ja vielleicht keinen Cent auf dem Konto und keinerlei Vermögen. Dann wären die Unterhaltungszahlungen tatsächlich absetzbar. Es gibt aber noch einen großen Haken, denn der Sohn kann ja auch selbst was dazu verdienen. Dazu kommen wir gleich.

Wie viel kannst Du absetzen?

Wir waren gerade beim mittellosen Studenten, der sich bestimmt über jeden Euro an Unterstützung von seinen Eltern freut. Wie viel aber die Eltern von den Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung absetzen können, hängt von mehreren Werten ab. Und die erklären wir Dir jetzt.

Was ist der Anrechnungsfreibetrag?

Unterhaltszahlungen lassen sich nur dann komplett absetzen, wenn die unterstützte Person maximal 624 Euro an Einkünften hat – im Jahr. Diese 624 Euro werden auch Anrechnungsfreibetrag genannt.

Beispiel: Ben ist 26, studiert, Kindergeld gibt es nicht mehr und er hat 2025 einen Minijob, bei dem er 556 Euro im Monat verdient. Das sind 6.672 Euro im Jahr. Davon zieht das Finanzamt als Kostenpauschale 180 Euro ab. Das heißt, dass 6.492 Euro anrechenbar sind.

Seine Eltern überweisen ihm monatlich 800 Euro, also 9.600 Euro im Jahr. Diesen Betrag können sie aber weitem nicht absetzen. Denn Ben liegt mit seinen Einnahmen 6.492 – 624 = 5.868 Euro über dem Anrechnungsfreibetrag. 

Die Eltern können deshalb nur 9.600 – 5.868 = 3.732 Euro geltend machen.

Verkürzt heißt das im Studentenfall: Je mehr Ben verdient, desto weniger können die Eltern von den Unterhaltszahlungen absetzen. Das ist einigermaßen sinnvoll. Denn wenn Ben selbst ausreichend Geld hat, etwa als Werkstudent, ist er auf den Unterhalt nicht mehr angewiesen. Natürlich dürfen ihm die Eltern weiterhin freiwillig Unterhalt zahlen, aber steuerlich bleibt das unberücksichtigt.

Wichtig: Eltern dürfen den Unterhalt aber andererseits sogar dann in voller Höhe geltend machen, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten oder einer Lebensgefährtin zusammenlebt – und diese Person wiederum genug Geld hat. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 28. April 2020 entschieden (Az. VI R 43/17).

Was sind Höchstgrenze und Opfergrenze?

Du kannst nicht beliebig viel Unterhalt von der Steuer als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Auch das ist sinnvoll, denn sonst könnten Unterhaltszahlungen prinzipiell wie ein reines Steuersparmodell angewendet werden.

Zwei Grenzen spielen dabei eine Rolle.

  • Höchstgrenze: Maximal sind Unterhaltszahlungen in Höhe des aktuellen Grundfreibetrags steuerlich absetzbar. 2025 beträgt dieser 12.096 Euro, 2024 waren es noch 11.784 Euro. Allerdings lässt sich dieser Betrag nur dann komplett ausreizen, wenn der Unterhalt das ganze Jahr über gezahlt wurde. Ansonsten sinkt er anteilig für jeden Monat ohne Zahlungen. 2025 sollten es jeden Monat 1.008 Euro Unterhalt sein, um den höchstmöglichen Betrag steuerlich ausreizen zu können.  
    Tipp: Für bedürftige Personen gezahlte Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können zusätzlich geltend gemacht werden.
  • Opfergrenze: Das bedeutet, dass Du nicht zu sehr „aufopfern“ darfst. Wenn Du also sehr großzügig eine andere Person unterstützt und Dir dabei nicht mehr genug zum Leben bleibt. In Formeln heißt das: Deine Unterhaltszahlungen lassen sich nur dann komplett absetzen, wenn sie nicht ein Prozent pro 500 Euro Deines Nettoeinkommens übersteigen. Die Opfergrenze sinkt zusätzlich um jeweils fünf Prozent für jedes Kind und eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner. Klingt kompliziert, aber wir erläutern es jetzt exemplarisch.
  • Beispiel für die Opfergrenze: Du hast 24.000 Euro Nettoeinkommen, jeweils ein Prozent pro 500 Euro ergibt 48 Prozent. Du bist verheiratet, also minus fünf Prozent und hast ein Kind, also nochmal minus fünf Prozent. Das ergibt insgesamt 38 Prozent. Und 38 Prozent von 24.000 Euro sind 9.120 Euro. Du kannst in diesem Fall also maximal 9.120 Euro als Unterhaltszahlungen absetzen.
  • Nur zur Sicherheit: Liegt Deine persönliche Opfergrenze über der allgemeinen Höchstgrenze, greift immer die Höchstgrenze.

Was ist bei Zahlungen ins Ausland?

Unterstützt Du eine Person, die im Ausland lebt, kann die Höchstgrenze deutlich geringer ausfallen. Das Bundesfinanzministerium hat im BMF-Schreiben vom 6. April 2022 genau beschrieben, worauf dabei zu achten ist. Der wichtigste Punkt ist, dass abhängig vom Lebensstandard in dem jeweiligen Land der Unterhaltshöchstbetrag von 12.096 Euro im Jahr 2025 angepasst wird. Dazu gibt es vier „Ländergruppen“:

  • in Gruppe 1 bleibt es bei dem Betrag in Deutschland, zum Beispiel Italien
  • in Gruppe 2 sind es noch 75 Prozent davon, etwa Portugal
  • in Gruppe 3 dann 50 Prozent wie in Mexiko
  • in Gruppe 4 verbleiben 25 Prozent, beispielsweise in Indien

Die komplette Liste für 2024 und 2025 findest Du im BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2023. Dort kannst Du auch sofort sehen, für welche Länder sich zur vorherigen Liste ab dem Jahr 2021 etwas geändert hat. So ist zum Beispiel Spanien von Gruppe 1 in Gruppe 2 abgerutscht, für Malta gibt es hingegen den umgekehrten Weg.

Wenn Du also jemanden aus Deiner Familie unterstützt, der in Mexiko lebt, ist das Absetzen auf die Hälfte des Unterhaltshöchstbetrag beschränkt, also im Jahr 2025 auf 6.048 Euro und im Jahr 2024 auf 5.892 Euro.

Welche formalen Punkte sind wichtig?

Zwei wichtige Punkte für Anlage Unterhalt in der Steuererklärung solltest Du unbedingt noch beachten.

Nachweispflicht

Überweise das Geld und hebe die entsprechenden Kontoauszüge auf. Barzahlungen waren schon immer schwierig beim Finanzamt. Doch mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 5. Dezember 2024 sind Barzahlungen generell nicht mehr erlaubt. Das Finanzamt wird Unterhaltsleistungen in bar nicht mehr anerkennen. Ausnahme: Wenn die unterstützte Person in Deinem Haushalt lebt, musst Du Unterhaltszahlungen nicht nachweisen. Das Finanzamt legt dann von sich aus den höchstmöglichen Betrag zugrunde.

Anlage Unterhalt pro Haushalt

Unterstützt Du zum Beispiel Deine Tochter in Ausbildung und zugleich Deine Eltern finanziell, musst Du in der Regel zwei Anlagen ausfüllen. Denn generell gilt, dass für jeden Haushalt eine separate Anlage nötig ist. Solange also in diesem Beispiel Deine Tochter nicht mit Deinen Eltern zusammenlebt, braucht es zwei Anlagen.

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