Verspätungszuschlag Steuererklärung zu spät? Dann fordert das Finanzamt Zuschläge

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Falls Du eine Steuererklärung abgeben musst und das verspätet oder gar nicht machst, drohen Dir ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt und weitere Strafen.
  • Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro pro Monat und ist auf einen Betrag von 25.000 Euro beschränkt.
  • Hast Du Deine Steuererklärung für 2024 erst nach dem 31. Juli 2025 abgegeben, kann Dir das Finanzamt schon ab dem 1. August 2025 einen Verspätungszuschlag auferlegen. 

So gehst Du vor

  • Beantrage beim Finanzamt rechtzeitig schriftlich eine Fristverlängerung - mit Begründung und neuem Abgabetermin. Nutze dazu unser Musterschreiben.

Du hast die Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst – und was passiert jetzt? Ein Verspätungszuschlag, Zwangsgeld und eine Schätzung sind die unangenehmen Waffen des Finanzamts, mit denen säumige Steuerpflichtige rechnen müssen. Die Geldbußen können unterschiedlich hoch ausfallen. Dabei lässt sich oft eine Strafe ganz einfach vermeiden.

Wen kann ein Verspätungszuschlag treffen?

Vom Verspätungszuschlag betroffen sind die Personen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind - und das nicht fristgerecht oder gar nicht tun.

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Eine Steuererklärung abgeben müssen generell unter anderem Selbstständige und Gewerbetreibende. Doch das kann auch für Rentner und Arbeitnehmerinnen gelten. Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer ist gesetzlich geregelt (§ 46 Einkommensteuergesetz, EStG). Im Ratgeber Abgabepflicht listen wir auf, wann Du noch eine Steuererklärung abgeben musst; beispielsweise, wenn Ihr als Ehepaar beide Gehalt bezogen haben und die Steuerklassenkombination 3/5 habt.

Wer muss die Steuererklärung nicht machen?

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Personen im Ruhestand müssen keine Steuererklärung abgeben. Zum Beispiel ist ein lediger Angestellter, der nur Gehalt bezieht, in der Regel nicht dazu verpflichtet. Er kann freiwillig eine Steuererklärung erstellen – und hat dafür vier Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2024 ist also noch Luft bis Ende 2028. Eine spätere Abgabe ist danach zwar nicht mehr möglich, aber bei einer freiwilligen Steuererklärung kann es wenigstens keinen Verspätungszuschlag geben.  

Wann ist die Abgabe der Steuererklärung fristgerecht?

Für das Steuerjahr 2024 war die gesetzliche Abgabefrist am 31. Juli 2025 - für die Personen, die zur Abgabe verpflichtet waren. In den Vorjahren lag dieser Abgabetermin wegen der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen bis zu drei Monate später. Wenn Du vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wirst, gilt die in diesem Schreiben genannte Frist. Mehr kannst Du dazu im Ratgeber zur Abgabefrist nachlesen. 

Das Finanzamt kann für eine nicht oder zu spät abgegebene Erklärung einen Verspätungszuschlag verlangen – und zwar zusätzlich zur fälligen Steuer. Das solltest Du vermeiden.

Jörg Leine
Unser Finanztip-Experte für Steuern

Wie verlängerst Du Deine Abgabefrist?

Kannst Du absehen, dass Du die Frist nicht einhalten kannst, solltest Du bei Deinem zuständigen Finanzamt eine Verlängerung schriftlich und gut begründet vor Fristablauf beantragen. Nachvollziehbare Gründe sind zum Beispiel ein Unfall mit Krankenhausbehandlung, der Tod eines nahen Angehörigen, ein längerer Aufenthalt im Ausland, fehlende Unterlagen oder ein Umzug.

Bedenke: Ein Anspruch auf Fristverlängerung gibt es nicht. War jemand bereits öfter unpünktlich, tendiert das Finanzamt dazu, den Antrag abzulehnen.

Warst Du in der Vergangenheit in der Regel pünktlich, dann hast Du gute Chancen, eine Fristverlängerung von bis zu vier Monaten zu erhalten. Beantragst Du nur einen zusätzlichen Monat, erhöhst Du Deine Chancen, dass das Finanzamt gnädig ist.

In Deinem Brief ans Finanzamt kannst Du zum Beispiel schreiben: „Falls ich von Ihnen nichts Gegenteiliges höre, gehe ich von der Genehmigung meines Antrags auf Fristverlängerung aus.“ Hast Du einen neuen Abgabetermin genannt und das Finanzamt antwortet nicht, kannst Du davon ausgehen, dass es Deinen Antrag gewährt.

Nutze dazu am besten unseren Musterbrief

Musterschreiben Fristverlängerung 

Um eine Fristverlängerung zu erhalten, solltest Du den Antrag begründen. Unser Musterbrief kann Dir bei der Formulierung helfen.

Zum Download

Was droht Dir bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung?

Dir drohen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld und Steuerschätzung, wenn Du Deine Steuererklärung nicht pünktlich oder gar nicht abgibst. Ein Säumniszuschlag wird fällig, wenn Du Deine Steuern nicht fristgerecht bezahlst.

Was bedeutet der Verspätungszuschlag?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn Du die Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hast. Diesen Verspätungszuschlag musst Du zusätzlich zu Deiner Steuerschuld zahlen.

Die Abgabefrist einfach verstreichen zu lassen und darauf zu hoffen, vom Finanzamt vergessen zu werden, ist nicht zu empfehlen. In der Regel schickt das Finanzamt zunächst einen Brief, erinnert an die Abgabe der Steuererklärung und setzt Dir eine neue Frist. Spätestens wenn eine schriftliche „Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes“ kommt, wird es richtig ernst. Bereits jetzt kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.

Wann droht ein Zwangsgeld?

Ein Zwangsgeld wird das Finanzamt festsetzen, wenn die Beamten das schriftlich angedroht hatten und Du die neu gesetzte Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht eingehalten hast.

Falls Du zum ersten Mal keine Steuererklärung abgegeben hast, beträgt das Zwangsgeld üblicherweise zwischen 100 und 500 Euro. Es sind aber bis zu 25.000 Euro möglich. Die Höhe des Zwangsgelds ist von verschiedenen Faktoren abhängig: So spielt Deine finanzielle Situation eine Rolle. Aber auch, wie kooperativ Du Dich gegenüber der Behörde bislang verhalten hast oder ob Du Deine Steuererklärung schon öfter unpünktlich abgegeben hast.

Wann passiert die Steuerschätzung? 

Die Steuerschätzung ist das letzte, zusätzliche Mittel des Finanzamts. Denn falls Du trotz Verspätungszuschlag und Zwangsgeld immer noch keine Steuererklärung abgegeben hast, schätzt das Finanzamt Dein zu versteuerndes Einkommen. Diese Steuerschätzung fällt in der Regel zu Deinen Ungunsten aus - und Du bist trotzdem weiterhin zur Abgabe verpflichtet. Nach dem Schätzungsbescheid hast Du einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Danach wird er bestandskräftig. 

Was ist der Säumniszuschlag?

Der Säumniszuschlag hat nichts mit der Abgabe der Steuererklärung zu tun. Er wird fällig, wenn Du nach einem erhaltenen Steuerbescheid die Zahlungsfrist verstreichen lässt. Zahlst Du Deine Steuern zu spät, dann darf das Finanzamt dafür einen Säumniszuschlag verlangen - von einem Prozent pro Monat, also zwölf Prozent im Jahr

Und womöglich kommen auch noch Zinsen auf Steuernachzahlungen obendrauf. Der Zinslauf, also der Beginn der Fälligkeit von Zinsen, beginnt normalerweise nach einer Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Wegen der Corona-Pandemie fällt dieser Zeitraum immer noch länger aus. Alle Fristen für die Steuerjahre 2022 bis 2025 kannst Du in der Tabelle im Ratgeber zur Frist bei der Steuererklärung nachlesen. 

Die gesetzlichen Zinsen betragen 1,8 Prozent für ein Jahr. Lange Jahre betrug der Zinssatz sogar 6,0 Prozent im Jahr. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. Juli 2021 musste der Gesetzgeber diesen aber rückwirkend bis 2019 senken.

Weitere Steuerzinsen wie Aussetzungs-, Stundungs-, Hinterziehungs- und Prozesszinsen sind von diesem BVerfG-Beschluss ausgenommen. 

Bleibt der Säumniszuschlag bei 12 Prozent?

Es gab zwar die Hoffnung, dass der Säumniszuschlag von jährlich 12 Prozent sinkt, doch dabei wird es wohl bleiben. Zwar hatte das Finanzgericht Münster diesbezüglich verfassungsrechtliche Zweifel und deswegen einer klagenden Steuerpflichtigen Recht gegeben (Beschluss vom 16. Dezember 2021, Az. 12 V 2684/21). 

Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hob diesen Beschluss schon am 20. September 2022 wieder auf, Az. II B 3/22 (ADV). Begründung: Der Antragstellerin fehle ein berechtigtes Interesse an der Anordnung der Aufhebung der Vollziehung. Und dieses Interesse sei bei verfassungsrechtlichen Zweifeln erforderlich.
Im konkreten Fall ging es um eine zu spät gezahlte Grunderwerbsteuer. Auch in drei weiteren Fällen entschied der BFH, dass es auch nach 2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einen monatlichen Säumniszuschlag von 1 Prozent gibt (Urteile vom 23. August 2023, Az. X R 30/21, vom 17. Juli 2024, Az. X B 79/23 und vom 19. Februar 2025, Az. XI R 18/23).

Auch für die Jahre 2016 und 2017 bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags, entschied der BFH (Urteil vom 13. September 2023 Az. XI B 38/22).

Ist die Höhe der Aussetzungszinsen verfassungswidrig?

Zumindest mit der Höhe der Aussetzungszinsen ab 2019 muss sich nun doch wieder das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) legte in einem Beschluss vom 8. Mai 2024 die Frage zur Verfassungsmäßigkeit von Aussetzungszinsen dem höchsten deutschen Gericht zur Entscheidung vor (Az. VIII R 9/23).

Dabei geht es um den Fall eines Mannes, der laut Steuerbescheid für das Jahr 2012 Einkommensteuer in Höhe 22.600 € und 1.350 € Solidaritätszuschlag nachzahlen sollte. Der wehrte sich dagegen und erreichte immerhin die sogenannte Aussetzung der Vollziehung (AdV). Im Nachhinein ein Fehler, denn der Rechtsstreit zog sich viele Jahre hin - und ging zuungunsten des Mannes aus. Und nun kommt's: Erst 2021 setzte das Finanzamt die Zinsen auf die nicht gezahlten Beträge von knapp 24.000 Euro auch noch Aussetzungszinsen obendrauf. Und da es sich mittlerweile um 78 Monate handelte und der Zinssatz 0,5 Prozent beträgt, sollte er zusätzlich mehr als 9.300 Euro Zinsen zahlen.

Auch dagegen wehrte sich der Mann, wenigstens für den Zeitraum ab 2019 seien die Zinsen zu hoch, rund 3.230 Euro wären es deshalb zu viel. Vor dem Finanzgericht verlor der Mann zwar, doch der BFH scheint das anders zu sehen und ruft deshalb das Verfassungsgericht für eine endgültige Entscheidung an. 

Auf säumige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können also zusätzlich zur Steuernachzahlung erhebliche Summen zukommen. Absetzbar ist davon nichts bei der Einkommensteuer. Anders ist das bei der Umsatzsteuer und allen anderen Steuerarten, die als Betriebsausgaben absetzbar sind. Denn dann gilt das auch für die steuerlichen Nebenleistungen wie Zinsen und Verspätungszuschlag.

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Wann wird der Verspätungszuschlag fällig?

Der Verspätungszuschlag kann sofort nach Ablauf der Frist der Abgabe der Steuererklärung erhoben werden. Er muss erhoben werden, wenn die Abgabe nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres erfolgt ist. 

Die Ursache für diese zwei verschiedenen Regeln liegen im Steuermodernisierungsgesetz vom 18. Juli 2016, das erstmals für Steuererklärungen ab dem Jahr 2019 gilt. Geregelt ist das in Paragraf 152 Abgabenordnung (AO): Dort wird zwischen einer „Kann-Regelung“ in Absatz 1 und einer „Muss-Regelung“ in Absatz 2 unterschieden. 

Das heißt: Es gibt Situationen, in denen Finanzbeamte einen Verspätungszuschlag erheben können – und andere, in denen sie es tun müssen. Genaueres ist in einer Verfügung des Bayerisches Landesamts für Steuern vom 24. März 2021 geregelt.

Was bedeutet die „Kann-Regelung“ beim Verspätungszuschlag?

Gibst Du Deine Steuererklärung nach der Abgabefrist ab, aber noch innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres, liegt es im Ermessensspielraum des Finanzamts , ob es einen Verspätungszuschlag festsetzt oder nicht. Das gilt ebenso, wenn der Steuerbescheid auf 0 Euro lautet oder Dir eine Erstattung zusteht. 

Das Finanzamt soll von der Festsetzung des Verspätungszuschlags absehen, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Deine Verspätung entschuldbar ist. Du solltest aber in keinem Fall davon ausgehen, dass die Beamtinnen und Beamten gnädig sind. Denn sie können eben doch den Verspätungszuschlag verlangen.

Was bedeutet die „Muss-Regelung“ beim Verspätungszuschlag?

Gibst Du Deine Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten ab, muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Das gilt auch, wenn das Finanzamt die Steuererklärung vorab anfordert und Du diese nicht innerhalb der gesetzten Frist abgibst. 

Sind Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ein Ausweg?

Im Prinzip kannst Du einen möglichen Verspätungszuschlag vermeiden, wenn Du die Steuererklärung von einem Steuerberater, eine Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein machen lässt. Denn wenn Du deren Beratung in Anspruch nimmst, musst Du die Steuererklärung im Regelfall erst 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres abgeben.

Das lässt die „Kann-Regelung“ bis zu einem gewissen Grad logisch erscheinen, weil Du Dich ja prinzipiell nach dem allgemeinen Fristende am 31. Juli auch noch für eine Steuerberatung entscheiden kannst.  

Nutzt Du diesen Ausweg, um den Verspätungszuschlag zu vermeiden, hast Du beim Steuerberater, der Steuerberaterin oder dem Lohnsteuerhilfeverein aber Kosten. Und diese fallen in der Regel höher aus als der Verspätungszuschlag, zumindest wenn Du kurz nach dem Fristende abgibst. Der Zuschlag kann dann sogar ganz entfallen, wenn Du zum Beispiel bisher nicht negativ beim Finanzamt aufgefallen bist. Hast Du die Frist nicht geschafft, solltest Du deshalb schnellstmöglich abgeben statt noch weiter zu warten. 

Haben sich die Fristen wegen der Corona-Pandemie geändert?

Ja. Seit dem Steuerjahr 2020 haben sich die Abgabefristen wegen der Pandemie nach hinten verschoben. Das gilt entsprechend auch für die Fristen für den Verspätungszuschlag. Im Standardfall vor Corona begann die „Kann-Regelung“ für das Steuerjahr 2018 am 1. August 2019, die „Muss-Regelung“ am 1. März 2020. In der folgenden Tabelle siehst Du die geltenden Fristen ab dem Steuerjahr 2022.

Wann wird der Verspätungszuschlag konkret fällig?

Steuerjahr 2022 202320242025
Verspätungszuschlag kann festgesetzt werden ab:3. Oktober 20233. September 20241. August 2025 1. August 2026 
Verspätungszuschlag muss festgesetzt werden ab:1. August 20241. Juni 20251. Mai 20261. März 2027

Quelle: Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (Stand: 1. Oktober 2025)

Du weißt also jetzt, ab wann der Verspätungszuschlag festgesetzt werden kann und wann er festgesetzt werden muss. Nun klären wir die Frage, wie viel Geld zu zahlen ist.

Wie wird der Verspätungszuschlag berechnet?

Für jeden angefangenen Monat der Versäumnis werden 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten Steuer fällig – abgerundet auf volle Euro. Als Mindestsatz setzt das Finanzamt 25 Euro pro verspätetem Monat fest. Diese 25 Euro gelten sowohl in der “Kann-” als auch der “Muss-Regelung”.

Beispiel 1: Du gibst Deine Steuererklärung für 2023 erst Mitte März 2025 ab. Du hast die Frist 2. September 2024 zwar überschritten, doch es kann passieren, dass Du trotzdem keinen Verspätungszuschlag zahlen musst. Es ist aber auch möglich, dass der Finanzbeamte ihn trotzdem festsetzt. Für jeden angefangenen Monat sind es mindestens 25 Euro, also mindestens 175 Euro. 

Beispiel 2: Du warst noch deutlich nachlässiger und hast erst im September 2025 abgegeben. Dann muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. In diesem Fall schon für 13 Monate, also mindestens 325 Euro. Wenn Du etwa eigentlich eine Steuererstattung von 100 Euro bekommen würdest, müsstest Du stattdessen 225 Euro zahlen.

Müssen Rentner keinen Verspätungszuschlag zahlen?

Rentnerinnen und Rentner können den Verspätungszuschlag auf zwei Wegen vermeiden:

  1. Sie geben - wie alle anderen auch - ihre Steuererklärung fristgerecht ab.
  2. Sie warten, bis sie das Finanzamt zur Abgabe auffordert - allerdings nur dann, wenn sie im Ruhestand noch keine Steuererklärung abgegeben haben. 

Der zweite Punkt klingt erstmal überraschend. Doch mit Blick auf Rentnerinnen und Rentner hat der Gesetzgeber eine sogenannte Verschonungsregelung (§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO) eingeführt. Die besagt: Wer davon ausgehen konnte, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein und dann vom Finanzamt aufgefordert wird, innerhalb einer bestimmten Frist Steuererklärungen rückwirkend einzureichen, muss wenigstens für die Vergangenheit keine Verspätungszuschläge befürchten.

Achtung: Diejenigen, welche die vom Finanzamt gesetzte Frist verstreichen lassen, zahlen automatisch einen Verspätungszuschlag – für jeden angefangenen Monat nach abgelaufener Erklärungsfrist.

Wann greift die Verschonungsregelung für Rentner nicht? 

Bemerkst Du selbst, dass Du als Rentner irgendwann abgabepflichtig geworden bist und gibst verspätet eine Steuererklärung als Rentner ab, greift die gesetzliche Verschonungsregelung nicht. Es droht dann rückwirkend ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt. Zudem kann Dich das Finanzamt auffordern, auch für weiter zurückliegende Jahre eine Steuererklärung abzugeben.

Mögliche Gründe, warum Ruheständler unbemerkt abgabepflichtig werden können, sind:

  • eine Rentenerhöhung, die den bisherigen individuellen Rentenfreibetrag plus Grundfreibetrag übersteigt
  • der Partner oder die Partnerin stirbt
  • sie oder er bezieht beispielsweise eine zusätzliche Rente wie eine Rürup-Rente oder dergleichen

Mit anderen Worten: Bezogen auf den Verspätungszuschlag ist es besser, vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert zu werden als die Steuererklärung freiwillig abzugeben.

Diese ungerechte Behandlung moniert der Deutsche Steuerberaterverband und schlägt entsprechende Anpassungen vor. In solchen kritischen Fällen könnte das Finanzamt etwa automatisch eine rückwirkende Fristverlängerung gewähren. So würden Rentnerinnen und Rentner, die selbstständig ihre Steuererklärungen nachreichen, genauso behandelt wie diejenigen, die erst nach Aufforderung des Finanzamts tätig werden. 

Autoren
Udo Reuß
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