Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten Steuern sparen bei der Vorfälligkeitsentschädigung
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Falls Du Deinen Immobilienkredit vorzeitig tilgst, verlangt die Bank von Dir eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Dadurch lässt sich das Geldinstitut die Zinsen erstatten, die ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entgangen sind. Aber kannst Du diese Zahlung in Deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen?
Wer seinen Immobilienkredit früher zurückzahlt und deshalb eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss, kann in der Regel diese Kosten nicht steuerlich absetzen.
Anders kann es sein, wenn Du Vermieter bist. Hast Du eine Baufinanzierung aufgenommen, um eine vermietete Immobilie zu erwerben, kannst Du die Zinsen als Werbungskosten steuerlich berücksichtigen. Denn sie stehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Deinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz EStG).
Darüber hinaus kannst Du die Kosten einer Vorfälligkeitsentschädigung in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Denn die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Nutzungsentgelt für das Darlehen, auch wenn Du den Vertrag früher beendet hast.
Du kannst die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei der EinkunftsartVermietung und Verpachtung in der Steuererklärung angeben, wenn folgende Kriterien zutreffen:
Hast Du allerdings die Immobilie verkauft, deshalb den Kredit getilgt und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, kannst Du diese nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht steuerlich als Werbungskosten geltend machen (BFH, Urteil vom 11. Februar 2014, Az. IX R 42/13). In diesem Fall ist die Zahlung durch den Verkauf veranlasst – und steht nicht mehr mit der Vermietung in Zusammenhang (BFH, Urteil vom 6. Dezember 2005, Az. VIII R 34/04).
Auch wenn Du das Haus oder die Wohnung verkaufst und mit dem Gewinn ein neues Mietobjekt erworben hast, kannst Du eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof hält an dieser Rechtsprechung nicht länger fest (BFH, Urteil vom 11. Februar 2014, Az. IX R 42/13, Rz. 12).
Verkaufst Du Deine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder, ist der Verkauf nicht steuerfrei. Da Du beim Verkauf der Immobilie eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung geltend machen kannst, denk daran, die Zahlung als Veräußerungskosten beim Verkauf zu berücksichtigen. Du kannst Deinen Veräußerungsgewinn, den Du versteuern musst, dadurch senken (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Weitere hilfreiche Ratgeber: Elster, Steuersoftware, Werbungskosten,
Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen, Haushaltsnahe Dienstleistungen
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos