Elementarschadenversicherung Flut, Hochwasser, Schnee: So sicherst Du Dein Haus ab

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
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Seit einiger Zeit vergeht kaum ein Jahr ohne verheerende Unwetter mit starken Schäden: Überschwemmungen und Erdrutsche durch Starkregen im Ahrtal 2021; Starkregenhochwasser in Thüringen und Niedersachsen Ende 2023; Hochwasser im Saarland, in Baden-Württemberg, Bayern oder Rheinland-Pfalz 2024. Die Betroffenen fragen sich dann, ob die Versicherungen die Schäden zahlen. Doch damit Deine Wohngebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen diese übernehmen, benötigst Du den Zusatzschutz gegen Elementargefahren. Alles Wichtige dazu erklären wir Dir in diesem Ratgeber.
Mit einer Wohngebäudeversicherung versicherst Du Schäden an Deinem Haus, die durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel entstanden sind. Möchtest Du Dein Haus außerdem gegen Schäden aufgrund von Elementargefahren wie Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch oder Lawinen versichern, benötigst Du eine Zusatzabsicherung in Deiner Wohngebäudeversicherung: den Elementarschutz. Es handelt sich also bei der Elementarversicherung nicht um eine eigenständige Versicherung, sondern um eine Erweiterung Deiner Gebäudeversicherung.
Du kannst diese Erweiterung um den Schutz vor Naturgefahren auch für Deinen Hausrat abschließen. Dann machst Du das innerhalb Deiner Hausratversicherung. Wenn Du Dein Auto gegen Naturgefahren absichern möchtest, brauchst Du dafür mindestens eine Teilkaskoversicherung.
Durch sie sind Schäden durch alle möglichen Naturgefahren abgesichert. Im Einzelnen sind dies Schäden durch Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkungen, Schneedruck, Erdbeben und Vulkanausbrüche.
Ob die Überschwemmungen durch ein Flusshochwasser entstanden sind oder durch Starkregen, ist für den Versicherungsschutz egal. Wichtig ist, dass Oberflächenwasser in Dein Haus gelangt ist.
Erdsenkungen, die durch natürlich entstandene Höhlen im Erdreich entstehen, sind ebenfalls versichert. Durch Bergbau bedingte Erdsenkungen sind hingegen kein versicherter Schaden, hierfür haftet die Bergbaufirma.
Ursachen für einen Erdrutsch sind in zu trockenem oder zu feuchtem Boden begründet – so auch im Ahrtal, im Sommer 2021. Der Boden verliert im wahrsten Sinne den Halt, rutscht weg und nimmt alles mit. Dieser Totalschaden am Haus ist mit einer Elementarabsicherung gedeckt.
Lawinen sind meist von Berghängen gelöste Schneemassen, die zu Tal gleiten oder stürzen. Unter Schneedruck brach zum Beispiel 2006 die Eissporthalle in Bad Reichenhall zusammen.
Ebenfalls abgesichert – wenn auch hierzulande weniger akut bedrohlich – sind Erdbeben. Selbst Vulkanausbrüche sind mitversichert. Zum Beispiel in der Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz gibt es Gebiete wie den Laacher See, unter dem ein Vulkan liegt. Dieser wird aber umfassend geologisch beobachtet, ein Ausbruch zu unseren Lebzeiten ist unwahrscheinlich. Dafür kann die Wärme hervorragend für Geothermie genutzt werden.
Dringen Wassermassen in die Ableitungsrohre am oder im Gebäude ein und fluten über die Toilette oder das Waschbecken die Küche oder das Bad, sprechen Versicherer von Rückstau. Schäden durch Rückstau musst Du explizit mit absichern. Sie sind in vielen Tarifen auch in einer Elementarabsicherung nicht automatisch enthalten.
Ausgeschlossen vom Versicherungsumfang ist stets Vorsatz, wenn Du also mit Absicht einen Schaden verursachst. Auch Schäden durch Grundwasser, also Wasser, das unterirdisch ins Gebäude eindringt, sind nicht abgesichert. Wenn sich allerdings das Grundwasser mit Oberflächenwasser vermischt und diese Wassermassen dann gemeinsam Deinen Keller fluten, ist der Schaden versichert. Grundsätzlich gilt aber immer: Mach es dem Wetter nicht zu einfach, zu Dir ins Haus zu kommen. Halte Fenster und Türen immer ordnungsgemäß geschlossen.
Schäden durch eine Sturmflut sind normalerweise nicht versichert. Bei unserer Recherche haben wir jedoch einen Versicherer gefunden, der auch Schäden durch Sturmfluten absichert: die Itzehoer. Unter Umständen gibt es weitere Anbieter, die das Risiko unter bestimmten Umständen übernehmen. Diese findest Du jedoch nicht einfach online. Da kann es sinnvoll sein, direkt bei Versicherern nachzufragen.
In der Regel immer ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie.
Wenn Dein Haus durch eine Naturgefahr beschädigt oder zerstört wird, ersetzt Deine Wohngebäudeversicherung alle möglichen Kosten. Zunächst wären da die Neubaukosten, wenn das Haus zerstört wurde und Reparaturkosten für Teilschäden.
Aber auch die Kosten für einen Gutachter, der prüft, was für ein Schaden entstanden ist und was eine Reparatur kostet, sind im Versicherungsumfang enthalten.
Ebenfalls versichert sind Aufräum- und Abrisskosten, wenn das Haus große Schäden hat oder sogar komplett beseitigt werden muss. Kannst Du wegen eines großen Schadens Dein Heim für eine gewisse Zeit nicht nutzen, übernimmt die Versicherung außerdem die Hotelkosten.
Wichtig ist aber: All diese Kosten bekommst Du nur erstattet, wenn Du das in Deinem Vertrag entsprechend versichert hast. Alle genannten Leistungen sind Teil unserer Mindestkriterien für eine sinnvolle Wohngebäudeversicherung. Sie gelten dann für alle versicherten Schäden, egal wie diese entstehen.
Wenn Du zur Miete wohnst, kannst Du bestimmte Kosten wie die Hotelübernachtungen über die Hausratversicherung abdecken.
Im letzten Finanztip-Test zum Jahreswechsel 2024/2025 haben wir für verschiedene Häuser an 16 verschiedenen Standorten die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschutz abgefragt. Für ein 150 Quadratmeter großes Haus in Kleinmachnow bei Berlin musst Du für die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz gut 350 Euro im Jahr zahlen. Ein ebenso großes Haus in Braunsbach in Baden-Württemberg mit einer PV-Anlage und einer Wärmepumpe kostet mindestens 1.300 Euro. In einem früheren Test haben wir analysiert, dass eine Photovoltaikanlage fast gar keinen Einfluss auf die Beiträge hat. Bei der Wärmepumpe hängt es vom Versicherer ab, ob es einen Aufschlag gibt oder nicht.
Die Aufschläge für die Elementarabsicherung liegen zwischen knapp zehn Prozent bis mehr als 360 Prozent, je nachdem, wie hoch die Gefahr eines Elementarschadens bei Deiner Adresse liegt.
Grundsätzlich sind die Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung sehr unterschiedlich. Das gilt genauso für die Aufschläge für den Elementarschadenschutz. Wie viel die Versicherung im Jahr kostet, hängt zunächst von den enthaltenen Leistungen des Tarifs und der Versicherungssumme ab. Wie diese bestimmt wird und welches Modell sinnvoll ist, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Versicherungssumme bei der Wohngebäudeversicherung.
Die Versicherungssumme ist abhängig von:
Vor allem der Standort beeinflusst den Aufschlag für die Elementarschadenversicherung. Denn je höher das Risiko für Hochwasser, desto höher der Aufschlag.
Die Versicherungen berechnen die Beiträge anhand des Risikos, welches Dein Haus hat, durch eine Naturgefahr beschädigt zu werden. Dafür sind alle Adressen in Risikozonen eingeteilt. Da die größten Risiken in Deutschland von Überschwemmungen ausgehen, werden auch diese vornehmlich für die Erstellung der Risikozonen herangezogen. Das wichtigste System zur Einschätzung dieser Risiken ist das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo), welches die genannten Risiken in vier Kategorien einteilt:
Wenn Du wissen möchtest, ob Du in einem gefährdeten Gebiet wohnst, nutze den Kompass Naturgefahren des Versicherungsverbandes GDV. Zwar erhältst Du nicht direkt die ZÜRS-Klasse, aber Du findest heraus, wie groß die Gefahr von Starkregen und Hochwasser für Dein Haus oder Deine Wohnung ist. Das funktioniert leider nicht immer für alle Adressen, aber für die allermeisten.
Du kannst aber auch bei den Versicherungen nachfragen, in welcher Gefahrenzone Dein Haus liegt. Einige Versicherungen schätzen die Gefahren anders ein, weshalb sich der Versicherungsvergleich zusätzlich lohnt.
Außerdem erstellen alle Bundesländer eigene Risikokarten, in denen Du nachschauen kannst. Bedenke aber: Auch wenn das Risiko an Deiner Adresse niedrig ist, heißt es nicht, dass nichts passieren kann. Im Schnitt einmal alle 100 Jahre kann dennoch bedeuten, dass plötzlich innerhalb von 50 Jahren zweimal ein solches Ereignis eintritt und dann sehr lange nicht mehr. Zudem verändert der Klimawandel die Wahrscheinlichkeiten.
Wir bei Finanztip empfehlen jedem Hausbesitzer und jeder Hausbesitzerin, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Mit Blick auf die letzten Jahre haben wir unsere Empfehlung geändert und halten die Elementarschadenversicherung für Dein Haus für wichtig. Auch wenn das Risiko an Deiner Adresse niedrig ist, solltest Du auf diese Absicherung nicht verzichten.
Inzwischen gibt es fast jedes Jahr große Überschwemmungen mit immensen Schäden. Dabei ist ein großer Teil der Betroffenen nicht ausreichend abgesichert. Dies zeigt ein Blick auf den Anteil der gegen Elementarschäden abgesicherten Häuser.
Die Anteile der abgesicherten Häuser sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Dies hat vor allem historische Gründe. So gab es in Baden-Württemberg bis Anfang der 1990er-Jahre eine Versicherungspflicht. Bis heute ist der Anteil an Elementarversicherungen wesentlich höher als im benachbarten Bayern. Aber auch die Risikoeinschätzung spielt eine Rolle. So sehen sich die meisten Menschen in Niedersachsen nicht hochwassergefährdet. Ein großer Irrtum, wie der Dezember 2023 zeigte.
Eine Elementarschadenabsicherung für den Hausrat braucht nicht zwingend jeder. Wenn Du darüber nachdenkst, vergiss nicht die Dinge im Keller oder der Garage. Mehr dazu erfährst Du in unseren Ratgebern zur Hausratversicherung und dem Hausratversicherungsvergleich.
Diese Versicherung solltest Du haben, wenn Du Dein Hab und Gut nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch nicht auf eigene Kosten ersetzen kannst oder willst.
Um den passenden Tarif zu finden, empfehlen wir Verivox oder Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast oder Fahrräder mitversichern willst, kannst Du auch auf Check24 suchen.
Rette, was zu retten ist. Dazu bist Du auch gegenüber Deiner Versicherung verpflichtet. Bring Dich dabei jedoch nicht selbst in Gefahr. Melde den Schaden so schnell es Dir möglich ist der Versicherung. Frag, was Du machen darfst, um den Schaden zu beseitigen und wie Du den Schaden dokumentieren sollst.
Bei einer Überschwemmung räumst Du – sofern möglich – den Keller aus und versuchst, alles zu trocknen. Frag Deine Versicherung, welche Maßnahmen anstehen und wie Du dabei behilflich sein kannst. Im Baumarkt gibt es zum Beispiel Nasssauger oder Entfeuchter. Erkundige Dich auch danach, wann Du mit den ersten Zahlungen vom Versicherer rechnen kannst und was Du dafür machen musst.
Wie bei jeder Versicherung musst Du als Versicherungsnehmer den Schadensfall beweisen. Das ist im Falle von Unwetter meist problemlos möglich; die Wetteraufzeichnungen von Wetterdiensten erkennen Versicherer als Beweis an. Auf Dich können nur die Kosten der Anfrage beim Wetterdienst zukommen, falls die Anfrage nötig ist.
Als Schadensversicherung zahlen sowohl Wohngebäude- als auch Hausratversicherung nur den konkret entstandenen Schaden, besser gesagt, die sogenannten Kosten zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung. Grundlage dafür ist der Versicherungswert, den Du im Vertrag gewählt hast. Hast Du nur den Zeitwert versichert, bekommst Du nur die Kosten erstattet, um den Zustand unmittelbar vor Schadenseintritt wiederherzustellen.
Dadurch, dass knapp die Hälfte der Hausbesitzer keine Elementarschadenversicherung haben, sind fast 50 Prozent der von einem solchen Naturereignis Betroffenen nicht versichert. So war es etwa bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021. Das ist einer der Gründe, warum seitdem über eine Versicherungspflicht gegen Naturgefahren für Immobilienbesitzer diskutiert wird. Die Versicherungswirtschaft, vertreten durch den GDV, setzt weiter auf Freiwilligkeit. Sie ist besorgt, dass sich die Regierung künftig zu sehr aus den Themen Klimakrise und Klimakrisenanpassung heraushält und die Prävention und Absicherung vollständig den Privathaushalten und Versicherern überlässt. Geht es nach dem GDV, sollen Wohngebäudeversicherungen in Zukunft grundsätzlich mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Wer den Schutz nicht möchte, müsste diesen aktiv ablehnen, die sogenannte Opt-out-Lösung. Gleichzeitig soll die Politik dazu gebracht werden, präventiv mehr für die Klimaanpassung zu unternehmen.
Einige Verbraucherschützer, allen voran der Bund der Versicherten (BdV), fordern eine gesetzliche Versicherungspflicht, damit Steuerzahler nicht immer wieder für Nothilfen Unversicherter aufkommen müssen. Diese Forderung hatte der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Ende 2022 abgewiesen. Aber auch die Regierungen der Länder wollen eine bundesweite und damit einheitliche Versicherungspflicht. Der Bundesrat hatte daher im März 2023 einer sogenannten Entschließung für eine „Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung“ zugestimmt. Dies bedeutet, dass sich die Bundesregierung wieder mit dem Thema befassen musste. Ab Herbst 2023 kam dafür eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Experten, darunter auch GDV und BdV zusammen. Auch danach wurde die Einführung einer Versicherungspflicht weiter abgelehnt. Der damalige Bundesjustizminister hatte weiterhin darauf verwiesen, dass die Bundesländer das Thema selbst entscheiden können.
Nach den Neuwahlen im Februar 2025 könnte wieder Bewegung in die Diskussion kommen. Die CDU spricht sich in ihrem Wahlprogramm für eine Versicherungspflicht aus und könnte das Thema in einer Regierungskoalition vorantreiben.
Aber unabhängig davon, wie die Entscheidungen der neuen Bundesregierung zum Thema Versicherungspflicht aussehen, solltest Du nicht warten. Bis eine gesetzliche Regelung kommt, wird es in jedem Fall noch einige Zeit dauern. Damit Dein Wohngebäude ausreichend geschützt ist, solltest Du es auch gegen Elementarschäden absichern.
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