Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung Wie Du Dich gegen Überschwemmung und Flut schützt

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung kannst Du Dich gegen Schäden durch Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsch oder Erdbeben absichern - sogenannte Elementarschäden.
  • Diese Abischerung solltest Du als zusätzlichen Baustein in Deiner Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen.
  • Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung gegen Naturgewalten kann teuer sein. Mache daher unbedingt einen Preisvergleich.

So gehst Du vor

  • Jeder Hausbesitzer braucht eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Welche Ver­si­che­rungsmerkmale für einen guten Schutz wichtig sind, kannst Du im Ratgeber zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nachlesen.
  • Damit Du auch Ver­si­che­rungs­schutz bei Elementargefahren bekommst, musst Du beim Online-Versicherungsvergleich ein Häkchen bei der Leistung Elementarschäden setzen. 
  • Finanztip hat untersucht, wie Du das richtige Angebot findest. Wir empfehlen, dafür ein Vergleichsportal zu nutzen. Gute Tarife zum günstigen Preis fanden wir bei Mr-Money.

Überschwemmungen und Erdrutsche durch Starkregen im Ahrtal 2021; Starkregenhochwasser in Thüringen und Niedersachsen Ende 2023; Hochwasser im Saarland, in Baden-Württemberg, Bayern oder Rheinland-Pfalz 2024: Ereignisse wie diese passieren immer öfter, häufig mit enormen Schäden. Betroffene fragen sich dann: Welche Ver­si­che­rung zahlt diese Schäden? Die Wohngebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen übernehmen diese Schäden nicht automatisch, dafür benötigst Du den Zusatzschutz gegen Elementargefahren. Alles Wichtige dazu erklären wir Dir in diesem Ratgeber.

Was ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung?

Wie der Name es schon sagt, deckt diese Ver­si­che­rung Schäden ab, die durch Elementarereignisse entstehen. Das können sintflutartiger Regen oder Hochwasser sein – denn extreme Wetterereignisse kommen immer häufiger vor, wie etwa Aufzeichnungen des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) zeigen. Eine Folge: Der Keller läuft voll und macht das Haus für lange Zeit unbewohnbar. Im schlimmsten Fall kann zu viel Wasser sogar zu einem Erdrutsch führen und Dein Haus zerstören.

Möchtest Du Dein Haus gegen diese Gefahren versichern, musst Du eine Elementarschadenabsicherung im Rahmen Deiner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließen. Um den Inhalt Deines Hauses oder Deiner Wohnung abzusichern, musst Du Elementarschäden innerhalb der Hausratversicherung versichern. Mit einem eigenständigen Vertrag gibt es den Ver­si­che­rungs­schutz gegen Elementarschäden nicht, es handelt sich um ergänzende Bausteine innerhalb einer Hausrat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Dein Auto kannst Du mit einer Teil­kas­ko­ver­si­che­rung gegen Elementarschäden absichern.

Die Gebäude- und Hausratversicherung beinhaltet die Absicherung von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie die Elementarschadenabsicherung. Du kannst für jeden dieser vier Bausteine überlegen, ob Du ihn absichern möchtest. Der Bereich Elementarschäden wird aber oft nicht mitversichert: Nur etwas mehr als 50 Prozent der Hausbesitzer haben laut GDV entsprechenden Ver­si­che­rungs­schutz ‒ um Kosten zu sparen oder aufgrund der Annahme, diese Absicherung nicht zu brauchen. Obwohl es bislang keine Pflicht gibt, sich gegen Elementarschäden abzusichern, wird es angesichts der aktuellen Entwicklungen immer wichtiger, sie in Erwägung zu ziehen.

Die Diskussion um eine Ver­si­che­rungspflicht

Dadurch, dass knapp die Hälfte der Hausbesitzer keine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung haben, sind tendenziell etwa 50 Prozent der von einem solchen Naturereignis Betroffenen nicht versichert - so wie bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021. Das ist einer der Gründe, warum nun über eine Ver­si­che­rungspflicht gegen Naturgefahren für Immobilienbesitzer diskutiert wird. Die Ver­si­che­rungswirtschaft, vertreten durch den GDV, setzt weiter auf Freiwilligkeit. Sie ist besorgt, dass sich die Regierung künftig zu sehr aus den Themen Klimakrise und Klimakrisenanpassung heraushält und die Prävention und Absicherung vollständig den Privathaushalten und Versicherern überlässt. Geht es nach dem GDV, sollen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungen in Zukunft grundsätzlich mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Wer den Schutz nicht möchte, müsste diesen aktiv ablehnen, die sogenannte Opt-out-Lösung. Gleichzeitig soll die Politik dazu gebracht werden, präventiv mehr für die Klimaanpassung zu unternehmen.

Einige Verbraucherschützer, allen voran der Bund der Versicherten (BdV), fordern eine gesetzliche Ver­si­che­rungspflicht, damit Steuerzahler nicht immer wieder für Nothilfen Unversicherter aufkommen müssen. Diese Forderung hatte der Justizminister Ende 2022 abgewiesen. Aber auch die Regierungen der Länder wollen eine bundesweite und damit einheitliche Ver­si­che­rungspflicht. Der Bundesrat hatte daher im März 2023 einer sogenannten Entschließung für eine „Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung“ zugestimmt. Dies bedeutet, dass sich die Bundesregierung wieder mit dem Thema befassen muss. Ab Herbst 2023 kam dafür eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Experten, darunter auch GDV und BdV zusammen. Auf unsere Nachfrage beim Bundesjustizministerium, wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, wurde uns mitgeteilt, dass die Arbeitsgruppe im Juni 2024 an die Länder berichten wird.

Auch wenn die Quote der gegen Elementarschäden abgesicherten Gebäude langsam steigt, unterschätzen viele Hausbesitzer weiterhin das Risiko oder wissen gar nicht, dass sie in einem Hochrisikogebiet leben. Das trifft vor allem auf das Risiko für Starkregen zu. Der GDV hat daher seinen Hochwasser-Check für Überschwemmungen durch Flüsse um die Risikobewertung für Überschwemmungen durch Starkregen ergänzt.

Dort kannst Du Deine Wohnadresse eingeben und prüfen, wie hoch die Gefahr ist, von einem Hochwasser durch Flüsse oder Regen betroffen zu sein. Aber bedenke, das Ergebnis sagt Dir, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, von Hochwasser betroffen zu sein. Aber auch wenn diese bisher niedrig war, heißt es nicht, dass es nicht passieren kann.

Was gehört zu den Elementarschäden?

Der Begriff „Elementarschäden“ umfasst Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche, Erdsenkungen, Schneedruck oder Vulkanausbrüche. Bei Überschwemmungen ist sowohl Hochwasser durch Flüsse als auch durch Starkregen gemeint. 

Allein die Sturzflut im Juli 2021 im Ahrtal verursachte versicherte Schäden von 8,2 Milliarden Euro. Auch wenn die Unwetterschäden wieder etwas zurückgingen und sie im Jahr 2023 laut GDV bei knapp 5 Milliarden Euro lagen, ist die Tendenz klar: Es kommt häufiger zu sehr teuren Schäden aufgrund von Naturgefahren.

Häuser in der Nähe von Flüssen sind zum Beispiel tendenziell stärker von Hochwasser betroffen. Aber gerade die Katastrophe im Jahr 2021 hat gezeigt, dass auch kleine Bäche zu Überschwemmungen führen können, wenn es sehr stark regnet. Die Prognosen von Klimawissenschaftlern zeigen, dass solche Ereignisse in Zukunft häufiger passieren werden und mehr Menschen davon betroffen sein werden. Absichern kannst Du Schäden durch Flusshochwasser und Starkregen nur mit einer Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung.

Erdsenkungen können durch natürlich entstandene Höhlen im Erdreich passieren. Durch Bergbau bedingte Erdsenkungen sind kein versicherter Schaden, hier haftet die Bergbaufirma. Ursachen für einen Erdrutsch sind in zu trockenem oder zu feuchtem Boden begründet. In beiden Fällen kann der Boden im wahrsten Sinne den Halt verlieren und wegrutschen. Lawinen sind meist von Berghängen gelöste Schneemassen, die zu Tal gleiten oder stürzen. Unter Schneedruck brach 2006 die Eissporthalle in Bad Reichenhall zusammen. Das sind alles Schäden, die eine Elementarversicherung übernimmt. Ebenfalls abgesichert – wenn auch hierzulande weniger akut bedrohlich – sind Erdbeben. Selbst Vulkanausbrüche, zum Beispiel in der Vulkaneifel, sind mitversichert.

Dringen Wassermassen in die Ableitungsrohre am oder im Gebäude ein und fluten über die Toilette oder das Waschbecken in Küche oder Bad, sprechen Versicherer von Rückstau. Schäden durch Rückstau musst Du jedoch meist explizit mitabsichern. Sie sind in vielen Tarifen auch in einer Elementarabsicherung nicht automatisch enthalten.

Ausgeschlossen vom Ver­si­che­rungsumfang sind stets Vorsatz, Sturmflut und Grundwasser, das unterirdisch ins Gebäude eindringt. Wenn sich allerdings das Grundwasser mit Oberflächenwasser vermischt und diese Wassermassen dann gemeinsam Deinen Keller fluten, ist der Schaden versichert. Grundsätzlich gilt: Mach es dem Wetter nicht zu einfach, zu Dir ins Haus zu kommen. Halte Fenster und Türen immer ordnungsgemäß geschlossen.

Welche Kosten sind versichert?

Die Ver­si­che­rung kann nicht verhindern, dass Naturgewalten Deinen Hausrat oder Deine Wohnung beschädigen. Aber Du kannst die Kosten absichern, die durch Elementarschäden entstehen. Dazu gehören natürlich zunächst die sogenannten Kosten der Wiederherstellung und Reparatur. Das heißt: Für den Fall, dass Du vollumfänglich abgesichert bist, bezahlt Dir die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung– sofern sie den passenden Zusatzbaustein Elementarschäden hat –  den Neubau Deines Hauses. Oder die Hausratversicherung zahlt Dir genug für die Neuanschaffung von Möbeln.

Aber auch die Kosten zur Feststellung des Schadens sind dann abgesichert. Das bedeutet: Die Ver­si­che­rung übernimmt die Kosten für einen Gutachter, der dann prüft, was für ein Schaden entstanden ist und was eine Reparatur kostet. Zum Beispiel, wenn Wasser ins Fundament eingedrungen ist. Ist der Hausrat abgebrannt und muss beseitigt werden, sind diese Aufräumkosten versichert. Genauso Abrisskosten, wenn das Haus nach einem schweren Hochwasser komplett beseitigt werden muss. Kannst Du wegen eines großen Schadens am Haus oder in Deiner Wohnung Dein Heim für eine gewisse Zeit nicht nutzen, übernimmt die Ver­si­che­rung auch die Hotelkosten.

Wichtig ist aber: All diese Kosten bekommst Du nur erstattet, wenn Du das in Deinem Vertrag entsprechend versichert hast. Alle genannten Leistungen sind Teil unserer Mindestkriterien für eine sinnvolle Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sie gelten dann für alle versicherten Schäden, egal wie diese entstehen.

Wenn Du zur Miete wohnst, ist es sinnvoll diese Kosten über die Hausratversicherung abzudecken. Auch von dieser Ver­si­che­rung bekommst Du zum Beispiel Hotelkosten erstattet, wenn es mit vereinbart ist.

Solltest Du Elementarschäden mitversichern?

Ob Du eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abschließt, ist Deine Entscheidung. Eine Ver­si­che­rungspflicht gibt es nicht. Standardtarife in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung greifen nicht bei Schäden durch Naturgewalten. Um auch gegen diese Risiken abgesichert zu sein, musst Du Deinen Ver­si­che­rungs­schutz um den Baustein Elementarschäden erweitern. Allerdings verteuert dieser Baustein die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zum Teil erheblich. Daher musst Du selbst abwägen und vergleichen, ob Du Diesen Schutz haben möchtest.

Wie hoch ist Dein persönliches Risiko?

Um Dich für oder gegen eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung zu entscheiden, ist es sinnvoll, Dein persönliches Risiko abzuschätzen. Anhaltspunkte geben Dir zum Beispiel das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo), welches die genannten Risiken in vier Kategorien einteilt:

  • Gefährdungsklasse 1: sehr geringe Wahrscheinlichkeit (alle 200 Jahre oder seltener)
  • Gefährdungsklasse 2: niedrige Wahrscheinlichkeit (alle 100 bis 200 Jahre)
  • Gefährdungsklasse 3: mittlere Wahrscheinlichkeit (alle zehn bis 100 Jahre)
  • Gefährdungsklasse 4: hohe Wahrscheinlichkeit (alle zehn Jahre oder öfter)

Wenn Du wissen möchtest, ob Du in einem gefährdeten Gebiet wohnst, nutze den Kompass Naturgefahren des Ver­si­che­rungsverbandes GDV. Zwar erhältst Du nicht direkt die ZÜRS-Klasse, aber Du findest heraus, wie groß die Gefahr von Starkregen und Hochwasser für Dein Haus oder Deine Wohnung ist. Das funktioniert leider nicht immer für alle Adressen, aber für die allermeisten.

Du kannst aber auch bei den Ver­si­che­rungen nachfragen, in welcher Gefahrenzone Dein Haus liegt. Einige Ver­si­che­rungen schätzen die Gefahren anders ein, weshalb sich der Ver­si­che­rungsvergleich zusätzlich lohnt.

Außerdem erstellen alle Bundesländer eigene Risikokarten, in denen Du nachschauen kannst. Bedenke aber: Auch wenn das Risiko an Deiner Adresse niedrig ist, heißt es nicht, dass nichts passieren kann. Im Schnitt einmal alle 100 Jahre kann dennoch bedeuten, dass plötzlich innerhalb von 50 Jahren zweimal ein solches Ereignis eintritt und dann sehr lange nicht mehr. Zudem verändert der Klimawandel die Wahrscheinlichkeiten.

Mit diesen Werkzeugen kannst Du das Risiko der häufigsten Naturgefahren einschätzen. Erdrutsch, Lawinen oder ein Vulkanausbruch sind damit nicht abgebildet. Erdrutsche sind jedoch durch Starkregen oder sehr viel, schnell schmelzenden Schnee wahrscheinlicher. Lawinen oder ein Vulkanausbruch sind nur in bestimmten Regionen möglich.

Was kostet der Baustein Elementarschutz?

Grundsätzlich sind die Preisspannen für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sehr groß. So kannst Du für ein 20 Jahre altes Haus mit 150 Quadratmetern, in einem Gebiet mit geringem Hochwasser- und Starkregenrisiko mit Elementarabsicherung unter 300 Euro zahlen, oder auch mehr als 800 Euro - je nach Anbieter.
Bei unserem Test zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung im Frühjahr 2021 lagen die Preisaufschläge für Elementarabsicherung – je nach Adresse und Gefahrenzone – bei 10 bis 35 Prozent. Im Dezember 2022 lagen die Aufschläge zwischen 8 und 580 Prozent. Vor allem, wenn Dein Haus in Gefahrenklasse 3 liegt, ist es wichtig, die Preise genau zu vergleichen. Auch im Jahr 2024 haben sich die Beiträge für die Elementarschadenabsicherung zum Teil weiter erhöht. Bei der Abfrage über das Vergleichsportal Mr-Money lagen da die Aufschläge für Elementarschäden für eine Adresse mit niedrigem Hochwasserrisiko bei 38 Prozent. Laut einer Finanztip-Nachfrage bei den sieben größten Ge­bäu­de­ver­si­che­rungen ergab sich aber auch, dass ein Anbieter die Beiträge in den niedrigen Gefahrenklassen sogar senkt. Gleichzeitig jedoch in Regionen mit hohem Risiko die Beiträge erhöht. Vergleichen lohnt sich also.

Steht Dein Gebäude in einem Hochrisikogebiet, also Gefahrenklasse 4 (GK 4), kann es schwierig sein, überhaupt Ver­si­che­rungs­schutz gegen Elementarschäden zu bekommen. Unmöglich ist es nicht, es kann aber sehr teuer werden.

Welche Kosten konkret auf Dich zukommen, ist individuell und hängt vom Gebäude und dem genauen Standort ab. War ein Haus schon mehrfach von Hochwasser betroffen, kann es vorkommen, dass der Versicherer vor Vertragsabschluss bauliche Veränderungen am Gebäude verlangt. Dies können spezielle Fenster sein, aber auch geflieste Räume in Keller und Erdgeschoss oder die Verlegung aller elektrischen Geräte und der Heizungsanlage in den ersten Stock.

Dennoch sind nicht alle Versicherer bereit, ein so hohes Risiko abzusichern. Wenn Du ein Gebäude besitzt, das in einer Risikoregion steht, solltest Du Dich von einer Absage nicht entmutigen lassen und bei mehreren Versicherern nach den Bedingungen fragen.

Bei unserer Analyse konnten wir außerdem sehen, dass die Versicherer bei Elementarschäden, egal in welcher Gefahrenzone, meist eine Selbstbeteiligung verlangen. Diese lag oft bei 10 Prozent des Schadens, aber mindestens bei 500 Euro und maximal bei 5.000 Euro. Wird Dein Haus durch ein Unwetter zerstört, ist dieser Betrag jedoch nur ein Bruchteil der dadurch entstehenden Kosten.

Worauf musst Du beim Abschluss achten?

Gegen die Folgen von Naturgefahren kannst Du Dich nur über einen Zusatz zu Deiner Hausrat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung absichern. Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung erhältst Du nicht einzeln; es ist auch nicht möglich, sich nur gegen einzelne Naturgefahren zu versichern.

Wenn Du nach einer guten Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung suchst, ist die erste Anlaufstelle der Versicherer, bei dem Du Deine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hast. Meistens ist eine solche Erweiterung kein Problem, schon gar nicht, wenn Du bislang keinen Schaden gemeldet hast. Du solltest das Angebot Deines Versicherers dann aber auf jeden Fall noch einmal über ein Vergleichsportal mit anderen Tarifen vergleichen.

Lehnt Dein Versicherer diese Erweiterung ab, musst Du Dir einen neuen Versicherer suchen. Der alte Anbieter muss Dich dann gegebenenfalls vorzeitig aus dem Vertrag lassen, weil Du ja den Zusatzbaustein nicht einzeln woanders abschließen kannst. Du darfst nicht der Leidtragende sein, der entweder zwei Verträge bezahlt oder gar keinen Ver­si­che­rungs­schutz hat.

Wie findest Du die passende Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gegen Naturgefahren?

Nimmst Du den Baustein Elementarschäden in Deine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf, solltest Du bei der Gelegenheit gleich prüfen, ob die Ver­si­che­rungs­sum­me des Vertrags noch passt. Vielleicht hast Du Dein Haus umgebaut und dadurch den Wert der Immobilie verändert. Wenn Du den Wert Deines Hauses zu niedrig angegeben hast, kann es passieren, dass die Ver­si­che­rung nach einem Schaden ihre Zahlungen kürzt. Mehr dazu findest Du im Ratgeber zur passenden Ver­si­che­rungs­sum­me bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Wir empfehlen, die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über ein Vergleichsportal abzuschließen. Ende 2022 haben wir auf mehreren Portalen die Einstellmöglichkeiten und die Preise untersucht. Ergebnis unserer Analyse ist, dass Mr-Money am hilfreichsten ist.

Egal, welchen Weg Du wählst und ob Du den Baustein Elementarschutz wünschst oder nicht, wichtig ist, dass Deine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auch Schäden infolge grober Fahrlässigkeit abdeckt. Denn wenn Du einen Schaden grob fahrlässig verursachst, zahlt eine Standardversicherung sonst in aller Regel nicht. Wichtige weitere Merkmale, auf die Du bei Vertragsabschluss achten solltest, findest Du in unserem Ratgeber zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

Bei der Erweiterung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung um die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ist in der Regel eine Selbstbeteiligung vorgesehen, die Du bei einem Schaden selbst zahlen musst. Probiere bei den Angeboten ein paar Varianten durch und entscheide anhand von Prämie und Selbstbeteiligung, was Dir am besten passt. Bedenke dabei auch, dass Du Schäden, die nicht zu teuer sind, selbst zahlen solltest, damit Dir die Ver­si­che­rung nicht kündigt. Denn dieses Recht hat die Ver­si­che­rung nach jedem Schadensfall (§ 92 VVG).

Mehr dazu im Ratgeber Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

  • Preise und Leistungen in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung unterscheiden sich deutlich.

  • Empfohlenes Vergleichsportal: Mr-Money

Zum Ratgeber

Wie Du Deine Hausratversicherung um Naturgefahren ergänzt

Falls Du Deine Hausratversicherung um den Baustein Elementarschäden ergänzen willst, prüf unbedingt, ob die Ver­si­che­rungs­sum­me auch für Dinge auf dem Dachboden und im Keller reicht. Denk auch an die Garage, falls dort Hausrat lagert.

Spätestens jetzt solltest Du eine eventuelle Unterversicherung im Vertrag beseitigen, damit Du im Ernstfall wirklich alle Schäden in voller Höhe ersetzt bekommst. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du die Ver­si­che­rungs­sum­me über einen Pauschalbetrag je Quadratmeter Wohnfläche festlegst. Runde den Betrag am besten noch großzügig auf.

Ist für die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung eine Selbstbeteiligung vorgesehen, lass Dir mehrere Angebote mit unterschiedlich hoher Selbstbeteiligung machen und entscheide anhand des Beitrags, welches Dir am besten passt.

Mehr dazu im Ratgeber Hausratversicherung

  • Diese Ver­si­che­rung solltest Du haben, wenn Du Dein Hab und Gut nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch nicht auf eigene Kosten ersetzen kannst oder willst.

  • Um den passenden Tarif zu finden, empfehlen wir Verivox oder Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast oder Fahrräder mitversichern willst, kannst Du auch auf Check24 suchen.

Zum Ratgeber

Was tun, wenn ein Schaden entstanden ist?

Rette, was zu retten ist. Dazu bist Du auch gegenüber Deiner Ver­si­che­rung verpflichtet. Bring Dich dabei jedoch nicht selbst in Gefahr. Melde den Schaden so schnell es Dir möglich ist der Ver­si­che­rung. Frag, was Du machen darfst, um den Schaden zu beseitigen und wie Du den Schaden dokumentieren sollst.

Bei einer Überschwemmung räumst Du – sofern möglich – den Keller aus und versuchst, alles zu trocknen. Frag Deine Ver­si­che­rung, welche Maßnahmen anstehen und wie Du dabei behilflich sein kannst. Im Baumarkt gibt es zum Beispiel Nasssauger oder Entfeuchter. Erkundige Dich auch danach, wann Du mit den ersten Zahlungen vom Versicherer rechnen kannst und was Du dafür machen musst.

Wie bei jeder Ver­si­che­rung musst Du als Ver­si­che­rungsnehmer den Schadensfall beweisen. Das ist im Falle von Unwetter meist problemlos möglich; die Wetteraufzeichnungen von Wetterdiensten erkennen Versicherer Beweis an. Auf Dich können nur die Kosten der Anfrage beim Wetterdienst zukommen, falls die Anfrage nötig ist.

Als Schadensversicherung zahlen sowohl Wohngebäude- als auch Hausratversicherung nur den konkret entstandenen Schaden, besser gesagt, die sogenannten Kosten zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung. Grundlage dafür ist der Ver­si­che­rungswert, den Du im Vertrag gewählt hast. Hast Du nur den Zeitwert versichert, bekommst Du nur die Kosten erstattet, um den Zustand unmittelbar vor Schadenseintritt wiederherzustellen.

Wichtige Fragen zusammengefasst

Was ist eine Elementarversicherung für das Wohngebäude?

Elementarschäden entstehen durch bestimmte Natur- und Wetterereignisse, wie Hochwasser oder Starkregen. Schäden am Haus oder Hausrat, die durch solch ein Elementarereignis entstehen, sind in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht automatisch enthalten. Sie müssen zusätzlich in den Ver­si­che­rungs­schutz eingeschlossen werden. Als eigenständige Ver­si­che­rung gibt es sie nicht.

So versicherst Du Dich gegen Elementarschäden »  

 

Brauche ich eine Elementarversicherung?

Eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rungspflicht gibt es nicht. Ob diese für Wohngebäude eingeführt werden soll, diskutieren derzeit Bund, Länder und Interessenverbände. Aber auch ohne Pflicht solltest Du Dein Haus gegen Elementarschäden absichern. Die Gefahren vor allem durch Hochwasser und Starkregen nehmen immer weiter zu. Auch Gegenden, die nicht direkt an einem Fluss liegen, können betroffen sein.

Warum Du das Risiko von Elementarschäden nicht unterschätzen darfst »

 

Was kostet eine Elementarversicherung?

Die Kosten für eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung hängen vor allem von der Hausgröße, der Ausstattung und der Lage ab, aber auch vom Ver­si­che­rungsanbieter.

Die Preisaufschläge zu Deiner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung lagen bei einer Preisabfrage Ende 2022 etwa zwischen 8 und 600 Prozent. Wobei die 600 Prozent bei einem sehr teuren Anbieter, in einem sehr gefährdeten Gebiet entstanden.

Welche Lage mehr kostet und welche weniger »

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Elementarschaden- und einer Ge­bäu­de­ver­si­che­rung?

Eine Elementarschadenabsicherung ist keine Ver­si­che­rung. Dieser Schutz gegen extreme Wetterereignisse ist vielmehr Teil der Wohngebäude-, Hausrat- oder Kfz-Kasko-Versicherung, den Du mit abschließen kannst. Aber nicht musst. Wenn Du Elementarschäden in Deiner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit abgesichert hast, zahlt Deine Ver­si­che­rung alle vereinbarten Kosten auch dann, wenn die Schäden durch zum Beispiel Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsch verursacht wurden.

Alles zur Elementarschadenabsicherung findest Du hier »

Was passiert, wenn ich einen Elementarschaden melde?

Wenn ein Elementarschaden an Haus oder Hausrat entsteht, meldest Du diesen Deiner Ver­si­che­rung. Im ersten Schritt prüft diese, ob Du den nötigen Ver­si­che­rungs­schutz hast, ob Du also auch gegen diese Elementarschadenereignisse abgesichert bist. Dann prüft sie die Beweise, die Du geschickt hast. Eventuell kommt auch ein Gutachter vorbei. In dieser Zeit musst Du abwarten, bis Du von der Ver­si­che­rung eine Freigabe bekommst. Dann kannst Du beginnen, aufzuräumen. Aber Vorsicht: Das ist noch keine Kostenübernahmeerklärung. Mit der Freigabe ist zunächst nur die Beweisführung abgeschlossen. Wenn Dir die Ver­si­che­rung Deinen Schaden ersetzt, bekommst Du eine Kostenübernahmeerklärung.

Was Du im Schadensfall beachten muss »

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