Depot im Alter: Umschichten, Entnehmen, Absichern
Expertengespräch am 24.03.2026
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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Inhalt
Nach über 20 Jahren soll die private Altersvorsorge in Deutschland reformiert werden. Das Herzstück der Pläne der Bundesregierung ist ein Altersvorsorgedepot. Es ist eine Weiterentwicklung des staatlich geförderten Konzepts Riester mit besseren Renditemöglichkeiten und einer einfacheren Förderung.
Noch gibt es das Altersvorsorgedepot nicht. Doch wir erklären Dir in diesem Ratgeber bereits, wie es genau funktioniert, wie hoch die Förderung sein soll und für wen sich ein Wechsel nicht lohnt.
Das Altersvorsorgedepot soll die Riester-Rente weiterentwickeln und vereinfachen. Das Konzept stammt ursprünglich von der Ampel-Regierung. Es wurde nach dem Scheitern der Koalition im November 2024 nicht mehr umgesetzt. Nun hat es die Große Koalition wieder aufgegriffen und angepasst. Es soll 2026 eingeführt werden. Einen Gesetzesentwurf dazu gibt es bereits.
Grundsätzlich unterteilt sich das Sparen für die private Altersvorsorge in zwei Teile: Anspar- und Auszahlphase. Auch Einzahl- und Auszahlphase genannt. Zuerst investierst Du – meist während Deines Arbeitslebens – einen bestimmten Betrag und erwirtschaftest mit der Anlage eine Rendite. In der zweiten Phase bekommst Du dann Geld ausgezahlt, meist monatlich in Deinem Ruhestand.
Mit einem Altersvorsorgedepot sollst Du die Möglichkeit bekommen, privat Geld für den Ruhestand anzusparen. Zusätzlich ist eine Förderung vom Staat geplant. Für viele Verbraucher würde sie im Vergleich zum vorherigen Riester-Konzept eine Verbesserung darstellen.
Die Basis für das Altersvorsorgedepot sollen staatlich zertifizierte Vorsorgeverträge sein, die Du als Sparplan in einem Depot bei einer Vielzahl von Anbietern eröffnen kannst. Im Altersvorsorgedepot wirst Du voraussichtlich in verschiedene Fonds, Anleihen und ähnliches investieren können.
Finanztip empfiehlt, in Deinem Altersvorsorgedepot einen Sparplan – zum Beispiel monatlich oder jährlich – auf einen weltweiten Aktien-ETF einzurichten. ETF steht für Exchange Traded Fund und ist eine kostengünstige Möglichkeit, breit gestreut in Aktien von vielen Unternehmen gleichzeitig zu investieren. Klassische Beispiele für ETFs, auch passive Fonds genannt, sind der MSCI All Countries World Index oder der FTSE All-World.
Für Einsteiger: Wie ein Depot grundsätzlich funktioniert, liest Du in unserem Ratgeber zum Wertpapierdepot. Wenn Du mehr über Fonds erfahren willst und wissen möchtest, warum wir weltweite Aktien-ETFs als langfristige Anlage für die Altersvorsorge empfehlen, lies in unserem Ratgeber zum Thema ETF weiter.
Vorgesehen ist, dass Finanz-Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 Altersvorsorgedepots anbieten können. Es ist Teil der Reform der privaten Altersvorsorge. Die Bundesregierung plant, sie 2026 umzusetzen und in ein Gesetz zu überführen. Seit Anfang Dezember 2025 liegt ein Gesetzentwurf dazu vor, im Februar 2026 gab es eine Überarbeitung.
Ein Altersvorsorgedepot sollen unterschiedliche Unternehmen anbieten können: Banken, Lebensversicherer, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und Neobroker. Abschließbar sollen die Vorsorge-Sparpläne über das Altersvorsorgedepot dann ab dem 1. Januar 2027 sein.
Da es eine neue Produktart mit einigen Vorgaben sein wird, müssen die Anbieter die Depots zunächst auf Basis des Gesetzes entwickeln oder ihre bestehenden Depot-Regularien anpassen. Um eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen, soll der behördliche Zertifizierungsprozess erst im Nachgang stichprobenartig durchgeführt werden.
Ein Altersvorsorgedepot soll grundsätzlich jeder für sich einrichten können, der noch nicht vollständig in Altersrente ist. Allerdings soll nicht jeder die staatliche Förderung bekommen.
Die Voraussetzungen für die Förderung durch Zulagen, Steuererstattung oder beides sollen die gleichen sein wie beim alten Riester-Fördersystem. Denn das Altersvorsorgedepot ist im Prinzip nur ein neuer Weg, zu riestern – mit veränderten Bedingungen.
Folgende Voraussetzungen wirst Du voraussichtlich erfüllen müssen, um grundsätzlich mit Deinem Altersvorsorgedepot förderberechtigt zu sein. Du bist entweder:
Bist Du als Arbeitnehmer in Elternzeit oder bekommst aktuell Krankengeld oder Übergangsgeld, sollst Du ebenfalls gefördert werden.
Keine Zulagen oder Steuererstattungen für das Altersvorsorgedepot sollen erhalten:
Du bist mit einem Menschen verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft, der förderberechtigt ist? Dann sollst Du auch gefördert werden können, wenn Du eigentlich nicht zum förderberechtigten Personenkreis für das Altersvorsorgedepot gehörst. In diesem Fall bist du mittelbar förderfähig. Die Besonderheiten und ein Beispiel dazu findest Du in Kapitel vier.
Laut dem Gesetzesentwurf sollen zukünftig auch die Altersvorsorge von Menschen gefördert werden, die nicht in Deutschland leben. Voraussetzung ist, dass Du Pflichtmitglied im gesetzlichen Rentensystem des jeweiligen Landes bist und in Deutschland – unbeschränkt oder fiktiv unbeschränkt – steuerpflichtig bist. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist aber nicht notwendig.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die die Gleichbehandlung von Menschen in der EU beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) stärkt. Die bisherige – äußerst eingeschränkte – Auslandsregelung der geförderten Altersvorsorge in Deutschland verstößt gegen das Gebot der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit (vgl. Artikel 45 AEUV und Artikel 28 des EWR-Abkommens).
Gelten soll die Regelung ab 2028 für alle EU-Staaten sowie Länder, deren Rentensystem dem des EWR ähnlich sind. Und zwar sowohl für alle neuen Verträge, beispielsweise das Altersvorsorgedepot, als auch für alle bereits bestehenden Riester-Verträge.
Je nachdem, wie viel Du einzahlst und wie viel Zulage Du vom Staat bekommst, soll unterschiedlich viel Geld in Dein Altersvorsorgedepot fließen.
Das Grundprinzip der Förderung: Du zahlst Geld in ein spezielles Altersvorsorge-Produkt ein, beispielsweise mit einem ETF-Sparplan in Dein Altersvorsorgedepot. Der Staat unterstützt Dich dabei. Das kann auf drei verschiedene Arten geschehen:
Geplant ist, dass es die Zulagen pro Jahr gibt und sie abhängig davon sind, wie viel Geld Du in Dein Depot in dem jeweiligen Jahr einzahlst. Für die Grundzulage soll gelten:
Laut dem Gesetzesentwurf liegt die Höchstgrenze für Deine förderfähigen jährlichen Einzahlungen bei 1.800 Euro. Der Mindestbeitrag läge bei 120 Euro pro Jahr, also zehn Euro pro Monat.
Junge Menschen, die vor dem 25. Geburtstag mit dem Altersvorsorgedepot starten, würden einmalig 200 Euro in ihr Depot erhalten.
2029 soll die Grundzulage laut dem überarbeiteten Gesetzesentwurf für die ersten 1.200 Euro von 30 auf 35 Cent steigen. Diese Förderung würde damit auf 420 Euro steigen. Bei der maximal förderfähigen Einzahlung in Höhe von 1.800 Euro wären es dann insgesamt 540 Euro Zulage.
Darüber hinaus sind im Gesetzentwurf Kinderzulagen für Eltern vorgesehen. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das Deinem Vertrag zugeordnet ist, sollst Du zusätzlich 25 Cent pro eingezahltem Euro bekommen. Das Maximum pro Jahr beträgt hier 300 Euro pro Kind.
Beispiel: Amie hat in einem Jahr 1.200 Euro in ihr Altersvorsorgedepot eingezahlt. Dafür erhielte sie 360 Euro Grundzulage. Da sie ein Kind hat, bekäme sie noch einmal 300 Euro Kinderzulage dazu, das ergäbe insgesamt 660 Euro Zulage. In ihren Vertrag flössen also 1.860 Euro.
Quelle: Finanztip
Wie sich unterschiedliche Einzahlungsbeträge und Förderungen in Deinem Altersvorsorgedepot bemerkbar machen würden, zeigen wir Dir anhand der folgenden Beispiele.
Auch Amies Brüder, Albert und Johannes, eröffnen ein Altersvorsorgedepot und zahlen jedes Jahr Beiträge ein. Albert als alleinerziehender Vater von zwei Kindern zahlt die Hälfte des förderfähigen Maximalbetrags ein, also 600 Euro. Johannes als Berufstätiger ohne Kinder den förderfähigen Maximalbetrag von 1.800 Euro.
Die Tabelle zeigt, wie viel Geld nach den aktuellen Plänen bei wem im Depot landet. Daraus ergeben sich unterschiedliche Förderquoten. Das ist das Verhältnis der jährlichen Förderung vom Staat zu Deinen eigenen Einzahlungen.
| Albert | Amie | Johannes | |
| Einzahlungen p.a. | 600 € | 1.200 € | 1.800 € |
| Grundzulage | 180 € | 360 € | 480 € |
| Kinderzulage 1 | 150 € | 300 € | - |
| Kinderzulage 2 | 150 € | - | - |
| Zulagen gesamt | 480 € | 660 € | 480 € |
| Summe im Depot | 1.080 € | 1.860 € | 2.280 € |
| Förderquote | 80 % | 55 % | 27 % |
Quelle: Finanztip-Berechnungen
Die Höhe der Zulagen wäre für Albert und Johannes mit 480 Euro identisch. Die Förderquote unterscheidet sich allerdings deutlich.
Da Johannes am meisten einzahlt, kann in seinem Depot das meiste Geld eine Rendite erwirtschaften und sich bis zum Ruhestand entwickeln. Doch auch, wenn Du wie Albert oder Amie nicht so viel sparen kannst, würde die hohe Zulagenförderung dafür sorgen, dass deutlich mehr Geld in Dein Depot fließt als beim Anlegen ohne Förderung.
Dein Altersvorsorgedepot soll vom Staat unter Umständen auch steuerlich gefördert werden. In Deiner Steuererklärung sollst Du nach den Plänen angeben, wie viel Geld im vergangenen Jahr in Dein Altersvorsorgedepot geflossen ist. Dazu addierst Du Deine Einzahlungen und die erhaltenen Zulagen.
Im obigen Beispiel bekäme Johannes bei 1.800 Euro Einzahlung 480 Euro Zulage. Er könnte also 2.280 Euro bei der Steuer angeben.
Angenommen, Johannes hat einen Grenzsteuersatz von 33,3 Prozent, dann beträgt seine theoretische Steuererstattung rund 760 Euro. Nun folgt im nächsten Schritt die Günstigerprüfung.
Wie auch bei der bisherigen Riester-Förderung soll es im neuen Fördersystem eine Günstigerprüfung geben. Dabei vergleichen Finanzamt und Zulagenstelle Deine Zulagenhöhe und Deine berechnete Steuerersparnis miteinander.
Fall A: Deine Zulagen sind höher als Deine Steuerersparnis.
In diesem Fall bekommst Du die Zulagen in den Vertrag gezahlt. Das geschieht in der ersten Hälfte des Folgejahres. Darüber hinaus erhältst Du kein Geld über die Steuer zurück, denn die Zulagen sind für Dich der bessere – sprich günstigere – Förderweg.
Fall B: Deine Zulagen sind niedriger als Deine Steuerersparnis.
Auch in diesem Fall bekommst Du die Zulagen in den Vertrag gezahlt. Darüber hinaus erhältst Du noch die Differenz zwischen Deiner Zulagenhöhe und der berechneten Steuerersparnis. Allerdings wird diese nicht in Dein Altersvorsorgedepot gezahlt, sondern mit Deinen Steuern verrechnet. Sie verringert also entweder die Summe, die Du an Steuern zahlen musst, oder sie erhöht Deine Steuerrückerstattung.
Schauen wir uns zum besseren Verständnis noch einmal unser Beispiel an. Johannes bekäme 480 Euro Zulage, das ist weniger als seine errechnete Steuerersparnis in Höhe von 760 Euro. Dementsprechend würde er zusätzlich die Differenz der beiden Werte erhalten, also 280 Euro. So wird sichergestellt, dass er die insgesamt höchstmögliche Förderung bekommt, die ihm zusteht – nämlich 760 Euro.
Fall C: Sollten beide Werte exakt gleich sein, erhältst Du nur die Zulage.
Ob es wie im bisherigen Riester-System die Möglichkeit geben wird, auf die Zulagen komplett zu verzichten und die gesamte Förderung über die Steuerersparnis zu erhalten, ist aktuell noch nicht klar.
Bist Du über Deinen Partner förderberechtigt, sind Deine Zulagen abhängig von dessen Einzahlungen. Deine Grundzulage ist auf maximal 175 Euro begrenzt. Kinderzulagen kannst Du in voller Höhe erhalten, maximal also 300 Euro.
Beispiel: Victoria ist als selbstständige Kfz-Mechanikerin mit ihrem Altersvorsorgedepot nicht förderfähig. Ihr Ehemann David ist angestellt und zahlt daher Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dadurch kann auch Victoria Förderung vom Staat bekommen.
Sie zahlt nur Mindestbeitrag in Höhe von 120 Euro pro Jahr ein. Ihre Zulagen berechnen sich aber anhand von Davids Einzahlungen. Das ist gut für sie. Denn aufgrund seiner Einzahlung in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr bekommt sie 175 Euro Grundzulage.
Die Zulagen für ihre beiden Kinder haben die beiden Victorias Altersvorsorgedepot zugeordnet. Sie betragen 25 Prozent von Davids Einzahlungen. Bei seinem Wert von 1.200 Euro p.a. sind das 300 Euro – der Maximalbetrag für Kinder.
| David | Victoria | |
|---|---|---|
| Einzahlungen p.a. | 1.200 Euro | 120 Euro |
| Grundzulage p.a. | 360 Euro | 175 Euro |
| Kinderzulage 1 p.a. | 300 Euro | |
| Kinderzulage 2 p.a. | 300 Euro | |
| Geld, das p.a. ins Depot fließt | 1.560 Euro | 895 Euro |
| Förderquote | 30 Prozent | 646 Prozent |
Quelle: Finanztip-Berechnungen
Die Tabelle zeigt, dass Victoria durch die mittelbare Förderung rund sechs Mal so viel Zulage bekommt wie sie Geld in ihr Depot einzahlt.
Neben der Höchstgrenze für die förderfähigen Einzahlungen wird es voraussichtlich auch einen grundsätzlichen Maximalbetrag pro Vertrag geben: 6.840 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Summe könntest Du Geld in Dein Altersvorsorgedepot einzahlen. Neben den geförderten 1.800 Euro also noch weitere 5.040 Euro.
Ein großer Vorteil des geplanten Altersvorsorgedepots ist, dass Du laut dem Gesetzesentwurf während der Laufzeit keine Steuer auf die Vorabpauschale zahlen musst. Diese Regelung soll nicht nur für die ersten 1.800 Euro gelten, sondern auch für Einzahlungen zwischen 1.801 und 6.840 Euro. Denn sie ist unabhängig von der Förderung.
| Kosten | 1.800 € Einzahlung (gefördert) | 5.040 € Einzahlung (ungefördert) |
|---|---|---|
| 0,5 % p.a. | 242.000 € statt 215.00 € (+12 %) | 680.000 € statt 675.00 € (+1 %) |
| 0,3 % p.a. | 255.000 € statt 215.00 € (+18 %) | 715.000 € statt 675.00 € (+12 %) |
Annahmen:
Laufzeit der Anlage 40 Jahre
Jahresrendite: 6 % p.a.
Basiszins (relevant für Vorabpauschale): 3,2 % p.a.
Grenzsteuersatz: 30 %
Quelle: Finanztip-Berechnung
Mit zwei Altersvorsorgedepot-Verträgen würde der Vorteil sogar noch größer. Denn in einen zweiten Vertrag könntest Du weitere 6.840 Euro zu den gleichen Bedingungen einzahlen. Insgesamt also 13.680 Euro. 1.800 Euro davon mit, 11.880 Euro ohne Förderung. Mehr als zwei Verträge pro Person sollen allerdings nicht erlaubt sein.
Aber: Ein zweiter Altersvorsorgedepot-Vertrag würde nicht Deine Förderung erhöhen. Die gäbe es nur auf die ersten 1.800 Euro pro Jahr – egal ob Du diese Einzahlung auf einen oder zwei Verträge aufteilst.
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Im Gegensatz zu einem normalen Depot, das Du komplett frei gestalten und aus dem Du Dir auch jederzeit Geld auszahlen lassen kannst, soll es beim Altersvorsorgedepot ein paar Vorgaben geben. Damit möchte der Staat sicherstellen, dass Dir Dein Altersvorsorgedepot und die Förderung auch wirklich dabei helfen, Deine Rentenlücke zu schließen.
Während Du bei einem klassischen Depot jeden bei Deinem Anbieter angebotenen Fonds beziehungsweise jedes verfügbare Wertpapier kaufen und besparen kannst, soll es beim Altersvorsorgedepot Beschränkungen geben. Investments in Fonds und Anleihen sollen grundsätzlich erlaubt sein. Die Wertpapiere müssen dann allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen. Bei Fonds würde die Risiko-Einstufung auf Basis der sieben Risikoklassen des Synthetic Risk Reward Indicator (SRRI) vorgenommen.
Im Altersvorsorgedepot sollen Fonds der Risikokategorie eins bis fünf von insgesamt sieben erlaubt sein. Je höher die Zahl, desto höher die Volatilität, also desto mehr schwankt der Kurs Deines Fonds. Welchen Risikoindikator ein bestimmter Fonds hat, steht im Produktinformationsblatt, auch Fact Sheet genannt.
Darüber hinaus sollst Du in Anleihen investieren können, die von EU-Staaten sowie von deutschen Ländern oder Gemeinden ausgegeben werden.
Aktien einzelner Unternehmen sollen im Altersvorsorgedepot nicht erlaubt sein. In Zertifikate und Kryptowährungen sowie andere komplexe oder spekulative Wertpapiere sollst Du in Deinem Altersvorsorgedepot ebenfalls nicht investieren können.
Jeder Anbieter wird nach den Plänen darüber hinaus verpflichtet sein, ein Standardprodukt anzubieten.
Gedacht ist das Standardprodukt für Einsteiger oder Aktien-Neulinge, die sich noch nicht selbst zutrauen, Anlageentscheidungen zu treffen. Die Effektivkosten des Standardprodukts dürfen maximal 1,5 Prozent pro Jahr betragen. Was sich für Riester-Sparer mit Rentenversicherungen nach einem traumhaften Wert anhört, ist im Vergleich zu kostenfreien Depots und günstigen ETF-Sparplänen allerdings sehr teuer. Es wird daher darauf ankommen, zu welchem Preis die Anbieter das Standardprodukt wirklich anbieten.
Wenn Du regelmäßig Finanztip liest und unseren Newsletter verfolgst, weißt Du bereits, dass langfristiges Anlegen am Aktienmarkt nicht kompliziert sein muss. Am besten eignet sich dafür ein weltweit gestreuter Aktien-ETF auf den MSCI All Countries World Index. Einen solchen gibt es bei allen großen Fondsanbietern, zum Beispiel bei iShares, Vanguard und xTrackers. In unserem ETF-Finder kannst Du darüber hinaus nach verschiedenen Kriterien filtern, die Dir bei der Auswahl Deines ETF besonders wichtig sind.
Das Standardprodukt soll zwei vorausgewählte Fonds beinhalten. Einer davon muss risikoarm sein, also in Risikoklasse 1 oder 2 liegen. Der andere muss in Risikoklasse 3, 4 oder 5 liegen und ist demnach etwas chancenorientierter. ETFs auf den MSCI All Countries World Index liegen beispielsweise in der Klasse 4.
Die Aufteilung zwischen den beiden Fonds soll vom Anbieter vorgenommen werden. Du sollst sie aber anpassen können. Zudem gibt es für das Standardprodukt im Gesetzesentwurf bestimmte Vorgaben, wie der Anbieter Dein Guthaben ab einem gewissen Zeitpunkt vor dem angedachten Rentenbeginn aufteilen muss. Auch hierbei sollst Du aber mitentscheiden dürfen, wenn Du möchtest.
Wir bei Finanztip empfehlen Dir, Dein Altersvorsorgedepot selbst zusammenzustellen. So bist Du frei in Deiner Depotzusammensetzung.
Generell sollst Du jederzeit auf Dein Altersvorsorgedepot zugreifen können. Allerdings würdest Du dadurch die Förderung verlieren. Denn wie Deine Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot, so ist auch die Förderung für Deinen Ruhestand gedacht. Dementsprechend dürftest Du die Zulagen und Steuerersparnisse nur behalten, wenn Du das Geld aus dem Depot auch wirklich erst ab einem Alter von 65 Jahren beziehungsweise Deinem Renteneintritt schrittweise entnimmst. Spätestens mit 70 Jahren müsstest Du mit der Auszahlung starten.
Du sollst Dir das Geld zwar auch vorher komplett oder teilweise auszahlen lassen können. Das nennt sich förderschädliche Verwendung. In diesem Fall müsstest Du allerdings alle erhaltenen Zulagen und auch eventuell darüber hinaus erhaltene Steuerersparnisse zurückzahlen. Die Gewinne, die aus der Anlage der Zulagen entstanden sind, dürftest Du dabei aber behalten.
Ein Versicherungsmantel für eine Anlage am Kapitalmarkt ist im Vergleich sehr teuer und war in der Vergangenheit selten eine gute Wahl. Neben Banken, Fondsgesellschaften und Neobrokern sollen Versicherer Altersvorsorgedepots anbieten können. Aber Achtung: Das werden keine echten Depots sein. Die Versicherer verpacken die Fonds in einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
Wie bei allen anderen Lebens- oder Rentenversicherungen müsstest Du bei solchen Produkten Provisionen in Form von Abschlusskosten zahlen. Dazu kommen noch jährliche Verwaltungskosten, die bei einem solchen Versicherungsvertrag höchstwahrscheinlich deutlich teurer sein werden als bei einem Depot.
Im Kern wird allerdings nichts anderes stecken als bei einem echten Altersvorsorgedepot. Und Garantien gibt es weder bei den Versicherungsverträgen noch den anderen Produkten für das Altersvorsorgedepot. Ein Aspekt, der Rentenversicherungen und Depots in anderen Bereichen unterscheidet, ist die Besteuerung. Doch die soll beim Altersvorsorgedepot identisch sein.
Mit Deinem Altersvorsorgedepot sollst Du innerhalb der Ansparphase beliebig oft zu einem anderen Anbieter wechseln können. Innerhalb der ersten fünf Jahre des Vertrags soll das Geld kosten. Maximal dürfen die Unternehmen nach den aktuellen Plänen dafür 150 Euro verlangen.
Läuft Dein Vertrag bereits fünf Jahre oder länger, soll der Wechsel kostenfrei sein. Ebenfalls nichts bezahlen müsstest Du, wenn Du beim gleichen Anbieter bleibst und lediglich in ein anderes Produkt wechselst.
Beim Wechsel eines klassischen Depots hingegen dürfen Anbieter für den Depotübertrag keine Gebühren verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof 2004 entschieden (Az. XI ZR 200/03).
Wie früher bei Riester Verträgen sollst Du das Guthaben Deines Altersvorsorgedepots grundsätzlich auch für Deine eigene Immobilie verwenden können. Eine solche wohnwirtschaftliche Entnahme soll nicht als förderschädliche Verwendung gelten. Das heißt, Du müsstest keine Steuerersparnisse und/oder Zulagen zurückzahlen. Allerdings wird diese Option nicht mehr in jedem Vertrag automatisch eingeschlossen sein. Die Anbieter können zukünftig entscheiden, ob sie diese Möglichkeit in ihr Produkt aufnehmen wollen oder nicht.
Als wohnwirtschaftliche Entnahme gelten übrigens nicht nur der Kauf oder Bau einer Immobilie, sondern Du kannst das Geld aus Deinem Altersvorsorgedepot auch für energetische Sanierungen oder einen altersgerechten Umbau verwenden.
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge werden sich die Bedingungen für wohnwirtschaftliche Entnahmen voraussichtlich deutlich verbessern. Unter anderem würdest Du flexibler bei der Entnahmehöhe und Du musst nachgelagert weniger Steuern zahlen. Das soll auch für bereits bestehende Riester-Verträge gelten.
Welche Möglichkeiten es aktuell bei der Verwendung Deines Riester-Guthabens für Dein Eigenheim gibt und wie die neuen Regelungen konkret lauten sollen, liest Du bald in unserem Ratgeber zum Thema Wohnriester.
Gegenüber Deinem klassischen ETF-Depot wird das Altersvorsorgedepot voraussichtlich mehrere Vorteile haben. Neben der Steuerfreiheit der Erträge in der Ansparphase sollst Du im Altersvorsorgedepot beispielsweise steuerfrei beliebig oft verändern können, wie Du Dein Geld anlegst.
Schichtest Du in einem normalen Depot Guthaben von einem Fonds in einen anderen um, zahlst Du neben Kauf- und Verkaufsgebühren auch Steuern auf Gewinne.
Im Altersvorsorgedepot sollst Du einen Teil Deines Guthabens daher zum Beispiel in den letzten Jahren vor Deinem Ruhestand in einen Geldmarktfonds umschichten können, ohne Steuern zu zahlen. Hast Du mehrere Fonds in Deinem Altersvorsorgedepot, kannst Du in der Ansparphase auch steuerfreies Rebalancing betreiben.
Rebalancing beschreibt den Prozess, eine bestimmte Gewichtung von mehreren Anlagen regelmäßig wiederherzustellen. Beispielsweise möchtest Du zwei Fonds gleich gewichten. Da sie sich aber unterschiedlich entwickeln, kann sich das Verhältnis über die Zeit ändern. Um Deine Wunschaufteilung wiederherzustellen, verkaufst Du zum Beispiel jährlich einige Anteile des Fonds, der gut lief, und kaufst Fondsanteile, die sich weniger gut entwickelt haben.
Ebenfalls einen nennenswerten Einfluss auf die Wertentwicklung Deines Geldes werden die Zulagen vom Staat haben. Sie erhöhen Deinen Depotwert, daher machst Du bei positiver Rendite mehr Gewinn als ohne staatliche Förderung. Über die Jahre kommt da ordentlich etwas zusammen. Vor allem, da der Vorteil aufgrund des Zinseszins-Effekts stetig größer wird. In Deinem Altersvorsorgedepot würde sich Dein Geld also schneller vermehren als in einem klassischen Depot.
Ein Beispiel: Zurück zu Johannes, dem Berufstätigen ohne Kinder. Er zahlt 1.800 Euro pro Jahr in sein Altersvorsorgedepot ein. Dafür bekommt er vom Staat 480 Euro Zulage in sein Depot. Aufgrund der Steuerersparnis, für die wir einen Grenzsteuersatz von 33,3 Prozent annehmen, beträgt seine effektive Einzahlung lediglich 1.520 Euro pro Jahr. Das entspricht rund 127 Euro pro Monat. Da er noch etwas mehr für seinen Ruhestand vorsorgen möchte, zahlt Johannes diese Summe parallel auch in sein klassisches ETF-Depot ein.
Über das Geld in seinem Altersvorsorgedepot möchte Johannes im Ruhestand frei verfügen können – wie beim klassischen ETF-Depot. Daher nehmen wir an, dass er sein Altersvorsorgedepot kurz vor Rentenbeginn förderschädlich kündigt. Er zahlt also alle Zulagen und Steuerersparnisse zurück.
Legen wir nun die Netto-Entwicklung der beiden Depots bei sechs Prozent Rendite pro Jahr im Zeitverlauf nebeneinander, zeigt sich: Im Altersvorsorgedepot von Johannes liegen nach 40 Jahren nach Abzug von Steuern circa 20.000 Euro mehr als in seinem klassischen Depot.
Und das, obwohl er die gesamte staatliche Förderung zurückgezahlt hat. Grund dafür sind die zusätzliche Rendite auf die Zulage, die nicht anfallenden Steuern auf die Vorabpauschale und der Zinseszins-Effekt als Verstärker der beiden Vorteile. Das gilt allerdings nicht, wenn Deine Zulage höher ist als die Steuererstattung.
Laut dem Gesetzesentwurf hast Du für die Auszahlung des Depot-Guthabens folgende Möglichkeiten:
Zwischen Deinem 65. und 70. Geburtstag sollst Du in die Auszahlphase Deines Altersvorsorgedepots wechseln können. Beziehst Du schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine Beamtenpension, dürftest Du auch schon früher in die Auszahlphase gehen.
Zu Beginn der Auszahlphase sollst Du einmalig die Option haben, bis zu 30 Prozent Deines Depotwerts auf einen Schlag zu entnehmen. Das heißt Teilkapitalisierung und wäre bei beiden Auszahlvarianten möglich. Die Einmalzahlung müsstest Du ganz normal als Einkommen versteuern. Also mit Deinem persönlichen Steuersatz.
Solltest Du in dem Jahr noch gearbeitet haben, ist es meist sinnvoll, die Auszahlung der Summe beim Übergang in die Auszahlphase auf den 1. Januar des Folgejahres zu legen. So erhältst Du Arbeitslohn und die Einmalzahlung nicht im selben Jahr und zahlst daher weniger Steuern.
In allen drei Fällen erhält Merret monatlich deutlich weniger Geld als Amar. Mit seinem Auszahlplan bekommt er rund 1.252 Euro brutto. Allerdings enden Amars Auszahlungen, wenn er 85 ist. Merrets Zahlungen laufen weiter, bis sie stirbt. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen über die Jahre im Ruhestand.
Quelle: Finanztip-Berechnungen
Bei einem Rentenfaktor von 30 übersteigen Merrets gesamte Auszahlungen nach 27 Jahren die kumulierten Auszahlungen, die Amar bekommen hat. Sie ist dann 94 Jahre alt. Bei einem Rentenfaktor von 25 müsste sie 95 Jahre alt werden, um mehr Geld ausgezahlt zu bekommen als Amar. Bei einem Rentenfaktor von 35 erreicht Merret erst mit 97 Jahren die Höhe von Amars Auszahlungen, die er bis 85 erhalten hat. Hierbei ist die Inflation aber nicht berücksichtigt. Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Gesamtsumme der Auszahlungen entwickelt.
Quelle: Finanztip-Berechnungen
Unsere Beispielrechnung gibt lediglich eine grobe Orientierung. Wie genau die Anbieter die lebenslange Rentenzahlung gestalten werden, ist aktuell noch unklar.
Schon am Beispiel wird ersichtlich: Ob die lebenslange Rente eine echte Alternative zum Auszahlplan darstellt, wird auf die konkrete Gestaltung der neuen Produkte und darüber hinaus auf die individuellen Konditionen der Verträge ankommen. Vor allem auf den Rentenfaktor, die Rendite und die Kosten im Ruhestand. Zusätzlich soll es auch neue Möglichkeiten geben, wie das Geld während der Auszahlphase angelegt wird.
Welche Variante – Auszahlplan oder lebenslange Rente – für Dich besser ist, hängt aber nicht nur von der letztlichen Höhe der Auszahlungen ab, sondern auch von Deinen Präferenzen und Deinem Gesundheitszustand.
Optional soll es bei der lebenslangen Rente auch die Möglichkeit geben, Deine Familie abzusichern – zumindest ein bisschen. Die Unternehmen sollen als Zusatzbaustein eine Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren anbieten dürfen. Das bedeutet: Du kannst Dich für eine etwas niedrigere Rente entscheiden. Dafür wird sie die ersten zehn Jahre nach Übergang in die Auszahlphase aber garantiert ausgezahlt. Also auch, wenn Du bereits verstorben bist. Sie geht dann an Deine Hinterbliebenen.
Liegt Deine potenzielle monatliche Auszahlung unter einem bestimmten Wert, sollst Du die gesamte Summe aus Deinem Altersvorsorgedepot als Einmalzahlung erhalten können.
Der Grenzwert dafür steigt jedes Jahr und ist abhängig von der Bezugsgröße in der Sozialversicherung pro Monat. In diesem Jahr beträgt sie 3.955 Euro.
Liegt Deine potenzielle monatliche Rente unter einem Prozent dieses Werts – in diesem Jahr also 39,55 Euro – kannst Du statt der monatlichen Rente eine Einmalzahlung bekommen. Denn Deine Rente wäre dann eine sogenannte Kleinbetragsrente.
Die Abfindung versteuerst Du mit Deinem persönlichen Einkommenssteuersatz. Unter Umständen darfst Du dabei die Fünftelregelung anwenden.
Im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge soll die Regelung zur Kleinbetragsrente angepasst und der Grenzwert erhöht werden. Eine Abfindung soll dann möglich sein, wenn Deine potenzielle Rente maximal 1,5 Prozent der Bezugsgröße beträgt. Heißt: Dein Guthaben darf dann etwas höher sein als bisher und Du kannst trotzdem die Abfindung wählen.
Bei der Umrechnung von Guthaben zu potenzieller Rente kommt es auf den Rentenfaktor an. Diesen legt Dein Anbieter beim Übergang in die Auszahlphase fest.
Als Faustregel kannst Du Dir merken: Bei einem Rentenfaktor von 30 wirst Du ab Inkrafttreten der Reform voraussichtlich eine einmalige Abfindung bekommen können, wenn das Guthaben in Deinem Riestervertrag oder Altersvorsorgedepot im Bereich bis maximal 20.000 Euro liegt.
Diese Änderung des Prozentsatzes soll darüber hinaus auch für Riester- und Rürupverträge gelten.
Wie Du die monatlichen Auszahlungen im Ruhestand versteuern musst, soll nicht von der Auszahl-Variante abhängen. Sondern davon, aus welchen Einzahlungen die Gewinne im Vertrag entstanden sind.
Hast Du in jedem Jahr maximal 1.800 Euro eingezahlt, besteht das gesamte Guthaben im Vertrag aus förderfähigen Einzahlungen, Zulagen vom Staat und den daraus über die Jahre erzielten Gewinnen durch das Anlegen am Kapitalmarkt.
Monatliche Auszahlungen aus dem Vertrag würdest Du in diesem Fall mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Hast Du zusätzlich Geld in den Vertrag eingezahlt, zum Beispiel den Höchstbetrag pro Vertrag von 6.840 Euro, dann folgt nun eine Unterscheidung.
Variante A: Bekommst Du auch das Kapital, das sich aus den zusätzlich eingezahlten 5.040 Euro entwickelt hat, als monatliche Zahlung, dann soll dafür die Ertragsanteilsbesteuerung gelten. Das bedeutet, dass Dein Alter beim Übergang in die Auszahlphase entscheidend für den Steuersatz ist. Bist Du bei Auszahlbeginn beispielsweise 65 Jahre alt, zahlst Du 18 Prozent Steuern auf die Gewinne aus diesem Teil des Geldes. Bist Du 67 Jahre alt, sind es 17 Prozent. Dieser Wert bleibt für die gesamte Dauer der Auszahlung gleich.
Variante B: Lässt Du Dir das Guthaben, das sich aus Deinen zusätzlichen Einzahlungen gebildet hat, auf einen Schlag auszahlen, dann gelten andere Regularien. Lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre, soll das Halbeinkünfteverfahren angewendet werden. Das bedeutet, dass Du die Hälfte der Gewinne, die so entstanden sind, mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuerst.
Lief der Vertrag weniger als zwölf Jahre, soll stattdessen Abgeltungssteuer anfallen. Und zwar auf die entstandenen Gewinne aus Deinen Einzahlungen, die höher waren als 1.800 Euro pro Jahr. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Die Einmalauszahlung wird in diesem Fall also behandelt wie eine Entnahme aus einem klassischen Depot.
Wenn Du bereits einen Riester-Vertrag hast, sollst Du die Möglichkeit bekommen, ins neue Fördersystem zu wechseln. Zum Beispiel in das neue Altersvorsorgedepot.
Der Wechsel vom Riester-Vertrag zum Altersvorsorgedepot soll kostenfrei sein, wenn Dein Vertrag schon länger als fünf Jahre besteht. Ist er jünger, dürfen die Anbieter für den Prozess einmalig bis zu 150 Euro verlangen. Diese Regelung soll auch für den Anbieterwechsel bei Altersvorsorgedepots gelten.
Zusätzlich können Kosten entstehen, zum Beispiel, wenn Du Dich für einen neuen Rentenversicherungsvertrag entscheidest. Für diesen musst Du Verwaltungskosten und Abschlusskosten, also Provisionen an den Vermittler, zahlen.
Ob Du wechseln solltest – und wenn ja, in welches Modell – hängt von vielen Faktoren ab. Wie die neuen Produkte konzipiert sein werden und was sie kosten, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Auch relevant ist, welche Konditionen Dein alter Vertrag hat und wie gut er bisher gelaufen ist.
Das neue Fördersystem scheint auf den ersten Blick eine Verbesserung für viele Riester-Sparer zu sein. Für manche Menschen wird es nach Finanztip-Einschätzung allerdings besser sein, im alten System zu bleiben. Deinen bestehenden Riester-Vertrag kannst Du behalten.
Der Wechsel ins neue Fördersystem soll laut dem Gesetzesentwurf nicht automatisch passieren. Ein formloses Schreiben an Deinen Riester-Anbieter soll dafür aber ausreichen.
Geringverdienende, die mehrere Kinderzulagen in ihren Vertrag erhalten, sollten eher nicht zum Altersvorsorgedepot wechseln. Die ursprüngliche Hauptzielgruppe von Riester profitiert im neuen System nach unseren Berechnungen deutlich weniger als beispielsweise Durchschnitts- und Gutverdiener.
Denn wenn Du Kinder hast, wenig verdienst und auch nur wenig für Deine Altersvorsorge sparen kannst, würdest Du im alten System mehr staatliche Förderung bekommen als im neuen System. Und Du müsstest auch weniger Geld selbst einzahlen. Das folgende Beispiel verdeutlicht das.
Jana verdient 20.000 Euro brutto im Jahr und hat zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen beispielsweise einem Riestervertrag nach dem alten Fördersystem und einem Altersvorsorgedepot nach dem neuen System.
| altes Fördersystem | neues Fördersystem | |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 60 € p.a. (Mindestbeitrag) | 120 € p.a. (Mindestbeitrag) |
| Grundzulage | 175 € p.a. | 36 € p.a. |
| Kinderzulage 1 | 300 € p.a. | 30 € p.a. |
| Kinderzulage 2 | 300 € p.a. | 30 € p.a. |
| Zulagen insgesamt | 775 € p.a. | 96 € p.a. |
| Summe im Vertrag | 835 € p.a. | 216 € p.a. |
| Förderquote | 1.292 % | 80 % |
Quelle: Finanztip-Berechnungen
In beiden Fördersystemen zahlt Jana den Mindestbeitrag: Im alten System sind das 60 Euro, im neuen 120 Euro pro Jahr. Dementsprechend muss sie dort doppelt so viel Geld aufwenden, um überhaupt einen Vertrag zu bekommen und Anspruch auf die Förderung zu haben. Diese ist für sie im neuen System zudem deutlich geringer und beträgt nur noch rund ein Drittel der Förderung im alten System.
Statt 775 Euro bekäme sie im neuen System nur 96 Euro pro Jahr vom Staat. Denn die Zulagen würden im neuen System prozentual auf die Höhe ihrer Einzahlungen berechnet. Im bisherigen System bekommt Jana die Zulagen, wenn sie die Vorgabe zur Höhe des Eigenbeitrags erfüllt hat. Diese berechnet sich aus ihrem Bruttoeinkommen und ist bei ihr mit dem Mindestbeitrag abgedeckt.
Wie groß der Unterschied für Jana ist, wird nicht nur daran deutlich, dass im neuen System insgesamt viel weniger Geld in den Vertrag fließt. Sondern auch besonders an der Förderquote. Im alten System betragen die Zulagen für sie 1.292 Prozent ihres Eigenbeitrags. In ihren Vertrag fließt also knapp 13-mal so viel Zulage wie Geld von ihrem Konto. Im neuen System beträgt die Zulage weniger als Janas Einzahlung. Das ist immer noch ein Bonus, aber weit weniger als im alten Fördersystem.
Ab 2027 kannst Du keinen neuen Vertrag im alten Fördersystem mehr abschließen. Das sieht der Gesetzesentwurf vor.
Hast Du ein eher geringes Einkommen und mehrere Kinder, wird der Wechsel zum Altersvorsorgedepot – und damit ins neue Fördersystem – für Dich wahrscheinlich nachteilig sein. Denn auch, wenn Du im Altersvorsorgedepot mit Deinem Guthaben eine höhere Rendite erwirtschaften kannst als in bisherigen Riester-Produkten: Die staatliche Förderung ist bei geringen Einzahlungen der weitaus größere Faktor.
Bist Du schon am Ende der Ansparphase Deines Riester-Vertrags angekommen? Dann stehst Du vor der Entscheidung, wann Du in die Auszahlphase wechselst.
Wenn die Auszahlphase so verändert wird, wie es im Gesetzesentwurf vorgesehen ist, wird sie deutlich flexibler und besser. Aktuell hast Du selbst bei einem Auszahlplan unnötige Kosten. Das liegt daran, dass Dein Anbieter verpflichtet ist, mit einem Teil Deines Riester-Guthabens eine Rentenversicherung zu kaufen. Aus dieser bekommst Du ab Alter 85 Deine Rente ausgezahlt. Dadurch entstehen erneut sowohl Abschluss- als auch Verwaltungskosten.
Gehst Du erst nach Inkrafttreten der Reform in die Auszahlphase, kannst Du die verbesserten Bedingungen nutzen. Konkret: Dein Auszahlplan muss nur bis 85 Jahre laufen, eine zusätzliche Rentenversicherung ist nicht nötig.
Bist Du bereits in der Auszahlphase Deines Riester-Vertrags, ist ein Systemwechsel nicht mehr möglich.
Wenn Du bisher noch keine eigene private Altersvorsorge hast, warte nicht auf die Reform der Bundesregierung, sondern starte schon jetzt mit Deinem Vermögensaufbau für den Ruhestand.
Denn jedes Jahr zählt. Alle Infos zum Loslegen findest Du in unserem Ratgeber zum ETF-Sparen.
Zum Altersvorsorgedepot und zu allen anderen Entwicklungen im Zuge der Reform halten wir Dich selbstverständlich bei Finanztip auf dem Laufenden – unter anderem über unseren Newsletter und unsere Finanztip-App.


