Depot im Alter: Umschichten, Entnehmen, Absichern
Expertengespräch am 24.03.2026
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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Inhalt
Nach über 20 Jahren soll die private Altersvorsorge in Deutschland reformiert werden. Das Herzstück der Pläne der Bundesregierung ist ein Altersvorsorgedepot. Es ist eine Weiterentwicklung des staatlich geförderten Konzepts Riester mit besseren Renditemöglichkeiten und einer einfacheren Förderung.
Noch gibt es das Altersvorsorgedepot nicht. Doch wir erklären Dir in diesem Ratgeber bereits, wie es genau funktioniert, wie hoch die Förderung sein soll und für wen sich ein Wechsel nicht lohnt.
Das Altersvorsorgedepot soll die Riester-Rente weiterentwickeln und vereinfachen. Das Konzept stammt ursprünglich von der Ampel-Regierung. Es wurde nach dem Scheitern der Koalition im November 2024 nicht mehr umgesetzt. Nun hat es die Großen Koalition wieder aufgegriffen und angepasst. Es soll 2026 eingeführt werden. Einen Gesetzesentwurf dazu gibt es bereits.
Grundsätzlich unterteilt sich das Sparen für die private Altersvorsorge in zwei Teile: Anspar- und Auszahlphase. Auch Einzahl- und Auszahlphase genannt. Zuerst investierst Du – meist während Deines Arbeitslebens – einen bestimmten Betrag und erwirtschaftest mit der Anlage eine Rendite. In der zweiten Phase bekommst Du dann Geld ausgezahlt, zum Beispiel monatlich in Deinem Ruhestand. Mit einem Altersvorsorgedepot wirst Du die Möglichkeit haben, privat Geld für den Ruhestand anzusparen. Zusätzlich bekommst Du dabei eine Förderung vom Staat. Für viele Verbraucher wird sie im Vergleich zum vorherigen Riester-Konzept eine Verbesserung sein.
Die Basis für das Altersvorsorgedepot sollen staatlich zertifizierte Vorsorgeverträge sein, die Du als Sparplan in einem Depot bei einer Vielzahl von Anbietern eröffnen kannst. Im Altersvorsorgedepot wirst Du voraussichtlich in verschiedene Fonds, Anleihen und Ähnliches investieren können.
Finanztip empfiehlt, in Deinem Altersvorsorgedepot einen Sparplan – zum Beispiel monatlich oder jährlich – auf einen weltweiten Aktien-ETF einzurichten. ETF steht für Exchange Traded Fund und ist eine kostengünstige Möglichkeit, breit gestreut in Aktien von vielen Unternehmen gleichzeitig zu investieren. Klassische Beispiele für ETFs, auch passive Fonds genannt, sind der MSCI World oder der FTSE All-World.
Für Einsteiger: Wie ein Depot grundsätzlich funktioniert, liest Du in unserem Ratgeber zum Wertpapierdepot. Wenn Du mehr über Fonds erfahren willst und wissen möchtest, warum wir weltweite Aktien-ETFs als langfristige Anlage für die Altersvorsorge empfehlen, lies in unserem Ratgeber zum Thema ETF weiter.
Vorgesehen ist, dass Finanz-Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 Altersvorsorgedepots anbieten können.
Es ist Teil der Reform der privaten Altersvorsorge. Die Bundesregierung plant, sie 2026 umzusetzen und in ein Gesetz zu überführen. Seit Anfang Dezember 2025 liegt ein Gesetzentwurf dazu vor.
Ein Altersvorsorgedepot sollen unterschiedliche Unternehmen anbieten können: Banken, Lebensversicherer, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und Neobroker. Abschließbar sollen die Vorsorge-Sparpläne über das Altersvorsorgedepot dann ab dem 1. Januar 2027 sein.
Da es eine neue Produktart mit einigen Vorgaben ist, müssen die Anbieter die Depots zunächst auf Basis des Gesetzes entwickeln oder ihre bestehenden Depot-Regularien anpassen. Um eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen, wird der behördliche Zertifizierungsprozess erst im Nachgang stichprobenartig durchgeführt.
Je nachdem, wie viel Du einzahlst und wie viel Zulage Du vom Staat bekommst, fließt unterschiedlich viel Geld in Dein Altersvorsorgedepot.
Das Grundprinzip der Förderung: Du zahlst Geld in ein spezielles Altersvorsorge-Produkt ein, beispielsweise mit einem ETF-Sparplan in Dein Altersvorsorgedepot. Der Staat unterstützt Dich dabei. Das kann auf drei verschieden Arten geschehen:
Die Zulagen gibt es pro Jahr und sie sind abhängig davon, wie viel Geld Du in Dein Depot in dem jeweiligen Jahr einzahlst. Für die Grundzulage gilt:
Laut dem Gesetzesentwurf liegt die Höchstgrenze für Deine jährlichen Einzahlungen bei 1.800 Euro. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr, also zehn Euro pro Monat. Junge Menschen, die vor dem 25. Geburtstag mit dem Altersvorsorgedepot starten, erhalten einmalig 200 Euro in ihr Depot.
2029 soll die Grundzulage laut einem Bericht von Table.Media für die ersten 1.200 Euro von 30 auf 35 Cent steigen. Die Förderung würde damit auf 420 Euro steigen. Bei der maximalen Einzahlung wären es dann 560 Euro Zulage.
Darüber hinaus gibt es Kinderzulagen für Eltern. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das Deinem Vertrag zugeordnet ist, bekommst Du zusätzlich 25 Cent pro eingezahltem Euro. Das Maximum pro Jahr beträgt hier 300 Euro pro Kind.
Beispiel: Amie hat in einem Jahr 1.200 Euro in ihr Altersvorsorgedepot eingezahlt. Dafür erhält sie 360 Euro Grundzulage. Da sie ein Kind hat, bekommt sie noch einmal 300 Euro Kinderzulage dazu, ergibt insgesamt 660 Euro Zulage. In ihren Vertrag fließen also 1.860 Euro.
Quelle: Finanztip
Wie sich unterschiedliche Einzahlungsbeträge und Förderungen in Deinem Altersvorsorgedepot bemerkbar machen, zeigen wir Dir anhand der folgenden Beispiele.
Auch Amies Brüder, Albert und Johannes, eröffnen ein Altersvorsorgedepot und zahlen jedes Jahr Beiträge ein. Albert als alleinerziehender Vater von zwei Kindern zahlt die Hälfte des Maximalbetrags ein, also 600 Euro. Johannes als Berufstätiger ohne Kinder den Maximalbetrag von 1.800 Euro.
Die Tabelle zeigt, wie viel Geld bei wem im Depot landet. Daraus ergeben sich unterschiedliche Förderquoten. Das ist das Verhältnis der jährlichen Förderung vom Staat zu Deinen eigenen Einzahlungen.
| Albert | Amie | Johannes | |
| Einzahlungen p.a. | 600 € | 1.200 € | 1.800 € |
| Grundzulage | 180 € | 360 € | 480 € |
| Kinderzulage 1 | 150 € | 300 € | - |
| Kinderzulage 2 | 150 € | - | - |
| Zulagen gesamt | 480 € | 660 € | 480 € |
| Summe im Depot | 1.080 € | 1.860 € | 2.280 € |
| Förderquote | 80 % | 55 % | 27 % |
Quelle: Finanztip-Berechnungen
Die Höhe der Zulagen ist für Albert und Johannes mit 480 Euro identisch. Die Förderquote unterscheidet sich allerdings deutlich.
Da Johannes am meisten einzahlt, kann in seinem Depot das meiste Geld eine Rendite erwirtschaften und sich bis zum Ruhestand entwickeln. Doch auch, wenn Du wie Albert oder Amie nicht so viel sparen kannst, sorgt die hohe Zulagenförderung dafür, dass deutlich mehr Geld in Dein Depot fließt als beim Anlegen ohne Förderung.
Dein Altersvorsorgedepot wird vom Staat unter Umständen auch steuerlich gefördert. In Deiner Steuererklärung gibst Du an, wie viel Geld im vergangenen Jahr in Dein Altersvorsorgedepot geflossen ist. Dazu addierst Du Deine Einzahlungen und die erhaltenen Zulagen.
Im obigen Beispiel bekommt Johannes bei 1.800 Euro Einzahlung 480 Euro Zulage. Er kann also 2.280 Euro bei der Steuer angeben. Angenommen, Johannes hat einen Grenzsteuersatz von 33,3 Prozent, dann beträgt seine theoretische Steuererstattung rund 760 Euro. Nun folgt im nächsten Schritt die Günstigerprüfung.
Wie auch bei der bisherigen Riester-Förderung gibt es im neuen Fördersystem eine Günstigerprüfung. Dabei vergleichen Finanzamt und Zulagenstelle Deine Zulagenhöhe und Deine berechnete Steuerersparnis miteinander.
Fall A: Deine Zulagen sind höher als Deine Steuerersparnis.
In diesem Fall bekommst Du die Zulagen in den Vertrag gezahlt. Das geschieht in der ersten Hälfte des Folgejahres. Darüber hinaus erhältst Du kein Geld über die Steuer zurück, denn die Zulagen sind für Dich der bessere – sprich günstigere – Förderweg.
Fall B: Deine Zulagen sind niedriger als Deine Steuerersparnis.
Auch in diesem Fall bekommst Du die Zulagen in den Vertrag gezahlt. Darüber hinaus erhältst Du noch die Differenz zwischen Deiner Zulagenhöhe und der berechneten Steuerersparnis. Allerdings wird diese nicht in Dein Altersvorsorgedepot gezahlt, sondern mit Deinen Steuern verrechnet. Sie verringert also entweder die Summe, die Du an Steuern zahlen musst, oder sie erhöht Deine Steuerrückerstattung.
Schauen wir uns zum besseren Verständnis noch einmal unser Beispiel an. Johannes bekommt 480 Euro Zulage, das ist weniger als seine errechnete Steuerersparnis in Höhe von 760 Euro. Dementsprechend erhält er zusätzlich die Differenz der beiden Werte, also 280 Euro. So wird sichergestellt, dass er die insgesamt höchstmögliche Förderung bekommt, die ihm zusteht – nämlich 760 Euro.
Fall C: Sollten beide Werte exakt gleich sein, erhältst Du nur die Zulage.
Ob es wie im bisherigen Riester-System die Möglichkeit geben wird, auf die Zulagen komplett zu verzichten und die gesamte Förderung über die Steuerersparnis zu erhalten, ist aktuell noch nicht klar.
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Im Gegensatz zu einem normalen Depot, das Du komplett frei gestalten und aus dem Du Dir auch jederzeit Geld auszahlen lassen kannst, wird es beim Altersvorsorgedepot ein paar Vorgaben geben. Damit möchte der Staat sicherstellen, dass Dir Dein Altersvorsorgedepot und die Förderung auch wirklich dabei helfen, Deine Rentenlücke zu schließen.
Während Du bei einem klassischen Depot jeden bei Deinem Anbieter angebotenen Fonds beziehungsweise jedes verfügbare Wertpapier kaufen und besparen kannst, soll es beim Altersvorsorgedepot Beschränkungen geben. Investments in Fonds und Anleihen sollen grundsätzlich erlaubt sein. Die Wertpapiere müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen. Bei Fonds wird die Risiko-Einstufung auf Basis der sieben Risikoklassen des Synthetic Risk Reward Indicator (SRRI) vorgenommen.
Im Altersvorsorgedepot sollen Fonds der Risikokategorie eins bis fünf von insgesamt sieben erlaubt sein. Je höher die Zahl, desto höher die Volatilität, also desto mehr schwankt der Kurs Deines Fonds. Welchen Risikoindikator ein bestimmter Fonds hat, steht im Produktinformationsblatt, auch Fact Sheet genannt.
Darüber hinaus wirst Du in Anleihen investieren können, die von EU-Staaten sowie von deutschen Ländern oder Gemeinden ausgegeben werden.
Aktien einzelner Unternehmen sollen im Altersvorsorgedepot nicht erlaubt sein. In Zertifikate und Kryptowährungen sowie andere komplexe oder spekulative Wertpapiere wirst Du in Deinem Altersvorsorgedepot ebenfalls nicht investieren können.
Jeder Anbieter wird darüber hinaus verpflichtet sein, ein Standardprodukt anzubieten.
Gedacht ist das Standardprodukt für Einsteiger oder Aktien-Neulinge, die sich noch nicht selbst zutrauen, Anlageentscheidungen zu treffen. Die Effektivkosten des Standardprodukts dürfen maximal 1,5 Prozent pro Jahr betragen. Was sich für Riester-Sparer mit Rentenversicherungen nach einem traumhaften Wert anhört, ist im Vergleich zu kostenfreien Depots und ETF-Sparplänen allerdings sehr teuer. Es wird daher darauf ankommen, zu welchem Preis die Anbieter das Standardprodukt wirklich anbieten.
Wenn Du regelmäßig Finanztip liest und unseren Newsletter verfolgst, weißt Du bereits, dass langfristiges Anlegen am Aktienmarkt nicht kompliziert sein muss. Am besten eignet sich dafür ein weltweit gestreuter Aktien-ETF auf den MSCI World. Einen solchen gibt es bei allen großen Fondsanbietern, zum Beispiel bei iShares, Vanguard und xTrackers. In unserem ETF-Finder kannst Du darüber hinaus nach verschiedenen Kriterien filtern, die Dir bei der Auswahl Deines ETF besonders wichtig sind.
Das Standardprodukt soll zwei vorausgewählte Fonds beinhalten. Einer davon muss risikoarm sein, also in Risikoklasse 1 oder 2 liegen. Der andere muss in Risikoklasse 3,4 oder 5 liegen und ist demnach etwas chancenorientierter. ETFs auf den MSCI World liegen beispielsweise in der Klasse 5.
Die Aufteilung zwischen den beiden Fonds wird vom Anbieter vorgenommen. Du kannst sie aber anpassen. Zudem gibt es für das Standardprodukt im Gesetzesentwurf bestimmte Vorgaben, wie der Anbieter Dein Guthaben ab einem gewissen Zeitpunkt vor dem angedachten Rentenbeginn aufteilen muss. Auch hierbei sollst Du aber mitentscheiden dürfen, wenn Du möchtest.
Wir bei Finanztip empfehlen Dir, Dein Altersvorsorgedepot selbst zusammenzustellen. So bist Du frei in Deiner Depotzusammensetzung.
Generell kannst Du jederzeit auf Dein Altersvorsorgedepot zugreifen. Allerdings verlierst Du dadurch die Förderung. Denn wie Deine Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot ist auch die Förderung für Deinen Ruhestand gedacht. Dementsprechend darfst Du die Zulagen und Steuerersparnisse nur behalten, wenn Du das Geld aus dem Depot auch wirklich erst ab einem Alter von 65 Jahren beziehungsweise Deinem Renteneintritt schrittweise entnimmst. Spätestens mit 70 Jahren musst Du mit der Auszahlung starten.
Du kannst Dir das Geld zwar auch vorher komplett oder teilweise auszahlen lassen. Das nennt sich förderschädliche Verwendung. In diesem Fall musst Du allerdings alle erhaltenen Zulagen und auch eventuell darüber hinaus erhaltene Steuerersparnisse zurückzahlen. Die Gewinne, die aus der Anlage der Zulagen entstanden sind, darfst Du dabei aber behalten.
Ein Versicherungsmantel für eine Anlage am Kapitalmarkt ist im Vergleich sehr teuer und war in der Vergangenheit selten eine gute Wahl. Neben Banken, Fondsgesellschaften und Neobrokern werden Versicherer Altersvorsorgedepots anbieten können. Aber Achtung: Das werden keine echten Depots sein. Die Versicherer verpacken die Fonds in einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
Wie bei allen anderen Lebens- oder Rentenversicherungen musst Du bei solchen Produkten Provisionen in Form von Abschlusskosten zahlen. Dazu kommen noch jährliche Verwaltungskosten, die bei einem solchen Versicherungsvertrag höchstwahrscheinlich deutlich teurer sein werden als bei einem Depot.
Im Kern wird allerdings nichts anderes stecken als bei einem echten Altersvorsorgedepot. Und Garantien gibt es weder bei den Versicherungsverträgen noch den anderen Produkten für das Altersvorsorgedepot. Ein Aspekt, der Rentenversicherungen und Depots in anderen Bereichen unterscheidet ist die Besteuerung. Doch die soll beim Altersvorsorgedepot identisch sein.
Mit Deinem Altersvorsorgedepot kannst Du innerhalb der Ansparphase beliebig oft zu einem anderen Anbieter wechseln. Innerhalb der ersten fünf Jahre des Vertrags kostet das Geld. Maximal dürfen die Unternehmen dafür 150 Euro verlangen.
Läuft Dein Vertrag bereits fünf Jahre oder länger, ist der Wechsel kostenfrei. Ebenfalls nichts bezahlen musst Du, wenn Du beim gleichen Anbieter bleibst und lediglich in ein anderes Produkt wechselst.
Beim Wechsel eines klassischen Depots hingegen dürfen Anbieter für den Depotübertrag keine Gebühren verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof 2004 entschieden (Az. XI ZR 200/03).
Wie früher bei Riester Verträgen wirst Du das Guthaben Deines Altersvorsorgedepots grundsätzlich auch für Deine eigene Immobilie verwenden können. Eine solche wohnwirtschaftliche Entnahme gilt nicht als förderschädliche Verwendung. Das heißt, Du musst keine Steuerersparnisse und/oder Zulagen zurückzahlen. Allerdings wird diese Option nicht mehr in jedem Vertrag automatisch eingeschlossen sein. Die Anbieter können zukünftig entscheiden, ob sie diese Möglichkeit in ihr Produkt aufnehmen wollen oder nicht.
Als wohnwirtschaftliche Entnahme gelten übrigens nicht nur der Kauf oder Bau einer Immobilie, sondern Du kannst das Geld aus Deinem Altersvorsorgedepot auch für energetische Sanierungen oder einen altersgerechten Umbau verwenden.
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge werden sich die Bedingungen für wohnwirtschaftliche Entnahmen deutlich verbessern. Unter anderem wirst Du flexibler bei der Entnahmehöhe und Du musst nachgelagert weniger Steuern zahlen. Das wird auch für bereits bestehende Riester-Verträge gelten.
Welche Möglichkeiten es aktuell bei der Verwendung Deines Riester-Guthabens für Dein Eigenheim gibt und wie die neuen Regelungen konkret lauten sollen, liest Du bald in unserem Ratgeber zum Thema Wohnriester.
Gegenüber Deinem klassischen ETF-Depot wird das Altersvorsorgedepot mehrere Vorteile haben. So sollst Du dort beispielsweise steuerfrei beliebig oft verändern können, wie Du Dein Geld anlegst. Schichtest Du in einem normalen Depot Guthaben von einem Fonds in einen anderen um, zahlst Du neben Kauf- und Verkaufsgebühren auch Steuern auf Gewinne.
Im Altersvorsorgedepot kannst Du einen Teil Deines Guthabens daher zum Beispiel in den letzten Jahren vor Deinem Ruhestand in einen Geldmarktfonds umschichten, ohne Steuern zu zahlen. Hast Du mehrere Fonds in Deinem Altersvorsorgedepot, kannst Du in der Ansparphase auch steuerfreies Rebalancing betreiben.
Rebalancing beschreibt den Prozess, eine bestimmte Gewichtung von mehreren Anlagen regelmäßig wiederherzustellen. Beispielsweise möchtest Du zwei Fonds gleich gewichten. Da sie sich aber unterschiedlich entwickeln, kann sich das Verhältnis über die Zeit ändern. Um Deine Wunschaufteilung wiederherzustellen, verkaufst Du zum Beispiel jährlich einige Anteile des Fonds, der gut lief und kaufst Fondsanteile, die sich weniger gut entwickelt haben.
Ein weiterer großer Vorteil des Altersvorsorgedepots ist, dass Du laut dem Gesetzesentwurf während der Laufzeit keine Steuer auf die Vorabpauschale zahlen musst. Dadurch entwickelt sich Dein Geld besser als in einem klassischen ETF-Depot bei gleicher Rendite. Noch mehr macht allerdings die Wertentwicklung aus, die Du auf die staatlichen Zulagen bekommst.
Ebenfalls einen nennenswerten Einfluss auf die Wertentwicklung Deines Geldes haben die Zulagen vom Staat. Sie erhöhen Deinen Depotwert, daher machst Du bei positiver Rendite mehr Gewinn als ohne staatliche Förderung. Über die Jahre kommt da ordentlich etwas zusammen. Vor allem, da der Vorteil aufgrund des Zinseszins-Effekts stetig größer wird. In Deinem Altersvorsorgedepot vermehrt sich Dein Geld also schneller als in einem klassischen Depot.
Ein Beispiel: Zurück zu Johannes, dem Berufstätigen ohne Kinder aus unserem Beispiel. Er zahlt 1.800 Euro pro Jahr in sein Altersvorsorgedepot ein. Dafür bekommt er vom Staat 480 Euro Zulage in sein Depot. Aufgrund der Steuerersparnis, für die wir einen Grenzsteuersatz von 33,3 Prozent annehmen, beträgt seine effektive Einzahlung 1.520 Euro pro Jahr. Das entspricht rund 127 Euro pro Monat. Da er noch etwas mehr für seinen Ruhestand vorsorgen möchte, zahlt Johannes diese Summe parallel auch in sein klassisches ETF-Depot ein.
Über das Geld in seinem Altersvorsorgedepot möchte Johannes im Ruhestand frei verfügen können – wie beim klassischen ETF-Depot. Daher nehmen wir an, dass er sein Altersvorsorgedepot kurz vor Rentenbeginn förderschädlich kündigt. Er zahlt also alle Zulagen und Steuerersparnisse zurück.
Legen wir nun die Netto-Entwicklung der beiden Depots bei sechs Prozent Rendite pro Jahr im Zeitverlauf nebeneinander, zeigt sich: Im Altersvorsorgedepot von Johannes liegen nach 40 Jahren nach Abzug von Steuern circa 20.000 Euro mehr als in seinem klassischen Depot.
Und das, obwohl er die gesamte staatliche Förderung zurückgezahlt hat. Grund dafür sind die zusätzliche Rendite auf die Zulage, die nicht anfallenden Steuern auf die Vorabpauschale und der Zinseszins-Effekt als Verstärker der beiden Vorteile. Das gilt allerdings nicht, wenn Deine Zulage höher ist als die Steuererstattung.
Laut dem Gesetzesentwurf hast Du für die Auszahlung des Depot-Guthabens folgende Möglichkeiten:
Zwischen Deinem 65. und 70. Geburtstag kannst Du in die Auszahlphase Deines Altersvorsorgedepots wechseln. Beziehst Du schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine Beamtenpension, darfst Du auch schon früher in die Auszahlphase gehen.
Zu Beginn der Auszahlphase hast Du einmalig die Option, bis zu 30 Prozent Deines Depotwerts auf einen Schlag zu entnehmen. Das heißt Teilkapitalisierung und geht bei beiden Auszahlvarianten. Die Einmalzahlung musst Du ganz normal als Einkommen versteuern.
Solltest Du in dem Jahr noch gearbeitet haben, ist es meist sinnvoll, die Auszahlung der Summe beim Übergang in die Auszahlphase auf den 1. Januar des Folgejahres zu legen. So erhältst Du Arbeitslohn und die Einmalzahlung nicht im selben Jahr und zahlst daher weniger Steuern.
Auch auf die monatlichen Auszahlungen im Ruhestand musst Du Steuern zahlen. Du versteuerst sie ganz normal als Einkommen, egal welche der beiden Varianten Du wählst.
In allen drei Fällen erhält Merret monatlich deutlich weniger Geld als Amar. Mit seinem Auszahlplan bekommt er rund 1.252 Euro brutto. Allerdings enden Amars Auszahlungen, wenn er 85 ist. Merrets Zahlungen laufen weiter, bis sie stirbt. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen über die Jahre im Ruhestand.
Quelle: Finanztip-Berechnungen
Bei einem Rentenfaktor von 30 übersteigen Merrets gesamte Auszahlungen nach 27 Jahren die kumulierten Auszahlungen, die Amar bekommen hat. Sie ist dann 94 Jahre alt. Bei einem Rentenfaktor von 25 müsste sie 95 Jahre alt werden, um mehr Geld ausgezahlt zu bekommen als Amar. Bei einem Rentenfaktor von 35 erreicht Merret erst mit 97 Jahren die Höhe von Amars Auszahlungen, die er bis 85 erhalten hat. Hierbei ist die Inflation aber nicht berücksichtigt. Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Gesamtsumme der Auszahlungen entwickelt.
Quelle: Finanztip-Berechnungen
Unsere Beispielrechnung ist lediglich eine grobe Orientierung. Wie genau die Anbieter die lebenslange Rentenzahlung gestalten werden, ist aktuell noch unklar.
Schon am Beispiel wird ersichtlich: Ob die lebenslange Rente eine echte Alternative zum Auszahlplan darstellt, wird auf die konkrete Gestaltung der neuen Produkte und darüber hinaus auf die individuellen Konditionen der Verträge ankommen. Vor allem auf den Rentenfaktor, die Rendite und die Kosten im Ruhestand. Zusätzlich soll es auch neue Möglichkeiten geben, wie das Geld während der Auszahlphase angelegt wird.
Welche Variante – Auszahlplan oder lebenslange Rente – für Dich besser ist, hängt aber nicht nur von der letztlichen Höhe der Auszahlungen ab, sondern auch von Deinen Präferenzen und Deinem Gesundheitszustand.
Optional wird es bei der lebenslangen Rente auch die Möglichkeit geben, Deine Familie abzusichern – zumindest ein bisschen. Die Unternehmen dürfen als Zusatzbaustein eine Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren anbieten. Das bedeutet: Du kannst Dich für eine etwas niedrigere Rente entscheiden. Dafür wird sie die ersten zehn Jahre nach Übergang in die Auszahlphase aber garantiert ausgezahlt. Also auch, wenn Du bereits verstorben bist. Sie geht dann an Deine Hinterbliebenen.
Wenn Du bereits einen Riester-Vertrag hast, wirst Du die Möglichkeit bekommen, ins neue Fördersystem zu wechseln. Zum Beispiel in das neue Altersvorsorgedepot.
Der Wechsel vom Riester-Vertrag zum Altersvorsorgedepot soll kostenfrei sein, wenn Dein Vertrag schon länger als fünf Jahre besteht. Ist er jünger, dürfen die Anbieter für den Prozess einmalig bis zu 150 Euro verlangen. Diese Regelung soll auch für den Anbieterwechsel bei Altersvorsorgedepots gelten.
Zusätzlich können Kosten entstehen, zum Beispiel, wenn Du Dich für einen neuen Rentenversicherungsvertrag entscheidest. Für diesen musst Du Verwaltungskosten und Abschlusskosten, also Provisionen an den Vermittler, zahlen.
Ob Du wechseln solltest – und wenn ja, in welches Modell – hängt von vielen Faktoren ab. Wie die neuen Produkte konzipiert sein werden und was sie kosten, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Auch relevant ist, welche Konditionen Dein alter Vertrag hat und wie gut er bisher gelaufen ist.
Das neue Fördersystem scheint auf den ersten Blick eine Verbesserung für viele Riester-Sparer zu sein. Für manche Menschen wird es nach Finanztip-Einschätzung allerdings besser sein, im alten System zu bleiben. Deinen bestehenden Riester-Vertrag kannst Du behalten.
Der Wechsel ins neue Fördersystem soll laut dem Gesetzesentwurf nicht automatisch passieren. Ein formloses Schreiben an Deinen Riester-Anbieter soll dafür aber ausreichen.
Geringverdienende, die mehrere Kinderzulagen in ihren Vertrag erhalten, sollten eher nicht zum Altersvorsorgedepot wechseln. Die ursprüngliche Hauptzielgruppe von Riester profitiert im neuen System nach unseren Berechnungen deutlich weniger als beispielsweise Durchschnitts- und Gutverdiener.
Denn wenn Du Kinder hast, wenig verdienst und auch nur wenig für Deine Altersvorsorge sparen kannst, bekommst Du im alten System mehr staatliche Förderung als im neuen System. Und Du musst auch weniger Geld selbst einzahlen. Das folgende Beispiel verdeutlicht das.
Jana verdient 20.000 Euro brutto im Jahr und hat zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen beispielsweise einem Riestervertrag nach dem alten Fördersystem und einem Altersvorsorgedepot nach dem neuen System.
| altes Fördersystem | neues Fördersystem | |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 60 € p.a. (Mindestbeitrag) | 120 € p.a. (Mindestbeitrag) |
| Grundzulage | 175 € p.a. | 36 € p.a. |
| Kinderzulage 1 | 300 € p.a. | 30 € p.a. |
| Kinderzulage 2 | 300 € p.a. | 30 € p.a. |
| Zulagen insgesamt | 775 € p.a. | 96 € p.a. |
| Summe im Vertrag | 835 € p.a. | 216 € p.a. |
| Förderquote | 1.292 % | 80 % |
Quelle: Finanztip-Berechnungen
In beiden Fördersystemen zahlt Jana den Mindestbeitrag: Im alten System sind das 60 Euro, im neuen 120 Euro pro Jahr. Dementsprechend muss sie dort doppelt so viel Geld aufwenden, um überhaupt einen Vertrag zu bekommen und Anspruch auf die Förderung zu haben. Diese ist für sie im neuen System zudem deutlich geringer und beträgt nur noch rund ein Drittel der Förderung im alten System.
Statt 775 Euro bekommt sie im neuen System nur 96 Euro pro Jahr vom Staat. Denn die Zulagen werden im neuen System prozentual auf die Höhe ihrer Einzahlungen berechnet. Im bisherigen System bekommt Jana die Zulagen, wenn sie die Vorgabe zur Höhe des Eigenbeitrags erfüllt hat. Diese berechnet sich aus ihrem Bruttoeinkommen und ist bei ihr mit dem Mindestbeitrag abgedeckt.
Wie groß der Unterschied für Jana ist, wird nicht nur daran deutlich, dass im neuen System insgesamt viel weniger Geld in den Vertrag fließt. Sondern auch besonders an der Förderquote. Im alten System betragen die Zulagen für sie 1.292 Prozent ihres Eigenbeitrags. In ihren Vertrag fließt also knapp 13-mal so viel Zulage wie Geld von ihrem Konto. Im neuen System beträgt die Zulage weniger als Janas Einzahlung. Das ist immer noch ein Bonus, aber weit weniger als im alten Fördersystem.
Ab 2027 kannst Du keinen neuen Vertrag im alten Fördersystem mehr abschließen. Das siet der Gesetzesentwurf vor.
Hast Du ein eher geringes Einkommen und mehrere Kinder, wird der Wechsel zum Altersvorsorgedepot – und damit ins neue Fördersystem – für Dich wahrscheinlich nachteilig sein. Denn auch, wenn Du im Altersvorsorgedepot mit Deinem Guthaben eine höhere Rendite erwirtschaften kannst als in bisherigen Riester-Produkten: Die staatliche Förderung ist bei geringen Einzahlungen der weitaus größere Faktor.
Bist Du schon am Ende der Ansparphase Deines Riester-Vertrags angekommen? Dann stehst Du vor der Entscheidung, wann Du in die Auszahlphase wechselst.
Wenn die Auszahlphase so verändert wird, wie es im Gesetzesentwurf vorgesehen ist, wird sie deutlich flexibler und besser. Aktuell hast Du selbst bei einem Auszahlplan unnötige Kosten. Das liegt daran, dass Dein Anbieter verpflichtet ist, mit einem Teil Deines Riester-Guthabens eine Rentenversicherung zu kaufen. Aus dieser bekommst Du ab Alter 85 Deine Rente ausgezahlt. Dadurch entstehen erneut sowohl Abschluss- als auch Verwaltungskosten.
Gehst Du erst nach Inkrafttreten der Reform in die Auszahlphase, kannst Du die verbesserten Bedingungen nutzen. Konkret: Dein Auszahlplan muss nur bis 85 Jahre laufen, eine zusätzliche Rentenversicherung ist nicht nötig.
Bist Du bereits in der Auszahlphase Deines Riester-Vertrags, ist ein Systemwechsel nicht mehr möglich.
Wenn Du bisher noch keine eigene private Altersvorsorge hast, warte nicht auf die Reform der Bundesregierung, sondern starte schon jetzt mit Deinem Vermögensaufbau für den Ruhestand.
Denn jedes Jahr zählt. Alle Infos zum Loslegen findest Du in unserem Ratgeber zum ETF-Sparen.
Zum Altersvorsorgedepot und zu allen anderen Entwicklungen im Zuge der Reform halten wir Dich selbstverständlich bei Finanztip auf dem Laufenden – unter anderem über unseren Newsletter und unsere Finanztip-App.


