Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer So setzt Du die BU-Versicherung bei der Steuer ab
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) kannst Du bei der Steuererklärung angeben.
Wie viel Steuern du sparst, hängt allerdings von Deinem Versicherungsvertrag ab. Den größten steuerlichen Vorteil hast Du bei einer BU-Versicherung aus einem Rürup-Vertrag.
Eine BU-Rente musst Du zwar bei der Steuer angeben. In den meisten Fällen bleibst Du aber unter dem Freibetrag, sodass keine Steuern anfallen.
So gehst Du vor
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Dich vor einer finanziellen Notsituation, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Doch besonders für Menschen mit Vorerkrankungen oder in körperlich anspruchsvollen Jobs können die Beiträge sehr hoch sein.
Umso wichtiger ist es, dass Du die Beiträge aus Deiner BU-Versicherung in der jährlichen Steuererklärung angibst. Denn möglicherweise kannst Du durch die Ausgaben bei den Steuern sparen. Aber Achtung: Das gilt nicht für alle BU-Versicherungen.
Sowohl Angestellte als auch Selbstständige können ihre Beiträge aus der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen. Ob Du mit einer BU-Versicherung wirklich Steuern sparst, hängt aber in erster Linie davon ab, ob Du die Berufsunfähigkeitsversicherung als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen hast. Außerdem darf Dein steuerlicher Höchstbetrag noch nicht durch Deine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sein.
Bei einer selbstständigen BU, kurz: SBU, schließt Du eine einzelne BU-Versicherung ab. Diese ist dann nicht an andere Versicherungen gekoppelt.
Du kannst die Beiträge zur BU-Versicherung zwar unter den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ in Deiner Steuererklärung angeben. Eine SBU bringt Dir aber in der Regel keine Steuervorteile. Denn zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören auch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Die Höchstbeträge sind damit oft bereits ausgeschöpft.
Als Angestellter oder Angestellte kannst Du unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen höchstens 1.900 Euro im Jahr absetzen, als selbstständige Person sind es maximal 2.800 Euro im Jahr (§ 10 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz). Die BU-Beiträge fallen dabei oft nicht mehr ins Gewicht: Mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.000 Euro hast Du den Höchstbeitrag für die Sonderausgaben bereits ausgeschöpft.
All das ist aber keinesfalls ein Argument gegen die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Gegenteil: Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen, weil sie Dein Einkommen schützt und Dir eine monatliche Rente zahlt, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Staatliche Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente reichen dagegen meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für fast jeden sinnvoll.
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Viele Versicherungen, etwa eine Risikolebensversicherung oder private Rentenversicherung, lassen sich mit einer BU-Versicherung kombinieren. Die BU-Versicherung ist dann keine eigenständige Versicherung, sondern eine Zusatzversicherung, kurz: BUZ. Genau wie bei der SBU kannst Du Deine Beiträge für die BUZ als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Die Höchstbeträge von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige gelten aber auch hier. Ob Du mit Deinen Beiträgen aus der BUZ einen Steuervorteil hast, hängt also auch hier davon ab, ob Dein Höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist.
Generell raten wir aber davon ab, Lebens- oder Rentenversicherungen mit einer BU-Versicherung zu kombinieren. Denn möchtest Du irgendwann Deine Lebens- oder Rentenversicherung kündigen, musst Du Dich in der Regel auch von Deiner BU-Versicherung trennen. Daher ist es besser, eine BU-Versicherung einzeln abzuschließen.
Den größten steuerlichen Vorteil durch die BU-Versicherung haben Selbstständige, wenn sie eine Basisrente – die sogenannte Rürup-Rente – in Kombination mit einer BU-Versicherung abgeschlossen haben. Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung für Selbstständige und Freiberufliche, die der Staat mit steuerlichen Begünstigungen fördert. Auch Angestellte können eine solche Rürup-Rente abschließen.
Wenn Du in eine Basis- oder Rürup-Rente einzahlst, kannst Du diese Zahlungen vollständig von der Steuer absetzen. In der Steuererklärung zählen sie zu den Altersvorsorgeaufwendungen. In diesem Fall gelten folgende Höchstbeträge für 2024 (§ 10 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz):
Wichtig: Diese Beträge gelten nicht nur für die Basisrente allein. Wenn Du auch in andere Rentenversicherungen einzahlst, etwa die gesetzliche Rente oder eine Versorgung durch den Berufsverband, zählen diese Beiträge mit dazu.
Wenn Du eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung über Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin abgeschlossen hat, sparst Du ebenfalls Steuern. Die Beiträge werden jeden Monat von Deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Dadurch fällt Dein zu versteuerndes Einkommen niedriger aus, weshalb Du geringere Steuern zahlst.
Du kannst die Beiträge zur BU aber nicht nochmal bei der Steuererklärung eintragen, da sie ja bereits Dein zu versteuerndes Einkommen mindern.
Beachte: Beziehst Du irgendwann eine BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV), dann wird diese voll versteuert. Wann und wie Deine BU-Rente versteuert wird, erfährst Du im letzten Kapitel.
Wie Du Deine Ausgaben aus der BU-Versicherung in Deiner Steuererklärung angibst, hängt von der Art Deiner Versicherung ab. Eine selbstständige BU-Versicherung trägst Du unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein.
Die Beiträge aus einer Kombi-Versicherung mit einer Risikolebensversicherung oder Rentenversicherung trägst Du ebenfalls bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein.
Eine BU-Versicherung im Rahmen einer Rürup-Rente gilt dagegen als Altersvorsorgeaufwendung. Hier gibst Du an, was Du insgesamt im Jahr in Deinen Rürup-Vertrag eingezahlt hast. Das Finanzamt prüft dann selbst, welchen Prozentteil es bei der Steuer berücksichtigt.
Wichtig: Als Werbungskosten kannst Du die Beiträge zur BU-Versicherung nicht geltend machen.
Für das Finanzamt ist die BU-Rente ein steuerpflichtiges Einkommen. In Deiner Steuererklärung musst Du die Rente daher als „sonstiges Einkommen“ angeben. Dennoch fallen bei der BU-Rente meist keine Steuern an. Denn Du musst nur auf den Ertragsanteil Steuern zahlen. Das ist der steuerpflichtige Teil der Rente. Der ist meistens so niedrig, dass er unter dem jährlichen Freibetrag von 11.604 Euro liegt.
Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist nicht für alle Versicherten gleich. Seine Höhe hängt davon ab, wie lange Du Deine Rente aus der BU-Versicherung erhalten wirst. Dabei gilt: je länger die Dauer, desto höher der Prozentsatz.
1 Jahr | 0 Prozent |
2 Jahre | 1 Prozent |
5 Jahre | 5 Prozent |
7 Jahre | 8 Prozent |
10 Jahre | 12 Prozent |
15 Jahre | 16 Prozent |
20 Jahre | 21 Prozent |
Quelle: § 55 Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (Stand: 2024)
Der steuerpflichtige Ertragsanteil wird in der Regel so niedrig sein, dass Du nicht über den Grundfreibetrag von 11.604 Euro kommst. In dem Fall musst Du keine Steuer auf die BU-Rente zahlen. Das gilt sowohl für selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch für Zusatzversicherungen. Bedenke aber, dass Du über den Grundfreibetrag kommen kannst, wenn Du weitere Einkünfte beziehst.
Ein Beispiel: Mit 60 Jahren musst Du aus gesundheitlichen Gründen aus dem Beruf ausscheiden. Deine Versicherung zahlt Dir eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.500 Euro. Laut Vertrag bekommst Du die Rente bis zum Renteneintrittsalter gezahlt – also bis 67. Da die Versicherung sieben Jahre lang zahlt, wird ein Ertragsanteil von 8 Prozent versteuert. Bei 1.500 Euro Rente sind das 120 Euro im Monat, das sind 1.440 Euro im Jahr. Damit liegst Du deutlich unter dem Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro. Hast Du allerdings zusätzliche Einkünfte, weil Du beispielsweise eine Immobilie vermietest, kannst Du den Freibetrag übersteigen. Dann wird auch Dein Ertragsanteil aus der BU-Rente steuerpflichtig.
Erhältst Du eine BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag, kommst Du möglicherweise schneller in die Steuerpflicht. Wer 2024 in den Ruhestand geht, muss 83 Prozent seiner Rürup-Rente versteuern (§ 22 Einkommenssteuergesetz). Das gilt auch dann, wenn Du eine BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag erhältst. Allerdings gilt auch hier der Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Bleibst Du darunter, fallen keine Steuern an.
Ein Beispiel dazu: Bekommst Du eine monatliche Rürup-Rente von 1.000 Euro, musst Du davon 830 Euro im Monat versteuern. Im Jahr kommst Du aber nur auf insgesamt 9.960 Euro und bleibst damit unter dem Grundfreibetrag. Die Rente ist daher steuerfrei.
Hast Du die BU-Versicherung als Teil einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen, dann wird die komplette Rente mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Das liegt daran, dass das Finanzamt die BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge steuerlich wie ein normales Arbeitseinkommen behandelt. Alles, was Du zum persönlichen Steuersatz erfahren musst, liest Du im Ratgeber zum Thema Steuersatz berechnen.
Wenn Du noch keine BU hast, solltest Du Dich schnellstmöglich dazu beraten lassen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein sehr individuelles Produkt. Welcher Versicherer und welcher Tarif für Dich passt, hängt unter anderem von Deinem Alter, Deinem Beruf und Deinem Gesundheitszustand ab.
Wir haben uns deshalb dagegen entschieden, einzelne Versicherungstarife zu testen oder zu vergleichen. Stattdessen haben wir Versicherungsmakler- und maklerinnen gesucht, die Dir den passenden Versicherungsschutz verschaffen. Unser Test zur Berufsunfähigkeitsversicherung besteht daher in der Auswahl geeigneter Vermittler.
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