Krankengeld für Selbstständige So stehst Du bei Krankheit auf der sicheren Seite
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
Als Selbstständiger hast Du keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, wenn Du länger krank bist.
Möchtest Du einen solchen Lohnersatz bekommen, musst Du Dich extra absichern.
Das ist in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich – wenn Du mehr Beitrag zahlst. Alternativ kannst Du auch eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen.
So gehst Du vor
Wer als Selbstständiger länger krank ist, steht unter Umständen schnell vor einem existenzbedrohenden Problem. Denn anders als bei Angestellten gibt es keinen Arbeitgeber, der sechs Wochen lang das Gehalt weiterzahlt. Und Selbstständige haben auch per se keinen Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse.
Als Unternehmer musst Du Dich extra gegen finanzielle Risiken absichern, die durch Krankheit entstehen können. Wie das genau funktioniert, hängt davon ab, ob Du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Mitglied in der privaten Krankenversicherung bist.
Als gesetzlich krankenversicherter Selbstständiger kannst Du Dir bei Deiner Kasse einen Anspruch auf Krankengeld sichern. Du erhältst dann bei längerer Krankheit bis zu 70 Prozent Deines Arbeitseinkommens als Krankengeld. Um Dich bei der gesetzlichen Krankenkasse für einen längeren Verdienstausfall abzusichern, gibt es zwei Möglichkeiten:
Du zahlst für Deine Krankenversicherung statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14 Prozent den normalen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag, also 0,6 Prozentpunkte mehr als ohne Krankengeldanspruch. Dafür erhältst Du Krankengeld wie ein Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Außerdem hast Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt.
Wie bei der Krankenversicherung wird auch der Beitragsaufschlag für das Krankengeld nur auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig. Du zahlst also höchstens rund 28 Euro im Monat für das Krankengeld. Gleichzeitig ist die Höhe des gesetzlichen Krankengelds gedeckelt: auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Damit liegt das maximale Krankengeld im Jahr 2023 bei rund 116 Euro am Tag. Mehr bekommst Du nicht, auch wenn Dein reguläres Einkommen deutlich höher liegt.
Um Dir den Anspruch auf Krankengeld zu sichern, musst Du bei Deiner Kasse eine formlose, schriftliche Wahlerklärung einreichen. So könnte sie aussehen:
„Ich bin hauptberuflich Selbstständige/-r und möchte meine freiwillige Mitgliedschaft mit einem Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit mit dem allgemeinen Beitragssatz erweitern. Über die Bedingungen der Leistungserweiterung bin ich informiert. Mir ist bekannt, dass ich drei Jahre ab Teilnahmebeginn an meine Wahl gebunden bin.
[Datum, Unterschrift]“
An die Entscheidung für das Krankengeld und damit den regulären Beitragssatz bist Du drei Jahre gebunden – auch dann, wenn Du die Krankenkasse zwischendurch wechselst. Du kannst in dieser Zeit auch nicht in die private Krankenversicherung wechseln.
Wenn für Dich der gesetzliche Krankengeldanspruch nicht ausreicht, kannst Du ihn aufstocken, indem Du bei Deiner Kasse einen Wahltarif abschließt, für den Du zusätzlich Beitrag zahlst. Ab wann und in welcher Höhe Du Geld bekommst, hängt davon ab, was Du konkret mit Deiner Kasse vereinbarst. Üblich sind Wahltarife, in denen die Kasse schon ab dem 15. oder dem 22. Tag der Erkrankung zahlt, ähnlich wie eine private Krankentagegeld-Versicherung.
Es gibt zwei Varianten von Wahltarifen: Tarife, die das gesetzliche Krankengeld ergänzen und solche, die es ersetzen.
Einen sogenannten Ergänzungstarif kannst Du nur abschließen, wenn Du auch den Anspruch auf gesetzliches Krankengeld vereinbart hast. In der Regel sollen diese Tarife die Zeit bis zum 43. Krankheitstag überbrücken; ab dann gibt es das gesetzliche Krankengeld. Mit einigen dieser Tarife kannst Du auch die Höhe des Krankengelds aufstocken, wenn Du Gutverdiener bist und der gedeckelte gesetzliche Satz Dir deshalb nicht ausreicht. Für die Ergänzungstarife zahlst Du eine Extra-Prämie zusätzlich zum regulären Krankenkassenbeitrag. Wie hoch die ist, hängt davon ab, wie viel Krankengeld Du bekommen möchtest und ab welchem Tag.
Alternativ bieten einige Kassen auch Wahltarife an, die das klassische Krankengeld komplett ersetzen. Du kannst in solchen Tarifen einen früheren oder späteren Beginn der Krankengeldzahlung vereinbaren. Im Gegenzug zahlst Du den ermäßigten Beitragssatz von derzeit 14 Prozent plus Zusatzbeitrag und den Extra-Beitrag für den Wahltarif. Wie teuer die Wahltarife sind, ist von Kasse zu Kasse verschieden.
Der Vorteil von Wahltarifen: Anders als private Krankenversicherungen dürfen die gesetzlichen Krankenkassen niemanden wegen einer Vorerkrankung ablehnen oder Beitragszuschläge des Alters wegen verlangen.
Der Nachteil: An jeden Wahltarif bist Du für drei Jahre gebunden. Anders als bei der Entscheidung fürs gesetzliche Krankengeld kannst Du während dieser Frist nicht in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln. Zudem können sich die Wahltarife je nach Kasse deutlich in Preis und Leistungen unterscheiden. Jede Kasse kann selbst festlegen, wie viel Krankengeld sie pro Tag maximal versichert und welchen Beitrag sie dafür verlangt.
Deshalb solltest Du Dir den Abschluss genau überlegen und die Angebote verschiedener Kassen vergleichen. Hat Deine Kasse keinen passenden Wahltarif, kann sich ein Wechsel lohnen. Bist Du noch jung und gesund, kann eventuell eine private Krankentagegeld-Versicherung günstiger für Dich sein als ein Wahltarif. Mehr dazu liest Du im nächsten Abschnitt.
Die Alternative zur gesetzlichen Versicherung mit Krankengeldanspruch oder mit Wahltarif ist eine private Krankentagegeld-Versicherung. Berechne Deine laufenden monatlichen Ausgaben und teile das Ergebnis durch 30 Tage. So erhältst Du den Betrag, den Du als tägliches Krankentagegeld versichern solltest. Viele Selbstständige entscheiden sich für eine Zahlung ab dem 22. Krankheitstag, einige Anbieter leisten aber auch schon ab dem achten Tag. Je früher und je mehr Krankentagegeld die Versicherung zahlt, desto teurer ist der Vertrag.
Der Nachteil der privaten Absicherung: Selbstständige können nicht sicher sein, dass sie eine private Krankentagegeld-Versicherung bekommen. Das hängt vom individuellen Gesundheitsrisiko ab, das sich aus Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen ergibt.
Für Selbstständige und manche Angestellte ist ein Krankentagegeld bei langer Krankheit sinnvoll.
Von uns empfohlenes Portal für den Tarifvergleich: Acio
Das Krankengeld beträgt bei Selbstständigen 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens. Für die Berechnung orientiert sich die Kasse an dem Einkommen, aus dem sie vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Krankenkassenbeiträge berechnet hat. Nicht berücksichtigt werden Nebeneinnahmen wie Mieteinkünfte, Kapitalerträge oder Einkünfte aus beitragsfreien geringfügigen Beschäftigungen.
Die Krankenkasse rechnet mit dem tatsächlichen Arbeitseinkommen. Das bedeutet, je weniger Du verdient hast, desto weniger Krankengeld bekommst Du. Hauptberuflich Selbstständige, die nichts verdienen oder Verlust machen, haben somit keinen Anspruch auf Krankengeld. Und es gibt eine Obergrenze für das Krankengeld. So wird bei der Berechnung das Einkommen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt. Damit beträgt das Krankengeld im Jahr 2023 höchstens 116,38 Euro täglich.
Seit Januar 2019 gibt es eine positive Neuerung: Auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld müssen Selbstständige keine Mindestbeiträge zur Krankenversicherung mehr zahlen, wenn sie in dieser Zeit kein Arbeitseinkommen haben. Das regelt das GKV-Versichertenentlastungsgesetz.
Sofern Du die Wahlerklärung abgegeben hast und deshalb den regulären Beitragssatz zahlst, hast Du Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Krankschreibung, wenn:
Für Krankschreibungen gibt es seit 2016 nur noch ein Formular. Ein Auszahlschein zum Bezug von Krankengeld ist nicht mehr nötig. Der Arzt stellt Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Du erhältst einen Durchschlag der Krankschreibung für Deine Unterlagen und eine Ausfertigung, die Du an die Krankenkasse weiterleiten musst. Wenn Deine Krankheit länger andauert, achte unbedingt darauf, dass Dich Dein Arzt ohne Unterbrechung weiter krankschreibt. Was im Detail bei der Krankschreibung zu beachten ist, erklären wir in unserem Ratgeber Krankengeld.
Seit Oktober 2021 sollte Dein Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an Deine gesetzliche Krankenkasse übermitteln, damit Du den Schein nicht mehr selbst an die Krankenkasse schicken musst. Allerdings verfügen viele Arztpraxen noch immer nicht über die notwendige Technik. Die Testphase für das neue System wurde deshalb auf unbestimmte Zeit verlängert. Kann die Arztpraxis aus technischen Gründen noch keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausstellen, darf sie Dir den Krankenschein weiterhin in Papierform geben.
Frage deshalb unbedingt bei Deiner Ärztin oder Deinem Arzt nach, ob die Praxis Deine Krankschreibung digital an die Krankenkasse übermittelt. Ist das nicht der Fall, musst Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst an die Kasse schicken, damit Du rechtzeitig Krankengeld bekommst. Das macht Du am besten per Einwurf-Einschreiben. So hast Du einen Beleg dafür, dass Deine Krankenkasse die Bescheinigung auch erhalten hat. Alternativ kannst Du die Krankschreibung faxen und einen Sendebericht aufheben. Oder Du gibst die Bescheinigung in einer Geschäftsstelle der Krankenkasse ab und lässt Dir den Empfang quittieren. Manche Kassen ermöglichen es auch, die eingescannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per App oder auf einem Service-Portal hochzuladen.
Krankheitszeiten wegen ein und derselben Erkrankung müssen die Krankenkassen zusammenrechnen, selbst wenn Du zwischen zwei Krankschreibungen einige Zeit gearbeitet hast. So soll verhindert werden, dass mehrfach die Wartezeit von sechs Wochen entsteht, bevor das Krankengeld gezahlt wird. Das bedeutet, wenn Du wegen einer Krankheit bereits 42 Tage arbeitsunfähig warst, bekommst Du bei einer erneuten Krankschreibung wegen dieses Leidens direkt ab dem ersten Tag Krankengeld.
Diese für Arbeitnehmer ganz selbstverständliche Regel wenden die Kassen bei Selbstständigen aber nicht an, berichtet die Unabhängige Patientenberatung. Stattdessen verhängen die Kassen erneut anderthalb Monate Wartezeit, wenn ein Selbstständiger einige Tage vergeblich versucht hat, wieder zu arbeiten.
Das solltest Du Dir nicht gefallen lassen und Widerspruch einlegen, falls es Dir genauso geht. Denn das Bundessozialgericht hat schon 2019 entschieden, dass für Selbstständige dieselben Regeln gelten wie für angestellte Versicherte: Einzelne Krankheitszeiten wegen derselben Erkrankung müssen zusammengezählt werden (Urteil vom 28. März 2019, Az. B 3 KR 15/17 R). Auf diese Entscheidung kannst Du Dich bei der Begründung Deines Widerspruchs berufen.
Ein Musterschreiben und viele weitere Informationen zum Widerspruchsverfahren findest Du in unserem Ratgeber Widerspruch gegen die Krankenkasse. In unserem Ratgeber Krankengeld haben wir weitere häufige Probleme beim Krankengeldbezug gesammelt und zeigen, wie Du sie lösen kannst.
Wenn Du selbstständig tätig bist und eine Wahlerklärung fürs Krankengeld abgegeben hast, dann hast Du auch Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das bedeutet, Du bekommst, genau wie Angestellte auch, einen finanziellen Ausgleich, wenn Du Dich um Dein krankes Kind kümmerst und deshalb nicht arbeiten kannst. Dieser Anspruch besteht schon ab dem ersten Krankheitstag des Kindes. Das hat die Krankenkassenaufsicht, das Bundesamt für Soziale Sicherung, in ihrem Tätigkeitsbericht 2015 klar gestellt. Einen Anspruch auf Kinderkrankengeld hast Du aber nur, wenn Dein Kind gesetzlich krankenversichert ist.
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