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Dieser Amundi-ETF wird verschmolzen: Was das für Dich bedeutet

Eine ETF-Empfehlung von uns wurde im Februar angepasst. Wir zeigen dir, welche Folgen das für Dich hat und was Du tun kannst.

Timo Halbe
Timo Halbe
Finanztip-Experte für Bank und Börse

Eine unserer ETF-Empfehlungen des Anbieters Amundi auf den MSCI World wird zum 21. Februar verschmolzen: LU1781541179. Damit wechselt der Sitz des ETFs nach Irland und es fallen Steuern für Dich an, weil der ETF praktisch einmal verkauft und dann in Irland neu gekauft wird.

Beim Verkauf – oder eben hier der Verschmelzung – musst Du auf die bisher erreichten Gewinne dann Steuern zahlen. In Deutschland sind das 25% Kapitalertragssteuer auf 70% der Gewinne (30% sind durch die Teilfreistellung steuerfrei). Zusätzlich zahlst Du noch 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. 8-9% Kirchensteuer, jeweils auf die Höhe der Kapitalertragssteuer. Hättest Du also 1.000€ Gewinn gemacht, müsstest Du auf 700€ davon 25% Kapitalertragssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer = rund 195€ Steuern zahlen.

Ausnahme: Liegt der Gewinn nach Abzug der Teilfreistellung unter 1.000€ (in unserem Beispiel 700€), ist er von Deinem Freistellungsauftrag abgedeckt. Außer Du hast den Freistellungsauftrag wiederum schon anderweitig aufgebraucht, zum Beispiel mit Zinsen auf Dein Tagesgeldkonto.

Im Falle der Amundi-Verschmelzung hast Du folgende Möglichkeiten:

  • Mach nichts und wechsle so automatisch zum neuen ETF (ISIN: IE000BI8OT95). Dieser ist vergleichbar, aber noch keine unserer Empfehlungen, da er erst seit 2024 auf dem Markt ist. Trotzdem spricht nichts dagegen, bei dem neuen ETF zu bleiben. Deinen Sparplan kannst Du einfach weiterführen. War der Sparplan auf Deinen bisherigen ETF vergünstigt, solltest Du aber prüfen, ob das auch für den neuen ETF gilt.
  • Verkauf Deine Anteile des LU1781541179 vor dem 21. Februar und investier das Geld in einen ganz neuen ETF. Einen passenden findest Du mit unserem ETF-Finder.

In jedem Fall eine ärgerliche Situation, die auch nicht häufig auftritt, von der Du als ETF-Anlegerin oder -Anleger aber immer betroffen sein kannst. Denn die Fondsgesellschaften, die Deinen ETF herausgeben, können wie im Falle von Amundi jederzeit das Fondsdomizil wechseln oder ihre ETFs anderweitig miteinander verschmelzen. Im Amundi-Fall werden die Steuern aber nur fällig, weil sich das Land ändert, in dem der ETF beheimatet ist. Eine Verschmelzung von zwei deutschen ETFs hätten zum Beispiel keine Versteuerung zur Folge.

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Von Amelie Junk
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