Dieser Amundi-ETF wird verschmolzen: Was das für Dich bedeutet
Eine ETF-Empfehlung von uns wurde im Februar angepasst. Wir zeigen dir, welche Folgen das für Dich hat und was Du tun kannst.

Finanztip-Experte für Bank und Börse
Eine ETF-Empfehlung von uns wurde im Februar angepasst. Wir zeigen dir, welche Folgen das für Dich hat und was Du tun kannst.
Eine unserer ETF-Empfehlungen des Anbieters Amundi auf den MSCI World wird zum 21. Februar verschmolzen: LU1781541179. Damit wechselt der Sitz des ETFs nach Irland und es fallen Steuern für Dich an, weil der ETF praktisch einmal verkauft und dann in Irland neu gekauft wird.
Beim Verkauf – oder eben hier der Verschmelzung – musst Du auf die bisher erreichten Gewinne dann Steuern zahlen. In Deutschland sind das 25% Kapitalertragssteuer auf 70% der Gewinne (30% sind durch die Teilfreistellung steuerfrei). Zusätzlich zahlst Du noch 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. 8-9% Kirchensteuer, jeweils auf die Höhe der Kapitalertragssteuer. Hättest Du also 1.000€ Gewinn gemacht, müsstest Du auf 700€ davon 25% Kapitalertragssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer = rund 195€ Steuern zahlen.
Ausnahme: Liegt der Gewinn nach Abzug der Teilfreistellung unter 1.000€ (in unserem Beispiel 700€), ist er von Deinem Freistellungsauftrag abgedeckt. Außer Du hast den Freistellungsauftrag wiederum schon anderweitig aufgebraucht, zum Beispiel mit Zinsen auf Dein Tagesgeldkonto.
Im Falle der Amundi-Verschmelzung hast Du folgende Möglichkeiten:
In jedem Fall eine ärgerliche Situation, die auch nicht häufig auftritt, von der Du als ETF-Anlegerin oder -Anleger aber immer betroffen sein kannst. Denn die Fondsgesellschaften, die Deinen ETF herausgeben, können wie im Falle von Amundi jederzeit das Fondsdomizil wechseln oder ihre ETFs anderweitig miteinander verschmelzen. Im Amundi-Fall werden die Steuern aber nur fällig, weil sich das Land ändert, in dem der ETF beheimatet ist. Eine Verschmelzung von zwei deutschen ETFs hätten zum Beispiel keine Versteuerung zur Folge.
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