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Tipps & Tricks

Nebenjob und familienversichert? So viel dürfen Studierende verdienen

Dein Studium fängt an und Du möchtest Dir nebenbei etwas dazuverdienen? Damit Du familienversichert bleibst, solltest Du diese Dinge beachten.

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Job
Aktualisiert am  654 mal angesehen

Wenn Du über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kostenfrei familienversichert bist, gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die Du nicht überschreiten darfst. Bringt Dir Dein Nebenjob mehr ein, fällst Du aus der Familienversicherung raus und musst Dich selbst krankenversichern.

Wie viel darfst Du verdienen? 

  • Minijob: In einem klassischen Minijob darfst Du maximal 538€ im Monatverdienen, um weiterhin kostenfrei in der Familienversicherung bleiben zu können. Zum neuen Jahr steigt diese Grenze auf 556€.
  • Werkstudentenjob: Wenn Du als Werkstudentin oder Werkstudent arbeitest, darf Dein monatliches Einkommen mit 607,50€ etwas höher sein. Der Betrag setzt sich aus 505€ Lohn und einer Werbungskostenpauschale von 102,50€ zusammen. Ab 2025 darfst Du sogar 535€ verdienen, mit Werbungskostenpauschale steigt der Betrag also auf 637,50€. Wenn Du diese Grenze nicht überschreitest, bleibst Du bis zu Deinem 25. Geburtstag familienversichert.  

Wichtig zu wissen: Bafög wird nicht als Einkommen gewertet. Das bedeutet, Du kannst es zusätzlich zu Deinem Lohn beziehen, ohne dass sich das auf die Familienversicherung auswirkt.

Was passiert, wenn Du mehr verdienst?

Verdienst Du mehr als die oben genannten Grenzen, musst Du Dich von der Familienversicherung verabschieden und Dich selbst versichern.  

In der studentischen Krankenversicherung, der KVdS, zahlst Du dann monatlich circa 87€ plus den Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse. Bist Du z. B. bei einer Krankenkasse mit einem 1,7% Zusatzbeitrag, kommst Du auf rund 102,50€/Monat. Hinzu kommen circa 29€ für die Pflegeversicherung, sofern Du unter 23 Jahre alt bist und keine Kinder hast.  

Vorsicht: Arbeitszeit nicht überschreiten

Ein weiterer Punkt, den Du im Auge behalten solltest, ist die wöchentliche Arbeitszeit. Studierende dürfen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Überschreitest Du diese Grenze regelmäßig, verlierst Du möglicherweise Deinen Studentenstatus und wirst sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall gelten dann die ganz normalen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Fazit: Achte auf die Einkommensgrenzen und Deine Arbeitszeit, um über die Familienversicherung krankenversichert zu bleiben und unnötige Kosten zu vermeiden.

Studierende können übrigens auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sparen, wenn sie sie bereits vor Berufseinstieg abschließen. Lass Dich dazu unbedingt beraten. Wir empfehlen spezialisierte Versicherungsmakler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie Protego.

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