Finanztip App
Immer up to date bleiben
App laden

Tipps & Tricks

Nebenjob und familienversichert? So viel dürfen Studierende verdienen

Dein Studium fängt an und Du möchtest Dir nebenbei etwas dazuverdienen? Damit Du familienversichert bleibst, solltest Du diese Dinge beachten.

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen
Job

Wenn Du über Deine Eltern in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) kostenfrei familienversichert bist, gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die Du nicht überschreiten darfst. Bringt Dir Dein Nebenjob mehr ein, fällst Du aus der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung raus und musst Dich selbst krankenversichern.

Wie viel darfst Du verdienen? 

  • Minijob: In einem klassischen Minijob darfst Du maximal 538€ im Monatverdienen, um weiterhin kostenfrei in der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung bleiben zu können. Zum neuen Jahr steigt diese Grenze auf 556€.
  • Werkstudentenjob: Wenn Du als Werkstudentin oder Werkstudent arbeitest, darf Dein monatliches Einkommen mit 607,50€ etwas höher sein. Der Betrag setzt sich aus 505€ Lohn und einer Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le von 102,50€ zusammen. Ab 2025 darfst Du sogar 535€ verdienen, mit Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le steigt der Betrag also auf 637,50€. Wenn Du diese Grenze nicht überschreitest, bleibst Du bis zu Deinem 25. Geburtstag familienversichert.  

Wichtig zu wissen: Bafög wird nicht als Einkommen gewertet. Das bedeutet, Du kannst es zusätzlich zu Deinem Lohn beziehen, ohne dass sich das auf die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung auswirkt.

Was passiert, wenn Du mehr verdienst?

Verdienst Du mehr als die oben genannten Grenzen, musst Du Dich von der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung verabschieden und Dich selbst versichern.  

In der studentischen Kran­ken­ver­si­che­rung, der KVdS, zahlst Du dann monatlich circa 87€ plus den Zusatzbeitrag Deiner Kran­ken­kas­se. Bist Du z. B. bei einer Kran­ken­kas­se mit einem 1,7% Zusatzbeitrag, kommst Du auf rund 102,50€/Monat. Hinzu kommen circa 29€ für die Pfle­ge­ver­si­che­rung, sofern Du unter 23 Jahre alt bist und keine Kinder hast.  

Vorsicht: Arbeitszeit nicht überschreiten

Ein weiterer Punkt, den Du im Auge behalten solltest, ist die wöchentliche Arbeitszeit. Studierende dürfen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Überschreitest Du diese Grenze regelmäßig, verlierst Du möglicherweise Deinen Studentenstatus und wirst sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall gelten dann die ganz normalen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Fazit: Achte auf die Einkommensgrenzen und Deine Arbeitszeit, um über die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung krankenversichert zu bleiben und unnötige Kosten zu vermeiden.

Studierende können übrigens auch bei der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sparen, wenn sie sie bereits vor Berufseinstieg abschließen. Lass Dich dazu unbedingt beraten. Wir empfehlen spezialisierte Ver­si­che­rungsmakler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie Protego.

Speichere Deine Artikel für später ab!

Die passenden ETFs, praktische Steuertipps oder die besten Kredit­karten-Anbieter: In der Merkliste Deiner Finanztip App kannst Du Dir alles für später abspeichern.

Hol Dir die App

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.