Wohngeld Checkliste Hol Dir einen Zuschuss zur Miete - 370 Euro im Schnitt!
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Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Rund 600.000 Haushalte bekamen zum Ende des Jahres 2021 Wohngeld, im Schnitt 192 Euro im Monat. Zu wenig, fand die Bundesregierung und legte eine umfassende Wohngeldreform vor, die ab Januar 2023 in Kraft tritt.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter, aber auch als Lastenzuschuss für Haus- oder Wohnungseigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen. Einen Teil Deiner Wohnkosten übernimmt in beiden Fällen der Staat, wenn Du finanzielle Unterstützung benötigst.
Als Mieter kannst Du den Zuschuss zur Miete Deiner Wohnung bekommen, wenn Du ein eigenes Einkommen hast – dazu zählen auch Renten, Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld. Auch wer im Altenheim lebt, kann eventuell Wohngeld bekommen. Etwa die Hälfte der Wohngeldempfänger sind Rentner.
Als Eigentümer kannst Du einen Zuschuss zu den allgemeinen Betriebskosten oder zu Deinen Kreditraten bekommen, wenn Du Deine Baufinanzierung zurückzahlst. Nur knapp 7 Prozent aller Wohngeldempfänger leben in der eigenen Immobilie.
Aber: Bekommst Du Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 2 oder zukünftig Bürgergeld), dann wird Deine Miete bei dieser Sozialleistung schon berücksichtigt. Wohngeld steht Dir dann nicht zu (§ 7 WoGG). Das gilt auch für alle, die Grundsicherung im Alter bekommen oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung.
Wohngeld: Checkliste, Infos und Sonderfälle
In unserer Checkliste findest Du alle Informationen zum Wohngeld in der Übersicht.
Wohngeld für Schüler, Studenten und Auszubildende
Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen beim Wohngeld, da sie vorrangig durch Bafög unterstützt werden. Hast Du einen Anspruch auf Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), bekommst Du kein Wohngeld, da im Bafög die Kosten für Miete enthalten sind.
Bekommst Du kein Bafög, weil Deine Eltern zu viel verdienen oder Dein eigenes Einkommen oder Vermögen zu hoch ist, hast Du auch keinen Anspruch auf Wohngeld.
Ein Antrag lohnt sich für Dich als Student nur dann, wenn Du aus einem anderen Grund kein Bafög bekommst, zum Beispiel weil Du zu alt für Bafög bist, die Förderungshöchstdauer überschritten hast oder ein Zweitstudium belegt hast. Bevor Du aber in diesen eher seltenen Fällen Wohngeld beantragen kannst, musst Du einen Antrag auf Bafög gestellt haben, der abgelehnt wurde.
Studierende mit Kindern können zusätzlich zum Bafög auch einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wende Dich an Dein Studentenwerk und lass Dich beraten, ob Du Aussicht auf Wohngeld hast.
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