Das Wichtigste in Kürze
- Du hast Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn sich Dein Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in anderer Weise dazu verpflichtet hat.
- Hast Du im Laufe des Jahres den Job gewechselt, kann Dir noch anteilig Weihnachtsgeld von Deinem alten Arbeitgeber zustehen.
- Dein Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld unter Umständen kürzen, wenn Du in Elternzeit gehst oder längere Zeit krank bist.
So gehst Du vor
- Im Bewerbungsverfahren solltest Du klären, ob Dein Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld leistet.
- Bei einem Jobwechsel während des Jahres kannst Du oft vom alten Arbeitgeber für jeden Beschäftigungsmonat ein Zwölftel der Sonderzahlung verlangen.
- Will Dein Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld mehr zahlen, es kürzen oder sollst Du es sogar zurückzahlen, solltest Du Dich rechtlich beraten lassen.
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Inhalt
Über die Hälfte aller Beschäftigten können sich in Deutschland am Jahresende über Weihnachtsgeld freuen, und das meist schon im November. Gehörst Du dazu? Wir erklären Dir, wann Du Anspruch auf die Sonderzahlung hast. Und was Du tun kannst, wenn Dein Arbeitgeber Weihnachtsgeld kürzen will oder es sogar zurückfordert.
Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast Du nur, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Das kann zum Beispiel ein Tarifvertrag sein oder Dein Arbeitsvertrag.
Gilt für Dich ein Tarifvertrag mit Weihnachtsgeld?
Gilt für Deinen Job ein Tarifvertrag, hast Du gute Chancen auf Weihnachtsgeld. In vielen Tarifverträgen haben die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart: Die Beschäftigten bekommen eine Jahressonderzahlung. Unter diesem Begriff werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld oft zusammengefasst (vgl. § 20 TVöD).
Im Jahr 2025 bekommen nach einer Auswertung der Tarifverträge durch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans Böckler-Stiftung rund 77 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld.
Steht der Anspruch auf Weihnachtsgeld in Deinem Arbeitsvertrag?
In Deinem Arbeitsvertrag kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld geregelt sein. Eine solche Regelung könnte so lauten: „Es wird Weihnachtsgeld in Höhe von 50 Prozent eines monatlichen Bruttogehalts bezahlt.“
Von den Beschäftigten, für die kein Tarifvertrag gilt, bekommen laut WSI im Jahr 2025 nur 41 Prozent eine Sonderzahlung zu Weihnachten.
Gibt es bei Dir eine Betriebsvereinbarung zum Weihnachtsgeld?
Du hast eine Chance auf Weihnachtsgeld, wenn es bei Deinem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Weihnachtsgeld gibt.
Ob für Dich eine solche gilt, müsste Dir Dein Arbeitgeber mitgeteilt haben. Bei neuen Arbeitsverträgen und bei der Änderung von bestehenden Arbeitsverträgen besteht seit 1. August 2022 eine Pflicht, die Beschäftigten über Betriebsvereinbarungen zu informieren (§ 2 Abs. 1 Nr.15 NachwG). Du kannst Dich bei Deiner Führungskraft oder der Personalabteilung erkundigen.
Wichtig: Eine Betriebsvereinbarung kann auch wieder gekündigt werden.
Hast Du Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung?
Du hast Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn es Dein Arbeitgeber in den vergangenen Jahren regelmäßig gezahlt hat – auch wenn es dazu nichts Schriftliches gibt.
Zahlt ein Arbeitgeber mindestens dreimal Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt, dann ist er im vierten Jahr dazu verpflichtet, es weiterzuzahlen. Das nennt sich betriebliche Übung.
Arbeitgeber können das verhindern, indem sie klar darauf hinweisen, dass es sich um eine einmalige Leistung handelt und sich daraus kein Anspruch für die Zukunft ergibt. Es reicht nicht, zu schreiben, dass es sich beim Weihnachtsgeld um eine freiwillige Leistung handelt (BAG, 23.01.2023, Az. 10 AZR 116/22). Eine betriebliche Übung kann dennoch entstehen mit der Folge, dass ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht.
Kannst Du Dich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen?
Zahlt Dein Arbeitgeber nur einigen Kollegen Weihnachtsgeld, kannst Du vielleicht aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz einen Anspruch auf Weihnachtsgeld ableiten. Etwa dann, wenn nur einige Mitarbeiter die Sonderzahlung bekommen, ohne dass es dafür einen sachlichen Grund gibt.
Wie viel Weihnachtsgeld gibt es?
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen zusätzlich ein halbes Monatsgehalt als Weihnachtsgeld, einige sogar ein volles, das sogenannte 13. Monatsgehalt.
Wie viel Weihnachtsgeld Du bekommst, steht entweder in dem für Dich geltenden Tarifvertrag oder in Deinem Arbeitsvertrag. Das kann eine bestimmte Summe sein. Besser ist es, wenn Du einen prozentualen Anteil vom Monatslohn bekommst. Dann erhöht sich Dein Weihnachtsgeld mit jeder Lohnerhöhung.
Es kann auch sein, dass Dein Arbeitsvertrag nicht genau festlegt, wie viel Weihnachtsgeld Du bekommst und Dein Arbeitgeber jedes Jahr neu entscheidet, was die Beschäftigten erhalten. Das ist grundsätzlich zulässig. Gibt es Streit um die Höhe, kann ein Arbeitsgericht anstelle des Arbeitgebers die Höhe festsetzen (BAG, 16.01.2013, Az. 10 AZR 26/12).
Einige Unternehmen überweisen einen festgelegten Pauschalbetrag, zum Beispiel 500 Euro.
Wie viel Weihnachtsgeld ist üblich?
Im Jahr 2025 bekommen laut WSI der Hans-Böckler-Stiftung Tarifbeschäftigte je nach Branche zwischen 250 Euro und 4.235 Euro brutto Weihnachtsgeld. Im Durchschnitt sind das etwa 3.000 Euro brutto zum Jahresende.
Einen deutlichen Anstieg beim Weihnachtsgeld von knapp zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr gab es für die Tarifbeschäftigten im Gastgewerbe Bayern und von neun Prozent bei der Deutschen Bahn AG.
In Tarifverträgen wird die Höhe der Sonderzahlung oft an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt: Je länger Du für Deinen Arbeitgeber tätig bist, desto mehr Weihnachtsgeld bekommst Du.
Darf Dein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld monatlich auszahlen?
Dein Arbeitgeber darf Dein Weihnachtsgeld nur dann monatlich auszahlen, wenn Du damit einverstanden bist.
In einem konkreten Fall wollte der Arbeitgeber durch die Umstellung auf monatliche Zahlung des Weihnachtsgelds den Anspruch auf Mindestlohn erfüllen. Damit war die Arbeitnehmerin nicht einverstanden. Das Gericht ließ die monatlichen Zahlungen des Weihnachtsgelds nicht auf den Mindestlohn anrechnen (LAG Baden-Württemberg, 11.01.2024, Az. 3 Sa 4/23). Die Arbeitnehmerin bekam nicht nur Mindestlohn, sondern zusätzlich noch Weihnachtsgeld.
Tipp: Da Einmal-Zahlungen wie Weihnachtsgeld bei der Berechnung des Elterngelds nicht berücksichtigt werden, ist es günstiger, wenn Du es Dir vor der Elternzeit ausnahmsweise monatlich auszahlen lässt. Dadurch kann sich Dein Elterngeld erhöhen. Dein Arbeitgeber muss damit einverstanden sein.
Muss Du Weihnachtsgeld versteuern?
Du musst Dein Weihnachtsgeld voll versteuern. Es zählt zu den sonstigen Bezügen. Für solche Einmalzahlungen wird die Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Dadurch wird die steuerliche Progression etwas abgemildert. Dennoch bleibt oft weniger vom Weihnachtsgeld übrig, als Du vielleicht erwartet hast.
Von Deinem Weihnachtsgeld musst Du zudem Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, also zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Besonderheiten ergeben sich, wenn Dein Gehalt und die Sonderzahlung zusammen die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen übersteigen.
Übrigens: Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 780 Euro nicht pfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO). Das ergibt sich aus den Pfändungsfreigrenzen, die seit 1. Juli 2025 gelten.
Wie kannst Du das Weihnachtsgeld anlegen?
Willst Du das Weihnachtsgeld nicht für Geschenke ausgeben, sondern langfristig anlegen, ist die Einmalanlage in Deinen ETF sinnvoll, weil das Geld sofort für Dich arbeitet. So nutzt Du die Renditechancen direkt, statt dass ein Teil auf dem Konto liegt und keine Erträge bringt. Wenn Du stattdessen die Summe schrittweise über den ETF-Sparplan einzahlst, verzögerst Du die möglichen Erträge, weil ein Teil des Geldes in der Zwischenzeit ungenutzt bleibt. Brauchst Du einen Anteil kurzfristig, zum Beispiel für Urlaub oder andere Ausgaben, parkst Du diesen Anteil vom Weihnachtsgeld besser auf einem Tagesgeldkonto und investierst nur den Rest.
Steht Dir Weihnachtsgeld trotz Kündigung zu?
Je nach Zweck der Sonderzahlung kann Dir trotz Kündigung anteilig Weihnachtsgeld zustehen.
War das Weihnachtsgeld zusätzlicher Lohn für geleistete Arbeit? Dann hast Du wahrscheinlich einen Anspruch. Sollte damit die Betriebstreue belohnt werden? Dann bekommst Du wahrscheinlich kein Weihnachtsgeld mehr nach der Kündigung.
Was der Arbeitgeber gewollt hat, kannst Du oft an den Formulierungen erkennen. Typische Regelungen findest Du in der folgenden Übersicht.
Welche Zwecke kann der Arbeitgeber mit dem Weihnachtsgeld verfolgen?
| Zweck der Sonderzahlung | typische Formulierungen | Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld |
| zusätzlicher Lohn | „Der Arbeitnehmer erhält eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Bruttomonatsgehalts, die mit der Gehaltsabrechnung für Dezember abzurechnen und auszuzahlen ist.“ | Nach einer Kündigung steht Dir für die gearbeiteten Monate anteilig Weihnachtsgeld zu. |
| Belohnung der Betriebstreue | „Mit dem Weihnachtsgeld bezweckt der Arbeitgeber die Belohnung der in der Vergangenheit gezeigten Betriebstreue und die Förderung zukünftiger Betriebstreue des Mitarbeiters.“ | Nach einer Kündigung steht Dir kein Weihnachtsgeld zu. |
| Mischform | „Mit dem Weihnachtsgeld bezweckt der Arbeitgeber die Belohnung der in der Vergangenheit gezeigten Betriebstreue und die Förderung zukünftiger Betriebstreue des Mitarbeiters. Gleichzeitig dient die Sonderzahlung der Belohnung der Arbeitsleistung als solcher.“ | Nach einer Kündigung steht Dir für die gearbeiteten Monate anteilig Weihnachtsgeld zu. |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: November 2025)
Wie oben kurz ausgeführt: Will Dein Arbeitgeber die im Jahr geleistete Arbeit mit dem Weihnachtsgeld zusätzlich vergüten, dann steht Dir bei einer Kündigung anteilig Weihnachtsgeld zu, wenn Du während des Jahres ausgeschieden bist (BAG, 13.05.2015, Az. 10 AZR 266/14). Für jeden Monat, den Du noch im Unternehmen beschäftigt warst, kannst Du ein Zwölftel des Weihnachtsgelds verlangen. War Dein letzter Arbeitstag zum Beispiel der 30. Juni, dann steht Dir noch das halbe Weihnachtsgeld zu.
Zahlt Dein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld als Dankeschön für Deine Betriebstreue und als zusätzlichen Lohn, dann folgt für Dich im Fall der Kündigung daraus: Du hast einen Anspruch auf anteilige Zahlung von Weihnachtsgeld. Oft steht das auch ausdrücklich so im Arbeitsvertrag.
Was bedeutet eine Stichtagsklausel für Dich?
Gilt für Dich eine Stichtagsklausel, bekommst Du Weihnachtsgeld nur dann, wenn Du bis zu einem bestimmten Datum das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt hast.
Wann ist eine Stichtagsklausel unwirksam?
Ob eine Stichtagsklausel im Arbeitsvertrag erlaubt ist, hängt vom Zweck der Sonderzahlung ab.
- Soll das Weihnachtsgeld zusätzlicher Lohn sein, ist eine Stichtagsklausel im Arbeitsvertrag unzulässig. Dadurch entgeht Dir Lohn für Arbeit, die Du geleistet hast.
- Soll das Weihnachtsgeld zusätzlicher Lohn sein und Deine Betriebstreue anerkennen, ist eine Stichtagsklausel unwirksam, die auf ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis im Folgejahr abstellt (BAG, 13.11.2013, Az. 10 AZR 848/12). Trotz der Regelung im Arbeitsvertrag hättest Du Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Wichtig: Eine Stichtagsregelung während des laufenden Jahres wäre hingegen zulässig. - Soll das Weihnachtsgeld allein die Betriebstreue honorieren, ist eine Stichtagsregelung möglich. Es ist dabei egal, ob Du gekündigt hast oder Dir gekündigt wurde (BAG, 18.01.2012, Az. 10 AZR 667/10).
Sind Stichtagsklauseln in Tarifverträgen zulässig?
In Tarifverträgen können Stichtagsregelungen erlaubt sein, die in Einzelarbeitsverträgen regelmäßig unzulässig sind (BAG, 27.06.2018, Az. 10 AZR 290/17).
Sonderzahlungen sind ein Baustein in der Tarifstruktur. Deshalb ist eine Klausel, die ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis am 31. Dezember voraussetzt, auch dann wirksam, wenn die Jahressonderleistung auch eine zusätzliche – bereits verdiente – Vergütung sein soll (BAG, 03.07.2019, Az. 10 AZR 300/18).
Wann musst Du Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Weihnachtsgeld musst Du unter bestimmten Umständen nach einer Kündigung zurückzahlen. Allerdings nur dann, wenn Dein Arbeitgeber eine zulässige Stichtagsklausel vereinbart hat.
Es gibt Verträge mit Stichtagsklauseln, wonach Beschäftigte Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen, wenn sie zu einem festgelegten Termin im neuen Jahr gekündigt haben. Damit sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger an das Unternehmen gebunden werden. Ob das zulässig ist, hängt vom Zweck der Sonderzahlung ab.
1. Handelt es sich beim Weihnachtsgeld um zusätzlichen Lohn, musst Du es nicht zurückzahlen.
2. Soll mit dem Weihnachtsgeld die Betriebstreue belohnt werden, sieht es anders aus. Dann musst Du Dein Weihnachtsgeld eventuell zurückzahlen. Allerdings hängt das davon ab, wie viel Du an Weihnachtsgeld bekommen hast. Die Rechtsprechung hat dazu die folgenden Grenzwerte festgelegt (BAG, 21.05.2003, Az. 10 AZR 390/02):
- Hast Du weniger als 100 Euro Weihnachtgeld bekommen, musst Du es auf keinen Fall zurückzahlen.
- Hast Du mehr als 100 Euro, aber weniger als ein Monatsgehalt bekommen, darf der Arbeitgeber die Rückzahlung davon abhängig machen, dass Du noch bis zum Ablauf des ersten Quartals des Folgejahres – also bis zum 31. März – für ihn tätig bist.
- Bei Weihnachtsgeld von mehr als einem Monatsgehalt darf er Dich sogar über den 31. März des Folgejahres hinaus zumindest durch das Weihnachtgeld an das Unternehmen binden. Du musst es zurückzahlen, wenn Du früher aus dem Unternehmen ausscheidest, weil Du selbst gekündigt hast.
Tipp: Fordert Dein Ex-Arbeitgeber einen Bonus, Weihnachtsgeld oder eine andere Sonderzahlung zurück, solltest Du Dich rechtlich beraten lassen. Oft hast Du gute Chancen. Rechtsberatung bieten Anwaltskanzleien oder Gewerkschaften. Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann sich ohne Kostenrisiko beraten lassen.
Darf Dein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld streichen?
Dein Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld nicht streichen, wenn er sich im Arbeits- oder Tarifvertrag dazu verpflichtet hat.
Zahlt der Arbeitgeber Weihnachtsgeld ohne schriftliche Grundlage, kann er das Weihnachtsgeld streichen, wenn er jedes Jahr darauf hingewiesen hat, dass die Zahlung freiwillig erfolgt. Diese Form des Freiwilligkeitsvorbehalts ist rechtens und verhindert eine betriebliche Übung.
Steht in Deinem Arbeitsvertrag, dass die Sonderzahlung freiwillig ist, dann entscheidet sich jedes Jahr, ob Du Weihnachtsgeld bekommst und in welcher Höhe.
Eine solche Regelung könnte so lauten:
„Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen werden freiwillig gewährt. Auf diese Leistungen besteht auch nach wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch – weder der Höhe noch dem Grund nach.“
Wann ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt unwirksam?
Viele Freiwilligkeitsvorbehalte in Arbeitsverträgen sind unwirksam, weil sie unklar oder widersprüchlich sind (§ 307 BGB).
Beispiel: Sagt der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Sonderzahlung in einer bestimmten Höhe ausdrücklich zu und bestimmt in einer anderen Klausel, dass der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung hat, dann widersprechen sich die Regelungen (BAG, 20.02.2013, Az. 10 AZR 177/12). Die Folge: In einem solchen Fall kannst Du Dein Weihnachtsgeld einfordern. Es steht Dir zu, auch wenn der Arbeitgeber in diesem Jahr eigentlich nicht zahlen will.
Auch ein Freiwilligkeitsvorbehalt in Kombination mit einer Klausel, dass alle Änderungen des Arbeitsvertrags schriftlich erfolgen müssen, kann unwirksam sein (BAG, 25.01.2023, Az. 10 AZR 109/22). Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt ist nur wirksam, wenn gleichzeitig explizit im Arbeitsvertrag steht, dass spätere individuelle Absprachen zwischen den Parteien von diesem Vorbehalt ausgenommen sein sollen.
Auch in einem solchen Fall hast Du gute Chancen auf Weihnachtsgeld, auch wenn der Arbeitgeber eigentlich nicht zahlen wollte.
Kann sich der Arbeitgeber einen Widerruf vorbehalten?
In einigen Arbeitsverträgen behält sich der Arbeitgeber vor, die Zusage von Weihnachtsgeld zu widerrufen.
Das könnte so klingen:
„Weihnachtsgeld und andere Sonderzuwendungen können für die Zukunft widerrufen werden, sofern die Ertragssituation derartige Zahlungen nicht zulässt.“
Ein solcher Widerrufsvorbehalt ist selten zulässig. Denn die Regelung muss klar formuliert sein. Das scheitert oft daran, dass darin die Gründe für einen Widerruf fehlen – zumindest in Stichworten. Nur dann können Beschäftigte wissen, unter welchen Voraussetzungen ein Widerruf möglich ist.
Steht im Vertrag, dass Weihnachtsgeld eine „freiwillige, stets widerrufliche Leistung“ ist, dann ist das ein Widerspruch. Zahlt der Arbeitgeber freiwillig, kann er es für die Zukunft nicht widerrufen. Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt schließen sich gegenseitig aus. Sie sind deshalb in der Kombination unwirksam (BAG, 08.12.2010, Az. 10 AZR 671/09).
Für Dich bedeutet das: Kündigt Dein Arbeitgeber an, dass er in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld zahlen will, dann solltest Du herausfinden, ob im Arbeitsvertrag etwas zur Sonderzahlung steht. Findest Du dort einen Freiwilligkeitsvorbehalt oder eine Widerrufsklausel, solltest Du Dich beraten lassen, ob die Klausel wirksam ist. Wende Dich dazu am besten an eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei oder an die für Dich zuständige Gewerkschaft.
Gibt es Gleichbehandlung beim Weihnachtsgeld?
Ja, das bedeutet aber nicht, dass alle Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen müssen oder gleichviel. Der Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet, dass Arbeitgeber nur mit einem sachlichen Grund einzelne Mitarbeiter beim Weihnachtsgeld anders behandeln dürfen.
Zulässig wäre es, wenn ein Arbeitgeber Beschäftigten mit einem höheren Gehalt kein Weihnachtsgeld bezahlt. Unzulässig ist es hingegen, wenn ein Arbeitgeber gering qualifizierten Mitarbeitern im Niedriglohnsektor kein Weihnachtsgeld zahlt – das wäre ein nicht gerechtfertigter Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot (BAG, 27.10.1998, Az. 9 AZR 299/97).
Erlaubt ist es, erst nach ein paar Jahren der Betriebszugehörigkeit eine Jahressonderzahlung zu zahlen oder in der Probezeit grundsätzlich kein Weihnachtsgeld zu zahlen.
Weniger zahlen darf Dein Unternehmen Dir auch, wenn es zum Beispiel keinen festen Geldbetrag als Weihnachtsgeld zahlt, sondern einen Anteil Deines Bruttolohns. Mitarbeiterinnen, die mehr verdienen, bekommen dann auch mehr Weihnachtsgeld. Das ist zulässig.
Wichtig:Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter gestellt werden. Sie müssen die Sonderzahlung anteilig bekommen, entsprechend ihrer vereinbarten Stundenzahl (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG). Gleiches gilt für Minijobber. Mit dem Weihnachtsgeld darf die Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob nicht überschritten werden.
Darf Weihnachtsgeld bei Krankheit gekürzt werden?
Arbeitgeber haben das Recht, Sonderzahlungen zu kürzen, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während des Jahres krank war (§ 4a EntgFG). Dazu ist eine Kürzungsvereinbarung notwendig (BAG, 23.01.2023, Az. 10 AZR 116/22).
Bei einer lang andauernden Krankheit bekommen gesetzlich Krankenversicherte nach sechs Wochen keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld. Für diese Zeiten darf der Arbeitgeber die Sonderzahlung kürzen, auch ohne besondere Vereinbarung. Warst Du das ganze Jahr über krank, muss Dein Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld zahlen (BAG, 21.03.2001, Az. 10 AZR 28/00).
Darf Weihnachtsgeld in der Elternzeit gestrichen werden?
Dein Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld während der Elternzeit streichen, wenn er damit zusätzlichen Lohn zahlen wollte (BAG, 12.01.2000, Az. 10 AZR 840/98).
Anders ist es, wenn sich der Arbeitgeber mit dem Weihnachtsgeld nur für die Betriebstreue bedanken will. Selbst wenn Du das ganze Jahr in Elternzeit warst und nicht gearbeitet hast, hast Du Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Bekommst Du weniger als ein Monatsgehalt Weihnachtsgeld, spricht das für eine typische Sonderzahlung, die kein weiteres Gehalt sein soll (BAG, 18.01.2012, Az. 10 AZR 667/10).
Will Dein Arbeitgeber mit dem Weihnachtsgeld Deine Betriebstreue honorieren und zusätzlich Deine geleistete Arbeit bezahlen, darf er Dir während der Elternzeit das Weihnachtsgeld streichen, wenn es dazu eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag gibt.
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