Abfindung im Arbeitsrecht So hoch kann Deine Abfindung sein

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer sich mit seinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigt, kann eine Abfindung heraushandeln. 
  • Muss der Arbeitgeber Beschäftigten betriebsbedingt kündigen, zahlt er ebenfalls in der Regel eine Abfindung.
  • Die Höhe der Abfindung kannst Du frei verhandeln. Sie hängt von Deinem Gehalt und den Jahren ab, die Du bei Deinem Arbeitgeber gearbeitet hast. 

So gehst Du vor

  • Berechne Deinen ungefähren Abfindungsanspruch. Dabei gehst Du mindestens von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus.
  • Du solltest mit Deinem Arbeitgeber über die Höhe der Abfindung verhandeln, um mehr herauszuholen.
  • Gehst Du davon aus, dass eine Kündigung nicht rechtens wäre, solltest Du Dich rechtlich beraten lassen. Die Abfindung sollte dann um einiges höher ausfallen.

Wenn Managerinnen oder Manager, jemand aus der Geschäftsführung oder Vorstände gehen oder gehen müssen, winken oft hohe Abfindungen. Von einem solchen goldenen Handschlag können normale Beschäftigte nur träumen. Bietet Dir Dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, dann solltest Du wissen, ob er Dir stattdessen auch kündigen könnte. Denn davon hängt ab, wie hoch Deine Chancen auf eine gute Abfindung sind. Wir erklären Dir, mit welcher Abfindung Du rechnen kannst, was von der Abfindung übrig bleibt und wie Du eine Abfindung aushandeln kannst.

Wie hoch kann die Abfindung in einem Aufhebungsvertrag sein?

Will Dein Arbeitgeber Dich loswerden, dann kann er Dir einen Aufhebungsvertrag anbieten – vielleicht sogar mit einer Abfindung. Für Dich ist die Abfindung ein Anreiz, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden – ohne größeren Streit, ohne Rechtsanwälte und ohne Arbeitsgericht. Die Abfindung ist für Dich eine Entschädigung für den Verlust Deines Arbeitsplatzes. 

Wie hoch Deine Abfindung ausfallen kann, hängt ganz grob von vier Faktoren ab. Entscheidend sind die Höhe Deines Gehalts, die Branche und die Region, in der Du arbeitest, wie lange Du schon bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt bist und nicht zuletzt Dein Verhandlungsgeschick.  

Üblich sind Abfindungen zwischen einem halben und einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In der folgenden Tabelle haben wir Dir durchschnittliche Abfindungen aufgelistet, abhängig vom Bruttomonatsgehalt und den Beschäftigungsjahren.

Beispiele für Regelabfindungen

BruttomonatsgehaltBeschäftigungsjahreRegelabfindung
3.000 €5 Jahre7.500 €
4.000 €5 Jahre10.000 €
3.000 €10 Jahre15.000 €
4.000 €10 Jahre20.000 €
3.000 €15 Jahre22.500 €
4.000 €15 Jahre30.000 €

Quelle: Finanztip-Berechnung: 0,5 Monatsgehalt x Beschäftigungsjahre (Stand: Januar 2025)

An der Branche und Region kannst Du nichts ändern, aber Du kannst verhandeln. Dazu musst Du Deine rechtliche Situation richtig einschätzen. Du musst wissen, wie groß das Risiko ist, dass Dein Arbeitgeber Dir stattdessen kündigen könnte und diese Kündigung dann vor einem Arbeitsgericht auch Bestand hätte. Bestehen Zweifel daran, weil Du einen besonderen Kündigungsschutz genießt, zum Beispiel im Mutterschutz oder der Elternzeit, steigt Deine Chance auf eine hohe Abfindung.

Der Rechtsdienstleister Conny berichtet, dass in der Praxis bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr erzielt werden, etwa wenn der Arbeitgeber ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied loswerden will, dem er eigentlich nicht kündigen kann.

Nach einer Auswertung von internen Daten der Rechtsanwälte Chevalier aus dem Jahr 2021 erhielten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Durchschnitt eine Abfindung von 14.300 Euro. Im Westen liegt diese bei 15.800 Euro, im Osten – inklusive Berlin – dagegen bei 8.000 Euro. Frauen bekommen geringere Abfindungen, was daran liegt, dass sie oft weniger verdienen. Die höchsten Abfindungen wurden in Hessen erzielt, immerhin durchschnittlich 22.000 Euro. Du siehst: Die Region, in der Du arbeitest, kann mehrere Tausend Euro Unterschied bei der Abfindung ausmachen.

Warum kann sich für Arbeitgeber eine Abfindung rechnen?

Für Arbeitgeber besteht bei einer Kündigung immer das Risiko, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin sie nicht akzeptiert und dagegen klagt. Das zuständige Arbeitsgericht prüft dann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, ob die Kündigung rechtens war.

Verliert der Arbeitgeber den Prozess, weil die Kündigung unwirksam war, wird es oft teuer. Das gilt besonders dann, wenn sich das Verfahren vor dem Arbeitsgericht hinzieht, vielleicht sogar über mehrere Instanzen. Es gibt in Deutschland drei Instanzen für Streitigkeiten aus dem Arbeitrecht. Die erste Instanz ist das Arbeitsgericht. Dann folgt als zweite Instanz das Landesarbeitsgericht, wenn eine der Parteien in Berufung geht, und als dritte Instanz kommt bei einer Revision das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ins Spiel.

Warum kann es dann teuer werden? Verliert der Arbeitgeber den Kündigungsprozess, muss er den ganzen Lohn nachzahlen, obwohl der Mitarbeiter seit Ablauf der Kündigungsfrist bis zur endgültigen Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht gearbeitet hat. Hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Deshalb schließen Arbeitgeber gern einen Aufhebungsvertrag. Das schafft Rechts- und Planungssicherheit. Wenn Arbeitgeber die Höhe einer Abfindung mit dem Kostenrisiko eines Rechtsstreits vergleichen, kann sich eine Abfindung lohnen.

Wichtig: Falls man Dir gekündigt hat, solltest Du immer klar sagen, dass Du weiter bei Deinem Arbeitgeber oder Deiner Arbeitgeberin arbeiten willst, und Dich nicht sofort mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden erklären. Das verbessert Deine Verhandlungsposition.

Wann hast Du Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?

Auch bei einer Kündigung kann eine Abfindung anfallen. Kündigt Dir Dein Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen, hast Du sogar einen Anspruch auf Abfindung. Dazu müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein (§ 1a KSchG):

1. Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar

Das Arbeitsverhältnis muss dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterliegen. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit sechs Monaten besteht, die Probezeit schon beendet ist und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat, die in Vollzeit arbeiten (§ 23 Abs. 1 KSchG). Bei kleineren Unternehmen gibt es deshalb diese Variante der Abfindung nicht.

2. Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung

Die Kündigung muss einen betrieblichen Grund haben. Es kann sich dabei um eine wirtschaftliche Schieflage handeln, eine Umstrukturierung anstehen oder andere betriebliche Ursachen haben.

Im Kündigungsschreiben muss der Hinweis auf die dringenden betrieblichen Erfordernisse stehen.

Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen dessen Verhalten, zum Beispiel weil er seinen Chef grob beleidigt hat, gibt es keine gesetzlich vorgesehene Abfindung. Auch bei einer personenbedingten Kündigung, zum Beispiel wegen einer lang andauernden Krankheit, ist keine Abfindung im Gesetz vorgesehen.

3. Angebot von Geld gegen Klageverzicht 

Du verzichtest als Gegenleistung für die Abfindung auf das Recht, gegen die Kündigung zu klagen. Dieser Verzicht wird normalerweise im Kündigungsschreiben schriftlich festgehalten (§ 1a KSchG).

Ein solcher Text in der Kündigung könnte so lauten:

 „Sie können sich gegen diese Kündigung wehren innerhalb einer Frist von drei Wochen, indem Sie eine Klage bei dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Wir gehen jedoch davon aus, dass Ihr Arbeitsplatz endgültig weggefallen ist.

Sollten Sie die Klagefrist verstreichen lassen, ohne Klage bei einem Arbeitsgericht erhoben zu haben, können Sie eine Abfindung beanspruchen.

Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Nach unserer Berechnung ergibt sich damit ein Abfindungsanspruch in Höhe von xxx Euro.“

So hoch ist die Abfindung laut Kündigungsschutzgesetz

Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb der Frist keine Kündigungsschutzklage erhoben und damit das Angebot des Arbeitgebers akzeptiert, kann er oder sie eine Abfindung in Höhe von einem halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr fordern.

Wichtig: Auch Zeiten, in denen Du nicht gearbeitet hast, können als Beschäftigungszeiten zählen. Das gilt für Elternzeit, aber auch für Krankheitszeiten, in denen Du Krankengeld bekommen hast. Angebrochene Beschäftigungsjahre werden auf ein volles Jahr aufgerundet, wenn bereits mehr als sechs Monate verstrichen sind.

Zum monatlichen Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Bonuszahlungen anteilig hinzugerechnet.

Beispiel: Alicia arbeitete seit zehn Jahren bei einer größeren Firma. Sie verdiente zuletzt 3.000 Euro brutto im Monat. Zusätzlich bekam sie jedes Jahr ein Bruttomonatsgehalt als Weihnachtsgeld ausgezahlt. Das Bruttomonatsgehalt erhöht sich durch das anteilige Weihnachtsgeld auf 3.250 Euro. Unterbreitet der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung ein Abfindungsangebot, berechnet sich ihr Abfindungsanspruch wie folgt:

10 x (0,5 x 3.250 Euro) = 16.250 Euro.

Alicia hat einen Anspruch auf 16.250 Euro, wenn sie die Kündigung akzeptiert und nicht dagegen klagt.

Abfindung im Kündigungsschutzprozess

Auch das Arbeitsgericht kann eine Abfindung festsetzen (§§ 9 und 10 KSchG). Wenn es zum Beispiel feststellt, dass die Kündigung zwar unwirksam war, es aber der gekündigten Person nicht mehr zumutbar ist, weiter bei ihrem Arbeitgeber zu arbeiten. Das kann der Fall sein, wenn beide Vertragsparteien während des Gerichtsverfahrens so in Streit geraten sind, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich erscheint.

Als Faustregel gilt: Die Höhe der Abfindung legen die Arbeitsgerichte zwischen einem Viertel bis zu einem halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr fest. Solche Urteile sind allerdings selten. Viel häufiger kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, in dem die Abfindung vereinbart wird.

Noch mehr sparen mit Finanztip Deals!

200 € Neukundenbonus für die Eröffnung eines Wertpapierdepots, kostenlose Zeitschriften im Jahresabo und Bahntickets zum Super-Sparpreis. Solche und andere heiße Deals findest Du in unserem Schnäppchen-Portal. 

Zu den Deals

Was bleibt von Deiner Abfindung übrig?

Die Summe der Abfindung hört sich gut an, doch was zahlt Dir Dein Arbeitgeber davon tatsächlich aus? Eine Abfindung ist eine besondere Zahlung, bei der andere Abgaben anfallen als bei Deinem regulären Gehalt. Welche das sind, haben wir Dir schnell und einfach zusammengefasst.

Sozialabgaben auf die Abfindung

Eine Abfindung ist kein Arbeitsentgelt, sondern eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes (§ 14 SGB IV). Deshalb müssen Beschäftigte von der Abfindung keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Das macht die Abfindung finanziell interessant. Es kommt für Dich mehr netto heraus als bei Deinem regulären Gehalt.

Ausnahme: Wenn Du nach Deinem Ausscheiden freiwillig gesetzlich versichert bist, dann werden auf die Abfindung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Freiwillig versichert wirst Du, wenn Du nach dem Ausscheiden aus der alten Firma noch keinen neuen Job hast und Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, weil die Agentur für Arbeit zum Beispiel eine Sperrzeit verhängt hat. Mehr dazu liest Du im Ratgeber zur Krankenversicherung nach Abfindung.

Einkommensteuer auf Abfindung

Eine Abfindung zählt zu Deinem steuerpflichtigen Einkommen. Es kann passieren, dass sich durch die Zahlung Dein Jahresbruttoverdienst so erhöht, dass Du in einen höheren Steuersatz rutschst. Mit Hilfe der Fünftelregelung kannst Du allerdings Steuern sparen (§ 34 EstG). Bei dieser Regelung wird so gerechnet, als hättest Du über fünf Jahre verteilt jeweils ein Fünftel der Abfindungszahlung erhalten. 

Aber: Seit 2025 muss Dein Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr berücksichtigen. Er führt die Steuern für die gesamte Abfindung ab. Du musst deshalb zunächst einmal mit einer hohen Steuerlast auf Deine Abfindung rechnen. Du kannst Dir allerdings eventuell zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen, wenn Du Deine Einkommensteuererklärung abgibst. Das Finanzamt wendet die Fünftelregelung automatisch an, wenn Du in der Anlage N die Abfindung eingetragen hast. Ausführliche Informationen dazu findest Du im Ratgeber Steuerermäßigung bei Abfindungen.

Mit der Abfindung Rentenansprüche erhöhen

Wer von seinem Arbeitgeber eine Abfindung erhält und über 50 Jahre alt ist, kann die Abfindung oder einen Teil davon freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Dadurch kannst Du die Rentenabschläge, wenn Du früher in Rente gehen willst, ausgleichen oder Deine Rente erhöhen. Dazu musst Du bei der Rentenversicherung eine Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung beantragen. Dein Arbeitgeber überweist dann den gewünschten Betrag von Deiner Abfindung an die Rentenversicherung. Dadurch lassen sich auch noch Steuern sparen. Denn Einzahlungen des Arbeitgebers aus einer Abfindung können zur Hälfte steuerfrei sein (§ 3 Nr. 28 EStG). Für wen sich das lohnt und andere wichtige Fragen zum Thema beantworten wir Dir in unserem Ratgeber zum Kauf von Rentenpunkten.

Anrechnung auf das Arbeitslosengeld

Arbeitnehmer haben trotz Abfindung den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Geld wird nicht auf die Sozialleistung angerechnet. Einzige Ausnahme: Der Arbeitnehmer scheidet vorzeitig aus, da er sich mit dem Arbeitgeber darauf geeinigt hat, die ordentliche Kündigungsfrist nicht zu beachten. Dann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Weitere Informationen findest Du in unserem Ratgeber zu Arbeitslosengeld und Abfindung.

Pfändung der Abfindung

Wird das Gehalt eines Beschäftigten gepfändet, dann erstreckt sich die Pfändung auch auf eine Abfindung. Aber die betroffene Person kann beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen, dass zumindest ein Teil der Abfindung ihm oder ihr belassen wird (§ 850i ZPO). So konnte zum Beispiel eine Schuldnerin von 8.800 Euro Abfindung trotz Pfändung zumindest etwa 2.600 Euro behalten. Diesen Betrag stellte das Gericht pfändungsfrei (AG Dortmund, 19.03.2021, Az. 254 IK 39/15).

Empfehlungen aus dem Ratgeber Rechtsschutzversicherung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Empfehlungen aus diesem Test sind:

Zum Ratgeber

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Unterstütze uns
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.