Wohnungsbauprämie Hausbau: 140 Euro im Jahr vom Staat geschenkt

Dirk Eilinghoff
Dirk Eilinghoff
Experte Immobilien

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat den Kauf, den Bau und die Modernisierung von Wohnungen. Meistens fließt das Geld in einen Bausparvertrag.
  • Die Förderung ist allerdings überschaubar: Du erhältst als Single höchstens 70 Euro, für Ehepaare liegt der Höchstbetrag bei 140 Euro pro Jahr.
  • Außerdem gelten Einkommensgrenzen.

So gehst Du vor

  • Beantrage die Wohnungsbauprämie, wenn Du bereits einen Bausparvertrag hast und die Voraussetzungen erfüllst.
  • Für einen neuen Bausparvertrag gilt: Halte die Bausparsumme niedrig. Meistens reichen 10.000 Euro bis 20.000 Euro.
  • Außerdem solltest Du später eine Immobilie kaufen, bauen oder umbauen wollen.
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Viele Menschen in Deutschland träumen vom eigenen Haus und nutzen dafür einen Bausparvertrag. Unter bestimmten Bedingungen fördert der Staat diese Sparleistung mit einer Prämie, der Wohnungsbauprämie. Wie Du an dieses Geldgeschenk kommst, zeigen wir Dir in diesem Ratgeber.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Menschen, die Wohneigentum schaffen oder modernisieren wollen. Da die Förderung vor allem für Bausparverträge gezahlt wird, wird sie häufig auch Bausparprämie genannt.

Konkret ist die Wohnungsbauprämie ein prozentualer Aufschlag von zehn Prozent, den Dir der Staat als Zuschuss auf die Bausparbeträge zahlt, die Du in einem Jahr geleistet hast. Mehr als 70 Euro für Singles und 140 Euro für Ehepaare gibt es aber nicht.

Wenn Du den Antrag stellst und die Voraussetzungen im jeweiligen Jahr erfüllst, wird die Prämie auf dem jährlichen Kontoauszug vermerkt. Das Geld erhältst Du aber erst, wenn Du zeigst, dass Du den Bausparvertrag und die enthaltene Prämie „wohnwirtschaftlich verwendest“, also etwa zum Kauf, Bau oder für die energetische Sanierung Deines Eigenheims einsetzt. 

Dirk Eilinghoff
Dirk EilinghoffExperte für Immobilien

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Wie bekommst Du die Wohnungsbauprämie?

Du bekommst die Wohnungsbauprämie, wenn Du bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllst. Sie sind im Wohnungsbau-Prämiengesetz festgelegt:

  • Du musst in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt sein. Unbeschränkt steuerpflichtig bist Du etwa, wenn Du in Deutschland Deinen Wohnsitz hast. Sprich: Als Arbeitnehmer oder auch Auszubildender kommt die Prämie grundsätzlich für Dich infrage.
  • Du brauchst den richtigen Sparvertrag: Um den Wohnungsbau zu fördern, unterstützt der Staat unterschiedliche Sparverträge. Am wichtigsten sind Bausparverträge. Aber auch, wenn Du Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften kaufst oder Dich an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen beteiligst, werden diese Aufwendungen gefördert.
  • Bei einem Bausparvertrag muss der Vertrag nach dem Abschluss mindestens sieben Jahre laufen, bevor die Prämie prämienunschädlich ausgezahlt werden kann.
  • Du musst einen Mindestbetrag von 50 Euro im Jahr einzahlen. Die maximale Förderung erhältst Du, wenn Du 700 Euro im Jahr einzahlst. Bei Paaren sind es 1.400 Euro. Wenn Du mehr einzahlst, steigt zwar das Guthaben in Deinem Vertrag, aber Deine Beiträge bleiben dann ungefördert.
  • Es darf sich nicht um Geld handeln, das Dir Dein Chef als  vermögenswirksame Leistungen überwiesen hat und für das Du bereits eine weitere staatliche Förderung, die Arbeitnehmersparzulage, erhältst.
  • Du darfst bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
  • Du musst die Prämie beantragen.
  • Und schließlich musst Du die Wohnungsbauprämie für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ einsetzen.

Da die drei letzten Voraussetzungen etwas umfangreicher sind, erklären wir sie Dir in einem eigenen Abschnitt.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie liegen bei 35.000 Euro im Jahr für Singles und bei 70.000 Euro im Jahr für Verheiratete oder verpartnerte Paare. Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen darüber, etwa weil Dein Bruttoverdienst gestiegen ist, hast Du keinen Anspruch auf die Förderung. Dann kannst Du Dir also den Antrag auf Wohnungsbauprämie gleich sparen.

 LedigeVerheiratete
maximal zu versteuerndes Einkommen35.000 €70.000 €
jährlich max. geförderte Sparleistung700 €1.400 €
Höhe der Prämie10 %10 %
maximale Prämie70 €140 €

 Quelle: Wohnungsbauprämiengesetz WoPG (Stand: 2026).

Was ist das „zu versteuernde Einkommen“?

Das zu versteuernde Einkommen ist die Summe Deiner steuerpflichtigen Einnahmen nach Abzug von Kosten und Freibeträgen und damit etwas anderes als Dein Bruttoeinkommen.

Vereinfacht gesprochen, werden die Werbungskosten, Betriebs- und Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Kinder- sowie sonstige Freibeträge von den steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen.

Eine wichtige Rolle spielt auch, ob Du als Arbeiter oder Angestellter in die Rentenversicherung einzahlst oder, zum Beispiel als Beamter, später eine Pension erhältst.

Das bedeutet: Du kannst die Prämie auch bekommen, wenn Dein Bruttoeinkommen deutlich über der Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Verheiratete oder verpartnerte Paare liegt. Dies ist etwa der Fall, wenn Du keine anderen Einkünfte hast, aber zum Beispiel mehrere Kinder.

Nach unseren Berechnungen bleibst Du mit einem Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro in der Steuerklasse 1 unter der Einkommensgrenze. Bist Du alleinerziehend mit einem Kind, dürfen es sogar mehr als 55.000 Euro sein. 

Diese Zahlen sind jedoch sehr individuell, sie hängen von Deiner Steuerklasse, dem Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung und weiteren steuerlichen Gegebenheiten ab. Deshalb solltest Du den Weg über Deinen Steuerbescheid gehen. Er ist nachfolgend beschrieben.

Dirk Eilinghoff

Lass Dich von den Zahlen bei den Einkommensgrenzen nicht abschrecken. Prüfe stattdessen sorgfältig, ob Du die Bedingungen für die Wohnungsbauprämie erfüllst.

Dirk Eilinghoff
Unser Finanztip-Experte für Immobilien

Wo steht das „zu versteuernde Einkommen“?

Du findest das zu versteuernde Einkommen in Deinem Steuerbescheid für das Antragsjahr.

Wenn Du Deinen Bescheid im Frühjahr noch nicht erhalten hast und sich Dein Einkommen und sonstige Kosten und Freibeträge nicht verändert haben, kannst Du auch den Bescheid des Vorjahres nehmen. Haben sich Dein Einkommen und die steuerlichen Gegebenheiten nicht groß verändert, bietet der Wert für das Vorjahr einen guten Anhaltspunkt, ob Du auch im Antragsjahr die Förderung erhältst.

Auf Seite 2 des Bescheids über Einkommensteuer findest Du die „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“, und am Ende der Berechnung dann die Angabe „zu versteuerndes Einkommen“. Die Zahl, die dort steht, vergleichst Du mit der für Dich geltenden Einkommensgrenze.

Wie beantragst Du die Wohnungsbauprämie?

Du beantragst die Wohnungsbauprämie in der Regel über ein Formular Deiner Bausparkasse, das sie Dir mit dem Jahreskontoauszug zuschickt oder online bereitstellt. Inzwischen kannst Du die Wohnungsbauprämie bei vielen Bausparkassen auch online beantragen. Dazu hast Du insgesamt zwei Jahre Zeit: Die Prämie für die Beiträge des Jahres 2026 kannst Du also etwa noch bis 31. Dezember 2028 beantragen.

Welche Angaben benötigst Du für den Antrag?

Für den Antrag benötigst Du bestimmte Vertrags- und Steuerdaten, die Du leicht zusammentragen kannst. Konkret sind das:

  • Angaben aus Deinem Bausparvertrag (etwa die Vertrags- oder Bauspar-Nummer)
  • Deine Steueridentifikations-Nummer
  • Dein Steuerbescheid für das Antragsjahr

Den Antrag musst Du entweder handschriftlich oder digital unterzeichnen. Anschließend schickst Du den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an Deine Bausparkasse zurück. 

Im folgenden Jahr kannst Du dann auf Deinem Kontoauszug überprüfen, ob die Wohnungsbauprämie für das Antragsjahr vorgemerkt ist. Hat das nicht geklappt, solltest Du das Thema im Gespräch mit Deiner Bausparkasse klären.

Unser Tipp: Bist Du Dir nicht sicher, ob Du mit Deinem Bruttoeinkommen die Prämie noch erhältst, solltest Du den Antrag sicherheitshalber stellen. Liegst Du über der Einkommensgrenze, merkt die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie einfach nicht vor.

Wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Die Wohnungsbauprämie wird nicht direkt auf Dein Konto überwiesen, sondern zunächst nur auf Deinem Bausparkonto vorgemerkt. 

Zuständig ist die Bausparkasse, sie prüft anhand Deines Antrags, ob Du Anspruch auf die Prämie hast. Spätestens auf dem folgenden Kontoauszug informiert Dich die Bausparkasse dann darüber, ob die Prämie für das beantragte Jahr vorgemerkt wurde. Ausgezahlt werden alle vorgemerkten Prämien erst, wenn Du den Bausparvertrag „wohnwirtschaftlich“ verwendest. Die Bausparkasse verlangt dafür von Dir geeignete Nachweise wie etwa Rechnungen oder einen Kaufvertrag.

Was bedeutet „wohnwirtschaftliche Verwendung“?

„Wohnwirtschaftliche Verwendung“ bedeutet, dass Du das Guthaben aus Deinem geförderten Sparvertrag für ein konkretes Wohnvorhaben nutzt. Anerkannt sind eine Reihe von Vorhaben:

  • Du kannst dafür ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen, modernisieren oder umbauen.
  • Auch der Kauf eines Baugrundstücks oder eines Erbbaurechts für ein Wohngebäude erkennt die Bausparkasse an.
  • Sowie die Ablösung eines anderen Baudarlehen.
  • Auch der Erwerb von Dauerwohnrechten, etwa in einem Alten- oder Pflegeheim, ist mit der Prämie erlaubt.
  • Sogar bauliche Maßnahmen, mit denen Du als Mieter Deine Wohnung modernisierst, zählen dazu. Allerdings musst Du dafür die Kosten natürlich selbst getragen haben.

Die wohnwirtschaftliche Verwendung belegst Du mit geeigneten Unterlagen – wie etwa Rechnungen.

Welche Vorteile haben Bausparer unter 25 Jahren?

Bausparer, die bei Vertragsschluss unter 25 Jahre alt sind, dürfen das Bausparguthaben und die Wohnungsbauprämie nach sieben Jahren frei nutzen und sind nicht an die strengen Vorgaben zur wohnwirtschaftlichen Verwendung gebunden. 

Auch der Kauf von Möbeln oder eines neuen Autos sind für junge Leute also möglich, ohne dass die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie streicht. Allerdings gilt diese Ausnahme nur für einen Vertrag; für einen zweiten Bausparvertrag müssen auch junge Bausparer wieder auf eine wohnwirtschaftliche Verwendung achten.

Aufgrund dieser Sonderregel ist ein Bausparvertrag für Jugendliche durchaus empfehlenswert, wenn die Bausparkasse zum Beispiel auf die Abschlussgebühr verzichtet und einen Bonuszins für junge Leute zahlt.

Welche Regeln gelten für Bausparverträge vor 2009?

Für Bausparverträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden, kannst Du das Guthaben und die Wohnungsbauprämie frei verwenden, ohne sie für Wohnung oder Haus einsetzen zu müssen. 

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Hat die Wohnungsbauprämie auch Nachteile?

Die Wohnungsbauprämie hat einen Nachteil: Sie kann Dich dazu verleiten, später ohne weitere Prüfung die Baufinanzierung der eigenen Bausparkasse zu wählen. Und das kann unter Umständen teuer werden, denn die Angebote der Bausparkassen sind nicht unbedingt immer die günstigsten.

Im schlechtesten Fall hast Du einige Jahre lang 70 Euro oder 140 Euro als Prämie kassiert und zahlst dann bei der Finanzierung Hunderte oder Tausende Euro zu viel, weil Du beim Baukredit nur an die Bausparkasse denkst. 

Sprich bei größeren Finanzierungen deshalb nicht nur mit einer Bausparkasse, sondern auch mit einer Bank oder einem Kreditvermittler. Finanztip empfiehlt die folgenden Vermittler.

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