Das Wichtigste in Kürze
- Ob bei der Auszahlung aus einer Direktversicherung Steuern anfallen, hängt vom Jahr des Vertragsabschlusses ab.
- Sozialversicherungsbeiträge musst Du auf die Auszahlung grundsätzlich entrichten.
- Es gibt einen Freibetrag für die Krankversicherung und eine Freigrenze für die Pflegeversicherung. Sie liegen dieses Jahr beide bei 197,75 Euro.
So gehst Du vor
- Bekommst Du aus Deiner Direktversicherung eine Kapitalauszahlung zum Ende Deines Arbeitslebens, lege sie auf den 1. Januar des Folgejahres. Damit sparst Du in der Regel Steuern.
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Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Bei gutem Zuschuss vom Arbeitgeber kann sie sich durchaus für Dich lohnen. Allerdings hat die Direktversicherung im Vergleich zu anderen Formen der Altersvorsorge auch Nachteile, vor allem in der Auszahlphase.
In diesem Ratgeber erfährst Du alles, was Du zur Auszahlung einer Direktversicherung und den unterschiedlichen Varianten wissen musst.
Wie funktioniert die Auszahlung bei einer Direktversicherung?
Grundsätzlich läuft die Auszahlphase bei einer Direktversicherung ab wie bei einer privaten Rentenversicherung: Über Jahre haben Du und Deine Firma Beiträge eingezahlt, im Ruhestand kommt es nun zur Auszahlung.
Welche Regeln hierfür gelten, hängt allerding vom Jahr ab, in dem Du Deinen Vertrag abgeschlossen hast. Unterschieden werden hierbei Verträge bis 2005 und Verträge ab 2005.
Was gilt für Direktversicherungen ab 2005 in der Auszahlphse?
Bist Du in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert oder freiwillig versichert, also in einer gesetzlichen Krankenkasse, zahlst Du auf die Rente aus der Direktversicherung Krankenversicherungsbeiträge. Und zwar den vollen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag. In diesem Jahr sind das zusammen im Bundesdurchschnitt 17,5 Prozent.
Dazu kommen in aller Regel noch 4,2 Prozent Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Rentner ohne Kindern. 3,6 Prozent sind es für Rentner mit einem Kind. Der Beitrag reduziert sich für jedes weitere Deiner Kinder, das noch unter 25 ist.
Bist Du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, gibt es allerdings einen Freibetrag. Auf die ersten 197,75 Euro Rente pro Monat musst Du keine Sozialabgaben bezahlen. Liegt Deine Auszahlung darüber, zahlst Du Krankenkassenbeiträge auf die Differenz. Anders ist es bei den Pflegebeiträgen. Hier zahlst Du Beiträge auf die gesamte Summe, wenn Du über dem Wert liegst. Es ist in diesem Fall also eine Freigrenze. Die Beiträge werden automatisch an die Krankenkasse abgeführt.
Ein Beispiel: Klaus hat seine Direktversicherung 2008 abgeschlossen und bekommt 250 Euro pro Monat ausgezahlt. Dementsprechend muss er auf 52,25 Euro davon Krankenkassenbeiträge zahlen. Berechnet mit dem Anfang 2026 geltenden bundesweiten Durchschnitt von 17,5 Prozent, sind das rund neun Euro. Pflegeversicherung fällt für ihn auf den gesamten Beitrag an. Das sind circa zehn Euro. Auf die 250 Euro zahlt er also 19 Euro Abgaben und bekommt effektiv 221 Euro ausgezahlt.
Die Abgaben fallen auch dann an, wenn Du Dir das Kapital aus der Direktversicherung auf einen Schlag auszahlen lässt. Die Abgaben werden dann über zehn Jahre gestreckt.
Tipp: Du kannst als Renter zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge von Deiner Krankenversicherung zurückfordern.
Das geht, wenn Dein Einkommen aus Rente, Direktversicherung und eventuell weiterem Arbeitseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro liegt (§ 231 Abs. 1 und 2 SGB V). Du solltest das nicht selbst im Auge behalten müssen, denn Deine Krankenversicherung ist dazu verpflichtet, Dich darauf hinzuweisen, wenn Du diese Grenze knackst.
Nicht verpflichtet ist die Kasse, Dir zu sagen, dass Du dann zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern kannst. Konkret handelt es sich dabei um die anteilig zu viel gezahlten Beiträge aus Deiner Rente. Die forderst Du bei Deiner Krankenkasse schriftlich mit einem formlosen Antrag zurück.
Wie viel Steuern zahlst Du auf Auszahlungen aus einer Direktversicherung?
Auf die monatlichen Auszahlungen aus einer Direktversicherung musst Du Einkommensteuer zahlen. Sie werden also ganz normal zu Deinen anderen Einkünften hinzugerechnet.
Lässt Du Dir das Kapital aus der Direktversicherung auf einen Schlag auszahlen, musst Du ebenfalls Steuern zahlen. Meist werden dabei mehr Steuern fällig, da Dein Einkommen in dem Jahr der Auszahlung besonders hoch ist.
Tipp: Wenn Du die Einmalauszahlung aus Deiner Direktversicherung auf das erste Jahr verschieben kannst, in dem Du nicht mehr arbeitest, sparst Du Steuern. Denn Dein Gesamteinkommen ist im Ruhestand in der Regel geringer als im Arbeitsleben.
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Was gilt für Direktversicherungen bis 2005 in der Auszahlphase?
Auf Auszahlungen Deiner Direktversicherung, die Du vor 2005 abgeschlossen hast, zahlst Du keine Steuern. Egal, ob Du das Geld als Rente oder als Einmalzahlung bekommst.
Für die Sozialabgaben gelten die gleichen Vorgaben wie bei Verträgen ab 2005. Auch wenn die Regeln zum Zeitpunkt des Abschlusses, beispielsweise 2004, noch anders waren.
Du musst also ebenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Deine Auszahlung zahlen. Der Freibetrag beziehungsweise die Freigrenze in Höhe von 197,75 Euro für Pflichtversicherte gilt aber auch für die alten Verträge. Bei einer monatlichen Rente werden die Abzüge direkt vorgenommen.
Entscheidest Du Dich für eine einmalige Kapitalzahlung, werden die gesamten Sozialabgaben verteilt über zehn Jahre fällig. Bekommst du auf zehn Jahre beziehungsweise 120 Monate runtergerechnet mehr als die 197,75 Euro, musst Du auf die Differenz Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Beiträge zur Pflegeversicherung zahlst Du in diesem Fall auf die gesamte Rente.
Wann kannst Du eine Direktversicherung als Abfindung bekommen?
Wenn Du mit Deiner Direktversicherung nur einen geringen Rentenanspruch erworben hat, kannst Du das Geld unter Umständen beim Ausscheiden aus der Firma direkt bekommen.
Eine solche Abfindung ist in diesem Jahr möglich, wenn die spätere monatliche Rente unter 59,33 Euro liegt (§ 3 BetrAVG und § 18 SGB IV).
Hast Du geringe Rentenansprüche, doch liegen diese über dem obigen Höchstbetrag, frag bei der Personalabteilung oder beim Versicherer nach, ob es dafür vielleicht eine Ausnahmeregelung gibt.
Was gilt, wenn Du Deine Direktversicherung privat weiter bespart hast?
Hast Du Deine Direktversicherung nach einem Jobwechsel privat weitergeführt, zahlst Du später nicht auf die gesamte Rente Sozialabgaben. Diese werden nur für den Teil der Rente fällig, den Du während Deiner Zeit beim Arbeitgeber angespart hast. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht 2010 ein Urteil gefällt (Az. 1 BvR 1660/08).
Wichtig dabei ist, dass Du nach dem Jobwechsel den Versicherungsvertrag auf Dich umschreiben lässt. Bleibt der ehemalige Arbeitgeber eingetragen, musst Du – unter Berücksichtigung des Freibetrags – auf die gesamte Rente Abgaben zahlen.
Um die anteiligen Sozialabgaben zu berechnen, musst Du Dir vom Versicherer bescheinigen lassen, ab wann Du die Beiträge allein bezahlt hast und bis wann Dein Arbeitgeber daran beteiligt war. Dein Anbieter hat diese Daten gespeichert.
Wie gibst Du die Betriebsrente in der Steuererklärung an?
Die Unterscheidung zwischen Betriebsrente und nicht geförderter privater Rentenversicherung ist auch für die Steuererklärung relevant. Betriebsrenten, die ab 2005 abgechlossen wurden, werden im Ruhestand mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Sie gehören in der Anlage R in das Feld 31.
Bei reinen Privatrenten hingegen ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von Deinem Alter bei Beginn des Ruhestands ab. Wenn Du beispielsweise mit 67 Jahren in Rente gehst, sind es 17 Prozent. Die private Rente gehört in Feld 15 der Anlage R.
Wie eine Direktversicherung genau aufgebaut ist und wann es sich für Dich lohnt, einen neuen Vertrag abzuschließen, liest Du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Direktversicherung.
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