Das Wichtigste in Kürze
- Verkaufst Du innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr bestimmte private Wertgegenstände mit Gewinn, kann Spekulationssteuer fällig werden.
- Das betrifft zum Beispiel Kryptos wie Bitcoins, Edelmetalle wie Gold und Wechselkursgewinne.
- Steuerfrei bleiben solche privaten Veräußerungsgeschäfte auch innerhalb der Spekulationsfrist, wenn Du im Jahr insgesamt weniger als 1.000 Euro Gewinn erzielst.
So gehst Du vor
- Machst Du mit dem Verkauf von Kryptos oder Gold innerhalb der Spekulationsfrist mindestens 1.000 Euro Gewinn, musst Du diesen in der Anlage SO der Steuererklärung angeben.
- Finanztip empfiehlt für das Steuerjahr 2024 für alle Fälle Wiso Steuer – als App und am Computer als Software.
- Besonders überzeugt hat Finanztip zudem in der Kategorie Apps für einfache Fälle das kostenlose Check24 Steuer.
- Willst Du die Steuer klassisch am PC machen, bieten sich neben Wiso Steuer die Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik – und Tax 2025 an.
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Inhalt
- Welche Grundregeln gelten für Geldanlagen?
- Was ist ein privates Veräußerungsgeschäft?
- Was ist wichtig für Kryptos bei der Steuer?
- Warum lohnt sich das Warten bei Kryptos?
- Wohin müssen Bitcoin in der Steuererklärung?
- Woher weiß das Finanzamt von Bitcoin & Co.?
- Was gilt beim Mining, Lending und Staking?
- Was gilt steuerlich für Gold?
- Wie werden Wechselkursgewinne versteuert?
- Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
Gold gilt als beständige Geldanlage, Kryptos wie Bitcoins eher als risikoreich. Steuerlich wird der Verkauf aber gleich bewertet, als ein privates Veräußerungsgeschäft. Was noch dazu gehört und wann Steuern fällig werden, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Welche Grundregeln gelten für Geldanlagen?
Wer Geld anlegt, zahlt auf Gewinne oft Steuern. Doch wie die Besteuerung funktioniert, ist ganz unterschiedlich. Das war bis Ende 2008 noch anders, da zählten alle Geldanlagen als sogenannte private Veräußerungsgeschäfte, geregelt im Einkommensteuergesetz (§ 23 EStG).
Seit 2009 hat sich das aber geändert, denn Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld sowie Gewinne aus Verkäufen von Aktien oder Fonds wie ETFs unterliegen seitdem der Kapitalertragsteuer. Hast Du Dein Geld oder Depot bei einer Bank in Deutschland, überweist diese die fällige Steuer, die Abgeltungssteuer, von 25 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt ans Finanzamt, wenn Du Deinen Freistellungsauftrag ausgereizt oder gar keinen eingerichtet hast.
Wie lange Du eine der eben beschriebenen Geldanlagen gehalten hast, spielt für die Besteuerung überhaupt keine Rolle.
Was ist die Spekulationsfrist?
Für Bitcoins, Gold und einigen anderen Geldanlagen gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Denn diese zählen im Steuerrecht weiterhin als private Veräußerungsgeschäfte.
Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, dann ist der Verkauf von Kryptos steuerfrei. Du hast also in den Augen des Gesetzgebers nicht spekuliert, weil Du Dich an die Spekulationsfrist gehalten hast.
Verkaufst Du aber zum Beispiel Bitcoins innerhalb eines Jahres, hast Du spekuliert – und musst auf den Gewinn oberhalb der Freigrenze von 1.000 Euro Steuern zahlen. Das wird oft als Spekulationssteuer bezeichnet.
Generell gilt für private Veräußerungsgeschäfte: Die Frist verlängert sich auf zehn Jahre, wenn Du mit dem verkauften Gegenstand mindestens in einem Jahr Einkünfte erzielt hast. Als Beispiel sei ein nebenberuflicher Musiker genannt, der damit regelmäßige Einnahmen erzielt und das dafür genutzte Musikinstrument innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn verkauft. Dann muss er diesen versteuern.
Was gilt beim Verkauf einer Immobilie?
Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gemäß Paragraf 23 EStG gehört auch der Verkauf von Immobilien. Dabei beträgt die Spekulationsfrist generell zehn Jahre. Zudem gibt es dort im Detail weitere abweichende Regelungen. Willst Du mehr dazu wissen, schau einfach in den Ratgeber zur Spekulationssteuer Immobilien rein.
Was ist ein privates Veräußerungsgeschäft?
Bei einem privaten Veräußerungsgeschäft muss es sich um einen selbstständig bewertbaren Gegenstand handeln, der im Wert steigen kann. Darunter können die folgenden Wertgegenstände fallen:
- Edelmetalle wie Goldbarren und Silbermünzen
- Bitcoins und andere Kryptowährungen
- Fremdwährungen
- Schmuck
- Antiquitäten
- Kunstgegenstände
- Briefmarkensammlungen
- Münzsammlungen
- Oldtimer
- Gegenstände, mit denen Du Einkünfte erzielt hast
Sogar der gewinnträchtige Verkauf von Eintrittskarten fällt in diese Kategorie. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).
Was besagt das BFH-Urteil zu Fußballtickets?
Wird ein anderes Wirtschaftsgut innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, ist dieser steuerpflichtig. Das kann auch für Fußball-Tickets mit Wertsteigerungspotenzial gelten, entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 29. Oktober 2019, Az. IX R 10/18). Im entschiedenen Fall verkaufte der Kläger zwei Tickets für das Endspiel der Fußball Champions League mit einem Gewinn von fast 2.600 Euro.
Die Eintrittskarten wertete der BFH als andere Wirtschaftsgüter, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts im Sinne des Paragrafen 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sein können. Denn es handele sich um selbstständig bewertbare vermögenswerte Vorteile, für die der Steuerpflichtige Geld ausgegeben hat. Durch den Weiterverkauf auf einer Ticketbörse-Plattform binnen eines Monats realisierte der Kläger eine deutliche Wertsteigerung, die er versteuern musste.
Achtung: Eine gesetzliche Ausnahme gibt es bei Dingen des täglichen Gebrauchs wie dem Privatauto. Solche Gegenstände kannst Du jederzeit steuerfrei verkaufen; ein etwaiger Verlust bleibt dann aber auch steuerlich unberücksichtigt.
Was ist wichtig für Kryptos bei der Steuer?
Es greifen für Bitcoins die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 EStG. Damit ist auch endgültig geklärt, dass ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr zu einem privaten Veräußerungsgewinn oder -verlust führt.
Betroffen sind der Bitcoin als die bekannteste der digital erzeugten Kryptowährungen; weitere Beispiele sind Ethereum, Ripple, Dash und Litecoin. Das Bundesfinanzministerium (BMF) stufte Bitcoins & Co. wie Edelmetalle als ein „sonstiges Wirtschaftsgut“ ein. Das ist mittlerweile mit einem BFH-Urteil vom 14. Februar 2023 höchstrichterlich bestätigt (Az. IX R 3/22).
Nach der Haltefrist von einem Jahr kannst Du Bitcoins und andere Kryptos steuerfrei verkaufen. Aber Achtung: Ein Verlust beim Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist wirkt sich steuerlich nicht aus. Du kannst solche Verluste also nicht in der Steuererklärung geltend machen.
Wie hoch ist die Freigrenze für Kryptos?
Die Freigrenze für Bitcoins und andere private Veräußerungsgeschäfte beträgt 1.000 Euro im Jahr. Steuern zahlen musst Du also erst, wenn alle Veräußerungsgewinne, die Du in einem Jahr erzielst, insgesamt mindestens 1.000 Euro betragen. Dieser Wert gilt laut Wachstumschancengesetz seit 1. Januar 2024. Zuvor lag er noch bei 600 Euro.
Achtung: Es geht hier um alle private Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Hast Du zum Beispiel auch steuerpflichtige Gewinne mit anderen Dingen gemacht, etwa mit Gold oder einer Immobilie, zählen diese mit dazu.
Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze; das heißt, sobald der Gewinn diese Schwelle erreicht, musst Du den gesamten Betrag versteuern. Wenn du 1.001 Euro Gewinn gemacht hast, musst Du nicht nur einen Euro - sondern 1.001 Euro versteuern. Die 1.000 Euro gelten zudem je Person. Bei einem zusammen veranlagten Ehepaar könnte also jeder Ehepartner einen Gegenstand verkaufen und einen Veräußerungsgewinn steuerfrei einnehmen, wenn dieser unterhalb von 1.000 Euro bleibt.
Wann genau sind Bitcoins steuerpflichtig?
Steuerpflicht kann innerhalb der Spekulationsfrist zum Beispiel entstehen:
- durch Umtausch, zum Beispiel beim Tausch von Bitcoins in Euro oder in eine andere virtuelle Währung,
- durch das Bezahlen einer Ware oder Dienstleistung oder
- an der Börse.
Für den Gewinn werden von den Anschaffungskosten anfallende Werbungskosten und der Veräußerungspreis abgezogen.
Wie solltest Du Kryptos dokumentieren?
Du solltest für steuerliche Zwecke bei jedem Kauf und Verkauf folgende Daten dokumentieren:
- die gehandelte Kryptowährung
- den Zeitpunkt von Kauf oder Verkauf
- die Anzahl
- den Kurs
- die Transaktionsgebühren
Das ist sehr wichtig, denn den Gewinn oder Verlust zu berechnen, kann sehr aufwendig sein, besonders wenn Du Bitcoins in mehreren Raten erworben hast. Dann liegen häufig Bitcoins mit den unterschiedlichsten Kaufpreisen in Deiner digitalen Brieftasche, dem Wallet.
Für die Berechnung kannst Du die „First-in-first-out“-Methode (Fifo) anwenden: Danach wird unterstellt, dass die zuerst erworbenen Bitcoins auch als erste verkauft wurden. Allerdings ist derzeit noch nicht endgültig geklärt, ob die Fifo-Methode für die Gewinnermittlung zwingend ist. Theoretisch könnte auch die gegenteilige „Last-in-first-out-Methode“ (Lifo) oder eine Durchschnittspreisbewertung zum Tragen kommen. Nach unseren bisherigen Erfahrungen akzeptieren die Finanzämter die Fifo-Methode und neuerdings auch die Lifo-Methode.
Tipp: Wenn Du Dich für Bitcoin interessierst, schau unbedingt in unserer Ratgeber Bitcoin kaufen rein. Dort erfährst Du alles zum Thema und auch, welche Bitcoin-Plattformen Finanztip empfiehlt.
Warum lohnt sich das Warten bei Kryptos?
Hältst Du Kryptos nicht länger als ein Jahr, werden auf die Gewinne Steuern fällig. Zumindest dann, wenn die Gewinne 1.000 Euro oder mehr betragen. Finanztip zeigt Dir das jetzt ausführlich in einem Beispiel:
Marc hatte 2023 stolze 300.000 Euro von seiner Mutter geerbt. Immerhin musste er wegen seines Freibetrags von 400.000 Euro darauf keine Erbschaftssteuer zahlen. Er legte sofort 100.000 Euro in einen ETF an. Und entschied sich, mit Bitcoins ein größeres Risiko einzugehen - und kaufte zu drei Zeitpunkten Bitcoins.
14. Oktober 2023: Kauf von 0,5 Bitcoins für 12.500 Euro bei einem Kurs von 25.000 Euro
2. Februar 2024: Kauf von 0,5 Bitcoins für 20.000 Euro bei einem Kurs von 40.000 Euro
5. Juli 2024: Kauf von 0,5 Bitcoins für 25.000 Euro bei einem Kurs von 50.000 Euro
Insgesamt investierte Marc also 57.500 Euro in 1,5 Bitcoins.
Wann wurden die Bitcoins verkauft?
In der zweiten Jahreshälfte 2024 stiegen die Kurse extrem. Marc entschied sich, in zwei Schritten zu verkaufen.
26. November 2024: Verkauf 1,0 Bitcoin bei einem Kurs von 90.000 Euro - Erlös 90.000 Euro
16. Dezember 2024: Verkauf 0,5 Bitcoin bei einem Kurs von 100.000 Euro - Erlös 50.000 Euro.
Insgesamt erlöste Marc damit 140.000 Euro. Er machte also einen Gewinn von 140.000 - 57.500 = 82.500 Euro. Steuerfrei bleibt dieser Gewinn aber nicht, zumindest nicht komplett. Schauen wir uns das nach der Fifo-Methode an.
Wie schlüsselt sich der Gewinn auf?
Beim ersten Verkauf im November 2024 von 1,0 Bitcoin: Davon waren 0,5 Bitcoin steuerfrei, da Marc bereits diese ältesten 0,5 Bitcoin vor mehr als einem Jahr gekauft hatte. Die zeitlich folgenden 0,5 Bitcoin kaufte er aber im Februar 2024. Die Frist von einem Jahr ist damit nicht erreicht. Marc kaufte also 0,5 Bitcoin für 20.000 Euro - und verkaufte diese für 45.000 Euro - macht einen steuerpflichtigen Gewinn von 25.000 Euro.
Auch beim zweiten Verkauf im Dezember 2024 von den restlichen 0,5 Bitcoin wurde die Frist von einem Jahr nicht erreicht. Der Kauf fand im Juli 2024 für 25.000 Euro statt und der Verkauf im Dezember 2024 für 50.000 Euro. Auch damit erzielte Marc also 25.000 Euro steuerpflichtigen Gewinn.
Marc hat also insgesamt 50.000 Euro Gewinn zu versteuern.
Wie viel Steuern wurden fällig?
Da der Gewinn über der Freigrenze von 1.000 Euro liegt, sind die kompletten 50.000 Euro zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Da Marc sehr gut verdient, liegt er bereits im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Er muss also allein für sein - dann doch recht unüberlegtes - Handeln 21.000 Euro Steuern zahlen - und vielleicht sogar noch den Soli von bis zu 5,5 Prozent, was zusätzlich 1.155 Euro wären.
Fazit: Marc blieben von seinem Gewinn von 82.500 Euro nach Steuern nur noch rund 60.000 Euro. Immer noch ein guter Schnitt, aber es wäre mit mehr Geduld noch mehr drin gewesen.
Wohin müssen Bitcoin in der Steuererklärung?
Ab dem Steuerjahr 2023 haben Kryptowährungen im Steuerformular Anlage SO einen eigenen, kleinen Bereich erhalten. Deine Angaben in der Steuerklärung für das Steuerjahr 2025 gehören dort in die Zeilen 45 bis 51:
In Zeile 45 setzt du ein Häkchen, wenn Du solche Einkünfte hattest. Danach gibst Du an,
- was Du verkauft hast in Zeile 46,
- wann Du es angeschafft und wann verkauft hast in Zeile 47,
- den Verkaufspreis in Zeile 48,
- die Anschaffungskosten in Zeile 49,
- die Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft in Zeile 50 – sie mindern Deinen Gewinn – und
- in Zeile 51 Deinen so ermittelten Gewinn oder Verlust - diesen musst Du zusätzlich in Zeile 58 eintragen.
Achtung: Hattest Du mehr als eine Transaktion musst Du diese in einer “gesonderten Aufstellung” erfassen und den gesamten Gewinn oder Verlust in Zeile 59 eintragen.
Tipp: Um diese aufwendigen Details musst Du Dich nicht kümmern, wenn Du eine von Finanztip empfohlene Steuersoftware nutzt.
Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware
- Wir empfehlen für das Steuerjahr 2024 für alle Fälle Wiso Steuer – als App und am Computer als Software, das kostenlose Check24 Steuer, die Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik – und Tax 2025.
In einem Schreiben vom 6. März 2025 hat das BMF die steuerlichen Regeln auf 34 Seiten zusammengefasst. Neu im Vergleich zum vorhergehenden BMF-Schreiben sind unter anderem klarere Regeln für die Mitwirkungspflicht der steuerpflichtigen Person.
Achte also darauf, dass Du Dein Handeln mit Kryptowerten lückenlos dokumentierst. Das Finanzamt kann jederzeit nach Abgabe Deiner Steuererklärung Belege anfordern.
Handelst Du häufiger mit virtuellem Geld, stößt Du mit selbst erstellten Excel-Listen dabei bald an Deine Grenzen. Hilfreich sind für Dokumentationszwecke Tools wie Cryptotax oder Cointracking. Einen damit ermittelten Gewinn oder Verlust kannst Du dann in einem Steuerprogramm eintragen.
Was ist mit Krypto-Verlusten bei der Steuer?
Du kannst Verluste in der Steuererklärung angeben, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist angefallen sind. Verrechnen kannst Du diese Verluste zudem nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Steuerjahr. Hast Du zum Beispiel mit einem Immobiliengeschäft 20.000 Euro Spekulationsgewinn gemacht und 10.000 Euro mit Bitcoins Verlust, musst Du nur 10.000 Euro versteuern.
Wenn Du im selben Jahr keine Gewinne gemacht hast, darfst Du den Verlust entweder ins Vorjahr zurücktragen oder in die Folgejahre vortragen. Doch verrechnen kannst Du diesen Verlust auch in diesen Fällen nur mit einem Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. Mit anderen Einkunftsarten wie Deinem Lohn geht das definitiv nicht.
Alles zu dieser steuerlichen Verlustverrechnung erfährst Du im Ratgeber zu Verlustausgleich und Verlustabzug.
Woher weiß das Finanzamt von Bitcoin & Co.?
Lange Jahre liefen Kryptos beim Finanzamt unter dem Radar. Damit ist gemeint, dass die Finanzbehörden nicht regelmäßig kontrollieren konnten, ob jemand Gewinne mit Kryptos verschwiegen hat.
Denn den Finanzbehörden standen Daten aus Kryptogeschäften nicht standardmäßig zu Verfügung, anders als zum Beispiel bei Aktiengeschäften innerhalb Deutschlands. Andererseits konnte die Finanzverwaltung ein Sammelauskunftsersuchen bei solchen Plattformen einholen, um so die geschäftlichen Aktivitäten und etwaige verschwiegene steuerpflichtige Gewinne zu erforschen. Doch dazu brauchte es immer erst einen ersten Anhaltspunkt.
Das ändert sich mit dem Steuerjahr 2026 - mit dem sogenannten Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG). Es ist eine Umsetzung der DAC8-Richtlinie der EU vom 23. Oktober 2023 in nationales Recht.
Was bedeutet das neue Krypto-Gesetz in der Praxis?
Mit dem KStTG werden Krypto-Anbieter verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptokäufern zu melden. Von dort werden sie an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Das betrifft Kryptobörsen, die aus Deutschland stammen oder den deutschen Markt bedienen. Diese müssen unter anderem melden:
- persönliche Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum
- Deine Steueridentifikationsnummer
- Ein- und Auszahlungen auf und von Deinen Krypto-Konten
- Bestände in Deinen Wallets bei der jeweiligen Plattform
- Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen
- Tauschgeschäfte zwischen Kryptowährungen, zum Beispiel von Bitcoin in Ether
Damit kann das Finanzamt künftig erkennen, ob und wie häufig Du mit Kryptowerten handelst und in welcher Größenordnung.
Übrigens: Falls Dir das mit einem Steuertransparenzgesetz bekannt vorkommt, liegst Du richtig. Denn mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) müssen Ebay, Airbnb und andere Online-Plattformen den Finanzbehörden seit 2023 melden, wenn Nutzerinnen und Nutzer 2.000 Euro oder mehr damit im Jahr umsetzen. Die Idee dahinter: Die Finanzämter können so schneller erfahren, ob jemand Gewinne erzielt, ohne diese in der Steuererklärung anzugeben.
Was bedeutet das Gesetz konkret für Dich?
Neu ist vor allem die Pflicht zur erweiterten Selbstauskunft. Du musst Deiner Kryptobörse mitteilen, in welchem Land Du steuerpflichtig bist und Deine Steueridentifkationsnummer angeben.
Wenn Du das nicht machst, muss die Börse Dich zunächst erinnern und anschließend anmahnen. Hältst Du die Informationen weiter zurück, darf sie Dich an meldepflichtigen Transaktionen hindern – etwa am Kauf, Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen.
Spätestens 90 Tage nach der ersten Aufforderung kann Dein Konto eingeschränkt werden. Sobald Du die Angaben nachreichst, wird die Sperre wieder aufgehoben.
Achtung: Wenn Du die Selbstauskunft nicht machst, verspätet einreichst oder falsche beziehungsweise unvollständige Angaben machst, begehst Dueine Ordnungswidrigkeit. In solchen Fällen kann Dir ein Bußgeld von bis zu 50.000 € drohen.
Das gilt nicht nur bei absichtlicher Täuschung. Auch leichtfertige Fehler können problematisch sein. Deshalb prüfen viele Kryptobörsen Deine Angaben inzwischen auf Plausibilität, etwa bei der Steueridentifikationsnummer. Denn auch die Anbieter riskieren Bußgelder, wenn sie Meldungen versäumen oder fehlerhafte Daten weitergeben.
Wie und wann funktioniert die Meldung ans Finanzamt?
Die Daten für das laufende Steuerjahr 2026 müssen die Kryptobörsen dem BZSt bis spätestens 31. Juli 2027 melden. Die Finanzämter haben danach bis zu zehn Jahre Zeit, mögliche Unstimmigkeiten zu prüfen – in schweren Fällen sogar länger.
Achtung: Trotz der automatischen Meldung Deiner Kryptoaktivitäten bleibst Du verpflichtet, Deine steuerpflichtigen Gewinne selbst zu erklären und Deine Transaktionen nachvollziehbar zu dokumentieren. Es reicht ausdrücklich nicht aus, dem Finanzamt mitzuteilen, dass die Daten ohnehin schon vorliegen.
Sind weiterhin anonyme Kryptogeschäfte möglich?
Ja, im Prinzip schon. Innerhalb der EU wird anonymer Kryptohandel über zentrale Börsen allerdings praktisch unmöglich. Die neuen Regeln gelten aber nicht für alle Bereiche. Selbstverwahrte Wallets und der direkte Handel ohne zentrale Börse – etwa über dezentrale Plattformen – fallen nicht unter das Gesetz.
Außerdem beteiligen sich nicht alle Länder außerhalb der EU am internationalen Informationsaustausch.
Achtung: Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Gewinne aus solchen Geschäften steuerfrei wären. Steuerpflichtige Gewinne musst Du trotzdem in Deutschland korrekt angeben. Denn sonst begehst Du Steuerhinterziehung. Und für Steuerbetrug kannst Du im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe erhalten. Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sind definitiv kein Kavaliersdelikt.
Wie war bisher die rechtliche Lage bei Kryptos?
Im Prinzip war es lange so, dass ehrliche Steuerzahler, die ihre Kryptogewinne ordnungsgemäß in der Steuererklärung angaben, die „Dummen” waren, getreu dem Spruch „Der Ehrliche ist der Dumme“.
Mehrfach hatten Steuerzahler gegen die Zahlung von Steuern auf Kryptogewinne geklagt – und das unter anderem auch damit begründet, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegen würde. In Klartext: Wenn der Staat nicht sicherstellen kann, dass alle Bürger und Bürgerinnen Steuern auf Bitcoin zahlen, ist es unfair, wenn es einzelne erwischt.
Wie entschieden die Gerichte in diesen Fällen?
Ein Mann hatte fast 32.000 Euro Gewinn aus dem Handel mit Kryptowährungen gemacht und diese versteuert. Seine Klage dagegen vor dem Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg war nicht erfolgreich (Urteil vom 11. Juni 2021, Az. 5 K 1996/19). Die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) nahm der Mann zurück, sodass das Urteil rechtskräftig ist (Az. IX R 27/21).
Ein weiterer Kläger scheiterte beim FG Köln (Urteil vom 25. Februar 2022, Az. 14 K 1178/20). Der BFH wies die Revision des Mannes mit der Begründung ab, dass kein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegt (Urteil vom 14. Februar 2023, Az. IX R 3/22). Zwar gäbe es Fälle, in denen Personen Kryptogewinne nicht bei der Steuer angeben und dabei nicht ertappt werden. Trotzdem können Steuern für Krypto-Gewinne festgesetzt werden.
Der Kläger vorm FG Köln, also der ehrliche Steuerzahler, hatte übrigens aus Kryptodeals mit Bitcoin, Ether und Monero im Jahr 2017 mehr als 3,4 Millionen Euro Gewinn gemacht. Darauf musste er nun Steuern zahlen, was finanziell verschmerzbar sein sollte.
Was gilt beim Mining, Lending und Staking?
Für das Mining, Lending und Staking gibt es zum Teil mehr bei der Steuer zu beachten als beim klassischen Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen.
Was bedeuten die Begriffe Mining, Lending und Staking?
- Manche verdienen sich Bitcoins und anderes virtuelles Geld durch Mining, also das Schürfen. Das heißt, sie stellen Rechnerleistung zur Verfügung, um schwierige mathematische Aufgaben zu lösen, wodurch Kryptogeld erzeugt wird. Als Belohnung erhalten sie Kryptos.
- Du betreibst Lending, wenn Du virtuelle Währungen gegen Zinsen oder gegen eine zu bewertende Kryptowährung verleihst.
- Beim Staking sperrst Du bestimmte Einheiten einer Kryptowährung über einen bestimmten Zeitraum und bekommst zusätzliche Einheiten, weil Du sie länger hältst. Mehr dazu liest Du im Ratgeber zum Staking.
Was ist steuerlich beim Mining von Bitcoins zu beachten?
Wenn Du das Mining nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst, kann das Finanzamt solche Aktivitäten als eine gewerbliche Tätigkeit einstufen. Dann musst Du
- Deine Gewerbetätigkeit über Elster Deinem Finanzamt melden
- die gewerblichen Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben
- einen Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz erstellen
- Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben
Was in Deinem Fall einschlägig ist, hängt davon ab, wie viel Umsatz Du machst. Die Kosten für das Schürfen der Währung kannst Du immerhin als Betriebsausgaben abziehen.
Außerdem musst Du möglicherweise eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Bleibt der gewerbesteuerliche Gewinn unter 24.500 Euro, fällt keine Gewerbesteuer an.
Falls Du nicht gewerblich tätig bist und nur gelegentliches Mining betreibst, profitierst Du vielleicht von der Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr für Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Abs. 3 EStG). Wenn Deine Einnahmen abzüglich der Werbungskosten höchstens 255,99 Euro betragen, musst Du darauf keine Steuern zahlen.
Was passiert steuerlich bei Lending und Staking?
Beim Lending bleibt die Spekulationsfrist nach dem oben erwähnten BMF-Schreiben bei einem Jahr. Auch hier können Einnahmen unter 256 Euro im Kalenderjahr steuerfrei bleiben.
Achtung: Das Finanzgericht Köln entschied, dass Gewinne aus Krypto-Lending nicht der pauschalen Abgeltungssteuer unterliegen, sondern mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind (Urteil vom 10. September 2025, 3 K 194/23). Geklagt hatte ein Mann, der mit der Abgeltungssteuer weniger Steuern zahlen hätte müssen als über die Einkommensteuer und seinem persönlichen Steuersatz. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VIII R 23/25).
Das Staking ist steuerrechtlich in der Regel sehr komplex. Deshalb sollten sich Anleger von einem darauf spezialisierten Steuerberater oder Steuerberaterin helfen lassen, um nicht unnötig Spekulationssteuer zahlen zu müssen.
Was gilt steuerlich für Gold?
Wer in Goldbarren, Goldmünzen oder andere Edelmetalle wie Silber und Platin investiert, kann diese nach einem Jahr Haltedauer, also nach Ablauf der Spekulationsfrist, steuerfrei verkaufen. Nur innerhalb von 365 Tagen musst Du wie - bei anderen privaten Veräußerungsgeschäften - Spekulationssteuer zahlen. Das war jetzt wirklich einfach. Aber es gibt noch andere Optionen, in Gold zu investieren.
Was sind Gold-Zertifikate?
Eine Alternative zum Direktinvestment ist ein Wertpapier, das mit physischem Gold hinterlegt ist. Ein Beispiel für solche Gold-Zertifikate ist Xetra-Gold-ETC. Das ist eine an der Börse gehandelte Inhaberschuldverschreibung, die die Wertentwicklung des Golds abbildet. Der Käufer einer Schuldverschreibung erwirbt damit den Anspruch, dass ihm dafür ein Gramm Gold ausgeliefert wird. Deshalb gelten für Erwerb und Einlösung oder Verkauf solcher Zertifikate die gleichen Regeln wie bei physischem Gold. Abgeltungssteuer fällt nicht an und wenn Du das Wertpapier länger als ein Jahr hältst, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei.
Finanztip empfiehlt: Wenn Du Dich für Gold als Anlage entscheidest, setze erstens auf „echtes“ Gold und nicht auf Zertifikate. Und investiere zweitens darin nur maximal zehn Prozent Deines Vermögens.
Aus Zertifikat echtes Gold machen – was ist mit der Steuer?
Steuerfrei ist es auch, wenn Du Dein Zertifikat einlöst. Das heißt, wenn Du das Wertpapier nicht verkaufst, sondern das physische Gold innerhalb eines Jahres nach dem Kauf des Zertifikats geliefert bekommst (BFH, Urteil vom 6. Februar 2018, Az. IX R 33/17).
Das Finanzamt wollte in diesem Fall die Wertsteigerung im Zeitraum zwischen Anschaffung und Einlösung als privates Veräußerungsgeschäft versteuern. Zu Unrecht, urteilte der BFH. Die Einlösung ist kein steuerpflichtiger Vorgang.
Die betroffenen Eheleute hatten das Gold bei sich aufbewahrt, weshalb sie es nach Ansicht der Finanzrichter nicht veräußert haben. Die Wertsteigerung, die zwischen dem Erwerb der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen und der Auslieferung des physischen Golds eintrat, führte auch nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Denn die Schuldverschreibungen verbrieften keine Kapitalforderungen, sondern Ansprüche auf die Lieferung des physischen Golds.
Wie werden Wechselkursgewinne versteuert?
Auch der Handel mit Devisen kann zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führen. Es gilt aber auch hier Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr.
Ein Beispiel: Du führst ein Bankkonto in US-Dollar. Tauschst Du innerhalb eines Jahres Dollar in Euro oder in eine andere Fremdwährung um und erzielst dadurch einen Wechselkursgewinn, zählt dieser als privates Veräußerungsgeschäft und Du erzielst einen Veräußerungsgewinn. Und auf den musst Du unter Umständen Steuern zahlen.
Dementsprechend kannst Du auch einen etwaigen Kursverlust durch einen Verkauf binnen Jahresfrist ausnutzen und einen Verlust steuerlich geltend machen. Wenn Du die Devisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft hast und Teilbeträge davon verkaufst, musst Du die Fifo-Methode anwenden, um die Anschaffungskosten zu ermitteln. Du musst also zuerst die Devisen nehmen, die Du jeweils zuerst gekauft und verkauft hast.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
Die Höhe der Spekulationssteuer hängt von der Höhe Deines Gesamteinkommens ab. Fallen bei Dir zum Beispiel Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins an, unterliegen diese „ganz normal“ der Einkommensteuer. Sie werden also gemeinsam mit Deinen anderen Einkünften, etwa Deinem Lohn als Arbeitnehmer mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Beispiel: Julia hat 2025 ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 30.000 Euro. Darauf müsste sie 4.303 Euro Einkommensteuer zahlen. Zusätzlich hat sie mit Bitcoins innerhalb der Spekulationsfrist einen Gewinn von 4.000 Euro gemacht.
Ihr zvE steigt deshalb auf 34.000 Euro, darauf werden 5.468 Euro Steuern fällig. Damit müsste Julia auf ihre Bitcoin-Gewinne 1.165 Euro Steuern zahlen. Das hätte sich Julia sparen können, wenn sie die Bitcoins wenigstens ein Jahr gehalten hätte.
Achtung: Zwar werden für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 Euro keine Steuern fällig. Julia hat damit aber keinen Freibetrag von 1.000 Euro - und müsste deshalb nur 3.000 statt 4.000 Euro versteuern. Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze, das heißt, liegt der Gewinn darüber, muss der komplette Betrag versteuert werden.
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