CO2-Preis / CO2-Steuer Tanken und Heizen werden teurer: Grund ist der CO2-Preis
Finanztip-Experte für Energie
Das Wichtigste in Kürze
Der CO2-Preis wird umgangssprachlich auch CO2-Steuer genannt.
Du zahlst ihn für die Verwendung von klimaschädlichen Brenn- und Kraftstoffen wie Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel. Holz ist von der CO2-Abgabe ausgenommen.
Ein Liter Benzin kostet Dich durch den CO2-Preis aktuell rund 13 Cent mehr, eine Kilowattstunde Gas einen Cent.
Weil der CO2-Preis in den nächsten Jahren wahrscheinlich weiter steigt, werden Heizen mit Gas oder Öl und der Sprit an der Tankstelle immer teurer.
So gehst Du vor
Vermieter und Mieter müssen sich die CO2-Kosten teilen. Wohnst Du zur Miete, prüfe in der Heizkostenabrechnung für 2023, dass Dein Vermieter das auch macht. Mieterinnen mit eigenem Gasvertrag müssen das Geld einfordern – unser Rechner mit Musterschreiben hilft Dir.
Informiere Dich über die künftigen CO2-Kosten bei Gas- oder Ölheizungen, sowie über klimafreundliche Alternativen wie die Wärmepumpe oder Pelletheizung.
Was der Staat durch den CO2-Preis einnimmt, gibt er Dir als Förderkredit oder Zuschuss zurück, wenn Du Dein Haus sanieren oder die Heizung tauschen willst. Unsere Empfehlungen für Energieberater unterstützen Dich bei Deinem Projekt.
Inhalt
Um den Klimawandel abzumildern, müssen vor allem die Industrieländer dafür sorgen, in Zukunft weniger Treibhausgase wie Kohlenstoffdioxid (CO2) auszustoßen. In der EU und damit auch in Deutschland kostet es deshalb etwas, klimaschädliche Energieträger zu verbrennen. Wer dadurch zum Beispiel Strom erzeugt, oder industriell etwas herstellt, muss am Europäischen Emissionshandel (EU ETS 1) sogenannte Emissionszertifikate kaufen.
Ab 2027 wird diese CO2-Abgabe auch auf Gebäude und den Straßenverkehr ausgeweitet (EU ETS 2). Sie trifft alle, die eine klimaschädliche Heizung haben oder Sprit an der Tankstelle kaufen. Auf dem Weg dorthin gilt in Deutschland bereits seit 2021 der CO2-Preis: Er verteuert jetzt schon Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel und steigt jedes Jahr. Mit den Einnahmen fördert der Staat, dass Du Dein Haus energetisch sanierst, Deine Heizung auf erneuerbare Energien umrüstest und ein Auto mit klimafreundlichem Antrieb anschaffst.
In der Umgangssprache hat sich für den CO2-Preis auch das Wort CO2-Steuer etabliert. Auch in diesem Ratgeber verwenden wir hin und wieder das Wort „Steuer“, weil der CO2-Preis eine ähnliche Wirkung wie eine Steuer hat. In Deutschland wird der CO2-Preis fällig, wenn Du fossile Brennstoffe und Kraftstoffe kaufst und verbrennst. Dazu gehören laut dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG):
Kurz gesagt: Der CO2-Preis macht alle gängigen Brennstoffe teurer, die den Klimawandel befeuern. Dadurch soll ein Anreiz entstehen, diese Stoffe künftig zu vermeiden und auf Alternativen umzusteigen.
Auch auf Biobrennstoffe fällt teilweise die CO2-Steuer an – so etwa auf Biogas, Biodiesel oder auf pflanzliche Öle wie Palmöl. Denn wenn sie zum Heizen oder als Treibstoff dienen, setzt die Verarbeitung und der Transport der Biomaterialien ebenfalls CO2 frei. Die CO2-Abgaben sind aber viel geringer als bei den fossilen Brennstoffen, die tief aus der Erde geholt werden, um sie dann zu verbrennen.
Wenn es sich um nachhaltiges Biogas handelt, entfällt der CO2-Preis ganz: Die Produzenten müssen dazu extra nachweisen, dass das Biogas tatsächlich aus Abfall oder aus Pflanzen von bestimmten Ackerflächen gewonnen wurde. Auch bei Brennstoffen aus Holz, etwa Pellets oder Hackschnitzel, wird kein CO2-Preis erhoben.
Das BEHG legt die CO2-Preise bis ins Jahr 2025 fest. Bisher ist die CO2-Abgabe fast jedes Jahr gestiegen. Wegen der zwischenzeitlich sehr hohen Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine galt nur 2023 eine Ausnahme: Die Bundesregierung beschloss damals, den CO2-Preis ausnahmsweise nicht wie vorgesehen zu erhöhen.
Der CO2-Preis liegt im Jahr 2024 bei 45 Euro pro Tonne. 2025 wird er wieder steigen, auf dann 55 Euro pro Tonne CO2.
Jahr | CO2-Preis pro Tonne |
---|---|
2021 | 25 Euro |
2022 | 30 Euro |
2023 | 30 Euro |
2024 | 45 Euro |
2025 | 55 Euro |
2026 | 55 bis 65 Euro |
ab 2027 | freie Preisbildung im Emissionshandel |
Quellen: § 10 Abs. 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG (Stand: 1. August 2024)
Die Emissionszertifikate werden ab 2026 dann schon nicht mehr zu einem festen Preis verkauft, sondern versteigert. Vorerst gilt dabei noch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2.
Der neue Europäische Emissionshandel für den Gebäudesektor und den Straßenverkehr, der sogenannte EU ETS 2, startet ab dem Jahr 2027. Der CO2-Preis bildet sich dann auf einem freien Handelsmarkt, unter anderem an der Börse. Wie viel es kostet, eine Tonne Kohlendioxid auszustoßen, bestimmt sich dann durch Angebot und Nachfrage.
Um den Klimawandel zu stoppen, müssen wir in Zukunft sehr viel weniger CO2 als heute ausstoßen. Um das zu schaffen, wird die EU die erlaubte CO2-Menge voraussichtlich begrenzen, indem sie immer weniger Emissionszertifikate ausgibt. Wenn diese Zertifikate knapp werden, werden sie immer begehrter. Und ihr Preis – der CO2-Preis – wird steigen.
Wie viel es in Zukunft kosten wird, eine Tonne CO2 auszustoßen, kann niemand genau sagen. Der CO2-Preis wird wie ein Börsenpreis ausgehandelt werden und schwanken. Es gibt aber eine Prognose: Wenn die EU ihre Klimaziele im Gebäudesektor erreichen möchte, dann müsste der CO2-Preis im Jahr 2030 im Schnitt bei 275 Euro pro Tonne liegen. Das prognostiziert das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt Ariadne in einem Hintergrundpapier.
Von aktuell 45 Euro auf 275 Euro im Jahr 2030 – dieser Anstieg der CO2-Steuer klingt heftig. Aber was bedeuten diese Preise für Dich? Das hängt davon ab, welche Heizung Du hast, mit welchem Sprit Du Dein Auto betankst und wie viel Du damit fährst. Sehen wir uns das einmal genauer an.
Im Jahr 2024 wird eine Kilowattstunde Gas durch den CO2-Preis um etwa ein Cent teurer. Auf einen Liter Heizöl werden aktuell rund 14 Cent als CO2-Abgabe fällig. Beides sind Bruttowerte, denn auf den CO2-Preis kommt noch die Mehrwertsteuer von aktuell 19 Prozent obendrauf.
In den beiden Tabellen unten zeigen wir Dir, wie hoch die CO2-Kosten in Zukunft für Dich werden können, wenn Du weiterhin mit Gas oder Öl heizt. Zum Beispiel siehst Du, was ein prognostizierter CO2-Preis von 275 Euro im Jahr 2030 bedeuten würde. Für jede Kilowattstunde (kWh) Erdgas würden knapp 6 Cent nur als CO2-Preis fällig – rund 5 Cent mehr als heute. Wenn Dein Gaspreis heute noch bei 10 Cent pro kWh liegt, könnte er bis 2030 dadurch auf 15 Cent pro kWh steigen. Ganz rechts in der Tabelle siehst Du: Braucht Deine Heizung jährlich 20.000 kWh Gas, müsstest Du dann CO2-Kosten von 1.187 Euro pro Jahr bezahlen.
Jahr | CO2-Preis pro Tonne | CO2-Preis netto | CO2-Preis brutto | CO2-Kosten bei Jahresverbrauch 6.000 kWh 4 | CO2-Kosten bei Jahresverbrauch 20.000 kWh 4 |
---|---|---|---|---|---|
2023 1 | 30 Euro | 0,54 Cent/kWh | 0,58 Cent/kWh | 35 Euro | 116 Euro |
2024 | 45 Euro | 0,82 Cent/kWh | 0,97 Cent/kWh | 58 Euro | 194 Euro |
2025 | 55 Euro | 1,00 Cent/kWh | 1,19 Cent/kWh | 71 Euro | 237 Euro |
2026 | ~ 60 Euro 2 | 1,09 Cent/kWh | 1,30 Cent/kWh | 78 Euro | 259 Euro |
2030 | ~ 275 Euro 3 | 4,99 Cent/kWh | 5,94 Cent/kWh | 356 Euro | 1.187 Euro |
Der brennwertbezogene Emissionsfaktor für Erdgas beträgt 181,39 g CO2/kWh. Alle Angaben wurden gerundet.
1 Für 2023 wurde die reduzierte Mehrwertsteuer von sieben Prozent berücksichtigt.
2 Preiskorridor von 55 bis 65 Euro.
3 Preisbildung im Emissionshandel, geschätzter Preis aus dem Hintergrundpapier des Projekts Ariadne.
4 Hier ist der Brennwert gemeint, der gewöhnlich in der Gasabrechnung genannt wird. Die CO2-Kosten muss der Versorger nach § 3 CO2KostAufG aber auf den Heizwert bezogen abrechnen. Die Umrechnung auf den Heizwert ergibt dieselben CO2-Kosten, aber andere CO2-Preise pro kWh.
Quelle: Finanztip-Berechnung, Emissionsberichterstattungsverordnung EBeV 2030 und § 10 Abs. 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) (Stand: 1. August 2024)
Jahr | CO2-Preis pro Tonne | CO2-Preis netto | CO2-Preis brutto | CO2-Kosten bei Jahresverbrauch 600 Liter | CO2-Kosten bei Jahresverbrauch 2.000 Liter |
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2023 | 30 Euro | 8,03 Cent/l | 9,55 Cent/l | 57 Euro | 191 Euro |
2024 | 45 Euro | 12,04 Cent/l | 14,33 Cent/l | 86 Euro | 287 Euro |
2025 | 55 Euro | 14,72 Cent/l | 17,52 Cent/l | 105 Euro | 350 Euro |
2026 | ~ 60 Euro 1 | 16,06 Cent/l | 19,11 Cent/l | 115 Euro | 382 Euro |
2030 | ~ 275 Euro 2 | 73,60 Cent/l | 87,58 Cent/l | 525 Euro | 1.752 Euro |
Der Emissionsfaktor für Heizöl extraleicht (EL) beträgt 2,68 kg CO2/Liter. Alle Angaben wurden gerundet.
1 Preiskorridor von 55 bis 65 Euro.
2 Preisbildung im Emissionshandel, geschätzter Preis aus dem Hintergrundpapier des Projekts Ariadne.
Quellen: Finanztip-Berechnung, Emissionsberichterstattungsverordnung EBeV 2030 und § 10 Abs. 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) (Stand: 1. August 2024)
Im Jahr 2024 ergibt sich durch den CO2-Preis ein Aufschlag von knapp 13 Cent pro Liter Benzin und von gut 14 Cent pro Liter Diesel, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
In den beiden Tabellen unten zeigen wir Dir, wie die CO2-Steuer den Preis für Sprit an der Tankstelle beeinflusst. Zum Beispiel wirst Du im Jahr 2026 rund 17 Cent pro Liter Benzin als CO2-Preis zahlen, das sind gut 4 Cent mehr als heute. Und was, wenn der CO2-Preis bis 2030 wie prognostiziert auf 275 Euro steigen würde? Dann käme nochmal ein großer Aufschlag von mehr als 60 Cent pro Liter Benzin oben drauf, wie Du rechts unten in der Tabelle sehen kannst.
Jahr | CO2-Preis pro Tonne | CO2-Preis netto | CO2-Preis brutto | Preissteigerung gegenüber Vorjahr |
---|---|---|---|---|
2023 | 30 Euro | 7,18 Cent/l | 8,55 Cent/l | + 0 Cent/l |
2024 | 45 Euro | 10,77 Cent/l | 12,82 Cent/l | + 4,3 Cent/l |
2025 | 55 Euro | 13,17 Cent/l | 15,67 Cent/l | + 2,8 Cent/l |
2026 | ~ 60 Euro 1 | 14,37 Cent/l | 17,09 Cent/l | + 1,4 Cent/l |
2030 | ~ 275 Euro 2 | 65,84 Cent/l | 78,35 Cent/l | + 61,3 Cent/l gegenüber 2026 |
Der Emissionsfaktor für Benzin beträgt 2,39 kg CO2/Liter. Alle Angaben wurden gerundet.
1 Preiskorridor von 55 bis 65 Euro.
2 Preisbildung im Emissionshandel, geschätzter Preis aus dem Hintergrundpapier des Projekts Ariadne.
Quelle: Finanztip-Berechnung, Emissionsberichterstattungsverordnung EBeV 2030 und § 10 Abs. 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) (Stand: 1. August 2024)
Jahr | CO2-Preis pro Tonne | CO2-Preis netto | CO2-Preis brutto | Preissteigerung gegenüber Vorjahr |
---|---|---|---|---|
2023 | 30 Euro | 8,03 Cent/l | 9,55 Cent/l | + 0 Cent/l |
2024 | 45 Euro | 12,04 Cent/l | 14,33 Cent/l | + 4,8 Cent/l |
2025 | 55 Euro | 14,72 Cent/l | 17,52 Cent/l | + 3,2 Cent/l |
2026 | ~ 60 Euro 1 | 16,06 Cent/l | 19,11 Cent/l | + 1,6 Cent/l |
2030 | ~ 275 Euro 2 | 73,60 Cent/l | 87,58 Cent/l | + 68,5 Cent/l gegenüber 2026 |
Der Emissionsfaktor für Diesel beträgt 2,68 kg CO2/Liter. Alle Angaben wurden gerundet.
1 Preiskorridor von 55 bis 65 Euro.
2 Preisbildung im Emissionshandel, geschätzter Preis aus dem Hintergrundpapier des Projekts Ariadne.
Quelle: Finanztip-Berechnung, Emissionsberichterstattungsverordnung EBeV 2030 und § 10 Abs. 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) (Stand: 1. August 2024)
Der CO2-Preis heißt offiziell zwar nicht Steuer, wird aber wie eine Energiesteuer erhoben (§ 2 BEHG). Der Händler oder Produzent muss für die oben genannten Brennstoffe ein Emissionszertifikat bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) kaufen. Wenn Du eine Rechnung bekommst, zum Beispiel von Deinem Gasanbieter, muss darin stehen, welche CO2-Kosten für das freigesetzte Kohlendioxid enthalten sind und wie hoch der Emissionsfaktor ist. Dasselbe gilt für eine Wärmeabrechnung, wenn die Fernwärme zum Teil aus Gas oder Heizöl gewonnen wird.
Ein Beispiel: Schickt Dein Heizölhändler ein Tankfahrzeug zum Großhändler, damit dieser den Tank befüllt, fällt in diesem Moment der CO2-Preis an. Der Großhändler kauft ein Emissionszertifikat und stellt den Preis dafür Deinem Heizölhändler in Rechnung. Dieser gibt die Zertifikatskosten mit seiner Rechnung wiederum an Dich weiter – am Ende bezahlst Du damit die CO2-Abgabe.
Wenn Dein Gasanbieter einen steigenden CO2-Preis an Dich weitergeben will, hast Du ein Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 5 EnWG). Er muss Dich schriftlich über die Preisanpassung und Dein Kündigungsrecht informieren. Einige Gasanbieter schließen die Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz – so wird der CO2-Preis auch bezeichnet – von einer Preisgarantie aus. Dann dürfen höhere CO2-Kosten auch während einer geltenden Preisgarantie an Dich weitergeben werden, Du kannst in so einem Fall aber sonderkündigen.
In der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) steht, wie viel CO2 bei den verschiedenen Brennstoffen und Kraftstoffen ausgestoßen wird, wenn sie verbrannt werden. Jeder Händler, der zum Beispiel Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel in den Verkehr bringt, rechnet anhand dieser Zahlen selbst aus, welche Emissionen bei der Verbrennung seiner Ware entstehen (§ 5 EBeV).
Brennstoff | Emissionsmenge Kohlenstoffdioxid (CO2) |
---|---|
Erdgas | 181,39 Gramm/kWh (Brennwert) 200,88 Gramm/kWh (Heizwert) |
Heizöl EL (extraleicht) | 2,68 Kilogramm/Liter 266,40 Gramm/kWh |
Benzin | 2,39 kg/Liter |
Diesel | 2,68 kg/Liter |
Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um den heizwertbezogenen Emissionsfaktor. Wenn ein Teil des verwendeten Brennstoffs aus erneuerbaren Energien stammt, zum Beispiel Biogas oder Biodiesel, verringert das den Emissionsfaktor. Es gilt der auf der Rechnung genannte Emissionsfaktor. Quelle: Finanztip-Berechnung, Werte gerundet, Anlage 2 Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV) 2030 (Stand: 1. August 2024)
Die Händler und Produzenten, die die Brennstoffe in den Verkehr bringen, sind auch verpflichtet, dem Umweltbundesamt zu melden, wie viele Zertifikate sie in einem Jahr erworben haben. Die Daten nutzt die Behörde, um ab 2026 die Menge an Zertifikaten zu begrenzen. Wie viele Zertifikate noch ausgegeben werden können, richtet sich dabei nach den Klimaschutzzielen. Verringern sich die Emissionen in einem Jahr weniger als nötig wäre, werden die CO2-Zertifikate knapp – und der CO2-Preis steigt.
Wenn Du Mieter oder Mieterin bist und Du Deine Wohnung mit Gas, Öl oder Fernwärme heizt, zahlst auch Du die CO2-Steuer. Seit dem 1. Januar 2023 übernimmt einen Teil davon aber Dein Vermieter oder Deine Vermieterin: Die Wohnungsinhaber müssen sich an Deinen CO2-Kosten beteiligen. Das regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG).
Je nach Effizienzgrad des Gebäudes muss Deine Vermieterin zwischen nul und 95 Prozent Deiner CO2-Kosten bezahlen. Ausschlaggebend ist also, wie viel Energie Du in Deiner Mietwohnung oder Deinem gemieteten Haus fürs Heizen brauchst. Nimm zum Beispiel den dritten Balken von rechts in der Grafik: Wenn Deine Heizung jährlich zwischen 42 und 47 Kilogramm CO2 pro Wohnfläche ausstößt, müsste Deine Vermieterin oder Dein Vermieter 70 Prozent Deiner CO2-Kosten übernehmen.
Quelle: Finanztip-Darstellung nach Anlage (zu den §§ 5 bis 7) CO2KostAufG (Stand: 1. August 2024)
Mithilfe unseres CO2-Kosten-Rechners können Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter für Gebäude mit Gasheizung ihren Anteil berechnen. Der Rechner zeigt, wer wie viel Prozent der Kosten übernimmt und was das in Euro ausmacht.
Wenn Du zur Miete wohnst und einen eigenen Gasvertrag hast, etwa bei einer Gasetagenheizung, trage die Werte für Deine Wohnung in den Rechner ein. Der abgerechnete Zeitraum Deiner Gasrechnung muss am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Den Euro-Betrag, den Dir der Rechner als „Vermieter übernimmt“ anzeigt, musst Du von Deinem Vermieter fordern – dafür hast Du ab dem Rechnungsdatum der Gasabrechnung ein Jahr lang Zeit einzufordern (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG). Damit Du es leicht hast, haben wir dafür einen Musterbrief vorbereitet, den Du nur noch ausfüllen musst und dann per Mail oder Brief an Deinen Vermieter sendest. Schicke ihm als Nachweis auch Deine Gasabrechnung mit.
Zum Musterbrief: Vermieter an CO2-Kosten beteiligen
Wenn Du Vermieter bist und den Gasvertrag abgeschlossen hat, zum Beispiel bei einem Mehrfamilienhaus mit Gaszentralheizung, trägst Du in den Rechner die Gesamtwerte für sämtliche Wohnungen in dem Gebäude ein, die Du vermietest (§ 5 Abs. 1 CO2KostAufG). Anschließend teilst Du die CO2-Kosten für die einzelnen Wohnungen nach dem ermittelten Verhältnis zwischen den Mietern und Dir über die Nebenkostenabrechnung auf. Die Berechnungsgrundlagen, die Einstufung des Gebäudes und die daraus resultierende Aufteilung der CO2-Kosten. Das musst Du für alle Abrechnungszeiträume tun, die 2023 oder später beginnen (§7 CO2KostAufG).
Auch für Heizöl und Fernwärme werden die CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt, die Berechnung dafür ist etwas komplizierter. In unserem Ratgeber CO2-Kosten-Rechner findest Du die Berechnungsgrundlagen und ein FAQ zum Thema.
Weiter steigende Kosten durch die CO2-Bepreisung kannst Du kurz- und langfristig vermeiden. In diesem Kapitel findest Du einige Links zu weiterführenden Finanztip-Ratgebern, die Dir interessante Informationen liefern.
Den Verbrauch Deiner Heizung und damit Deine Heizkosten kannst Du kurzfristig mit vielen kleineren Maßnahmen im Haushalt senken. Noch stärker und vor allem nachhaltige kannst Du beim Heizen aber durch eine energetische Sanierung Deiner Immobilie sparen. Für solche Modernisierungen gibt es günstige Kredite über die staatliche KfW-Bank. Seit 2020 kannst Du Sanierungskosten auch von der Steuer absetzen.
Neue Heizung, Dämmung oder Fenster: In unserem Ratgeber-Buch findest Du alle Grundlagen zur energetischen Sanierung. Mit hilfreichen Checklisten und den besten Tipps der Experten.
Ist Deine Öl- oder Gasheizung in die Jahre gekommen, dann überlege, wie Du künftig heizen willst. Ein Heizungstausch kann sich finanziell – und auch für die Umwelt – lohnen. Wenn Du eine neue Pelletheizung, eine Wärmepumpe oder eine solarthermische Anlagen einbaust, kannst Du zwischen 30 und 70 Prozent der Kosten für die neue Heizung als Förderung bekommen – bis zu 21.000 Euro vom Staat sind dabei drin. So vermeidest Du die hohen CO2-Kosten, die in Zukunft auf Dich zukommen, wenn Du weiterhin mit Öl oder Gas heizt.
Auf Dein Auto kannst Du wahrscheinlich nicht immer verzichten, Du solltest Dir aber überlegen, ob Du manche Wegstrecken auch mit dem Fahrrad oder der Bahn zurücklegen kannst. Fährst Du mit dem Auto zur Arbeit, dann bilde Fahrgemeinschaften mit anderen. Die Spritkosten, die in Zukunft wegen der steigenden CO2-Abgabe wahrscheinlich deutlich steigen, könnt Ihr Euch dann teilen – trotzdem kann aber jeder die komplette Entfernungspauschale in der Steuererklärung absetzen.
Sollte Dein Diesel oder Benziner schon älter sein, kannst Du überlegen, als nächstes ein klimafreundlicheres Elektroauto anzuschaffen. Staatliche Zuschüsse für Autos gibt es zwar nicht mehr, aber immerhin kannst Du von einer Befreiung von der Kfz-Steuer profitieren, wenn Du Dein E-Auto noch bis Ende 2025 erstmals zulässt. Außerdem kannst Du ein E-Auto mit Ökostrom laden – am allerbesten und klimafreundlichsten ist das, wenn Du dafür sogar eigenen Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage auf Deinem Dach verwendest.
Die Einnahmen aus der CO2-Steuer fließen in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung. Oft wird dieser Geldtopf auch einfach Klimafonds genannt. Das erklärte Ziel ist, damit den Umbau verschiedener Wirtschaftszweige in Richtung der erneuerbaren Energien zu finanzieren und den Klimaschutz voranzubringen. Dabei kannst auch Du bei bestimmten Energie- und Mobilitätskosten entlastet werden. Wie oben beschrieben, gibt es bereits einige hilfreiche Förderprogramme.
Der CO2-Preis, den Du bezahlst, soll laut Bundesregierung im Jahr 2024 unter anderem in diese Projekte fließen:
Förderung von energieeffizienten Gebäuden, für Neubau und Sanierung
Förderung erneuerbarer Energien: Die EEG-Umlage auf den Strompreis wird heute nicht mehr von den Verbrauchern bezahlt, sondern aus dem staatlichen Klimafonds finanziert
Weiterentwicklung der E-Mobilität und Ausbau der Ladeinfrastruktur
Investitionen in Schienenwege
Förderung der Halbleiterproduktion
Aufbau der Wasserstoffindustrie
Entlastung von Unternehmen, die sehr stromintensiv produzieren
Die Ampel-Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2021 außerdem angekündigt, ein Klimageld einführen zu wollen. Allerdings wurde das Vorhaben Anfang 2024 vertagt. Erst 2026 oder 2027 könnte die Idee umgesetzt werden.
Das Klimageld soll so funktionieren: Jede Bürgerin und jeder Bürger bekommen pro Jahr einen festen Betrag ausbezahlt. Dieses Klimageld gleicht die Kosten für ein gewisses Grundkontingent an CO2-Emissionen aus, die Du im Alltag über den CO2-Preis bezahlst. Wer sparsam lebt, kommt unter dem Strich ohne große CO2-Kostenbelastung aus. Wer durch seinen Konsum viel CO2 verursacht, zahlt drauf. Ob und wann das Klimageld tatsächlich kommt, ist noch nicht beschlossen.
Deutschland erhebt den sogenannten CO2-Preis auf fossile Heizstoffe und Kraftstoffe. Dazu gehören:
Heizöl (alle Sorten: Normal/Standard als auch Super/Premium)
Erdgas
Benzin (alle Sorten: Normal, Super, Super plus)
Und sechs weitere Brennstoffe
Der CO2-Preis liegt im Jahr 2024 bei 45 Euro pro Tonne. Benzin wird dadurch gegenüber dem Vorjahr um 4,3 Cent pro Liter teurer, Diesel um 4,8 Cent Liter. In unserem Ratgeber findest Du eine Übersicht, wie sich die steigenden CO2-Preise in Zukunft beim Heizen mit Gas und Öl und beim Autofahren auswirken werden.
Kauft beispielsweise Dein Heizölhändler beim Großhändler Heizöl, fällt in diesem Moment der CO2-Preis an. Der Großhändler kauft ein Emissionszertifikat und stellt den Preis dafür Deinem Heizölhändler in Rechnung. Dieser gibt die Zertifikatskosten wiederum an Dich weiter – am Ende bezahlst Du damit die Steuer.
Hohe Kosten durch die CO2-Steuer kannst Du zum Beispiel vermeiden, indem Du Heizkosten einsparst, eine alte Gas- oder Ölheizung austauschst oder auf ein E-Auto umsteigst. Oft kannst Du dabei von staatlichen Zuschüssen oder Förderkrediten profitieren.
Die Einnahmen aus der CO2-Steuer landen im Klimafonds der Bundesregierung. Sie sollen in Förderprogramme fließen und Dich bei Deinen Energie- und Mobilitätskosten entlasten. Klimafreundliche Gebäude (Neubau und Sanierung) werden durch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung genauso finanziert wie der Ausbau der Elektromobilität.
Seit dem 1. Januar 2023 muss sich Dein Vermieter an Deinen CO2-Kosten beteiligen. Der Vermieteranteil liegt zwischen 0 und 95 Prozent, je nachdem wie energieeffizient Deine Mietwohnung ist. Mit unserem Rechner erfährst Du, wie sich der Vermieter- und Mieteranteil an den CO2-Kosten berechnet und wann Du das Geld selbst vom Vermieter einfordern musst.