2021 haben Hacker ein Datenleck von Facebook ausgenutzt und massenhaft Daten von Nutzerinnen und Nutzern veröffentlicht. Allein in Deutschland waren etwa 6 Mio. Menschen betroffen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat deswegen Ende 2024 eine Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta gestartet. Der Prozess beginnt am 10. Oktober am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Betroffene in Deutschland können sich der Klage trotzdem weiterhin kostenlos anschließen.
Kannst Du bei der Klage mitmachen?
Wenn Du in den Jahren 2018 und/oder 2019 ein privates Facebook-Profil und dort Deine Telefonnummer hinterlegt hattest, kannst Du Dich der Sammelklage anschließen. Außerdem musst Du dauerhaft in Deutschland leben.
- Ob Du vom Datenleck tatsächlich betroffen bist, findest Du ganz einfach über den Klage-Check des VZBV heraus. Dafür musst Du über die Online-Maske auf der VZBV-Webseite einfach ein paar Fragen beantworten
- Stellt sich heraus, dass Deine Daten geleakt wurden, bekommst Du automatisch alle Hinweise, die Du für das Klageregister brauchst
- Im Anschluss trägst Du Dich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister ein. Dazu musst Du dieses Anmeldeformular ausfüllen. Beachte auch die Ausfüllhinweise des VZBV
- Sobald Du Dich im Klageregister eingetragen hast, nimmst Du an der Sammelklage teil und Deine Ansprüche verjähren nicht
Um wie viel Geld geht es eigentlich?
Laut Bundesgerichtshof (BGH) reicht bei einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits ein kurzzeitiger Kontrollverlust über die eigenen Daten aus, um als immaterieller Schaden zu zählen und einen Schadenersatzanspruch zu haben (Az. VI ZR 10/24).
Bedeutet: Auch wenn “nur” Deine Telefonnummer, Name und Facebook-ID veröffentlicht wurden, solltest Du laut VZBV pauschal 100 € bekommen.
Je nach Fall: Schadenersatz von bis zu 600 €
Laut VZBV sind in manchen Fällen aber auch deutlich höhere Erstattungsbeträge möglich. Je mehr persönliche Daten von Dir veröffentlicht wurden, desto mehr Schadenersatz solltest Du bekommen. Der VZBV macht folgende Beträge geltend:
- E-Mail-Adresse: + 100 €
- Geburtsdatum: + 100 €
- Wohnort: + 100 €
- Beziehungsstatus: + 200 €
Wenn also beispielsweise neben Deiner Facebook-ID auch noch Dein Wohnort, Dein Geburtsdatum, Deine E-Mail-Adresse und Dein Beziehungsstatus veröffentlicht wurde, solltest Du laut VZBV sogar bis zu 600 € Schadenersatz von Facebook bekommen.
Mach jetzt den Klagecheck und prüf, ob Du Anspruch auf 100€ oder mehr hast. Bleib außerdem über den News-Alert des VZBV und die Finanztip App immer informiert.