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24.000 € steuerfrei fürs Weiterarbeiten: Aktivrente kommt 2026

2026 kommt die neue Aktivrente, mit der Du im Ruhestand bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei verdienen darfst. Welche Abgaben trotzdem anfallen – und wer nicht profitiert.

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Martin Klotz Vorsorge
24.000 € steuerfrei fürs Weiterarbeiten: Aktivrente kommt 2026

Aktivrente ab 2026: 2.000 €/Monat steuerfrei verdienen
Sozialabgaben: Du zahlst nur für Kranken- und Pflegeversicherung  
Kritik: Gilt nicht für Freiberufler und Selbstständige

Du möchtest Dein Einkommen im Ruhestand aufbessern? Dann hast Du bald eine neue Option, mit der Du im Alter jeden Monat bis zu 2.000 € steuerfrei verdienen darfst: die Aktivrente.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf dazu beschlossen. Wie andere Rententhemen muss das Gesetz zwar noch durch den Bundestag, ab 1. Januar 2026 soll die Aktivrente aber startklar sein.

Wozu die Aktivrente?

Die Regierung möchte damit einen steuerlichen Anreiz schaffen, dass Du über Dein gesetzliches Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeitest. Damit will sie vor allem den Fachkräftemangel bekämpfen und durch längere Einzahlungen die Sozialversicherung stärken.

Gehst Du vor Deinem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand, gilt die Steuerbefreiung noch nicht. Sie greift erst, wenn Du Dein persönliches Renteneintrittsalter erreicht hast. Keine Rolle spielt, ob Du Dir die gesetzliche Rente schon auszahlen lässt oder nicht.

Wie funktioniert die Aktivrente?

Angestellte Rentnerinnen und Rentner dürfen bis zu 2.000 € im Monat verdienen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Also insgesamt 24.000 € im Jahr. Das Ganze gilt sofort bei der Gehaltsabrechnung, nicht erst durch eine Steuererklärung.

Wichtig und gut für Dich: Für die Aktivrente gilt kein sogenannter Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Dein Einkommen aus diesem Zuverdienst nicht mitzählt, wenn es darum geht, wie hoch Dein Steuersatz insgesamt ausfällt. Dafür sind nur Deine Einnahmen über 2.000 € hinaus relevant, z. B. weiteres Einkommen oder eben Deine gesetzliche Rente.

Wer bekommt die Aktivrente nicht?

Nach aktuellem Stand gilt die Regelung nur, wenn Du im Rentenalter in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt bist. Also nicht für Beamte, Selbstständige und Freiberufler.

Diverse Verbände wie z. B. der Deutsche Journalistenverband finden das ungerecht und fordern deshalb, dass die Regierung die Aktivrente auch auf diese Gruppen ausweitet. Die Bundesrechtsanwaltskammer wittert sogar eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.

Musst Du bei der Aktivrente Sozialabgaben zahlen?

Zumindest teilweise. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung fallen ganz normal an, die Hälfte übernimmt Dein Arbeitgeber. Der muss zusätzlich auch Rentenbeiträge zahlen, Du nicht. Du kannst es aber, falls Du weiterhin Rentenpunkte sammeln möchtest.

Für die Arbeitslosenversicherung sind keine Beiträge mehr nötig. Verzichtest Du auf freiwillige Rentenbeiträge, zahlst Du so in etwa die Hälfte der regulären Sozialabgaben.

Aktivrente: Was bekommst Du raus?

Gehen wir mal davon aus, Du hast ein Kind (relevant für den Pflegebeitrag), zahlst einen durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 3,1 % und verdienst exakt 2.000 € brutto. Dann würdest Du mit der Aktivrente 1.788 € netto aufs Konto bekommen.

Zum Vergleich: Verdienst Du als Angestellter ebenfalls 2.000 € brutto, bleiben Dir bei gleichen Annahmen und Steuerklasse I nur gut 1.490 € netto – ca. 300 € weniger als mit der Aktivrente.

Aktivrente

Halbe Arbeitszeit, aber viel mehr als halbes Netto

Noch ein Vergleich: Verdienst Du aktuell 4.000 € brutto, bleiben bei unseren Annahmen 2.625 € netto. Mit 2.000 € Aktivrente könntest Du Dein Einkommen – und damit Deine Arbeitszeit – halbieren, hättest mit 1.787 € netto aber über 470 € mehr als Dein halbes Vollzeit-Netto (ca. 1.313 €) vor dem Ruhestand.

Inklusive Rente: Gleiches Einkommen, halbe Arbeit

Und hinzu kommt meist ja noch Deine gesetzliche Rente: Schon mit ca. 900 € Rente hättest Du insgesamt genauso viel Monatseinkommen wie vorher – bei halber Arbeitszeit. Und bei dieser Summe bleibt auch die Rente steuerfrei. Bis zu welcher Summe das je nach Rentenbeginn gilt, findest Du in unserem Ratgeber zur Rentenbesteuerung.

Kein schlechter Deal. Erst recht, wenn Du Dir vielleicht sowieso nicht vorstellen kannst, Deinen Job sofort komplett an den Nagel zu hängen. Alles zu Deinen generellen Optionen zum Weiterarbeiten liest Du in unserem Ratgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Bewegung bei anderen Rententhemen

Neben der Aktivrente geht es momentan auch bei anderen Rententhemen voran: Diese Woche berät der Bundestag unter anderem über den Gesetzentwurf, um das Rentenniveau über 2025 hinaus bei 48 % zu stabilisieren. Es gibt allerdings noch Gegenwind von einer Gruppe jüngerer Abgeordneter der Unionsfraktion.

Außerdem will das Kabinett noch dieses Jahr die Eckpunkte der geplanten Frühstartrente beschließen. Sie soll dann ebenfalls ab 2026 gelten. Etwas überraschend soll es dieses Jahr auch noch eine Reform der gescheiterten Riester-Rente geben. Welche Reformideen im Gespräch sind, liest Du in diesem Text.

Finanztip begrüßt schnellere Riester-Reform

Dass es bei diesem Thema nun doch schneller geht als geplant, freut uns bei Finanztip sehr: Grade erst haben wir in unserem Positionspapier zur Altersvorsorge (PDF) eine Reform der privaten Altersvorsorge von der Regierung gefordert – und darin fünf Punkte formuliert, wie ein staatlich gefördertes, einfach zugängliches Vorsorgedepot für alle Bürgerinnen und Bürger aussehen sollte.

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