Erbrecht: Keine leichte und eine emotionale Angelegenheit
Fehler: Wenn Du ein paar Dinge weißt, kannst Du sie vermeiden
Richtig entscheiden: Dabei hilft Dir unser kostenloses ePaper
Wer sein Leben lang spart, ein Haus baut oder Vermögen anlegt, hat oft ein Ziel: den Liebsten Sicherheit zu geben und ihnen etwas zu hinterlassen. Doch beim Erben und Vererben treffen Emotionen und komplizierte Regeln aufeinander. So entstehen schnell Missverständnisse – und teure Fehler, die Du vermeiden solltest.
Dabei hilft Dir dieser Text – und unser neues, kostenloses ePaper Richtig vererben, Fehler vermeiden. Darin gehen wir zehn alltagsnahe Fälle durch, z. B. "Eine Immobilie, zwei Kinder" oder "Großeltern wollen an ihre Kinder vererben" und erklären Dir anhand von Beispielrechnungen, wie Du sie jeweils am besten lösen kannst.
Als Einstieg in das Thema zeigen wir Dir in diesem Artikel vorweg, wie Du die größten Fehler beim (Ver)erben vermeidest:
Fehler 1: Dein Testament war sinnlos
Das kann passieren, und zwar wenn Dein Testament unwirksam oder unklar ist – oder es nicht gefunden wird. Damit es wirksam ist, musst Du es selbst komplett von Hand schreiben, außerdem müssen Ort und Datum darauf sein.
Du solltest zudem klar aufschreiben, was Du möchtest. Also welche Personen – mit Vor- und Nachnamen – erben sollen. Dabei hilft Dir auch unsere Checkliste (PDF).
Dann muss das Testament nur noch gefunden werden. In Deiner Wohnung kann es aber z. B. durch einen Wasserschaden zerstört werden. Oder Deine Erben finden das Testament, der Inhalt passt ihnen nicht und sie lassen es verschwinden.
Hinterleg es deshalb für eine Gebühr von ca. 90 € beim Nachlassgericht. Dann wird es auf jeden Fall gefunden und nicht verfälscht.
Fehler 2: Den Pflichtteil vergessen
Du kannst mit einem Testament mögliche Erben ausschließen. Die sind dann enterbt – Kindern und Ehepartnern steht aber ein Pflichtteil zu. Das gilt auch für außereheliche Kinder und für Deine Enkelkinder, falls deren Eltern schon verstorben sind. Geschwister haben dagegen keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Der Pflichtteil liegt immer bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wie hoch der gesetzliche Erbteil ist, erfährst Du hier. Diesen Anteil können z. B. enterbte Kinder einfordern. Denk daran, falls Du jemanden enterbst. Denn für Deine übrigen Erben kann der Pflichtteil zur Geduldsprobe werden.
Ist z. B. eine Immobilie Teil des Erbes, muss wahrscheinlich ein Gutachten her, um deren Wert und damit den Pflichtteil zu berechnen. Das kostet Zeit und Nerven – evtl. muss die Immobilie verkauft werden, um den Pflichtteil zahlen zu können. Bezieh das in Deine Überlegungen ein.
Fehler 3: Du teilst die Immobilie schlecht auf
Wenn Du eine Immobilie vererbst, aber mehrere Erben hast, z. B. Deine beiden Kinder, kannst Du Dein Erbe schlecht aufteilen. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben beide die Immobilie zur Hälfte und werden eine Erbengemeinschaft.
Vielleicht hat aber nur eines der Kinder Interesse an der Immobilie, z. B. weil es in der gleichen Stadt lebt. Dann sollte dieses Kind die Immobilie bekommen. Dafür muss es aber seine Schwester oder seinen Bruder auszahlen, damit beide gleich viel erben. Du siehst: Es gibt hier Potenzial für Streit.
Wie Du den vermeidest? Dabei hilft Dir unser neues ePaper Richtig vererben, Fehler vermeiden – auch in diesem konkreten Fall mit einer Immobilie und zwei Kindern.