Tipps & Tricks

3 legale Steuertricks für Eltern, die Du kennen solltest

Wie Du schon vor der Geburt, bei der Kinderbetreuung und sogar beim Unterhalt clever Steuern sparen kannst, erfährst Du hier.

Jörg Leine Steuern
3 legale Steuertricks für Eltern, die Du kennen solltest

Wenn Du Nachwuchs hast oder bekommst, ist das nicht nur mit jeder Menge neuer Aufgaben, sondern auch mit vielen Ausgaben verbunden. Nutz diese Steuertricks, um als Elternteil bares Geld zu sparen:

1. Schon als werdende Eltern sparen

Schon während der Schwangerschaft kannst Du Dir einen Teil Deiner Kosten vom Finanzamt zurückholen. Geburtsvorbereitungskurse, ärztliche Vorsorge, das Taxi ins Krankenhaus oder sogar eine Hebamme zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Auch Kosten für eine meist teure künstliche Befruchtung gehören dazu.

All diese Ausgaben solltest Du sorgfältig sammeln. Denn erst ab bestimmten Grenzen kannst Du solche außergewöhnliche Belastungen absetzen – abhängig von Deinem Einkommen. Gib die Kosten dann in Deiner Steuererklärung an.

2. Kinderbetreuungskosten auch mit Oma und Opa absetzen

Nicht nur die Kita oder eine Tagesmutter kannst Du als Kinderbetreuung von der Steuer absetzen – auch wenn Oma oder Opa auf die Kinder aufpasst, kannst Du das steuerlich nutzen. Fahren die Großeltern extra zu Dir und Du zahlst ihnen Fahrtkosten, etwa 0,30 € pro Kilometer, kannst Du diese Ausgaben angeben.

Wichtig: Es braucht eine kurze schriftliche Vereinbarung darüber und Du musst das Geld überweisen, bar geht nicht.

3. Kindesunterhalt absetzen

Normalerweise kannst Du Kindesunterhalt nicht absetzen. Es gibt aber eine Ausnahme für Eltern mit volljährigen Kindern: Wenn Dein Kind in der Ausbildung ist, keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hat und nur wenig Einkommen und Vermögen hat, kannst Du den Unterhalt bis zu einer bestimmten Grenze geltend machen.

Lies hier, welche Regelungen genau gelten.

Fazit

Als Elternteil kannst Du also ordentlich bei der Steuer sparen. Es gilt: Einfach mal ausprobieren. Selbst wenn das Finanzamt vielleicht mal etwas streicht oder nachfragt: Einzelne Punkte kannst Du immer neu begründen, Belege nachreichen oder sogar kostenlos Einspruch einlegen.

Gib Deine Steuererklärung außerdem unbedingt immer ab, auch wenn Du eigentlich gar nicht zur Abgabe verpflichtet wärst. Denn in diesem Fall kannst Du in aller Regel mit einer ordentlichen Erstattung rechnen. Außerdem kannst Du eine freiwillige Steuererklärung sogar noch bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.

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Von Amelie Junk
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