Tipps & Tricks

Achtung beim Depot: Wann eine Vorsorgevollmacht nicht genug ist

Viele Broker akzeptieren Deine Vorsorgevollmacht nicht ohne Weiteres. Deshalb brauchst Du oft noch eine zusätzliche Depotvollmacht. Hier erfährst Du, wann sie nötig ist und worauf Du achten solltest.

Timo Halbe
Timo Halbe Geldanlage
Vollmacht fürs Depot: Warum Deine Vorsorgevollmacht oft nicht reicht

Vorsorgedokumente: Sind im Notfall unverzichtbar
Depotvollmacht: Ist trotzdem oft zusätzlich nötig
Depotanbieter: Akzeptieren nicht jede Vorsorgevollmacht

Deine Vorsorgedokumente sind eine Sache, die Du unbedingt erledigen solltest. So bist Du vorbereitet, wenn Du Dich nicht mehr um Deine Angelegenheiten kümmern kannst – und nimmst Deiner Familie eine schwere Last ab.

Trotzdem gibt es ein Dokument, das Du oft noch zusätzlich zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung brauchst: eine separate Vollmacht fürs Wertpapierdepot.

Vorsorgevollmacht gilt bei 10 von 19 Anbietern

Denn nicht alle Depotanbieter akzeptieren eine allgemeine Vorsorgevollmacht – auch wenn sie das eigentlich müssten. So akzeptieren nur zehn von 19 Depotanbietern aus dem Finanztip Depotvergleich eine Vorsorgevollmacht.

Das ist aber noch nicht alles. Manche Anbieter bestehen darauf, dass die Vorsorgevollmacht beglaubigt ist. Das kannst Du z. B. auf dem Sozialamt oder beim Notariat erledigen. Bei anderen muss die Vollmacht bei jedem Auftrag erneut vorgelegt werden – also jedes Mal, wenn der Bevollmächtigte etwas erledigt.

Stell zusätzlich die Depotvollmacht aus

Unsere Empfehlung ist deshalb: Bevollmächtige eine Person, die auch eine Vorsorgevollmacht für Deine Angelegenheiten hat, zusätzlich für das Depot. Und zwar mit dem eigenen Formular der Bank.  

So ist sichergestellt, dass die Person im Notfall auch wirklich handeln kann. 16 der 19 Anbieter im Finanztip-Depotvergleich haben dafür ein eigenes Formular. Die Vollmacht gilt sowohl zu Lebzeiten als auch über den Tod hinaus.

Trade Republic und Justtrade (seit Ende 2024 keine Finanztip-Empfehlung mehr) bieten keine eigene Vollmacht. Scalable Capital nur eine, die erst nach dem Tod gilt.

Achtung: Das Formular musst Du teils per Post an die Bank schicken. Oft muss die oder der Bevollmächtigte sich zusätzlich identifizieren, z. B. per Video-Ident.

Darauf musst Du bei Neobrokern achten

Bei vielen Neobrokern musst Du noch etwas beachten: Hier liegt das Depot oft bei der Baader Bank. Das gilt z. B. für unsere Preis-Leistungs-Empfehlung Traders Place, aber auch für Smartbroker+ und Finanzen.net Zero.

Das heißt: Hier musst Du das Formular der Baader Bank ausfüllen und an diese schicken. Bevollmächtigte können außerdem nur tätig werden, wenn sie sich dafür jedes Mal schriftlich an die Baader Bank wenden.

Informier Dich, wie Bevollmächtigte aktiv werden können

Bei manchen Brokern bekommt Deine bevollmächtigte Person einen eigenen Zugang zum Online-Banking. Bei der ING muss sie dagegen anrufen, um Dinge zu erledigen. Informier Dich am besten, welche Variante bei Deinem Anbieter gilt.

Wichtig: Die Depotvollmacht brauchen auch Verheiratete. Bei Einzeldepots ist sie immer nötig, auch für Eheleute.

Welche Vollmacht bei Deinem Depot nötig ist, erfährst Du ganz einfach im Finanztip Depotvergleich. Check dafür die Kategorien “Bankvollmacht” und “Selbsterstellte Vollmacht”.

Worauf es bei der Auswahl der Bevollmächtigten ankommt, lernst Du in der Finanztip Academy. Dort findest Du auch einen neuen Kurs zur Patientenverfügung – damit wären Deine Vorsorgedokumente dann erledigt.

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