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Angehöriger gestorben? Diese Versicherungen musst Du benachrichtigen

Ein Todesfall ist immer belastend – hinzu kommen viele Formalitäten. Wir zeigen Dir, welche Versicherungen Du sofort informieren musst und wie Du dabei den Überblick behältst.

Henriette Neubert Versicherungen
Angehöriger gestorben? Diese Versicherungen musst Du benachrichtigen

Todesfall: Wichtige Versicherungen sofort informieren
Personenbezogene Policen: Enden automatisch mit Meldung
Sachversicherungen: Kündigen oder übernehmen möglich 

Verstirbt ein naher Angehöriger, hast Du meist keine Nerven für bürokratische Aufgaben – doch genau die müssen zeitnah erledigt werden. Dazu gehört auch, die Versicherungen des Verstorbenen über seinen Tod zu informieren. Wie viel Zeit Du dafür hast, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. 

Diese Versicherungen brauchen sofort eine Meldung

Zu den wichtigsten Verträgen, die Du unmittelbar informieren solltest, gehören:

Von diesen Versicherungen bekommst Du im Todesfall unter Umständen Geld – dafür musst Du aber rechtzeitig Bescheid geben. Je nach Vertrag liegen die Fristen bei 24 bis 72 Stunden. Das ist wenig Zeit, um alle wichtigen Unterlagen zusammenzutragen.

So findest Du die Versicherungsunterlagen

Im besten Fall hast Du mit der verstorbenen Person noch zu Lebzeiten darüber gesprochen und weißt, wo die Unterlagen sind. Wenn nicht, hilft nur suchen – oder ein Blick auf die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate. 

Im nächsten Schritt gehst Du die Verträge einzeln durch. Prüf, welche Versicherungen automatisch enden, sobald Du den Todesfall meldest, und welche Du aktiv kündigen oder umschreiben lassen musst.

Diese Verträge enden automatisch

Personengebundene Versicherungen enden automatisch, wenn die versicherte Person stirbt. Dazu gehören – neben den oben genannten – auch noch:

Die Verträge enden mit der Meldung des Todes, den Du mit einer Sterbeurkunde nachweisen musst. Als Angehöriger bekommst Du zu viel gezahlte Beiträge zurück – zum Beispiel, wenn ein Jahresbeitrag schon abgebucht wurde, der Vertrag durch den Todesfall aber mitten im Jahr endet.

Pflichtmeldung bei der Rentenversicherung

Auch die gesetzliche Rentenversicherung musst Du über den Tod informieren. Hat die verstorbene Person Rente bekommen, werden die Zahlungen sofort eingestellt. Versäumst Du es, musst Du zu viel gezahlte Rentenbeträge zurückzahlen.

Was bei Sachversicherungen gilt

Wenn die verstorbene Person Versicherungsnehmer war, musst Du auch hier den Tod so schnell wie möglich mitteilen. Dann können die Verträge fristgerecht gekündigt werden. Die genauen Fristen findest Du in den Versicherungsunterlagen oder erfährst sie auf Nachfrage bei der Versicherung.

Bis die Kündigung gilt, laufen die Verträge weiter. Das ist wichtig, wenn Du oder andere Angehörige die Versicherung noch brauchen. Mach Dir also keine Sorgen um den Schutz durch Hausrat-, Wohngebäude-, Hundehaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Kfz-Versicherung. Sie laufen zunächst normal weiter – genauso wie die Privathaftpflicht, wenn es ein Partner- oder Familienvertrag ist.

Verträge übernehmen statt kündigen

Sachversicherungen musst Du nicht zwingend kündigen, wenn Du sie behalten möchtest. Oft kannst Du sie auch auf Dich oder eine andere Person umschreiben lassen. Schau Dir den Vertrag aber genau an, bevor Du entscheidest, und vergleich mit anderen Angeboten – vielleicht findest Du einen Tarif, der besser zu Dir passt.

Fazit

Ein Todesfall bringt genug Belastung mit sich – mit etwas Struktur behältst Du beim Thema Versicherungen den Überblick: Meld die wichtigsten Verträge zuerst, prüf dann die übrigen und überleg, welche Du übernehmen möchtest.

Alles, woran Du bei einem Todesfall denken musst – von Totenschein bis Finanzamt – findest Du in unserer Checkliste.

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