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Diese 7 Dinge zum Koalitionsvertrag musst Du wissen

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD ist umfangreicher als gedacht. Hier ordnen wir Dir die sieben wichtigsten Aspekte für Dein Geld für Dich ein.

Diese 7 Dinge zum Koalitionsvertrag musst Du wissen

Arbeitsweg: Mehr Pendlerpauschale, Deutschlandticket bleibt
Vermögensaufbau: Keine höhere Steuer auf Kapitalerträge
Hintertürchen: Es kommt nur, was bezahlbar ist

Union und SPD haben diese Woche ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Er ist der Fahrplan für die Arbeit der geplanten neuen Bundesregierung in den kommenden vier Jahren. Das Dokument ist umfangreicher als erwartet. In der Finanztip App haben wir Dir bereits am Mittwoch eine ausführliche Einordnung geliefert.

Hier zeigen wir Dir die sieben wichtigsten Auswirkungen auf Dein Geld:

1. Keine höhere Steuer auf Kapitalerträge

Erst kürzlich haben durchgesickerte Zwischenstände aus den Verhandlungen für Aufregung unter Sparerinnen und Sparer gesorgt: Die SPD wollte die Abgeltungssteuer auf Kapitelerträge von 25% auf 30% erhöhen. Wir haben direkt beruhigt: Dass es so kommt, ist nicht sicher. Und tatsächlich steht dazu nun nichts im Koalitionsvertrag. Auch weitere SPD-Vorschläge wie ein höherer Spitzensteuersatz und ein Comeback der Vermögenssteuer kommen nicht.

Trotzdem ist der Koalitionsvertrag aus Steuerzahler-Sicht in einem Punkt eine Enttäuschung: Die Steuern aufs Einkommen sollen zwar generell sinken, also über die üblichen Anpassungen des Grundfreibetrags hinaus – für kleinere und mittlere Einkommen. Aber erst ab Mitte der Legislatur, also frühestens ab 2027. Der Soli bleibt unverändert bestehen, über einen höheren Mindestlohn von 15€ soll weiter die zuständige Kommission entscheiden.

2. Pendlerpauschale steigt, Deutschlandticket bleibt

Die Pendlerpauschale soll generell auf 38 ct/km steigen – aber erst 2026. Bisher galt dieser Betrag erst ab dem 21. km, für die ersten 20 km waren es 30 ct. Bedeutet: Wer mehr als 20 km Fahrtweg zur Arbeit hat, kann dann aufs Jahr gesehen 350€ mehr absetzen und zahlt je nach Einkommen 60 bis 140€ weniger Steuern.

Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen sollen wieder eine Förderung für ein E-Auto bekommen, die Höhe ist noch unklar. Für E-Autos wird auch das Dienstwagen-Privileg ausgebaut: Sie sollen bis zu 100.000€ statt bisher 70.000€ Kaufpreis steuerlich besonders gefördert werden. Das Deutschlandticket bleibt auch nach 2025 bestehen, ab spätestens 2029 wird es aber teurer.

3. Das Schnitzel wird günstiger – wirklich?

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf Speisen soll nur noch 7% betragen. Bisher waren es 19%, wenn Du im Restaurant gegessen hast. Ob Du für Dein Schnitzel dann statt 20 nur noch 18€ bezahlst, ist aber fraglich. Denn die Steuersenkung muss nicht an Dich weitergeben werden. Achte also drauf, ob Du wirklich niedrigere Preise siehst, wenn es soweit ist.

4. Keine schnelle Lösung für Krankenkassenbeiträge

Für stabile Krankenkassenbeiträge hat Schwarz-Rot erstmal keine schnelle Lösung. Zwar soll die Krankenhausreform bis Sommer 2025 gesetzlich auf den Weg gebracht werden, bezahlt wird sie aber nicht von den Kassen, sondern aus dem staatlichen Sondertopf für Infrastruktur.

Das klingt gut, bringt aber noch keine direkte Entlastung. Um die Zusatzbeiträge langfristig in den Griff zu bekommen, soll eine Kommission beratschlagen – aber erst bis 2027. Heißt: In den nächsten Monaten könnten die Beiträge erstmal weiter steigen.

5. Rentenniveau bleibt, Frühstart- & Aktivrente kommen

Das Renteneintrittsalter von 67 Jahren wird vorerst nicht erhöht, das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48%. Diese Zahl drückt das Verhältnis der Rente eines sog. fiktiven Standardrentners, der 45 Jahre immer so viel wie das Durchschnittsentgelt verdient hat, zu den durchschnittlichen Einkommen von Angestellten aus.

Bei der gesetzlichen Rente gibt es aber auch umfangreiche Änderungen: Es werden verschiedene Anreize gesetzt, im Alter weiterzuarbeiten. Der wichtigste ist die Aktivrente: Wer nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter weiterarbeitet, soll auf die ersten 2.000€ des monatlichen Gehalts keine Steuern zahlen müssen.

Für die junge Generation soll es auch etwas geben: eine Frühstart-Rente. Kinder zwischen sechs und 18 Jahren sollen ab 2026 jeden Monat 10€ vom Staat für ihre Altersvorsorge bekommen. Eingezahlt wird das Geld auf das eigene Depot des Kindes. Auszahlungen sollen vor Renteneintritt nicht möglich sein, bis dahin fallen auch keine Steuern an. 

Bis zu einem Renteneintritt mit 67 Jahren würden bei einer angenommenen ETF-Rendite von 6% p. a. aus diesen staatlichen Einzahlungen gut 36.000€ vor Steuern. Wegen der Inflation wirst Du Dir von dieser Summe in z. B. 50 Jahren aber viel weniger kaufen können. Wie riesig Deine Rentenlücke deshalb mal ausfallen wirst, liest Du in unserem ePaper zur Altersvorsorge (PDF). 

Die staatlichen Einzahlungen selbst sind also nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir sehen die Frühstart-Rente aber auch als wichtigen Anreiz, überhaupt mit dem Sparen anzufangen. Und: Ist das Kind volljährig, kann es in das Frühstart-Depot auch selbst weiter einzahlen.

Für die private Altersvorsorge soll es auch eine Riester-Reform geben. Die Riesterrente soll in ein neues Produkt ohne verpflichtende Garantien überführt werden. Das klingt danach, dass auch breitgestreute Aktien-ETFs möglich sein werden. Zudem will man auf die Reduzierung von Kosten achten. Es soll ein Standardprodukt geben. Diese Reform klingt sehr ähnlich zum Altersvorsorgedepot, das die FDP mal vorgeschlagen hatte. Details sind aber offen.

Außerdem soll die Mütterrente ausgebaut werden: Auch Elternteile mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, sollen drei Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten erhalten. Bisher bekommen sie pro Kind 2,5 Rentenpunkte. Nach aktuellem Rentenwert ist das eine Erhöhung von 19,66€ im Monat pro Kind.

Wer eine Witwenrente bezieht, soll künftig mehr Möglichkeiten haben, was hinzuzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Neue Selbstständige sollen sich auch gesetzlich rentenversichern müssen, außer sie gehören schon einem anderen verpflichtenden Rentensystem an.

6. Kein Klimageld, dafür niedrigere Strompreise

Seit Jahren steht ein Klimageld im Raum, mit dem Deine Ausgaben für steigende CO2-Preise z. B. beim Tanken und Heizen, an Dich zurückfließen sollen. Im Koalitionsvertrag taucht davon aber nichts mehr auf. Wie wir schon groß berichtet haben, sollen die Einnahmen aus der CO2-Steuer aber genutzt werden, um Dich beim Strompreis zu entlasten – mind. um 5 ct/kWh.

Beim Gaspreis ist eine Mini-Entlastung von 0,36 ct/kWh geplant. Außerdem möchte die Koalition Fernwärmepreise transparenter machen und eine Aufsicht einführen.

7. Einfachere KfW-Förderung, Heizungsgesetz weg

Beim Thema Bauen und Wohnen gibt es wenig Konkretes, aber klare Leitplanken: Die aktuell sehr vielfältigen und damit komplizierten Förderprogramme der KfW für die energetische Sanierung als auch den Haus- und Wohnungsbau sollen vereinfacht werden. Für beide Bereiche soll es nur noch je ein zentrales Programm geben. Beim Neubau sollen zudem die Anforderungen sinken, um die Programme nutzen zu können (Effizienzhaus 55 statt 40).

Das sogenannte Heizungsgesetz soll abgeschafft werden. Als Teil des Gebäudeenergiegesetzes schreibt es vor, dass neu eingebaute Heizungen mit mind. 65% erneuerbaren Energien arbeiten sollen. Details, was die Abschaffung genau bedeutet, bleiben im Vertrag unklar. Fakt ist aber: Komplett abgeschafft werden können die Regelungen nicht, denn eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass reine Gas- und Ölheizungen spätestens 2040 außer Betrieb gehen sollen.

Mit der Heizungsförderung soll es aber weitergehen. Wie genau, ist ebenfalls unklar. Laut KfW reichen die Mittel der aktuellen Programme aber bis es ein möglicherweise ganz neues gibt.

Außerdem sollen neue Wohngebäude verpflichtend gegen Elementarschäden versichert werden müssen, für bestehende Gebäude soll das bis zu einem noch unklaren Stichtag gelten. Es wird aber noch geprüft, ob man sich auch aktiv gegen diesen Schutz entscheiden können soll. Wir raten Dir ganz klar zu dieser Versicherung.

Wichtig: Was von den vorgestellten Plänen tatsächlich wie umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Zunächst müssen auch die Mitglieder der SPD und die Gremien der CDU noch zustimmen, bei der CSU ist das bereits passiert. Gelingt das, wird es im Lauf der Legislatur noch jede Menge Abstimmungen und Detailarbeit geben. 

Ein Hintertürchen haben sie sich sowieso noch offengelassen: Alle Punkte im Vertrag stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass sie finanziert werden können. In der Finanztip App und im Finanztip Newsletter halten wir Dich auf dem Laufenden.

Ausführliche Details und ausgewählte Rechenbeispiele zum Koalitionsvertrag fassen wir in diesem Text für Dich zusammen.  

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