Tipps & Tricks
Großer Zugausfall bei der Deutschen Bahn: Das sind Deine Rechte
Du warst von der bundesweiten Störung bei der Deutschen Bahn betroffen? Wir zeigen Dir, welche Rechte Du jetzt hast und wie Du Dein Geld zurückbekommst.
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Du warst von der bundesweiten Störung bei der Deutschen Bahn betroffen? Wir zeigen Dir, welche Rechte Du jetzt hast und wie Du Dein Geld zurückbekommst.

Von Dienstag auf Mittwoch (23./24. Juni) sind in Deutschland für zwei Stunden so gut wie keine Züge mehr gefahren, auch S-Bahnen waren betroffen. Laut Deutscher Bahn war ihr digitaler Funk bundesweit gestört. Inzwischen läuft der Zugverkehr wieder an, Du musst aber weiter mit Verspätungen rechnen.
Erreichst Du Dein Ziel mit Verspätung, hast Du in vielen Fällen Anspruch auf eine Erstattung:
Aktuell spricht viel dafür, dass Du diesen Entschädigungsanspruch geltend machen kannst. Die Deutsche Bahn hat sich bisher noch nicht dazu geäußert, ob sie die Störung als außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Bahngastrechte-Verordnung wertet. Dann hättest Du keine Ansprüche. Das erscheint aber unwahrscheinlich. Medienberichten zufolge war nämlich ein fehlerhaftes Software-Update der Grund für den gestörten Bahnfunk.
Unser Rat: Beantrag Deine Entschädigung auf jeden Fall. Selbst wenn die Bahn die genaue Ursache der bundesweiten Störung noch näher untersucht, solltest Du Deine Ansprüche geltend machen. Was für Wochen- und Monatskarten gilt, erfährst Du in unserem Ratgeber Fahrgastrechte.
Auch wenn Du einen Anschlusszug verpasst hast, kann Dir eine Entschädigung zustehen. Wichtig dabei: Deine Reise sollte als durchgehende Verbindung gebucht worden sein. Es zählt die Verspätung am Zielort.
Beispiel: Du wolltest gestern Nacht von Berlin über Hamm nach Münster fahren und ab Hamm Dein Deutschlandticket für den Nahverkehr nutzen. Dann ist das keine durchgehende Verbindung von Berlin nach Münster. Die Bahn betrachtet Deine Ansprüche auf Entschädigung in diesem Fall getrennt.
Konntest Du wegen der Verspätung eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung nicht nutzen, kannst Du Dir auch diese Kosten erstatten lassen.
Wenn Du wegen des bundesweiten Zugausfalls Deine Zugfahrt gar nicht angetreten bist, kannst Du Dir den kompletten Fahrpreis erstatten lassen.
Das gilt, wenn abzusehen war, dass Du Dein Ziel mit mind. 60 Minuten Verspätung erreichst – auch, wenn Du Deine Reise bereits begonnen und sie dann wegen der Störung abbrechen musstet.
Unter bestimmten Voraussetzungen durftest Du auf ein Taxi, Uber oder anderes Verkehrsmittel ausweichen. Teilweise hat die Bahn ihre Fahrgäste an Infoschaltern mit Gutscheinen dafür ausgestattet. Bei Dir nicht? Dann darfst die Kosten dafür jetzt von der Bahn zurückverlangen:
Die Bahn muss Dir Fahrtkosten für das Taxi oder auch Uber bis 120 € erstatten, wenn sie keine alternative Beförderung – z. B. mit Bussen – bereitgestellt hat. Bewahr Deine Belege unbedingt auf.
Wenn Du wegen eines ausgefallenen oder verspäteten Zugs in einem Hotel übernachten musstest, kannst Du Dir die dafür angefallenen Kosten ersetzen lassen, falls Du auch hier keinen Gutschein am Schalter bekommen hast: Entscheidend ist, dass Du ansonsten nicht mehr nach Hause gekommen wärst.
Hast Du die Übernachtung selbst bezahlt, solltest Du die Rechnung aufbewahren und sie bei der Bahn einreichen. Dokumentier genau, warum die Übernachtung notwendig war.
Wenn Du Dein Ticket über die DB-Webseite oder die Bahn-App gekauft hast, kannst Du Deine Entschädigung online über Dein Kundenkonto beantragen:
Alternativ kannst Du das Formular Fahrgastrechte nutzen. Füll es aus, ergänz Dein Ticket und die Verspätungsbestätigung und schick die Unterlagen an das DB-Servicecenter:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Du kannst es auch im einem DB-Reisezentrum abgeben.
Bewahr Fahrkarten, Reservierungen, Quittungen für Taxi- oder Hotelkosten auf. Je besser Du Deine angefallenen Kosten festhältst, desto einfacher kannst Du Deinen Anspruch erfahrungsgemäß gegenüber der Bahn durchsetzen.
Details liest Du in unserem Ratgeber zu Fahrgastrechten.
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