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Kindergeld ohne Antrag: Das ändert sich bald

Ab 2027 sollst Du das Kindergeld einfacher bekommen können. Du musst dann keinen eigenen Antrag mehr stellen. Wie das funktionieren soll.

Jonas Fehling Private Finanzen
Kindergeld ohne Antrag: Das ändert sich bald

Wenn Du ein Kind bekommst, könntest Du beim Kindergeld bald weniger Papierkram haben: Laut einem im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf sollst Du das Kindergeld nämlich nicht mehr beantragen müssen, sondern es automatisch ausgezahlt bekommen.

So soll das neue System funktionieren

Basis ist das “Once-Only-Prinzip": Du gibst Deine Daten einmal bei einer Behörde an und dann werden sie sicher zwischen den Behörden weitergegeben, ohne dass Du Dich nochmal kümmern musst.

Bisher gilt sowieso schon: Wenn Dein Baby geboren wird, wird das beim Standesamt registriert. Die Daten gehen dann weiter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Hier bekommt Dein Baby eine Steuer-ID.

Neu: Diese Daten sollen dann inklusive Deiner IBAN auch an die Familienkasse weitergeleitet werden, die fürs Kindergeld zuständig ist. So weiß sie direkt, dass ein neues Kind da ist und wohin das Geld soll – schon musst Du nichts mehr beantragen.

Wann genau kommt das Ganze?

Bundestag und -rat müssen dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Dann ist es so geplant:

  1. Ab Frühjahr 2027 gilt die Neuerung erstmal nur, wenn Du schon mindestens ein älteres Kind hast und dafür schon Kindergeld bekommst. Für Dein neugeborenes Kind bekommst Du das Kindergeld dann automatisch
  2. Ende 2027 soll es auch dann möglich sein, wenn Du Dein erstes Kind bekommst

Der Grund für diesen Unterschied: Bei Familien mit bestehenden Kindern hat die Familienkasse die wichtigsten Daten schon. Beim ersten Kind muss das System erst vollständig greifen.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Mindestens ein Elternteil lebt zusammen mit dem Kind in Deutschland
  • Von diesem Elternteil ist die IBAN bekannt
  • Mindestens ein Elternteil arbeitet in Deutschland

Aber keine Sorge: Sollte das bei Dir nicht der Fall sein, bleibt alles wie bisher. Du bekommst ein Begrüßungsschreiben von der Familienkasse und kannst ganz normal Kindergeld beantragen.

Tipp: Hinterleg jetzt schon Deine IBAN

Damit das Geld auch ausgezahlt werden kann, braucht der Staat also Deine IBAN, besser gesagt das BZSt. Die kannst Du schon heute dort hinterlegen, damit später alles reibungslos klappt: Das geht über das Elster-Portal oder über die App IBAN+. Alternativ kannst Du auch Deine Bank beauftragen, Deine IBAN weiterzugeben. Machst Du regelmäßig Deine Steuererklärung, dürfte Deine IBAN sowieso beim BZSt bekannt sein.

Allgemeine Infos findest Du in unserem Ratgeber zum Kindergeld.

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Von Jonas Fehling, und Giulia Tita
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