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Tipps & Tricks

Legale Steuertricks: Diese 7 Dinge darfst Du absetzen

Du scheiterst an im Schnitt über 1.000 € Erstattung bei der Steuererklärung? Vielleicht weil Du unsicher bist, was Du alles absetzen kannst und darfst. Diese sieben Dinge können Dir helfen – ganz ohne schlechtes Gewissen.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern
Legale Steuertricks: Diese 7 Dinge darfst Du absetzen

Steuererklärung: Angst vor Fehlern kann hohe Erstattung kosten 
Legal absetzen: 50 % Internetkosten, Kindesunterhalt, Arbeitsmittel
Schlimmste Konsequenz: Finanzamt kürzt oder streicht etwas 

Du machst jedes Jahr Deine Steuererklärung, aber die im Schnitt über 1.000 € Erstattung, von denen immer wieder die Rede ist, schaffst Du nicht? Das kann daran liegen, dass Du Dir bei manchen Dingen vielleicht unsicher bist, ob Du sie absetzen darfst.  

Oder Du weißt einfach nicht, was Du absetzen kannst. Deshalb zeigen wir Dir heute sieben teils überraschende Dinge, die Du versuchen kannst – ohne Angst vor Ärger mit dem Finanzamt haben zu müssen. 

1. Mehr als 20 % Deiner Handy- und Internetkosten

Deine privaten Handy- und Festnetzverträge kannst Du von der Steuer absetzen, wenn Du sie auch beruflich nutzt. Pauschal sind 20 % Deiner Ausgaben als Werbungskosten absetzbar (max. 20 €/Monat). Es kann aber noch mehr möglich sein, z. B. 50 %, wenn Du viel im Homeoffice arbeitest.

Falls das Finanzamt nachfragen sollte, musst Du aber Belege liefern, z. B. ein Nutzungstagebuch (drei Monate reichen). Kannst Du das nicht, lässt das Finanzamt nur die 20 % gelten. Ärger droht Dir nicht.

2. Essen und Trinken auf Dienstreisen

Du bist öfter auf Dienstreise und die Firma zahlt Fahrtkosten und Hotel, sodass Du nichts mehr absetzen kannst? Oft doch! Denn viele Firmen zahlen nichts fürs Essen – und das kannst Du über eine Pauschale absetzen. Denn es ist davon auszugehen, dass Du auswärts mehr zahlst als zuhause.

Das ist der sog. Verpflegungsmehraufwand. Bist Du innerhalb Deutschlands mehr als acht Stunden unterwegs, kannst Du für An- und Abreisetag je 14 € absetzen, für alle Tage dazwischen 28 €. Im Ausland gibt‘s je nach Land sogar mehr.  

3. Trotz Fahrgemeinschaft volle Pendlerpauschale

Die Kosten für Deinen Weg zur Arbeit kannst Du mit der Pendlerpauschale als Werbungskosten absetzen. Du bildest mit Nachbarn eine Fahrgemeinschaft, weil Ihr einen ähnlichen Arbeitsweg habt – und Ihr wechselt Euch beim Fahren ab?

Dann musst Du die Pauschale nicht nur für die Tage angeben, an denen Du gefahren bist. Welches Verkehrsmittel Du tatsächlich genutzt hast, spielt nämlich keine Rolle – die Pauschale steht Dir also für alle Tage zu.

Extra-Tipp: Normalerweise zählt die nach Kilometern kürzeste Straßenverbindung. Du fährst aber einen längeren, weil verkehrsgünstigeren Weg, z. B. um Stau zu vermeiden? Dann darfst Du diesen Weg angeben und so mehr Kilometer absetzen. Zu befürchten hast Du nichts. Das Finanzamt streicht höchstens die Extra-Kilometer.

4. Gemeinsame Steuererklärung trotz Trennung

Vor allem bei großen Einkommensunterschieden lohnt sich für Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung. In manchen Fällen kann es anders sein, meistens spart das Ehegattensplitting aber richtig viel Steuer. Von diesem Vorteil könnt Ihr sogar noch profitieren, wenn Ihr Euch im Vorjahr getrennt habt.

Heißt: Auch wenn es emotional natürlich schwerfallen kann, könnt Ihr die Steuererklärung für 2024 nochmal gemeinsam abgeben. Hier wird das Finanzamt auch kaum nachfragen – dieses Vorgehen ist sogar ausdrücklich erwünscht.

Verliebt Ihr Euch bei der gemeinsamen Steuererklärung neu und unternehmt einen ernst gemeinten Versöhnungsversuch, könnt Ihr auch 2026 wieder zusammen statt einzeln veranlagen. Dafür reicht es, mindestens einen Monat wieder zusammen zu wohnen. Details liest Du hier.

5. Keine Arbeitsmittel? Trotzdem Pauschale nutzen

Du hattest keine Kosten für Arbeitsmittel? Trotzdem kannst Du pauschal 110 € absetzen. Das ist nicht gesetzlich verankert, aber gängige Praxis und wird von den meisten Finanzämtern anerkannt, außer in Sachsen und Brandenburg.

Das Schlimmste, was Dir passieren kann: Dein Finanzamt will Belege. Hast Du die nicht, wird der Posten einfach nicht anerkannt.

6. Kindesunterhalt absetzen geht doch

Falls Du Unterhalt für Dein Kind zahlst, hast Du Dich bestimmt schon gefragt, ob Du das von der Steuer absetzen kannst – und stößt schnell auf die pauschale Antwort: nein!

Eine Ausnahme: Fließt für Dein Kind spätestens ab dem 25. Geburtstag kein Kindergeld mehr vom Staat und steckt es z. B. noch in einer Berufsausbildung oder im Studium und hat deshalb kein oder kaum Einkommen und max. 15.500 € Vermögen, geht es bis zu einer bestimmten Grenze doch. Wann genau, liest Du in unserem Ratgeber zu Unterhalt in der Steuererklärung.  

7. Kinderbetreuung durch Oma und Opa

Kinderbetreuungskosten kannst Du als Sonderausgaben absetzen. Aber wusstest Du, dass das indirekt auch geht, wenn z. B. die Oma das kostenlos macht? Du kannst ihr die Fahrtkosten als Aufwandsentschädigung erstatten (z. B. 30 ct/km) und das als Betreuungskosten absetzen.  

Wichtig: Das Geld muss überwiesen werden – und Ihr braucht eine schriftliche Vereinbarung.

Fazit

Es gibt also jede Menge Dinge, die Du beim Absetzen mal versuchen kannst. Selbst wenn das Finanzamt einen Posten anpasst, streicht oder nachfragt, kannst Du Belege einreichen, Kosten neu begründen oder kostenlos Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.  

Natürlich ist diese Liste nicht vollständig. Die einfachste Lösung, um bei Deiner Steuererklärung nichts davon zu vergessen und kein Geld zu verschenken: Mach sie per Steuerprogramm. Solche Tools geben Dir Tipps, was Du alles absetzen kannst.  

Für das Steuerjahr 2024 empfehlen wir Wiso Steuer, SteuerSparErklärung (ohne Photovoltaik), Tax 2025, Check24 Steuer (kostenlos), Steuerbot, Taxfix, Smartsteuer, SteuerGo und Lohnsteuer kompakt. Welches Programm für den PC, Browser oder als App am besten zu Dir passt, zeigt Dir unser Steuersoftware-Vergleich

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