Seit vielen Jahren streiten diverse Sparkassen und Banken mit ihren Kundinnen und Kunden um die Verzinsung von Prämien-Sparverträgen. In diesen Verträgen bekommst Du einen variablen Basiszins und einen Prämienzins auf jede Einzahlung. Wie genau der Basiszins berechnet wird, haben Banken aber oft nicht genau definiert, teilweise zu ihrem Vorteil. Deshalb hat der BGH die Verzinsung schon in mehreren Fällen für unzulässig erklärt.
Was bisher aber unklar war: Wie die Verzinsung denn richtig wäre, also nach welchem Referenzzins sie sich richten sollte. Das kann je nach Bank und Vertrag unterschiedlich sein, denn natürlich ist nicht jeder Vertrag gleich. Nun gibt es aber ein neues BGH-Urteil (XI ZR 40/23; XI ZR 44/23) zu zwei Musterfeststellungsklagen, in denen erstmals ein konkreter Referenzzins genannt wird: Danach müssen sich die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden nach dem Referenzzins "Bundeswertpapiere mit Restlaufzeiten von über 8 bis 15 Jahren (Zeitreihe WU9554)" richten.
Forder höhere Zinsen ein
Bist Du bei diesen Sparkassen, kannst Du Dich über eine Zins-Nachzahlung freuen. Auch wenn Du bei einer anderen Bank bzw. Sparkasse bist, kannst Du versuchen, die Urteile für Dich zu nutzen und eine Neuberechnung einzufordern. Nutz dafür einfach unser neues Musterschreiben (Word-Dokument).
Wichtig: Falls Dein Vertrag 2021 gekündigt wurde, solltest Du auch eine Schlichtungsstelle einschalten. Sonst könnten Deine Ansprüche aus diesem Jahr Ende 2024 verjähren.
Alle Details inkl. Deinen Klagemöglichkeiten liest Du in unserem Ratgeber zum Prämiensparen.