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Rente, Steuer, Nebenkosten: Das ändert sich im Dezember 2025

Neuer Monat, neue Regelungen: Wir haben die wichtigsten Änderungen im Dezember 2025 für Dich zusammengefasst.

Redakteurin Anna Karolina Stock
Anna Karolina Stock Private Finanzen
Rente, Steuer, Nebenkosten: Das ändert sich im Dezember 2025

Im Dezember tut sich einiges bei der Rente. Außerdem enden einige Fristen – zum Beispiel für die Nebenkostenabrechnung und bei der Steuererklärung. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Rentenzuschlag und Barauszahlung

Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente neu berechnet und direkt mit der laufenden Rente ausgezahlt. Statt separat ausgezahlt zu werden, wird der Zuschlag künftig in die gesetzliche Rente integriert und steigt automatisch mit jeder Rentenerhöhung.

Für einige Betroffene kann das sogar eine leichte Rentenerhöhung plus Nachzahlung bedeuten. Wer zusätzlich eine Witwen- oder Witwerrente erhält, muss jedoch mit Kürzungen rechnen: Der Zuschlag gilt künftig als anzurechnendes Einkommen und wird daher bei der Hinterbliebenenrente gegengerechnet. Außerdem wird der Zuschlag ab Dezember grundsätzlich auch bei neuen und bestehenden Hinterbliebenenrenten berücksichtigt.

2. Abschaffung der Barauszahlung der Rente

Rentnerinnen und Rentner konnten ihre gesetzliche Rente bisher auch in bar erhalten – ohne Bankkonto, ohne Überweisung. Möglich gemacht hat das ein Service der Postbank im Auftrag der Rentenversicherung.

Dieser Service wird nun eingestellt, sodass Deine Rente künftig nur noch aufs Konto überwiesen wird. Hast Du Deine Rente bisher bar erhalten, solltest Du umgehend eine Kontoverbindung hinterlegen, damit die Rentenzahlung nicht unterbrochen wird. Wer kein eigenes Bankkonto hat, kann auch das einer Vertrauensperson angeben.

3. Autofahren ohne Fahrer

Ab dem 1. Dezember 2025 dürfen in Deutschland erstmals ferngesteuerte Fahrzeuge im Straßenverkehr unterwegs sein. Mit der neuen Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) startet eine bundesweite Testphase, die zunächst bis 30. November 2030 läuft.

Dabei sitzt niemand mehr im Auto. Die Fahrzeuge werden aus einem sogenannten Leitstand heraus gesteuert – etwa bei Carsharing-Flotten oder Lieferdiensten. Die Verordnung schafft dafür erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen und legt fest, wer das Fahrzeug führt und welche Technik dabei eingesetzt werden muss.

Wenn Dir also ein Auto ohne Fahrer entgegenkommt, ist das kein Science-Fiction-Moment, sondern ein zugelassener Testbetrieb.

4. KfW-Neubauförderung EH55

Die Bundesregierung will ab Mitte Dezember 2025 die KfW-Förderung für den Energiestandard Effizienzhaus 55 (EH55) wieder aufleben lassen. Soweit bisher bekannt ist, musst Du für die Förderung bestimmte Voraussetzungen erfüllen – z. B. bereits eine Baugenehmigung haben und Dein Gebäude den EH55-Standard erfüllen. Pro Wohneinheit soll ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 € drin sein.

Weil die Mittel begrenzt sind und die EH55-Neubauförderung früher sehr gefragt war, solltest Du Deine Finanzierung frühzeitig planen. Denn bei der KfW gilt oft: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

5. Nebenkostenabrechnung für 2024

Bis zum 31. Dezember flattern wieder die Nebenkostenabrechnungen ein. Für 2024 hatte Deine Vermieterin bzw. Dein Vermieter damit genau zwölf Monate Zeit.

Bekommst Du Deine Nebenkostenabrechnung 2024 erst im Januar, musst Du nichts nachzahlen. Solltest Du Geld zurückbekommen, wird Dir dieses natürlich trotzdem ausgezahlt. Heb also den Brief bzw. die Mail auf, damit Du im Zweifel beweisen kannst, wann die Abrechnung wirklich da war.

Übrigens: Jede zweite Abrechnung ist fehlerhaft. Deshalb solltest Du sie unbedingt überprüfen. Worauf Du achten musst, liest Du in unserem Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung.

6. Steuererklärung 2021

Wenn Du Deine Steuererklärung freiwillig machst, hast Du vier Jahre Zeit dafür. Für das Steuerjahr 2021 endet die Frist also am 31. Dezember 2025.

Egal ob freiwillig oder verpflichtend: Du solltest immer Deine Steuererklärung machen, weil es in den meisten Fällen Geld vom Finanzamt zurückgibt, im Schnitt sind 1.172 € drin.

7. Strengere Regeln für Kaffee, Kakao & Co.

Ende Dezember tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft – die sogenannte Entwaldungsverordnung. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Soja, Holz oder Palmöl nur noch dann zu verkaufen, wenn sie nachweislich ohne Entwaldung produziert wurden. Dafür müssen Firmen ihre Lieferketten überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Auch Händler – vom Supermarkt bis zum Laden um die Ecke – sind betroffen.

Für Dich bedeutet das: Mehr Informationen zur Herkunft der Produkte, aber möglicherweise auch steigende Preise, wenn Hersteller ihre Beschaffungsprozesse anpassen müssen.

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Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita
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