Tipps & Tricks
Rentenfaktor unwirksam? Was Du jetzt wissen musst
Der BGH hat eine wichtige Klausel bei privaten Rentenversicherungen gekippt. Dadurch könntest Du mehr Rente rausholen. Das musst Du wissen.

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Der BGH hat eine wichtige Klausel bei privaten Rentenversicherungen gekippt. Dadurch könntest Du mehr Rente rausholen. Das musst Du wissen.


Rentenfaktor: Entscheidend für Deine private Rentenhöhe
Nachträglich senken: Ist möglich, kommt aber auf die Klausel an
Gute Nachricht: Eine Klausel der Allianz wurde nun gekippt
Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Rente Du später bei einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung ausgezahlt bekommst. Ganz egal, ob Riester-Rente, Basis-Rente oder auch betriebliche Altersvorsorge.
Eine wichtige Klausel zur Senkung von Rentenfaktoren hat der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings letzte Woche für unwirksam erklärt (Az. IV ZR 34/25).
Die Klausel erlaubte es dem Versicherer – in diesem Fall der Allianz – den Rentenfaktor in fondsgebundenen Riester-Verträgen während der Ansparphase zu senken, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern.
Da es für die Allianz im vergangenen Jahrzehnt nicht immer gut lief, hat sie davon Gebrauch gemacht und in vielen Verträgen den Rentenfaktor gekürzt. Die Folge: weniger Rente für Dich – bei gleichem Vertragsguthaben.
In besseren Phasen hat die Allianz den Faktor allerdings nicht wieder angehoben. Und das ist laut BGH eine unangemessene Benachteiligung. Die gesamte Klausel der Allianz, und daher auch die Senkung der Rentenfaktors, ist deshalb unwirksam.
Nach Allianz-Angaben gegenüber der DPA sind vom Urteil ca. 1 Mio. Verträge betroffen, die von Juli 2001 bis Juni 2013 geschlossen wurden.
Im Urteil ging es um einen fondsgebundenen Riester-Vertrag. Prinzipiell gilt das Urteil aber für alle fondsgebundenen Rentenversicherungen bei der Allianz, in denen so eine Klausel steckt.
Leg also in jedem Fall Widerspruch ein, wenn Dein Rentenfaktor gekürzt wurde. Wenn Du noch in der Ansparphase bist, nutz dieses Musterschreiben (Word-Dokument). Die Absenkung ist Dir unter Umständen nicht besonders prominent mitgeteilt worden. Prüf daher auch die jährlichen Standmitteilungen, ob Dein Versicherer die Info dort “versteckt” hat.
Wird die Rente schon ausgezahlt, hast Du Anrecht auf eine Nachzahlung. Um die einzufordern hast Du drei Jahre Zeit, bevor Dein Anspruch verjährt. Nutz dafür dieses Musterschreiben (Word-Dokument).
Weist die Allianz Deine Forderung zurück, musst Du leider klagen. Das ist meistens nur sinnvoll, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Das Urteil gilt erstmal nur für die Verträge der Allianz. Viele Versicherer haben aber vergleichbare Klauseln genutzt, z. B. die Zurich. Gegen sie gab es ebenfalls schon ein Urteil (LG Köln, Az. 26 O 12/22).
Ob die Entscheidung auf andere Versicherer übertragbar ist, musst Du noch abwarten. Dabei kommt es auf die genaue Urteilsbegründung des BGH an.
Du kannst trotzdem schon bei anderen Versicherern versuchen, ob Du mit unseren Musterschreiben und dem Verweis auf das BGH-Urteil Erfolg hast.
Wir halten Dich rund um das Urteil weiter auf dem Laufenden. Alle Infos findest Du außerdem in unserem Ratgeber zum Rentenfaktor.
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