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Steu­er­er­klä­rung, Organspende, Warntag: Das ändert sich im September

Neuer Monat, neue Regelungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen im September für Dich zusammengefasst.

Redakteurin Anna Karolina Stock
Anna Karolina Stock
Finanztip-Expertin für Private Finanzen
Vertrag und Wecker

Wie schon im August kommen auch im September wieder einige Neuerungen auf uns zu: Die Abgabefrist für die Steu­er­er­klä­rung 2023 endet, der Antrag auf Heizungsförderung ändert sich und die Schlussabrechnung für Corona-Hilfen wird fällig:

1. Abgabefrist für die Steu­er­er­klä­rung

Wichtige Erinnerung: Am 2. September endet die Frist für die Steu­er­er­klä­rung 2023, wenn Du sie nicht mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins, einer Steuerberaterin oder eines -beraters machst.

Musst Du die Steu­er­er­klä­rung abgeben und bekommst dabei Hilfe, gilt für Dich der 2. Juni 2025 als Deadline. Machst Du Deine Steu­er­er­klä­rung freiwillig, hast Du vier Jahre Zeit dafür. Die wichtigsten Tipps, wenn Du zum ersten Mal die Steu­er­er­klä­rung abgibst, findest Du hier.  

Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einer Steuersoftware oder -App. Bei der PC-Software empfehlen wir Wiso Steuer 2024, Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) und Tax 2024. Bei den Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix.

2. Heizungsförderung und Gasheizungscheck

Ab Anfang September musst Du den Antrag für die Heizungsförderung stellen schon bevor Du mit dem Einbau beginnst. Dafür musst Du Dich über das Online-Portal "Meine KfW"* registrieren und eine Reihe von Angaben machen bzw. Belege hochladen. Dazu gehört vor allem ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Das bedeutet, dass der Vertrag mit der Handwerksfirma nur gültig wird, wenn Du eine Förderzusage bekommst.

Außerdem haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Gasheizungen nur noch bis zum 15. September Zeit, einen Heizungscheck von einer Fachfirma (z. B. Schornsteinfeger oder Energieberaterin) durchführen zu lassen. Wurde die Heizung seit Oktober 2020 bereits gecheckt, musst Du sie nicht erneut prüfen lassen. 

Ergibt der Check, dass Optimierungen nötig sind, müssen die Maßnahmen (z. B. Vorlauftemperatur senken oder Nachtabsenkung einrichten) ebenfalls bis 15. September erfolgen.

3. Schlussabrechnung für Corona-Hilfen

Für die staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen musstest Du bereits bis 31. Oktober 2023 die Schlussabrechnung einreichen. Wenn Du eine Fristverlängerung beantragt hast, endet die Frist am 30. September 2024.

Mit der Abrechnung werden die beantragten Zuschüsse mit denen, die Dir tatsächlich zustehen, abgeglichen. Daraus wird dann berechnet, ob und wie viel Du nachzahlen musst oder zurückbekommst.

Wichtig: Wird die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht, musst Du die gesamte Fördersumme zurückzahlen.

4. 100 ml-Regel für Flüssigkeiten im Hand­gepäck 

Zwischenzeitig wurde die Flüssigkeiten-Begrenzung an europäischen Flughäfen gelockert: Statt 100 ml konntest Du zum Teil sogar eine 1,5-Liter-Flasche im Hand­gepäck dabeihaben. Diese Aufweichung wurde jetzt aber wieder ausgebremst: Ab 1. September kommt die alte 100-ml-Grenze für Flüssigkeiten im Hand­gepäck zurück.

Grund dafür sind technische Probleme mit den modernen CT-Scannern, die bei Sicherheitskontrollen zum Durchleuchten eingesetzt werden. Laut EU-Kommission soll es aber nur eine vorübergehende Maßnahme sein. 

5. Organspendeerklärung per App

Ab Ende September sollst Du ganz einfach in der App Deiner Kran­ken­ver­si­che­rung einstellen können, ob Deine Organe gespendet werden dürfen oder nicht.

Falls Deine Kran­ken­kas­se diesen Service (noch) nicht anbietet, kannst Du Deine Spendebereitschaft auch über die Online-Funktion Deines Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen – das ist übrigens schon seit Mitte März möglich.

In beiden Fällen brauchst Du einen Personalausweis oder etwas Vergleichbares (z. B. einen Aufenthaltstitel) mit eID-Funktion. Außerdem benötigst Du eine Ausweis-App oder ein Lesegerät, um Deine Identität zu bestätigen. 

6. Abgasnorm Euro 6e für Auto-Neuzulassungen 

Für alle Neuzulassungen gelten ab 1. September strengere Abgasnormen bzw. genauere Messverfahren: Euro 6e ersetzt die bisherige Abgasnorm Euro 6d, die Erstzulassungen seit 2021 erfüllen müssen. Die Norm gilt zunächst für alle Neuzulassungen bis Ende 2025. Danach soll Schritt für Schritt Euro 7 kommen.

7. Bundesweiter Warntag 

Am 12. September findet wieder der bundesweite Warntag statt. An dem Tag werden um 11 Uhr alle Warnsysteme wie die Apps "Nina", "Katwarn" sowie Sirenen getestet. Um 11:45 Uhr kommt dann die Entwarnung.

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Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita

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