Die am 23. Februar 2025 gewählte neue Bundesregierung hat am Mittwoch nach einigen Wochen des Verhandelns den Koalitionsvertrag vorgestellt. Er ist der Fahrplan für die Regierungsarbeit in den nächsten vier Jahren. Und das ist geplant:
Steuern
Für den einfachen Steuerzahler ist der Koalitionsvertrag eine große Enttäuschung. Die Steuern sollen zwar sinken – für kleinere und mittlere Einkommen, aber erst “zur Mitte der Legislatur”, also frühestens ab 2027. Der Soli bleibt unverändert bestehen, für Spitzenverdiener, aber auch für Sparer und Anleger auf Kapitalerträge.
Die Pendlerpauschale soll ab 2026 generell 38 ct pro km betragen. Bisher galt dieser Betrag erst ab dem 21. km, für die ersten 20 km waren es 30 ct. Bedeutet: Wer mehr als 20 km Fahrweg zur Arbeit hat, kann dann aufs Jahr gesehen 352€ mehr absetzen und zahlt je nach Einkommen 60 bis 140€ weniger Steuern. Wer nur 10 km Weg hat, kann nur mit einer Steuerersparnis von 30 bis 70€ rechnen.
Es gibt verschiedene Anreize für Mehrarbeit:
- So sollen Überstundenzuschläge umgehend steuerfrei gestellt werden, aber nur für die Mehrstunden bei einer Vollzeitstelle. Das bedeutet, dass Überstunden bei einer Halbtagsstelle weiterhin zu versteuern sind
- Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat – und weiterarbeitet, soll bis zu 2.000€ pro Monat steuerfrei erhalten
- Zahlt der Arbeitgeber Dir eine Prämie, damit Du von Teilzeit auf Vollzeit aufstockst, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden
- Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300€, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960€
Das Dienstwagen-Privileg wird ausgebaut, denn E-Autos sollen bis zu 100.000€ steuerlich besonders gefördert werden, bisher war die Grenze 70.000€. Die Kfz-Steuer-Befreiung für E-Autos wird von 2030 bis 2035 verlängert.
Die Umsatzsteuer in der Gastro auf Speisen soll generell 7% betragen. Bisher waren es 19%, wenn Du im Restaurant gegessen hast. Ob Du für Dein Schnitzel dann aber statt 20 nur noch 18€ bezahlst, ist zumindest fraglich. Denn der Wirt muss diese Steuersenkung ja nicht an Dich weitergeben.
Im Vertrag findet sich fast nichts mehr zum Thema Erbschaftssteuer und höheren Freibeträgen. Einzig die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein.
Wer günstig vermietet, wird steuerlich belohnt – heißt es im Koalitionsvertrag. Aber was das konkret bedeutet, bleibt offen.
Wer fliegt, kann immerhin davon profitieren, dass die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurückgenommen werden soll.
Es wird vermutlich kein Klimageld geben. Damit sollten alle Bürger Geld wegen der höheren CO2-Preise zurückbekommen. Im Koalitionsvertrag heißt es aber nur noch, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft zurückgegeben werden: durch eine spürbare Entlastung beim Strompreis und durch die Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität.
Kommt der Mindestlohn von 15€, wie es fast überall heißt? Zweifel sind angebracht, denn im Vertrag ist nur die Rede von der Mindestlohnkommission, die sich im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60% des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientiert. “Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15€ im Jahr 2026 erreichbar.” Das heißt für uns, dass es nicht sicher ist, dass der Mindestlohn von 15€ auch kommt.
Energie
Die Strompreise sollen um mindestens 5 ct pro Kilowattstunde sinken, und das schon bald. Erste Maßnahme: Die Stromsteuer wird auf das von der EU vorgegebene Mindestmaß gestutzt, das allein wird Deinen Strompreis zeitnah um 2,32 ct/kWh senken. Fehlen aber noch weitere 2,7 ct/kWh.
Dafür sollen die Netzentgelte reduziert werden. Damit die volle Entlastung bei allen Haushalten ankommt, wird die Koalition aber noch in die Trickkiste greifen müssen. Wahrscheinlich wird der Staat künftig einen Teil der Stromumlagen übernehmen, für die Du aktuell noch 3,17 ct/kWh (brutto) bezahlst.
Auch der Gaspreis soll stabiler werden, langfristige Lieferverträge mit anderen Ländern sind das Ziel. Eine konkrete Maßnahme ist auch geplant: Die Gasspeicherumlage fällt weg, das wird Dir allerdings nur 0,36 ct pro Kilowattstunde einsparen.
Der CO2-Preis wird zum zentralen Baustein, um die Klimaziele zu erreichen. Das praktische daran für die Politik: Der CO2-Preis ist eine Schraube, an der sie recht einfach drehen kann, indem man die Menge der Emissionszertifikate bestimmt.
Eigentlich müsste der CO2-Preis deutlich steigen, um seine Klimaschutzwirkung zu entfalten. Andererseits soll es laut Koalitionsvertrag keine großen Preissprünge für Verbraucherinnen und Verbraucher geben. Gleichzeitig werden die Einnahmen aus der CO2-Steuer aber benötigt, um die versprochenen Strompreissenkungen zu finanzieren.
Das Klimageld – also dass Deine Ausgaben für den CO2-Preis per Pauschalbetrag wieder auf Dein Konto zurückfließen – ist erstmal vom Tisch. Selbiges gilt für die Kernenergie: Atomkraftwerke werden nicht reaktiviert. Die Union hatte in den Verhandlungen gefordert, die Wiederinbetriebnahme der kürzlich abgeschalteten Meiler zu prüfen, die SPD war dagegen. Im Koalitionsvertrag taucht dazu kein Wort mehr auf.
Beim Thema Mobilität bekennen sich die künftigen Regierungsparteien praktisch zu allem: Straßensanierung, Schienenausbau und Unterstützung der heimischen Automobilindustrie inklusive „Technologieoffenheit“. Alles recht vage, nur bei der E-Mobilitätwird es zumindest etwas konkreter: Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen werden aller Voraussicht nach wieder eine Förderung für ein E-Auto bekommen.
Auch Plug-In-Hybride sollen wieder gefördert werden, genau wie sogenannte EREV-Elektrofahrzeuge, die mithilfe eines benzinbetriebenen Generators höhere Reichweiten erzielen können. Bis zu welchem Einkommen Du von diesen Förderungen profitieren wirst, steht noch nicht fest.
Energetische Sanierung
Willst Du Dein Haus energetisch sanieren, stehen Dir aktuell unterschiedliche Förderprogramme zur Auswahl, je nachdem, ob Dir Immobilie bereits gehört oder Du ein Haus kaufen und dann sanieren möchtest. Die Koalition möchte diese KfW-Programme zu einem zentralen Programm zusammenfassen und vereinfachen.
Die aktuellen Programme stellen viele Anforderungen und Bedingungen an Dich. Kommt eine Vereinfachung der Programme, ist es für Dich womöglich noch einfacher und attraktiver die Programme auch zu nutzen, und so von staatlichen Fördergeldern für die Sanierung zu profitieren. Wie dieses Programm dann aussieht, ist noch unklar.
Auch die weitere Sanierungsförderung soll fortgesetzt werden. Das könnte die Zuschuss-Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) betreffen. Genaue Details werden allerdings nicht genannt.
Baust Du ein neues Haus, konntest Du bisher ebenfalls unterschiedliche Programme nutzen. Hier soll ebenfalls auf ein Programm reduziert und vereinfacht werden. Die Neubauprogramme waren bisher weniger beliebt, weil sie hohe Anforderungen stellen und sehr kompliziert sind. In Zukunft soll der Effizienzhausstandard 55 wieder gefördert werden. Aktuell wird nur der deutlich strengere Standard 40 gefördert. Das heißt, dass Dein Haus etwas weniger energieeffizient sein muss, es also weniger Dämmung braucht.
Heizung
Das so genannte Heizungsgesetz soll abgeschafft werden. Als §71 ist es Teil des Gebäudeenergiegesetzes und schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65% erneuerbaren Energien arbeiten sollen. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen nur noch unter bestimmten Bedingungen eingebaut werden.
Was genau eine Abschaffung für Dich bedeutet, ist noch unklar, da der Koalitionsvertrag hier nicht ins Detail geht. Fakt ist: Die Regelungen zum klimafreundlichen Heizen können nicht komplett abgeschafft werden, da sie Teil einer EU-Richtlinie sind. Diese EU-Richtlinie schreibt vor, dass fossile Heizkessel – also reine Gas- und Ölheizungen – spätestens 2040 außer Betrieb genommen werden sollen.
Da sich die Gaspreise bis dahin aufgrund steigender CO2-Kosten und Netzentgelte stark verteuern können, empfehlen wir Dir ohnehin, beim Heizungstausch nicht noch einmal auf eine neue Gasheizung zu setzen.
Die Alternativen könnten also auch in einer Neufassung des Paragrafen auf Wärmepumpe, Pelletkessel, Fernwärme und Co. herauslaufen. Die Fernwärmepreise waren zuletzt sehr hoch. Die Koalition möchte die Preise transparenter machen und eine Preisaufsicht einführen. Außerdem soll das Regelwerk zur Fernwärmeversorgung angepasst und dabei auch auf den Verbraucherschutz geachtet werden.
Die Heizungsförderung soll fortgesetzt werden. Ob diese angepasst wird, geht aus dem Koalitionsvertrag bisher nicht hervor. Die KfW hat kürzlich bekannt gegeben, dass die Mittel der aktuellen Förderung aber auf jeden Fall reichen, bis es möglicherweise ein neues Programm gibt.
Rente
Das Rentenniveau bleibt bis 2031 auf 48% festgeschrieben. Damit soll eine zu große Entkoppelung von Lohn- und Rentensteigerungen vermieden werden. Das Rentenniveau drückt das Verhältnis der Rente eines sogenannten fiktiven Standardrentners, der 45 Jahre immer so viel wie das Durchschnittsentgelt verdient hat, zu durchschnittlichen Einkommen eines oder einer Angestellten aus.
Wobei die jeweiligen Abgaben für die Sozialversicherungen abgezogen werden. Also netto vor Steuern. Fällt dieses Niveau unter 48%, wird die Rente zusätzlich erhöht, um wieder auf 48% zu kommen. Das ist sowohl bei der Rentenerhöhung 2024 als auch bei der diesjährigen Rentenerhöhung bereits passiert.
Diese Erhöhungen kommen aber nicht nur Rentnern zugute. Auch die Rentenpunkte, die Du bereits über Deine bisherigen Einzahlungen erwirtschaftet hast, werden dadurch erhöht. Also deine künftige Rente.
Keine Anhebung des Renteneintrittsalters
Das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren wird vorerst nicht weiter erhöht. Eine mögliche Anhebung der Regelaltersgrenze, war im Vorfeld zu den Koalitionsverhandlungen immer wieder diskutiert worden. Die Erhöhung gilt als eine der drehbaren Stellschrauben, um das Rentensystem der Demographie in Deutschland anzupassen.
Stattdessen wollen CDU, CSU und SPD auf Freiwilligkeit setzen, wenn es darum geht auch im Alter weiterzuarbeiten. Neben der Aktivrente, zu der wir gleich kommen, soll dafür auch das Vorbeschäftigungsverbot aufgehoben werden. Das besagt: Hast Du schon einmal für einen bestimmten Arbeitgeber gearbeitet und tust es dann erneut, darf er Dich nicht befristet anstellen.
Arbeitgebern soll unserer Einschätzung nach mit der Abschaffung ein Anreiz gegeben werden, ältere Beschäftigte, die ihr Unternehmen bereits kennen und das dadurch wertvolle Fachwissen haben, erneut anzustellen. Aber eben nicht auf Dauer.
Aktivrente: 2.000€ steuerfreies Gehalt für arbeitende Rentnerinnen und Rentner
Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht aber nicht in den Ruhestand geht, sondern weiterarbeitet, soll auf die ersten 2.000€ des Gehalts keine Steuern zahlen müssen. Das Vorhaben nennt sich im Koalitionsvertrag “Aktivrente”. Mit gesetzlichem Renteneintrittsalter ist für die meisten von uns 67 Jahre gemeint. Sie betrifft die häufigste aller Rentenarten: Die Altersrente.
Es gibt Rentenarten für die andere Renteneintrittsalter gelten. Für diese will die wahrscheinlich neue Bundesregierung explizit prüfen, dass die Möglichkeit der Aktivrente nicht gilt. Genauso geprüft werden soll, ob es möglich ist, dass die Steuerbefreiung nur auf Gehälter aus Angestelltenverhältnissen angewandt wird.
Sollte die Antwort ja lauten, könntest Du den Steuervorteil nicht mitnehmen, wenn Du als Selbstständiger über 67 hinaus arbeitest.
Und als letztes auf den Prüfstand soll zudem die Anwendung des Progressionsvorbehalts kommen. Heißt: Du musst auf die ersten 2.000€ keine Steuern zahlen, aber sie könnten Deinen Steuersatz, den Du auf andere Einkommen zahlst, erhöhen.
Gleiche Mütterrente für alle
Die Mütterrente wird teilweise erhöht. Nun sollen auch Elternteile mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, volle drei Rentenpunkte über die Kindererziehungszeiten erhalten. Bisher bekamen sie pro Kind 2,5 Rentenpunkte gutgeschrieben. Nach aktuellem Rentenwert ist das eine Erhöhung von 19,66€ im Monat. Nach der Rentenerhöhung zum 1. Juli dieses Jahres sind es 20,38€ im Monat.
Profitieren werden davon nach Angaben der Rentenversicherung rund 9,8 Mio. Renten. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 4,45 Mrd. € im Jahr. Das Geld soll aber nicht aus Beiträgen, sondern aus Steuermitteln finanziert werden.
Selbstständige in die Rentenversicherung
Alle neuen Selbstständigen sollen in gesetzlich rentenversichert werden. Ausnahmen gelten nur, für Selbstständige, die bereits in einem anderen verpflichtenden Rentensystem angehören. Das sind zum Beispiel Architekten oder Ärzte, die in Versorgungswerken pflichtversichert sind.
Wir gehen zudem davon aus, dass außerdem die Wahl bestehen wird, ob man sich statt der gesetzlichen Rente über eine Rürup-Rente für das Alter absichert. Denn im Koalitionsvertrag steht, dass “verlässliche Absicherungen für Selbstständige im Alter” weiter möglich sein sollen. Das verlässlich traf nach bisheriger Definition vor allem auf die Rürup-Rente zu, da diese unkündbar ist. Allerdings nicht, weil die Rürup-Rente auch immer eine verlässlich hohe Rendite bietet.
Mehr Geld für Witwen- und Witwerrentner
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Bezieher von Witwen- und Witwerrenten sollen verbessert werden. Verdienst Du aktuell neben der Witwenrente Geld oder beziehst eine andere Rente und überschreitest bestimmte Freibeträge, wird das auf die Witwenrente angerechnet. Auch viele andere Einkommensarten wie Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge aus Aktien, können dafür sorgen, dass Deine Witwenrente gekürzt wird.
Aktuell liegt der Freibetrag für zusätzliches Einkommen neben der Witwenrente bei rund 1.038€ im Monat. Für jedes Deiner Kinder, dass grundsätzlich Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um gut 220€ pro Monat.
Ob dieser Freibetrag angehoben werden soll, wird im Koalitionsvertrag nicht klar. Dort ist explizit von einer “Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten” die Rede, nicht aber von einer Verbesserung der Hinzuverdienstgrenzen.
Gleiches gilt übrigens auch für Rentner und Rentnerinnen in der Grundsicherung im Alter. Auch bei Ihnen wird gekürzt, wenn Sie zusätzlich mehr als bestimmte Freibeträge verdienen. Auch für sie sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden.
Geldanlage und Altersvorsorge
Provisionsberatung: Um Fehlanreize für Finanzberatung zu verringern, will die Koalition prüfen, ob Bafin-Instrumente ausreichen. Es wird also weiter Provisionsberatung geben. Verbraucher sollten aus unserer Sicht bei Provisionsberatern weiter vorsichtig sein. Wir empfehlen: Selbst machen oder zum Honorarberater gehen.
Deckel bei Dispozinsen und Kontoführungsgebühren von Basiskonten: Soll geprüft werden. Aus unserer Sicht sinnvoll, denn unsere Analysen zeigen immer wieder, dass es zwischen den Dispozinsen bei den Banken große Unterschiede gibt. Basiskonten, die Banken finanzschwachen Verbrauchern anbieten müssen, sind auch häufig teurer als klassische Girokonten.
Riester-Reform: Die Riesterrente soll in ein neues Produkt ohne verpflichtende Garantien überführt werden, zudem will man auf die Reduzierung von Kosten achten. Es soll ein Standardprodukt geben. Diese Reform klingt sehr ähnlich zum Altersvorsorgedepot, welches die FDP in der Ampel vorgeschlagen hatte.
Dafür spricht auch, dass Stephan Stracke von der CSU und einer der Koalitionsverhandler auf dem diesjährigen Zukunftsmarkt Altersvorsorge hatte durchblicken lassen, dass die neue Bundesregierung sich an bestehenden Vorschlägen zur Riester-Reform orientieren werde.
Keine Verpflichtenden Garantien klingt zudem danach, dass auch Aktien wie in einem breitgestreuter ETF möglich sein sollten. Details sind aber offen: Wie hoch ist die Förderung genau? Gibt es einen Kostendeckel?
Frühstart-Rente: Schulkinder bekommen 10€ pro Monat für die Altersvorsorge
Mit der Frühstart-Rente sollen Kinder zwischen sechs und 18 Jahren ab 2026 jeden Monat 10€ vom Staat für ihre Altersvorsorge bekommen. Eingezahlt wird das Geld auf das eigene Depot des Kindes, das vor staatlichem Zugriff geschützt ist. Auszahlungen sollen aber vor Renteneintritt nicht möglich sein.
Ist das Kind volljährig, kann es selbst bis zu einem noch nicht genannten Höchstbetrag auf das Depot einzahlen. Bis zum Renteneintritt sollen keine Steuern auf die Erträge dieses Kinderdepots anfallen. Mit den staatlichen Einzahlungen allein dürfte niemand seine Rentenlücke schließen können, aber sie können der Beginn für die private Vorsorge und den Vermögensaufbau sein.
Der Koalitionsvertrag lässt allerdings offen, welche Produkte im geförderten Kinderdepot bespart werden können. Weltweit gestreute Aktien-ETFs, zum Beispiel auf den MSCI World, wären dafür die kostengünstigste und einfachste Variante. So können Anlegende von langfristig von Wertsteigerungen des globalen Aktienmarktes profitieren und sich über eine durchschnittliche Jahresrendite von 6% freuen. Stecken im Kinderdepot hingegen Finanzprodukte mit niedrigeren Renditen oder Versicherungen mit hohen Gebühren, können die Renditen auch über lange Zeit mau ausfallen.
Beispielrechnung: Zahlt der Staat einem Kind ab dem 6. Lebensjahr 10€ monatlich, ergeben sich zum 18. Geburtstag staatliche Einzahlungen von 1.440€. Investiert in einen Welt-Aktien-ETF zum Beispiel auf den MSCI World mit durchschnittlich 6% jährlicher Rendite ergeben sich daraus knapp 650€ Gewinn. Lässt die Person das Geld ohne weitere Einzahlungen bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren liegen, ergeben sich daraus etwa 36.300€ – vor Kosten.
Gesundheit/Krankenversicherung
Für stabile Krankenkassenbeiträge hat die schwarz-rote Koalition erstmal keine schnelle Lösung parat. Zwar soll die Krankenhausreform bis Sommer 2025 gesetzlich auf den Weg gebracht werden – bezahlt wird sie aber nicht von den Kassen, sondern aus einem staatlichen Sondertopf für Infrastruktur.
Klingt gut, bringt aber noch keine direkte Entlastung. Um die Beiträge langfristig in den Griff zu bekommen, soll eine Kommission bis 2027 beratschlagen. Heißt unterm Strich: Die Beiträge könnten in den nächsten Monaten weiter steigen.
Die telefonische Krankschreibung bleibt zwar bestehen, soll aber sicherer gegen Missbrauch gemacht werden. Online-Krankschreibungen über private Plattformen sollen nicht mehr möglich sein.
Neu ist das Primärarztsystem: Künftig musst Du erstmal zu Deinem Hausarzt oder mit Deinem Kind zum Kinderarzt, bevor Du zu Fachärzten wie Hautärzten oder Orthopäden gehen kannst. Ausnahme sind Augenärzte und Gynäkologen. Dafür soll es eine Termingarantie geben: Hausärzte oder die 116117 legen einen Zeitkorridor für Facharzttermine fest – klappt das nicht, kannst Du zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gehen.
Versicherungen
In Zukunft sollen Wohngebäudeversicherungen nur noch mit einer Elementarschadenversicherung angeboten werden, Bestandskundinnen und -kunden sollen ihren Versicherungsschutz ebenfalls erweitern. Wie "hart" die Pflicht zur Elementarschadenabsicherung wird, ist noch unklar, da ebenfalls die Möglichkeit geprüft werden soll, den Elementarschadenschutz abzuwählen. CDU und SPD führen zur Absicherung der Elementarschadenrisiken einen staatlichen Rückversicherer ein.
Mobilität
Das Deutschlandticket bleibt auch nach 2025 bestehen, ab spätestens 2029 wird es aber teurer.
Bei allen vorgestellten Änderungen gilt: Was davon tatsächlich wie umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Wie immer ist der Koalitionsvertrag nur ein grober Fahrplan der Regierung – ein Großteil der Ideen muss erst in Form von Gesetzesänderungen und Abstimmungen realisiert werden. Wir halten Dich auf dem Laufenden.