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Urteil zum spannendsten Grundsteuer-Fall: Was es bedeutet
In Baden-Württemberg gelten andere Grundsteuer-Regeln als überall anders. Sind sie unfair? Was Deutschlands oberstes Finanzgericht dazu sagt.

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In Baden-Württemberg gelten andere Grundsteuer-Regeln als überall anders. Sind sie unfair? Was Deutschlands oberstes Finanzgericht dazu sagt.


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zwei Klagen zur Grundsteuer in Baden-Württemberg (II R 26/24 u. II R 27/24) abgewiesen. Damit ist er der Vorinstanz gefolgt. Anders als drei genauso ausgegangene BFH-Urteile Ende 2025 zum Bundesmodell, war dieser Fall nicht so klar. Denn in Baden-Württemberg gelten andere Grundsteuer-Regeln als in den anderen Bundesländern.
Und die könnten Dir ziemlich unfair erscheinen: Das dortige Bodenwertmodell berücksichtigt nur das Grundstück, nicht was darauf steht. Es gibt nur unbebaut, privat bebaut und gewerblich bebaut. Heißt: Hast Du ein großes Grundstück mit kleinem Haus, zahlst Du deutlich mehr als jemand mit kleinem Grundstück und einer Villa oder einem großen Mehrfamilienhaus.
Für den BFH ist das aber nicht verfassungswidrig – und zwar so klar, dass er die Fälle auch nicht dem Bundes- oder Landesverfassungsgericht vorlegt. Die Kläger können dort allerdings selbst in Revision gehen. Deshalb gibt es auch für Dich noch eine letzte Hoffnung, falls Du wegen der Klagen Einspruch gegen Deinen Bescheid zum Grundsteuerwert in Baden-Württemberg eingelegt und ein ruhendes Verfahren beantragt hattest.
Dasselbe ist der Fall, wenn in Deinem Bundesland das Bundesmodell gilt. Hier liegen die oben genannten Fälle bereits beim Bundesverfassungsgericht. Außerdem laufen am BFH noch diverse andere Verfahren zu den ebenfalls speziellen Modellen in Hamburg, Hessen und Bayern – hier ein Überblick. Verhandlungen stehen allerdings erst ab Jahresende an.
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