Du hast eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen – aber wie erhältst Du die BU-Rente, wenn Du sie brauchst? Die musst Du separat beantragen – mit einem ärztlichen Attest, das Deine mindestens sechsmonatige Berufsunfähigkeit bestätigt. In vier von fünf Fällen bekommen Versicherte die Rente dann ohne Beanstandung. Es könnten aber noch deutlich mehr sein.
Warum viele Anträge scheitern
Zu fast 40 % lehnen Versicherer die BU-Rente aus einem vermeidbaren Grund ab: Die Kundinnen und Kunden melden sich auf Rückfragen der Versicherung nicht zurück. Das zeigen Zahlen des Analysehauses Morgen & Morgen.
Mehr als 33 % der Abgelehnten erreichen hingegen den nötigen Schweregrad nicht. Das heißt: Sie sind nicht mindestens zu 50 % berufsunfähig. Nur dann besteht Anspruch auf die BU-Rente.
Was tun bei einer Ablehnung?
Weil es um hohe Summen geht, können diese Fälle zu Streit führen. Hol Dir im Zweifel rechtlichen Beistand, wenn Deine BU-Rente abgelehnt wird. Achtung: Rechtsschutzversicherung und BU solltest Du nicht beim gleichen Versicherer abschließen – falls Du ihn wegen Deiner BU-Rente verklagen möchtest.
Bei Streit mit Deinem Versicherer kannst Du Dich auch an eine Kanzlei wenden, die auf die BU spezialisiert ist. Wir empfehlen Lehner & Kollegen, Rechtsanwalt A. T. Schäfer, Laux Rechtsanwälte, L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft, Rechtsanwalt Dr. Schlenker und Rechtsanwälte Klatt & Wessels.
Wir helfen Dir beim Antrag
Damit es gar nicht erst zum Streit kommt, solltest Du Deine BU-Rente frühzeitig und korrekt beantragen. Die erforderlichen Unterlagen Deines Versicherers kannst Du ganz einfach mit unserem Musterschreiben (Word-Dokument) anfordern.