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Wohngeld wird erhöht: So viel mehr Geld gibt es ab 2025

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Menschen mit niedrigem Einkommen. Dieser soll ab nächstem Jahr ansteigen. Wer Anspruch hat und wie Du Dir den Zuschuss holst.

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen
Wohngeld

Ab dem 1. Januar 2025 soll es im Schnitt 30€ mehr Geld für Wohngeldempfängerinnen und -empfänger geben. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Damit soll die Höhe des Wohngeldes an Inflation und immer höhere Lebenserhaltungskosten angepasst werden.

Was ist Wohngeld überhaupt?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der Menschen mit niedrigem Einkommen unterstützen soll, ihre Wohn­kos­ten zu stemmen. Auch für Haus- oder Wohnungseigentümer gibt es so einen Zuschuss. Der heißt dann Lastenzuschuss.

Grundsätzlich ist die Höhe des Wohngeldes an Einkommen, Miete oder finanzielle Belastungen durch Eigentum (z. B. Zinsen und Grundsteuer) und die Zahl der Haushaltsmitglieder geknüpft. Im Durchschnitt sind es aktuell 370€ - mit der Erhöhung im nächsten Jahr werden es mehr. Viele Menschen wissen aber überhaupt nicht, dass sie Anspruch auf diese Finanzspritze haben.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeldberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die ein niedriges Einkommen oder eine niedrige Rente haben und nicht bereits vom Staat finanziell unterstützt werden. Bedeutet: Bekommst Du Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, steht Dir kein Wohngeld zu. Die Kosten für Miete sind da nämlich schon berücksichtigt.

Ob Dir Wohngeld zusteht, kannst Du mit unserer Checkliste (PDF-Dokument) herausfinden. Alternativ kannst Du einen Blick in den Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums werfen. Dieser gibt Dir sogar einen Anhaltspunkt, wie viel Du bekommen würdest.

Wie beantragt man Wohngeld?

Um Wohngeld zu bekommen, musst Du einen entsprechenden Antrag bei der Wohngeldbehörde Deiner Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung stellen. Das geht meist sogar online. Für den Zuschuss musst Du das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen und die Höhe der Miete (z. B. mit dem Mietvertrag) nachweisen.

Grundsätzlich wird das Wohngeld erstmal für zwölf Monate bewilligt. Beziehest Du bereits Wohngeld, musst Du die Erhöhung nicht extra beantragen. Du bekommst dann automatisch ab nächstem Jahr mehr ausbezahlt.

Besondere Regelungen zum Wohngeld gibt es für Studenten, Auszubildende oder Schüler. Welche das sind, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Wohngeld.

Von Eva Schroeder

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