Düsseldorfer Tabelle 2024 & 2025 So viel Unterhalt steht Scheidungskindern zu

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Düsseldorfer Tabelle zeigt Dir, wie viel Unterhalt Eltern nach einer Trennung oder Scheidung für die Kinder zahlen müssen.
  • Seit 1. Januar 2024 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 480 Euro im Monat zahlen, wenn es unter sechs Jahre alt ist. Für ältere Kinder mehr. Die neue Tabelle für 2025 wird im Dezember erwartet.
  • Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf 2024 mindestens 1.450 Euro für sich behalten.

So gehst Du vor

  • Willst Du herausfinden, wie viel Unterhalt für Deine Kinder fällig wird, musst Du Dein Nettoeinkommen in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle einordnen.
  • Anhand des Alters Deines Kindes kannst Du den monatlichen Unterhalt in der Tabelle ablesen.
  • Tatsächlich musst Du weniger zahlen, da Dir die Hälfte des Kindergelds zusteht. Welchen Betrag Du genau überweisen musst, findest Du in der Übersicht zu den Zahlbeträgen. Zur Berechnung kannst Du unsere Anleitung nutzen.

Berechnungshilfe Kindesunterhalt

Wenn Du wissen möchtest, wie viel Unterhalt Du nach einer Trennung oder Scheidung für gemeinsame Kinder zahlen musst, dann gibt Dir die aktuelle Düsseldorfer Tabelle Auskunft. Umgekehrt lässt sich darin auch ablesen, was Du nach einer Scheidung an Unterhalt für die bei Dir wohnenden Kinder vom anderen Elternteil bekommen müsstest.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf. Sie baut auf dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder auf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert die Unterhaltssätze regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag. Die Düsseldorfer Tabellen der vergangenen Jahre findest Du auf der Website des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das ist die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2024.

Wie findest Du heraus, wie viel Du zahlen musst?

In der Düsseldorfer Tabelle findest Du die monatlichen Beträge für den Kindesunterhalt. Die Tabelle ist gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter der Kinder.

Die Düsseldorfer Tabelle 2024 enthält 15 Einkommensgruppen und vier Altersstufen. Mit der höchsten Einkommensstufe von einem bereinigten Einkommen von 11.200 Euro im Monat endet die Tabelle. Die Einkommensgruppen wurden zum 1. Januar 2024 durchgehend um 200 Euro erhöht. Die erste Einkommensgruppe endet bei 2.100 Euro.

Du kannst die Tabelle nutzen, indem Du Dich mit Deinem unterhaltsrelevanten Einkommen in die Einkommensstufen einordnest. Dann bist Du in der richtigen Zeile. Die richtige Spalte findest Du, wenn Du das Alter Deiner Kinder abliest (Spalte 1: 0 bis 5 Jahre, Spalte 2: 6 bis 11 Jahre, Spalte 3: 12 bis 17 Jahre, Spalte 4: ab 18 Jahre). So kannst Du die monatlichen Unterhaltsbeträge ablesen.

Im Jahr 2024 sind die Regelsätze für den Kindesunterhalt im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Wie viel genau fällig wird, kannst Du in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2024 ablesen.

Beispiel: Anton verfügt über ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2.600 Euro. Damit ist Anton in der dritten Einkommensstufe zwischen 2.301 Euro und 2.700 Euro. Sein Kind ist sieben Jahre alt, damit in der zweiten Altersstufe. Die Düsseldorfer Tabelle 2024 weist einen Unterhalt von 607 Euro im Monat aus.

Wie wird die Anzahl der Kinder berücksichtigt?

Die Unterhaltssätze in der Tabelle gehen immer von zwei unterhaltspflichtigen Kindern aus. Hast Du mehr als zwei Kinder oder nur ein Kind, so musst Du eventuell weniger oder mehr Unterhalt zahlen als Du in der Tabelle abliest. Du wirst dann entsprechend in eine niedrigere oder höhere Nettoeinkommensgruppe (Spalte 1) eingeordnet.

Was müssen Spitzenverdiener zahlen?

Was Du zahlen musst, wenn Du sehr viel verdienst, ergibt sich auch aus der Düsseldorfer Tabelle. Verdienst Du monatlich zum Beispiel 11.000 Euro, dann beläuft sich der Unterhalt für Dein vierjähriges Kind auf 960 Euro, für Dein zwölfjähriges Kind auf 1.290 Euro im Monat.

Verdienst Du mehr als 11.200 Euro netto im Monat, dann ist eine eigene konkrete Berechnung des Bedarfs möglich. Möglich ist auch eine Quote aus dem verfügbaren Gesamteinkommen zu berechnen. So sehen es zumindest einige Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte vor. Es kommt also auf den Einzelfall an.

Was bedeutet Bedarfskontrollbetrag und Prozentsatz?

Die dritte Spalte der Tabelle ist mit Prozentsatz überschrieben, die vierte Spalte mit Bedarfskontrollbetrag. Der Prozentsatz drückt die Steigerung des Unterhalts der jeweiligen Einkommensgruppe gegenüber dem Mindestunterhalt aus. Multiplizierst Du den Mindestunterhalt mit dem jeweiligen Prozentsatz, dann ergibt sich die Höhe des Unterhaltsanspruchs. Den kannst Du bereits als entsprechenden Eurobetrag in der Tabelle ablesen. Für Dich ist der Prozentsatz deshalb nicht wichtig. Er dient nur der Kontrolle.

Bedarfskontrollbetrag ist der Betrag, den Unterhaltspflichtige behalten sollen. Mit steigendem Einkommen soll ein höherer Betrag für den Lebensunterhalt verbleiben. Wer zum Beispiel 5.400 Euro im Monat als unterhaltsrelevantes Einkommen verdient, dem sollen 2.550 Euro verbleiben – das ist der Bedarfskontrollbetrag im Jahr 2024.

Düsseldorfer Tabelle: Kommt 2025 eine weitere Erhöhung?

Für das Jahr 2025 wird die neue Düsseldorfer Tabelle im Dezember 2024 erwartet. Wahrscheinlich kommt es zu einer leichten Erhöhung der Unterhalte, da das sachliche Existenzminimum für Kinder für 2015 angehoben wird – allerdings nur leicht. In der jüngsten Altersgruppe steigt der monatliche Mindestunterhalt um zwei Euro, in der mittleren Altersgruppe um drei Euro und bis zum 18. Lebensjahr um acht Euro. Über die neue Düsseldorfer Tabelle 2025 halten wir Dich hier im Ratgeber und in unserem wöchentlichen Newsletter auf dem Laufenden. 

Was bedeutet Mehrbedarf und Sonderbedarf?

In den Unterhaltsbeträgen sind die Beiträge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung, Studiengebühren oder Kosten für den Nachhilfeunterricht nicht enthalten. Das sind typische Beispiele für einen Mehrbedarf. Als Sonderbedarf gelten einmalige, unerwartete, hohe, notwendige Ausgaben – zum Beispiel Kosten für den Kieferorthopäden oder Anschaffung eines eigenen Computers für den Distanzunterricht.

Soweit ein zusätzlicher Bedarf besteht, müssen grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam dafür aufkommen: Jeder Elternteil zahlt entsprechend dem Anteil, den sein Einkommen am gemeinsamen Gesamteinkommen ausmacht. Es zahlt also nicht jeder einfach die Hälfte.

Umstritten sind Kosten für Klassenfahrten oder Kosten rund um den Schulabschluss. Da können schnell einige Hundert Euro anfallen. Wegen der Einmaligkeit der zusätzlichen Ausgaben gehen einige Gerichte von einem Sonderbedarf aus, andere halten diese Ausgaben für vorhersehbar. Ist die Fahrt nicht außergewöhnlich teuer, dann hat der betreuende Elternteil die Kosten aus dem laufenden Unterhalt zu zahlen (OLG Hamm, 21.12.2010, Az. II-2 WF 285/10).

Tipp: Damit Klassenfahrten der Kinder nicht jedes Mal zu Streit führen, solltet Ihr Euch vorher darauf verständigen, wie Ihr mit zusätzlichen Kosten umgehen wollt und wer wie viel der Ausgaben übernimmt.

Wer muss Unterhalt zahlen?

Das Unterhaltsrecht basiert auf der Vorstellung, dass die Kinder nach der Trennung im Wesentlichen bei einem Elternteil im Haushalt leben. Das nennt sich Residenzmodell. Die Folge: Ein Elternteil zahlt, bei dem anderen wohnen die Kinder (§ 1612a BGB). Betreust Du die Kinder hauptsächlich und wohnen sie bei Dir, leistet Du Betreuungsunterhalt, der andere zahlt für die Kinder dann den sogenannten Barunterhalt.

Viele Familien organisieren sich nach der Trennung heute anders. Die Kinder halten sich abwechselnd mal beim Vater und mal bei der Mutter auf. Eine solche Lebensrealität wird bisher nicht gut durch das deutsche Unterhaltsrecht abgebildet. Nur im Wechselmodell berechnet sich der Unterhalt anders. Das setzt aber voraus, dass die Eltern wirklich zu gleichen Teilen die Kinder betreuen. Kümmert sich ein Elternteil zum Beispiel an zwölf Tagen im Monat um die Kinder, der andere an 19 Tagen, reduziert sich dadurch der Unterhaltsanspruch nicht. Das wollte das Bundesjustizministerium mit einer Unterhaltsreform verbessern.

Dem Eckpunktepapier zum Unterhaltsrecht aus dem Jahr 2023 folgte kein konkreter Gesetzentwurf. Nach dem Aus der Ampel-Regierung wird die Unterhaltsreform wahrscheinlich nicht umgesetzt. Mehr Informationen dazu, wie Ihr auch ohne Reform die Betreuung Eurer Kinder gerecht organisieren könnt sowie eine Muster-Elternvereinbarung, findet Ihr im Ratgeber Betreuungsmodelle.

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Wie hoch ist Dein Selbstbehalt?

Musst Du für Deine schulpflichtigen Kinder bis zu deren 21. Geburtstag Unterhalt zahlen, darfst Du seit 1. Januar 2024 im Monat 1.450 Euro als Existenzminimum für Dich behalten, wenn Du arbeitest. Bist Du nicht erwerbstätig, sollen Dir mindestens 1.200 Euro monatlich verbleiben. Darin sind bis zu 520 Euro für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung enthalten. Diese Selbstbehalte sind in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt.

Wie viel Unterhalt pro Kind gibt es mindestens?

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach der Trennung der Eltern richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und der sogenannten Mindestunterhaltsverordnung (§ 1612a BGB).

Seit 1. Januar 2024 gelten diese Bedarfssätze für minderjährige Kinder im Monat:

  • bis zum 6. Geburtstag: 480 Euro (2023: 437 Euro)
  • bis zum 12. Geburtstag: 551 Euro (2023: 502 Euro)
  • bis zum 18. Geburtstag: 645 Euro (2023: 588 Euro)

Neu: Nach dem 15. Existenzminimums-Bericht und nach dem Referentenentwurf zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung sollen ab Januar 2025 folgende nur leicht erhöhte Bedarfssätze gelten:

  • bis zum 6. Geburtstag: 482 Euro
  • bis zum 12. Geburtstag: 554 Euro
  • bis zum 18. Geburtstag: 653 Euro

Auch das Aus der Ampel-Regierung im November 2024 wird nach unserer Einschätzung nicht verhindern, dass diese Verordnung von der noch amtierenden Regierung rechtzeitig verabschiedet wird. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

Diese Beträge musst Du nach Möglichkeit mindestens zahlen. Je nachdem, wie hoch Dein Einkommen ist, kann es mehr sein. Kannst Du den Mindestunterhalt nicht zahlen, gibt es mit dem Unterhaltsvorschuss eine staatliche Unterstützung. Beantragen kann den Vorschuss die Person, bei der die Kinder überwiegend wohnen. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort. Den Vorschuss muss der Unterhaltspflichtige aber zurückzahlen, falls er wieder mehr verdient. Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss und wie Du ihn beantragst findest Du auf dem Familienportal.

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Wie wird das Kindergeld berücksichtigt?

Das Kindergeld für ein minderjähriges Kind steht den Eltern zu – und zwar beiden Elternteilen je zur Hälfte. Es wird jedoch in voller Höhe an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind wohnt. Deshalb darf der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss, die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen (§ 1612b BGB). Aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt sich also nicht der Zahlbetrag. Der ergibt sich erst nach Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergelds.

Das Kindergeld beträgt seit 2023 einheitlich 250 Euro im Monat (§ 66 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 BKGG). Die Hälfte des Kindergelds – 125 Euro – ist zu verrechnen mit dem Kindesunterhalt.

Beispiel: Boris verfügt über ein unterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen von 3.400 Euro (Einkommensstufe 5) und hat ein achtjähriges und ein zwölfjähriges Kind. Der Unterhalt für die Achtjährige beläuft sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2024 auf 662 Euro und für den Zwölfjährigen auf 774 Euro. Bei beiden Kindern ist jeweils die Hälfte des Kindergelds abzuziehen, also jeweils 125 Euro. Im Jahr 2024 zahlt Boris 537 Euro für die Achtjährige und 649 Euro für den Zwölfjährigen, insgesamt macht das im Monat 1.186 Euro für beide Kinder. Im Jahr 2023 musste er 127 Euro weniger zahlen.

Bei volljährigen Kindern musst Du das Kindergeld in voller Höhe vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle abziehen. Eigentlich steigt zwar die Unterhaltspflicht ab Volljährigkeit. Dennoch verringert sich der Unterhalt, den die Eltern zahlen müssen. Grund ist, dass das Kindergeld vollständig auf den Bedarf angerechnet wird.

Der Unterhalt für ein volljähriges Kind wird anders berechnet als der Unterhalt für ein minderjähriges Kind. Zwar gilt für beide die Düsseldorfer Tabelle. Ab Volljährigkeit zählt aber nicht nur das Einkommen eines Elternteils, sondern das Einkommen beider Elternteile. Näheres dazu findest Du in unserem Ratgeber zum Kindesunterhalt für volljährige Kinder.

Neu: Das Kindergeld soll ab 2025 auf 255 Euro erhöht werden. Dazu muss allerdings das Steuerfortentwicklungsgesetz vom Bundestag erst noch beschlossen werden. Wie sich das Aus der Ampel-Regierung im November 2024 auf die geplante Kindergelderhöhung auswirkt, ist noch unklar.

Wichtig: Die Unterhaltsverpflichtung ist auch ein Fall für die Einkommensteuer, zum Beispiel als außergewöhnliche Belastung.

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Wie sind die Zahlbeträge 2024?

Die folgende Tabelle zeigt, was Du nach Abzug des halben Kindergelds seit Januar 2024 tatsächlich zahlen musst. 2024 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind.

Zahlbeträge seit Januar 2024

Nettoein-

kommen1

0-5

Jahre

6-11
Jahre
12-17
Jahre
ab 18
Jahre
bis 2.100 €355 €426 €520 €439 €
2.101 - 2.500 €379 €454 €553 €474 €
2.501 - 2.900 €403 €482 €585 €508 €
2.901 - 3.300 €427 €509 €617 €543 €
3.301 - 3.700 €451 €537 €649 €577 €
3.701 - 4.100 €490 €581 €701 €632 €
4.101 - 4.500 €528 €625 €753 €688 €
4.501 - 4.900 €567 €669 €804€743 €
4.901 - 5.300 €605 €713 €856 €798 €
5.301 - 5.700 €643 €757 €907 €853 €
5.701 - 6.400 €682 €801 €959 €908 €
6.401 - 7.200 €720 €845 €1.011 €863 €
7.201 - 8.200 €759 €889 €1.062 €1.018 €
8.201 - 9.700 €797 €933 €1.114 €1.073 €
9.701 - 11.200 €835 €977 €1.165 €1.128 €

1 Mit Nettoeinkommen ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen gemeint. Mehr dazu weiter unten.
Quelle: OLG Düsseldorf (Stand: 1. Januar 2024)

Wie berechnest Du das relevante Nettoeinkommen?

Die größte Schwierigkeit besteht in der Praxis darin, das Nettoeinkommen zu ermitteln, das für den Unterhalt relevant ist. Es stimmt selten mit dem Nettoeinkommen auf der Gehalts- oder Lohnabrechnung überein. In der Düsseldorfer Tabelle findet sich kein genauer Hinweis auf die Berechnung. Sämtliche Einkünfte zählen dazu, zum Beispiel auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aber auch Sozialleistungen und Renten.

Mit unserer Anleitung kannst Du Dein unterhaltsrechtliches Einkommen selbst berechnen; das entscheidet darüber, was an Unterhalt für die Kinder fällig wird.

Berechnungshilfe zur Düsseldorfer Tabelle

In den Unterhaltsleitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte findest Du die wesentlichen Grundsätze, wie sich das relevante Einkommen berechnen lässt. Eine Liste mit den regionalen Leitlinien findest Du weiter unten.

Berufsbedingte Aufwendungen, die Du von Deinen privaten Le­bens­hal­tungs­kos­ten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen kannst, darfst Du vom Einkommen abziehen. Dabei kannst Du auch eine Pauschale von fünf Prozent des Nettoeinkommens schätzen – mindestens 50 Euro, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 Euro monatlich.

Übersteigen Deine Ausgaben für den Beruf die Pauschale, musst Du insgesamt die Ausgaben nachweisen, um sie abziehen zu dürfen. Schulden darfst Du in der Regel vom Einkommen abziehen.

Was leisten Unterhaltsrechner?

Auf einigen Websites findest Du kostenlose Unterhaltsrechner, die alle auf der Düsseldorfer Tabelle basieren. Diese können aber nur einen ersten Anhaltspunkt liefern. Das Unterhaltsrecht ist komplex und lässt sich deshalb nur sehr bedingt durch einen Rechner abbilden. Meist entspricht das, was Du mit dem Unterhaltsrechner ausgerechnet hast, nicht dem, was Du tatsächlich zahlen musst.

Wann wird die Düsseldorfer Tabelle wieder aktualisiert?

Die Düsseldorfer Tabelle wird mittlerweile jedes Jahr aktualisiert, die Zahlbeträge ändern sich zudem immer dann, wenn es mehr Kindergeld gibt. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2024. Mit der Anpassung der Mindestunterhaltsverordnung zum 1. Januar 2025 muss auch die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert werden. Auch eine Kindergelderhöhung würde berücksichtigt werden.

Achtung: Es gibt regionale Abweichungen, da einzelne Oberlandesgerichte ihre eigenen Regelungen festlegen. Im Folgenden weiterführende Links:

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