Das Wichtigste in Kürze
- Für einzelne Baumaßnahmen, die die Energieeffizienz Deines Hauses steigern, kannst Du staatliche Zuschüsse von bis 12.000 Euro pro Jahr bekommen.
- Die Zuschussförderung läuft im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abgewickelt.
- Um die meisten Einzelmaßnahmen zu beantragen, musst Du einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Hat Dir der Experte einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, bekommst Du höhere Fördersätze.
So gehst Du vor
- Such Dir einen Energieeffizienz-Experten und beauftrage ihn mit der Planung und Baubegleitung. Du kannst Dir auch vorab einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, damit bei der Sanierungsreihenfolge keine Fehler passieren. Wir empfehlen dafür die Anbieter Enwendo, Enter, Fuch&Eule, Novo und Senercon.
- Beantrage die Zuschüsse, bevor die Arbeiten beginnen. Hast Du für die Sanierung nicht genug Geld auf der hohen Kante, kannst Du zusätzlich den Ergänzungskredit im KfW-Programm 358 nutzen.
- Prüfe, ob es auch regionale Förderprogramme gibt, die Du mit den staatlichen Zuschüssen kombinieren kannst.
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Inhalt
- Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen?
- Für wen ist die Förderung für Einzelmaßnahmen?
- Welche Bedingungen gelten für die Antragstellung?
- Wie hoch sind die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen?
- So stellst Du den Förderantrag: Schritt für Schritt
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es noch?
Wenn Du Dein Haus energetisch sanieren willst, kann das teuer werden. Du kannst aber staatliche Fördermittel nutzen, um die Kosten etwas abzufedern. Dazu gehören auch Zuschüsse, die Du nach den Baumaßnahmen ausgezahlt bekommst und nicht zurückzahlen musst. Wir erklären Dir, welche Sanierungen Du Dir fördern lassen kannst, welche Besonderheiten gelten und wie Du die Zuschüsse richtig beantragst.
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst viele unterschiedliche Förderungen wie Kredite und Zuschüsse in einem großen Programm zusammen. Grundsätzlich geht es darum, den Gebäudebestand in Deutschland energieeffizienter zu machen. Ein Teilprogramm der BEG ist die Zuschussförderung für energetische Einzelmaßnahmen.
Diese kannst Du über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Sinnvoll ist das, wenn Du selbst genug Geld auf dem Konto hast, trotzdem aber die staatliche Förderung nutzen willst.
Auch wenn Du die Sanierung lieber Schritt für Schritt angehst, sind die Zuschüsse des Bafa das richtige Programm für Dich. Das Geld musst Du nicht zurückzahlen, der Zuschuss verringert also Deine Investitionskosten nachträglich.
Für wen ist die Förderung für Einzelmaßnahmen?
Die Förderung richtet sich an alle, die einzelne Bauteile eines Gebäudes energetisch sanieren oder die Energieeffizienz durch Optimierung verbessern möchte. Das kann ein Hauseigentümer oder eine Eigentümerin sein, aber auch ein Unternehmen, eine gemeinnützige Organisation oder eine Kommune. Der Zuschuss kann dabei sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude genutzt werden.
Das Gebäude muss sich aber auf jeden Fall in Deutschland befinden. Bei anderen Fördermöglichkeiten wie der steuerlichen Abschreibung ist das anders.
Solltest Du Dich in einem Insolvenzverfahren befinden, bist Du allerdings von der Förderung ausgeschlossen. Das schreibt die Förderrichtlinie vor.
Welche Bedingungen gelten für die Antragstellung?
Es gibt einige Fördervoraussetzungen, die Du beachten musst. Erfüllst Du diese Voraussetzungen nicht, kannst Du das Programm nicht beantragen oder bekommst am Ende keinen Zuschuss ausgezahlt.
Dazu gehören:
- Du musst den Antrag rechtzeitig stellen.
- Du musst einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
- Die Maßnahmen müssen bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen.
Stell den Antrag rechtzeitig
Die Zuschüsse werden zwar erst nachträglich ausgezahlt, den Antrag musst Du aber stellen, bevor Du mit den Sanierungsarbeiten beginnst. Hast Du die Arbeiten schon begonnen, kannst Du die Zuschüsse für diese Maßnahme nicht mehr nutzen.
Hast Du den Antrag gestellt, musst Du bis zur Zusage mehrere Wochen warten. In der Zeit darfst Du schon mit der Sanierung beginnen, weißt aber noch nicht sicher, ob Du die Zuschüsse auch bekommst. Willst Du sichergehen, dann warte lieber ab.
Du brauchst einen Energieeffizienz-Experten
Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den energetischen Standards der Förderung genügen, musst Du für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Das sind Energieberater, die nach Standards der Deutschen Energieagentur Dena qualifiziert und in ihrer Datenbank eingetragen sind.
Zur Gebäudehülle gehört alles, was Du zum Beispiel an Fassade, Dach oder Fenster machst, während zur Anlagentechnik unter anderem Lüftungsanlagen gehören. Heizungen sind nicht mehr ein Teil der Bafa-Zuschüsse. Sie werden seit 2024 über die staatliche Förderbank KfW bezuschusst.
Die Experten unterstützen Dich bei der Fachplanung und Baubegleitung und achten darauf, dass alles wie geplant durchgeführt wird. Die Kosten, die Dir dadurch entstehen, gibst Du basierend auf einem Angebot der Energieberater ebenfalls bei der Förderung an. Sie werden dann mitberücksichtigt und Du erhältst bis zu 50 Prozent der Kosten über einen Zuschuss zurück.
Du kannst von Deinem Energie-Experten prüfen lassen, welche Maßnahmen für Dein Haus sinnvoll sind und Dir einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser Fahrplan kann Dir eine Übersicht über eine Komplettsanierung bieten oder eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für einzelne Maßnahmen.
Mit dem iSFP bekommst Du bei Umsetzung der Maßnahmen auch noch einmal einen höheren Zuschuss und du kannst mehr förderfähige Kosten geltend machen.
Qualifizierte Energieberater in Deiner Region, die einen iSFP erstellen dürfen, findest Du zum einen in der Dena-Datenbank. Finanztip hat außerdem im Jahr 2024 Energieberatungsunternehmen untersucht, die in ganz Deutschland aktiv sind. Für einen iSFP können wir folgende Anbieter empfehlen:

Enter
- Finanztip-Score: 7,6 / 10
- alle Energieberater, die am iSFP arbeiten, sind festangestellt und Dena-registriert
- Willkommenspaket mit umfangreichem Info-Material
- eigenes Kundenportal mit vielfältigen Analysen und Auswertungsmaterial zu Deinem Haus, u.a. zur Wirtschaftlichkeit
- weiteres Angebot: Handwerker- und Finanzierungsservice und ausführliche PV-Beratung

Fuchs & Eule
- Finanztip-Score: 7,5 / 10
- eigenes Kundenportal zum Datenaustausch und Kontaktaufnahme mit den Beratern
- umfangreiches Informationsmaterial, das ans eigene Haus angepasst ist inklusive individuelle Wirtschaftlichkeitsanalyse
- alle Energieberater, die am iSFP arbeiten, sind festangestellt und Dena-registriert
- hoher Fokus auf größtmögliche Energieeinsparung
- Kooperationsnetzwerk mit Handwerkern

Senercon
- Finanztip-Score: 6,5 / 10
- alle Energieberater festangestellt und Dena-registriert
- Erfahrung in der Branche seit 1992
- umfangreiche Vor-Ort-Baubegleitung möglich
Alle Informationen zur Untersuchung und zu den Empfehlungen findest Du in unserem Ratgeber zu Energieberatern.
Die Sanierung muss Energieeffizienz-Standards erfüllen
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist die Energieeffizienz der Maßnahmen, die Du durchführen lassen möchtest. Diese müssen bestimmte Standards erfüllen, die in der Förderrichtlinie der BEG erklärt werden.
Die Vorgaben sind im Förderprogramm etwas strenger als das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Sanierungen vorgibt. Der zentrale Wert ist dabei der U-Wert. Das ist der Wärmedurchgangskoeffizient, der angibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je niedriger dieser Wert ist, desto weniger Wärme geht durch das Fenster verloren.
In der folgenden Tabelle zeigen wir Dir beispielhaft einige ausgewählte Bauteile und den Unterschied der U-Werte zwischen GEG und Förderprogramm. Aber keine Sorge: Um die Einhaltung kümmert sich letztlich Dein Energieberater und die Fachfirma, die die Sanierung durchführt.
So streng sind die Vorgaben für Einzelmaßnahmen
Bauteil | GEG-Anforderung<br>(U-Wert in W/(m²·K)) | BEG-Fördervoraussetzung<br>(U-Wert in W/(m²·K)) |
---|---|---|
Außenwanddämmung | 0,24 | 0,20 |
Dachdämmung (Steildach) | 0,24 | 0,14 |
Flachdachdämmung | 0,20 | 0,14 |
oberste Geschossdecke | 0,24 | 0,14 |
Fenster | 1,30 | 0,95 |
Dachflächenfenster | 1,40 | 1,00 |
Kellerdecke | 0,30 | 0,25 |
Kellerwand zum Erdreich | 0,30 | 0,25 |
Quelle: GEG, Förderrichtlinie BEG (Stand: 6. Juni 2025)
Lass uns einmal die Vorgaben für neue Fenster im Förderprogramm anschauen:
Während das GEG beim Fenstertausch nur einen U-Wert von 1,3 W/m²K vor. Damit Du die Zuschüsse nutzen kannst, müssen die neuen Fenster allerdings einen U-Wert von 0,95 W/m²K aufweisen.
Bei einfach verglasten Fenstern liegt der U-Wert zwischen 5 und 6, bei Zweifachverglasung bei 1,3 oder besser. Dreifach verglaste Fenster erreichen einen U-Wert von unter 1,1. Das heißt, für das Förderprogramm musst Du auf dreifach verglaste Fenster setzen. Das macht die Sanierung auch etwas teuer, erhöht aber auch die Energieeinsparung. Wie viel Du mit dreifach verglasten Fenstern sparen kannst, liest Du in unserem Ratgeber zum Fenstertausch.
Willst Du nur Deine Fenster dämmen, musst Du nachweisen, dass die Dämmwerte der Fassade und des Daches niedriger sind als die der neuen Fenster. Dies soll dabei helfen, Schäden zu vermeiden. Denn ist die Dämmung der Außenhülle des Hauses schlechter als die der Fenster, droht Kondenswasserbildung an den Wänden, die zu Schimmel führen kann.
Bei diesen und vielen weiteren Vorgaben soll Dir der Energieeffizienz-Experte helfen. Darum ist dieser auch so wichtig für Dein Projekt und verpflichtend.
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Über das Bafa werden ganz unterschiedliche Maßnahmen an und in Deinem Haus mit Zuschüssen gefördert. Wir geben Dir eine kurze Übersicht die sogenannten förderfähigen Maßnahmen.
Diese Sanierungen werden gefördert

Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: Juni 2025)
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören also:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (also zum Beispiel die Dämmung Deiner Fassade, die Kellerdämmung, die Dachdämmung oder der Austausch von Fenstern und Türen),
- Anlagentechnik außerhalb der Heizung (also zum Beispiel der Einbau von Lüftungsanlagen oder Smart-Home-Lösungen wie unter anderem Regelungstechnik für Heizungs-, Beleuchtungs- oder Lüftungstechnik und elektronischen Heizkörperthermostaten),
- die Heizungsoptimierung in Gebäuden, die älter als zwei Jahre sind und deren Heizungen nicht älter als 20 Jahre sind. Dazu gehören zum Beispiel der hydraulische Abgleich, die Dämmung von Heizungsrohren oder der Austausch von alten Heizungspumpen.
Du kannst die Zuschüsse außerdem für folgendes nutzen:
- die Materialkosten einzelner Maßnahmen in Eigenleistung,
- die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten sowie
- die sogenannten Umfeldmaßnahmen, also zum Beispiel Baugerüste, Entsorgung von Bauschutt, Putz- und Malerarbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung und viele weitere.
Nicht mehr gefördert werden Heizungen, die mit Öl, Kohle oder Gas betrieben werden. Auch Gas-Hybrid-Heizungen sind aus dem Programm gestrichen worden. Klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Fernwärmeanschlüsse werden seit 2024 über die staatliche Förderbank KfW mit bis zu 70 Prozent Zuschuss gefördert. Mehr zum Thema Umstieg auf erneuerbare Energien erfährst Du in unserem Ratgeber zur KfW-Förderung für Heizungen.
Auch Anlagen, die nur der Stromerzeugung dienen, wie etwa Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke oder Stromspeicher, werden über dieses Programm nicht mehr gefördert. Wie Du Dir auch 2025 noch eine Förderung für Deine Solaranlage sicherst, liest Du in unseren Ratgebern zur Photovoltaik-Förderung und Balkonkraftwerk-Förderung.
Wie hoch sind die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen?
Die Höhe des Zuschusses zu den förderfähigen Kosten ist abhängig von der Art der Maßnahme. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Du Dir einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater hast erstellen lassen.
Ohne einen iSFP bekommst Du 15 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Mit einem iSFP sind es sogar 20 Prozent.
Maximal kannst Du 60.000 Euro an Kosten pro Jahr geltend machen. Nutzt Du das Förderprogramm ohne einen individuellen Sanierungsfahrplan, halbiert sich die Höhe der förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro jährlich. Der iSFP lohnt sich bei diesem Förderprogramm also doppelt.
Beispiel: Du lässt 2025 die Fassade Deines Hauses dämmen und neue Fenster einsetzen. Das sind beides Maßnahmen, die in Deinem iSFP vorgeschlagen wurden. Die Kosten belaufen sich zusammen auf 55.000 Euro. Nachträglich bekommst Du vom Bafa 20 Prozent dieser Kosten, also 11.000 Euro erstattet. Die Sanierung hat Dich also nur 44.000 Euro gekostet. Ohne den iSFP könntest Du nur 30.000 Euro dieser Kosten geltend machen und würdest nur 4.500 Euro erstattet bekommen – also ganze 6.500 Euro weniger!
Du kannst das Programm jedes Jahr beantragen. Das lohnt sich für Dich besonders, wenn Du mehrere Maßnahmen über mehrere Jahre verteilt durchführen lassen möchtest.
Maximaler Sanierungszuschuss pro Maßnahme
Zuschuss zu förderfähigen Kosten in % | Bonus für iSFP in Prozent | maximal möglicher Zuschuss in Prozent | |
---|---|---|---|
Außenhülle | 15 | 5 | 20 |
Anlagentechnik (außer Heizung) | 15 | 5 | 20 |
Heizungsoptimierung | 15 | 5 | 20 |
Quelle: Förderrichtlinie BEG (Stand: Juni 2025)
So stellst Du den Förderantrag: Schritt für Schritt
Willst Du einen Antrag auf die Zuschüsse beim Bafa stellen, musst Du Schritt für Schritt vorgehen. Wir erklären Dir, worauf Du bei den einzelnen Schritten achten musst.
Schritt 1: Lass Dich von einem Energieeffizienz-Experten beraten
Bevor Du mit der Sanierung startest, brauchst Du eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten aus der offiziellen Liste der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Diese Fachleute prüfen, welche Maßnahmen in Deinem Haus sinnvoll sind und welche Anforderungen erfüllt werden müssen, damit Du eine Förderung vom Bafa bekommst.
Besonders lohnenswert ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Dabei erstellt die Beraterin oder der Berater ein mehrstufiges Sanierungskonzept für Dein Haus. Entscheidest Du Dich für Maßnahmen, die Teil dieses Plans sind, bekommst Du zusätzlich fünf Prozent mehr Zuschuss.
Wichtig: Die Kosten für die Beratung kannst Du mit bis zu 50 Prozent Zuschuss ebenfalls fördern lassen.
Schritt 2: Hol Angebote ein und schließe den richtigen Vertrag ab
Sobald Du weißt, welche Sanierungsmaßnahme gefördert werden soll, holst Du Dir Angebote von Fachfirmen ein. Entscheide Dich für eine Firma, aber achte unbedingt darauf, dass der Vertrag noch nicht verbindlich ist. Das Bafa verlangt einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Das bedeutet, dass der Vertrag nur gilt, wenn Du die Förderung auch bekommst. So gehst Du kein finanzielles Risiko ein, falls der Antrag abgelehnt wird.
Wichtig: Du darfst keine verbindlichen Aufträge erteilen, bevor der Antrag gestellt ist. Planungsleistungen, etwa durch Energieberater oder Architekten, darfst Du aber schon vorher beauftragen.
Muster für die aufschiebende oder auflösende Bedingung
Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Auflösende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: Juni 2025)
Schritt 3: Lass die Technische Projektbeschreibung erstellen
Für den Förderantrag brauchst Du eine sogenannte Technische Projektbeschreibung (TPB). Diese erstellt Deine Energieberaterin oder Dein Energieberater und beschreibt darin genau, welche Sanierungsmaßnahme geplant ist, inklusive technischer Details und voraussichtlicher Kosten. Du bekommst eine TPB-ID, die Du beim Antrag angeben musst.
Schritt 4: Stell den Förderantrag online beim Bafa
Jetzt kommst Du zum eigentlichen Antrag. Registriere Dich im Bafa-Portal und fülle das Antragsformular online aus. Gib dabei die TPB-ID ein, mit der bereits alle technischen Angaben zu Deinem Sanierungsvorhaben hinterlegt werden. Falls Du einen iSFP hast, gib das im Antrag an und lade ihn hoch.
Am Ende prüfst Du alle Angaben noch einmal sorgfältig und reichst den Antrag digital ein. Erst danach darfst Du mit den eigentlichen Sanierungsarbeiten beginnen.
Schritt 5: Starte mit der Sanierung – aber erst nach der Förderzusage
Nach dem Antrag musst Du zwar nicht auf den Zuwendungsbescheid des Bafa warten, möchtest Du aber sichergehen, dass Du die Zuschüsse bekommst, dann gedulde Dich lieber etwas. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Ab Zustellung des Bescheids hast Du 36 Monate Zeit, um die Sanierungsmaßnahme umzusetzen.
Schritt 6: Beantrage die Auszahlung des Zuschusses
Nach erfolgreicher Umsetzung reichst Du gemeinsam mit Deiner Energieberaterin oder Deinem Energieberater den technischen Projektnachweis (TPN) ein. Das ist der Nachweis, dass alles wie geplant umgesetzt wurde.
Zusätzlich musst Du im Bafa-Portal den sogenannten Verwendungsnachweis ausfüllen. In diesem gibst Du unter anderem die entstandenen Kosten an und lädst die Rechnungen über das Portal hoch.
Das Bafa prüft Deine Angaben und zahlt Dir nach erfolgreicher Prüfung den Zuschuss direkt auf Dein angegebenes Girokonto aus.
Bis Du an die Zuschüsse kommst, dauert es also etwas. Zwischen Einreichung der letzten Unterlagen und der Auszahlung können einige Wochen vergehen. Du kannst also nicht davon ausgehen, dass Du mit dem Zuschuss des Bafa die Handwerkerrechnungen bezahlen kannst. Möchtest Du unangenehme Gespräche mit den Handwerkern vermeiden, solltest Du lange Zahlungsfristen vereinbaren und im Zweifelsfall die Rechnungen zunächst mit eigenem Geld begleichen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es noch?
Der Förderkatalog für energetische Sanierungsmaßnahmen ist umfangreich und reicht von staatlichen Krediten über steuerliche Abschreibung bis hin zu Förderprogrammen der Bundesländer, Kommunen und Städten. Einige der Programme kannst Du miteinander kombinieren, andere nicht.
Kombinationsmöglichkeiten der Förderprogramme

Der Ergänzungskredit
Wenn Du das Geld für eine Sanierungsmaßnahme nicht auf der hohen Kante hast, kannst Du den Ergänzungskredit 358 bei der KfW nutzen. Er ist dafür gedacht, Dich beim Heizungstausch oder einer Sanierungsmaßnahme zu unterstützen.
Bis zu 120.000 Euro Kreditsumme kannst Du aufnehmen und wenn das zu versteuernde Einkommen Deines Haushalts bei unter 90.000 Euro pro Jahr liegt, bekommst Du den Kredit zinsvergünstigt. Die Bedingung ist: Um den Kredit nutzen zu können, musst Du eine Förderzusage des Bafa oder der KfW für die staatlichen Fördermittel haben.
Den Ergänzungskredit beantragst Du beispielsweise über Deine Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler. Weitere Informationen zum Kredit findest Du in unserem Ratgeber zum Ergänzungskredit.
Der Kredit für die Komplettsanierung
Wenn Du anstatt von Einzelmaßnahmen lieber eine Komplettsanierung vornehmen möchtest, kannst Du Dir dafür einen zinsgünstigen Kredit über die KfW sichern. Dieser ist aber nicht mit der Förderung für Einzelmaßnahmen kombinierbar.
Die Komplettsanierung muss am Ende mindestens zur Energieeffizienzhausklasse 85 führen. Das bedeutet, dass Dein Haus im Vergleich mit einem Referenzhaus nur noch 85 Prozent der Energie benötigt. Wenn Dein Haus denkmalgeschützt ist, reicht es, wenn Du die Klasse Effizienzhaus Denkmal erreichst.
Die Förderhöhe und Förderbedingungen des Kredits liest Du in unserem Ratgeber zum Kreditprogramm KfW 261.
Regionale Förderung
Aber auch die Bundesländer, Kommunen und Städte bieten oft noch eigene Förderprogramme an. Es lohnt sich daher, die Angebote in Deiner Region gut zu prüfen. Der Vorteil: Diese Programme kannst Du in der Regel mit der staatlichen Zuschussförderung kombinieren und Dir so mehr Zuschuss sichern. Wir haben Dir hier zwei Beispiele für solche regionalen Förderungen aufgelistet:
Das Land Bremen unterstützt Dich bei der Sanierung über das Programm Bremer modernisieren – Wärmeschutzprogramm mit einer Zuschussförderung. Gefördert werden dabei Maßnahmen wie Wärmedämmung und Fenstertausch. Wenn Du dabei nachhaltige Dämmstoffe nutzt, wird das noch einmal extra gefördert. Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen:
- Du stellst den Antrag als Privatperson,
- Dein Haus ist vor dem 1. Januar 1995 gebaut worden und hat maximal zwölf Wohneinheiten,
- Dein Haus befindet sich im Land Bremen und
- die technischen Mindestanforderungen an die Maßnahmen werden eingehalten.
Für eine Fassadendämmung kannst Du so bis zu 17 Euro pro Quadratmeter Fläche als Zuschuss erhalten, mit einem nachhaltigen Dämmstoff sind es nochmal bis zu acht Euro pro Quadratmeter mehr. Für Fenster erhältst Du bis zu 50 Euro pro Quadratmeter. Aber auch die Dämmung des Daches, des Dachbodens oder der Innenwände wird gefördert.
In Stuttgart kannst Du beispielsweise Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen oder auch eine Komplettsanierung bekommen. Folgende Anforderungen gelten dabei:
- Dein Haus muss vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig gewesen sein und es muss im Stadtgebiet Stuttgarts liegen.
- Es muss noch mindestens 30 Jahre für Wohnzwecke genutzt werden.
- Du musst eine Beratung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart in Anspruch nehmen.
Für die Dämmung von Fassaden kannst Du beispielsweise einen Zuschuss von bis zu 40 Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche bekommen, für ein Fenster sogar bis zu 100 Euro pro Quadratmeter Baufläche.
Achtung: Auch bei regionalen Förderprogrammen musst Du häufig den Antrag stellen, bevor Du den Auftrag an ein Handwerksunternehmen vergibst. Prüfe Deine Optionen daher rechtzeitig.
Weitere regionale Förderprogramme findest Du in der Förderdatenbank des Bundes oder in unserem Ratgeber zur Förderung der energetischen Sanierung.
Die steuerliche Abschreibung
Eine dritte Möglichkeit, Geld zu sparen, ist die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Hier kannst Du bis zu 200.000 Euro an Kosten geltend machen und davon 20 Prozent abschreiben lassen. Die Abschreibung erfolgt über drei Jahre verteilt und das sanierte Wohnhaus muss nicht einmal in Deutschland stehen. Wichtig ist, dass es im europäischen Wirtschaftsraum steht – Du könntest also auch Dein Ferienhaus in Frankreich sanieren, sofern Du es nicht vermietest.
Die Sanierungsarbeiten müssen zwingend von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und sie müssen im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Januar 2030 beginnen und abgeschlossen werden.
Der Vorteil bei der steuerlichen Abschreibung: Du musst sie nicht vor Vorhabenbeginn beantragen wie die anderen Förderungen. Das heißt: Wenn Du Zuschüsse nicht rechtzeitig beantragt hast, kannst Du immer noch die Abschreibung Deiner Kosten in Anspruch nehmen. Außerdem bist Du nicht verpflichtet, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. Besonders bei kleineren Maßnahmen, für die ein Experte nicht unbedingt erforderlich ist, spart das Kosten.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
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Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.