Bafa Einzelmaßnahmen Mit Zuschüssen bis zu 12.000 Euro bei der Sanierung sparen

Sandra Duy
Sandra Duy
Expertin Energetische Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Für einzelne Baumaßnahmen, die die Energieeffizienz Deines Hauses steigern, kannst Du staatliche Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Jahr bekommen.
  • In der Regel bekommst Du 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan sind es 20 Prozent, und Du kannst mehr Kosten ansetzen.
  • Den Antrag musst Du stellen, bevor Du mit den Arbeiten beginnst. Für viele Maßnahmen brauchst Du außerdem einen Energieeffizienz-Experten. 

So gehst Du vor

  • Such Dir einen Energieeffizienz-Experten und beauftrage ihn mit der Planung und Baubegleitung. Du kannst Dir auch vorab einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, damit bei der Sanierungsreihenfolge keine Fehler passieren. Wir empfehlen dafür die Anbieter Enwendo, Fuch&Eule, Novo und Senercon.
  • Hol dann Angebote ein und stell den Antrag beim Bafa, bevor Du mit den Sanierungsarbeiten beginnst.
  • Prüfe, ob es auch regionale Förderprogramme gibt, die Du mit den staatlichen Zuschüssen kombinieren kannst.

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Eine energetische Sanierung kann teuer sein. Mit staatlichen Zuschüssen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude kannst Du die Kosten aber senken. Das Geld bekommst Du nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt und musst es nicht zurückzahlen. Wir zeigen Dir, welche Einzelmaßnahmen gefördert werden, welche Bedingungen gelten und wie Du den Antrag richtig stellst.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ein staatliches Zuschussprogramm für einzelne energetische Sanierungen an bestehenden Gebäuden. Diese kannst Du über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Sinnvoll ist das, wenn Du selbst genug Geld auf dem Konto hast, trotzdem aber die staatliche Förderung nutzen willst. 

Auch wenn Du die Sanierung lieber Schritt für Schritt angehst, sind die Zuschüsse des Bafa das richtige Programm für Dich. Das Geld musst Du nicht zurückzahlen, der Zuschuss verringert also Deine Investitionskosten nachträglich.

Das Programm ist besonders für Dich interessant, wenn Du einzelne Maßnahmen wie Dämmung, neue Fenster oder eine Optimierung der Gebäudetechnik Schritt für Schritt umsetzen willst. Anders als bei einem Kredit musst Du keine Finanzierung über das Förderprogramm aufnehmen.

Die Förderung der Einzelmaßnahmen ist nur ein Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In der BEG werden viele unterschiedliche Förderungen wie Kredite und Zuschüsse in einem großen Programm zusammengefasst. Grundsätzlich geht es darum, den Gebäudebestand in Deutschland energieeffizienter zu machen. 

Wie geht es mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude weiter?

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass die Finanzierung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bis 2029 durchfinanziert ist. Das betrifft sowohl das Einzelmaßnahmen-Programm über das Bafa, als auch die Heizungsförderung über die KfW

Gleichzeitig hat die Bundesregierung angekündigt, dass es zu Änderungen in den Förderbedingungen kommen kann. Wie diese aussehen, soll bis Sommer 2026 erarbeitet werden. 

Wir informieren Dich hier und im Finanztip-Newsletter, wenn es zu Änderungen kommt.

Für wen ist die Förderung für Einzelmaßnahmen?

Die Förderung richtet sich an alle, die einzelne Bauteile eines Gebäudes energetisch sanieren oder die Energieeffizienz durch Optimierung verbessern möchten. Das kann ein Hauseigentümer oder -eigentümerin sein, aber auch ein Unternehmen, eine gemeinnützige Organisation oder eine Kommune. Der Zuschuss kann sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude genutzt werden.

Das Gebäude muss sich aber auf jeden Fall in Deutschland befinden. Bei anderen Fördermöglichkeiten wie der steuerlichen Abschreibung ist das anders.

Solltest Du Dich in einem Insolvenzverfahren befinden, bist Du allerdings von der Förderung ausgeschlossen. Das schreibt die Förderrichtlinie vor. 

Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: März 2026)

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (also zum Beispiel die Dämmung Deiner Fassade, die Kellerdämmung, die Dachdämmung oder der Austausch von Fenstern und Türen),
  • Anlagentechnik außerhalb der Heizung (also zum Beispiel der Einbau von Lüftungsanlagen oder Smart-Home-Lösungen wie unter anderem Regelungstechnik für Heizungs-, Beleuchtungs- oder Lüftungstechnik und elektronischen Heizkörperthermostaten),
  • die Heizungsoptimierung in Gebäuden, die älter als zwei Jahre sind und deren Heizungen nicht älter als 20 Jahre sind. Dazu gehören zum Beispiel der hydraulische Abgleich, die Dämmung von Heizungsrohren oder der Austausch von alten Heizungspumpen. 

Du kannst die Zuschüsse außerdem für Folgendes nutzen:

  • die Materialkosten einzelner Maßnahmen in Eigenleistung,
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten sowie
  • die sogenannten Umfeldmaßnahmen, also zum Beispiel Baugerüste, Entsorgung von Bauschutt, Putz- und Malerarbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung und viele weitere.

Was wird nicht über das Einzelmaßnahmen-Programm gefördert? 

Nicht mehr gefördert werden Heizungen, die mit Öl, Kohle oder Gas betrieben werden. Klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Fernwärmeanschlüsse werden seit 2024 über die staatliche Förderbank KfW mit bis zu 70 Prozent Zuschuss gefördert. Mehr zum Thema Umstieg auf erneuerbare Energien erfährst Du in unserem Ratgeber zur KfW-Förderung für Heizungen.

Auch Anlagen, die nur der Stromerzeugung dienen, wie etwa Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke oder Stromspeicher, werden über dieses Programm nicht mehr gefördert. Wie Du Dir auch 2026 noch eine Förderung für Deine Solaranlage sicherst, liest Du in unseren Ratgebern zur Photovoltaik-Förderung und Balkonkraftwerk-Förderung.
 

Sandra Duy
Sandra DuyExpertin für Energetische Sanierung

Sanieren: Was ist sinnvoll und was wird gefördert?

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Welche Bedingungen gelten für die Antragstellung?

Damit Du die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bekommst, musst Du einige Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist vor allem: 

  • Du musst den Antrag rechtzeitig stellen.
  • Du musst einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
  • Die Maßnahmen müssen bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen.

Wann musst Du den Antrag stellen?

Den Förderantrag musst Du stellen, bevor Du einen verbindlichen Auftrag für die Sanierung vergibst. Hast Du die Arbeiten bereits beauftragt oder begonnen, kannst Du für diese Maßnahme keinen Zuschuss mehr bekommen.

Nachdem Du den Antrag gestellt hast, kann es mehrere Wochen dauern, bis das Bafa über Deinen Antrag entscheidet. In dieser Zeit darfst Du zwar bereits mit der Sanierung beginnen. Sicherer ist es jedoch, auf den Zuwendungsbescheid zu warten.

Warum brauchst Du einen Energieeffizienz-Experten?

Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den energetischen Standards der Förderung genügen, musst Du für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Das sind Energieberater, die nach Standards der Deutschen Energieagentur Dena qualifiziert und in ihrer Datenbank eingetragen sind. 

Zur Gebäudehülle gehört alles, was Du zum Beispiel an Fassade, Dach oder Fenster machst, während zur Anlagentechnik unter anderem Lüftungsanlagen gehören. Heizungen sind nicht mehr ein Teil der Bafa-Zuschüsse. Sie werden seit 2024 über die staatliche Förderbank KfW bezuschusst. 

Die Experten unterstützen Dich bei der Fachplanung und Baubegleitung und achten darauf, dass alles wie geplant durchgeführt wird. Die Kosten, die Dir dadurch entstehen, gibst Du basierend auf einem Angebot der Energieberater ebenfalls bei der Förderung an. Sie werden dann mitberücksichtigt und Du erhältst bis zu 50 Prozent der Kosten über einen Zuschuss zurück.

Was bringt ein Sanierungsfahrplan von einem Energieberater?

Du kannst Dir von Deinem Energie-Experten einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser Fahrplan bietet Dir eine Übersicht über eine Komplettsanierung oder eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für einzelne Maßnahmen. Mit dem iSFP bekommst Du bei Umsetzung der Maßnahmen auch noch einmal einen höheren Zuschuss und du kannst mehr förderfähige Kosten geltend machen.

Qualifizierte Energieberater in Deiner Region, die einen iSFP erstellen dürfen, findest Du zum einen in der Dena-Datenbank. Finanztip hat außerdem im Jahr 2024 Energieberatungsunternehmen untersucht, die in ganz Deutschland aktiv sind. Für einen iSFP können wir folgende Anbieter empfehlen:

Enwendo
Enwendo
  • Finanztip-Score: 7,9 / 10
  • digitale Terminvereinbarung möglich
  • alle Energieberater festangestellt und Dena-registriert
  • ein fester Ansprechpartner von Anfang bis Ende
  • umfangreiche Vor-Ort-Baubegleitung möglich
Fuchs & Eule Logo
Fuchs & Eule
  • Finanztip-Score: 7,5 / 10
  • eigenes Kundenportal zum Datenaustausch und Kontaktaufnahme mit den Beratern
  • umfangreiches Informationsmaterial, das ans eigene Haus angepasst ist inklusive individuelle Wirtschaftlichkeitsanalyse
  • alle Energieberater, die am iSFP arbeiten, sind festangestellt und Dena-registriert
  • hoher Fokus auf größtmögliche Energieeinsparung
  • Kooperationsnetzwerk mit Handwerkern
Logo des Anbieters NOVO
NOVO
  • Finanztip-Score: 7,0 / 10
  • Vor-Ort-Termin innerhalb von 5 Tagen
  • Förderdatenbank mit allen regionalen Programmen
  • kostenloser, digitaler Schnellcheck für Dein Haus
Senercon
Senercon
  • Finanztip-Score: 6,5 / 10
  • alle Energieberater festangestellt und Dena-registriert
  • Erfahrung in der Branche seit 1992
  • umfangreiche Vor-Ort-Baubegleitung möglich

Alle Informationen zur Untersuchung und zu den Empfehlungen findest Du in unserem Ratgeber zu Energieberatern

Welche technischen Anforderungen müssen die Maßnahmen erfüllen?

Damit Du die Förderung bekommst, müssen die geplanten Maßnahmen bestimmte energetische Mindeststandards erfüllen. Diese sind in der Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude festgelegt.

Die Vorgaben sind im Förderprogramm etwas strenger als das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Sanierungen vorgibt. Der zentrale Wert ist dabei der U-Wert. Das ist der Wärmedurchgangskoeffizient, der angibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je niedriger dieser Wert ist, desto weniger Wärme geht verloren.

In der folgenden Tabelle zeigen wir Dir beispielhaft einige ausgewählte Bauteile und den Unterschied der U-Werte zwischen GEG und Förderprogramm. Aber keine Sorge: Um die Einhaltung kümmert sich letztlich Dein Energieberater und die Fachfirma, die die Sanierung durchführt. 

Welche U-Werte gelten für die Sanierung?

BauteilGEG-Anforderung<br>(U-Wert in W/(m²·K))BEG-Fördervoraussetzung<br>(U-Wert in W/(m²·K))
Außenwanddämmung0,240,20
Dachdämmung (Steildach)0,240,14
Flachdachdämmung0,200,14
oberste Geschossdecke0,240,14
Fenster 1,300,95
Dachflächenfenster 1,401,00
Kellerdecke0,300,25
Kellerwand zum Erdreich0,300,25

Quelle: GEG, Förderrichtlinie BEG (Stand: 6. Juni 2025)

Am Beispiel neuer Fenster zeigt sich, wie sich die unterschiedlichen Anforderungen auf die Sanierung auswirken: Das GEG schreibt beim Fenstertausch nur einen U-Wert von 1,3 W/m²K vor. Damit Du die Zuschüsse nutzen kannst, müssen die neuen Fenster allerdings einen U-Wert von 0,95 W/m²K aufweisen.

Bei einfach verglasten Fenstern liegt der U-Wert zwischen 5 und 6, bei Zweifachverglasung bei 1,3 oder besser. Dreifach verglaste Fenster erreichen einen U-Wert von unter 1,1. Das heißt, für das Förderprogramm musst Du auf dreifach verglaste Fenster setzen. Das macht die Sanierung auch etwas teurer, erhöht aber auch die Energieeinsparung. Wie viel Du mit dreifach verglasten Fenstern sparen kannst, liest Du in unserem Ratgeber zum Fenstertausch.

Bei diesen und vielen weiteren Vorgaben soll Dir der Energieeffizienz-Experte helfen. Darum ist dieser auch so wichtig für Dein Projekt und verpflichtend.

Sandra Duy

Nicht alles, was im gesetzlichen Rahmen ist, ist auch förderfähig. Oft verlangt die Förderung höhere Standards als das GEG. Deshalb solltest Du die Anforderungen prüfen, bevor Du etwas beauftragst.

Sandra Duy
Unsere Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

Wie hoch sind die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen?

 Grundzuschuss in ProzentBonus für iSFP in Prozentmaximal möglicher Zuschuss in Prozent
Außenhülle15520
Anlagentechnik
(außer Heizung)
15520
Heizungsoptimierung15520

 Quelle: Förderrichtlinie BEG (Stand: März 2026)

Für energetische Einzelmaßnahmen bekommst Du in der Regel einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Setzt Du eine Maßnahme um, die in Deinem individuellen Sanierungsfahrplan steht, erhöht sich der Zuschuss um weitere fünf Prozentpunkte.

Damit kannst Du insgesamt bis zu 20 Prozent Zuschuss für viele Sanierungsmaßnahmen erhalten.

Welche Kosten werden maximal gefördert?

Der Staat begrenzt, wie viele Kosten pro Jahr und Wohneinheit gefördert werden können. Für Einzelmaßnahmen sind höchstens 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit förderfähig.

Hast Du zuvor einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und setzt eine Maßnahme daraus um, erhöht sich diese Grenze auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit.

Der iSFP lohnt sich bei diesem Förderprogramm also doppelt.

Beispiel: Du lässt 2025 die Fassade Deines Hauses dämmen und neue Fenster einsetzen. Das sind beides Maßnahmen, die in Deinem iSFP vorgeschlagen wurden. Die Kosten belaufen sich zusammen auf 55.000 Euro. Nachträglich bekommst Du vom Bafa 20 Prozent dieser Kosten, also 11.000 Euro erstattet. Die Sanierung hat Dich also nur 44.000 Euro gekostet. Ohne den iSFP könntest Du nur 30.000 Euro dieser Kosten geltend machen und würdest nur 4.500 Euro erstattet bekommen – also ganze 6.500 Euro weniger!

Du kannst das Programm jedes Jahr beantragen. Das lohnt sich für Dich besonders, wenn Du mehrere Maßnahmen über mehrere Jahre verteilt durchführen lassen möchtest.

So stellst Du den Förderantrag: Schritt für Schritt

Den Zuschuss für Einzelmaßnahmen beantragst Du online beim Bafa. Dabei gehst Du in mehreren Schritten vor: Zuerst planst Du die Sanierung mit einem Energieeffizienz-Experten, anschließend stellst Du den Antrag und lässt danach die Maßnahme umsetzen.

Schritt 1: Lass Dich von einem Energieeffizienz-Experten beraten

Bevor Du mit der Sanierung startest, brauchst Du eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten aus der offiziellen Liste der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Diese Fachleute prüfen, welche Maßnahmen in Deinem Haus sinnvoll sind und welche Anforderungen für die Förderung erfüllt werden müssen.

Besonders hilfreich ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Dabei erstellt die Beraterin oder der Berater ein mehrstufiges Sanierungskonzept für Dein Haus. Entscheidest Du Dich für Maßnahmen, die Teil dieses Plans sind, bekommst Du zusätzlich fünf Prozent mehr Zuschuss

Wichtig: Die Kosten für die Beratung kannst Du mit bis zu 50 Prozent Zuschuss ebenfalls fördern lassen.

Schritt 2: Hol Angebote ein und schließ den richtigen Vertrag ab

Im nächsten Schritt holst Du Dir Angebote von Fachfirmen ein. Entscheide Dich für eine Firma, aber achte unbedingt darauf, dass der Vertrag noch nicht verbindlich ist. Das Bafa verlangt einen so genannten Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Das bedeutet: Der Vertrag gilt nur, wenn Du die Förderung tatsächlich bekommst. Wird der Antrag abgelehnt, wird der Vertrag automatisch unwirksam.

Wichtig: Du darfst keine verbindlichen Aufträge erteilen, bevor der Antrag gestellt ist. Planungsleistungen, etwa durch Energieberater oder Architekten, darfst Du aber schon vorher beauftragen.

Wie so eine Vertragsklausel aussehen kann, zeigt das folgende Muster.

Muster für die aufschiebende oder auflösende Bedingung

Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen. 

Auflösende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen. 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: März 2026) 

Schritt 3: Lass die Technische Projektbeschreibung erstellen

Für den Förderantrag brauchst Du eine sogenannte Technische Projektbeschreibung (TPB). Diese erstellt Deine Energieberaterin oder Dein Energieberater und beschreibt darin genau, welche Sanierungsmaßnahme geplant ist, inklusive technischer Details und voraussichtlicher Kosten. Du bekommst eine TPB-ID, die Du beim Antrag angeben musst.

Schritt 4: Stell den Förderantrag online beim Bafa

Jetzt kommst Du zum eigentlichen Antrag. Registrier Dich im Bafa-Portal und füll das Antragsformular online aus. Gib dabei die TPB-ID ein. Dadurch werden die technischen Angaben zu Deinem Sanierungsvorhaben automatisch übernommen. Falls Du einen individuellen Sanierungsfahrplan hast, gib das im Antrag an und lade ihn hoch.

Am Ende prüfst Du alle Angaben noch einmal sorgfältig und reichst den Antrag digital ein. Erst danach darfst Du mit den eigentlichen Sanierungsarbeiten beginnen.

Schritt 5: Setz die Sanierung um – aber erst nach der Förderzusage

Nach dem Antrag musst Du zwar nicht auf den Zuwendungsbescheid des Bafa warten, möchtest Du aber sichergehen, dass Du die Zuschüsse bekommst, dann gedulde Dich lieber etwas. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen. 

Ab Zustellung des Bescheids hast Du 36 Monate Zeit, um die Sanierungsmaßnahme umzusetzen. 

Schritt 6: Beantrag die Auszahlung des Zuschusses

Nach erfolgreicher Umsetzung reichst Du gemeinsam mit Deiner Energieberaterin oder Deinem Energieberater den technischen Projektnachweis (TPN) ein. Das ist der Nachweis, dass alles wie geplant umgesetzt wurde. 

Zusätzlich musst Du im Bafa-Portal den sogenannten Verwendungsnachweis ausfüllen. In diesem gibst Du unter anderem die entstandenen Kosten an und lädst die Rechnungen über das Portal hoch.

Das Bafa prüft Deine Angaben und zahlt Dir nach erfolgreicher Prüfung den Zuschuss direkt auf Dein angegebenes Girokonto aus.

Plan dafür etwas Zeit ein: Zwischen Einreichen der Unterlagen und Auszahlung können mehrere Wochen liegen. Die Handwerkerrechnungen musst Du daher meist zunächst selbst bezahlen. Möchtest Du unangenehme Gespräche mit den Handwerkern vermeiden, solltest Du lange Zahlungsfristen vereinbaren und im Zweifelsfall die Rechnungen zunächst mit eigenem Geld begleichen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es noch?

Der Förderkatalog für energetische Sanierungsmaßnahmen ist umfangreich und reicht von staatlichen Krediten über steuerliche Abschreibung bis hin zu Förderprogrammen der Bundesländer, Kommunen und Städten. Einige der Programme kannst Du miteinander kombinieren, andere nicht.

Welche Programme kannst Du kombinieren?

Was ist der Ergänzungskredit?

Wenn Du das Geld für eine Sanierungsmaßnahme nicht auf der hohen Kante hast, kannst Du den Ergänzungskredit 358 bei der KfW nutzen. Er ist dafür gedacht, Dich beim Heizungstausch oder einer Sanierungsmaßnahme zu unterstützen. 

Bis zu 120.000 Euro Kreditsumme kannst Du aufnehmen, und wenn das zu versteuernde Einkommen Deines Haushalts unter 90.000 Euro pro Jahr liegt, bekommst Du den Kredit zinsvergünstigt. Die Bedingung ist: Um den Kredit nutzen zu können, musst Du eine Förderzusage des Bafa oder der KfW für die staatlichen Fördermittel haben. 

Den Ergänzungskredit beantragst Du beispielsweise über Deine Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler. Weitere Informationen zum Kredit findest Du in unserem Ratgeber zum Ergänzungskredit

Was ist der Kredit für die Komplettsanierung?

Wenn Du anstatt von Einzelmaßnahmen lieber eine Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus vornehmen möchtest, kannst Du Dir dafür einen zinsgünstigen Kredit über die KfW sichern. 

Die Komplettsanierung muss am Ende mindestens zur Energieeffizienzhausklasse 85 führen. Das bedeutet, dass Dein Haus im Vergleich mit einem Referenzhaus nur noch 85 Prozent der Energie benötigt. Wenn Dein Haus denkmalgeschützt ist, reicht es, wenn Du die Klasse Effizienzhaus Denkmal erreichst.

Die Förderhöhe und Förderbedingungen des Kredits liest Du in unserem Ratgeber zum Kreditprogramm KfW 261.

Wie helfen Dir regionale Förderungen?

Viele Bundesländer, Kommunen und Städte bieten noch eigene Förderprogramme an. Der Vorteil: Diese Programme kannst Du in der Regel mit der Zuschussförderung des Bundes kombinieren und Dir so mehr Zuschuss sichern. Wir haben Dir hier zwei Beispiele für solche regionalen Förderungen aufgelistet:

Das Land Hamburg unterstützt Dich bei der Sanierung über das Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand mit einer Zuschussförderung. Gefördert werden dabei Maßnahmen wie Wärmedämmung und Fenstertausch. Wenn Du dabei nachhaltige Dämmstoffe nutzt, wird das noch einmal extra gefördert. Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen:

  • Du stellst den Antrag als Grundeigentümer oder WEG,
  • die Baugenehmigung des Hauses liegt mindestens 20 Jahre zurück,
  • Dein Haus befindet sich im Land Hamburg und
  • die technischen Mindestanforderungen an die Maßnahmen werden eingehalten.

Für eine Fassadendämmung kannst Du so bis zu 42,10 Euro pro Quadratmeter Fläche als Zuschuss erhalten, mit einem nachhaltigen Dämmstoff sind es nochmal bis zu 18 Euro pro Quadratmeter mehr. Für Fenster erhältst Du bis zu 163 Euro pro Quadratmeter. Aber auch die Dämmung des Daches, des Dachbodens oder der Innenwände wird gefördert. Je mehr Maßnahmen Du zeitgleich ausführst, desto höher werden die Zuschüsse: 20 Prozent mehr bei drei Maßnahmen und 30 Prozent mehr bei vier Maßnahmen.

In Stuttgart kannst Du beispielsweise Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen oder auch eine Komplettsanierung bekommen. Folgende Anforderungen gelten dabei:

  • Dein Haus muss vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig gewesen sein und es muss im Stadtgebiet Stuttgarts liegen.
  • Es muss noch mindestens 30 Jahre für Wohnzwecke genutzt werden.
  • Du musst eine Beratung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart in Anspruch nehmen.

Für die Dämmung von Fassaden kannst Du beispielsweise einen Zuschuss von bis zu 40 Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche bekommen, für ein Fenster sogar bis zu 100 Euro pro Quadratmeter Baufläche.

Achtung: Auch bei regionalen Förderprogrammen musst Du häufig den Antrag stellen, bevor Du den Auftrag an ein Handwerksunternehmen vergibst. Prüfe Deine Optionen daher rechtzeitig.

Weitere regionale Förderprogramme findest Du in der Förderdatenbank des Bundes oder in unserem Ratgeber zur Förderung der energetischen Sanierung.

Wer nur auf Bafa und KfW schaut, lässt oft Geld liegen. Auch Länder und Kommunen können die Sanierung zusätzlich fördern.

Was bringt die steuerliche Abschreibung?

Eine dritte Möglichkeit, Geld zu sparen, ist die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Hier kannst Du bis zu 200.000 Euro an Kosten geltend machen und davon 20 Prozent abschreiben lassen. Die Abschreibung erfolgt über drei Jahre verteilt und das sanierte Wohnhaus muss nicht einmal in Deutschland stehen. Wichtig ist, dass es im europäischen Wirtschaftsraum steht – Du könntest also auch Dein Ferienhaus in Frankreich sanieren, sofern Du es nicht vermietest.

Der Vorteil bei der steuerlichen Abschreibung: Du musst sie nicht vor Vorhabenbeginn beantragen wie die anderen Förderungen. Das heißt: Wenn Du Zuschüsse nicht rechtzeitig beantragt hast, kannst Du immer noch die Abschreibung Deiner Kosten in Anspruch nehmen. Außerdem bist Du nicht verpflichtet, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. Besonders bei kleineren Maßnahmen, für die ein Experte nicht unbedingt erforderlich ist, spart das Kosten.

Die Abschreibung erfolgt über drei Jahre verteilt und das sanierte Wohnhaus muss nicht einmal in Deutschland stehen. Wichtig ist, dass es im europäischen Wirtschaftsraum steht – Du könntest also auch Dein Ferienhaus in Frankreich sanieren, sofern Du es nicht vermietest.

Die Sanierungsarbeiten müssen zwingend von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und sie müssen im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Januar 2030 beginnen und abgeschlossen werden.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

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