Energielabel Heizung Ist Deine Heizung ein Energiefresser?

Sandra Duy, Redakteurin für den Bereich Energetische Sanierung
Sandra Duy
Expertin Energetische Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Energielabel auf Heizungen informiert darüber, wie gut die Anlage Wärme bereitstellt. Je besser sie arbeitet, desto weniger Gas, Heizöl oder Strom musst Du einsetzen.
  • Im Handel oder von Installateuren angebotene Anlagen für Heizöl, Gas oder Solarwärme sowie Wärmepumpen und kleinere Blockheizkraftwerke müssen seit September 2015 alle ein Label tragen.
  • Bestehende Heizungsanlagen werden seitdem nach und nach ebenfalls mit dem Energielabel versehen. Das übernimmt in der Regel Deine Schornsteinfegerin oder Dein Schornsteinfeger. 

So gehst Du vor

  • Wenn an der Heizung in Deinem Haus bereits ein Energielabel klebt, prüf die Effizienzklasse.
  • Geräte der Klassen C und D gelten als ineffizient. Die Anschaffung einer modernen Anlage kann Deine Heizkosten stark senken.
  • Wenn Du Eigentümer oder Eigentümerin bist, lass Dich über neue Heizanlagen beraten. Eine neue Heizung muss auch zu Deinem Haus passen, damit sie wirklich effizient und günstig ist.

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Viele Heizungen in Deutschland sind wahre Energieschlucker: Jede dritte Heizung ist älter als 20 Jahre und damit technisch veraltet. Das hat eine Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft gezeigt. Das heißt auch, dass sie sehr viel Energie verschwenden und Du höhere Heizkosten zahlst als mit einer modernen Heizung. Das Energielabel für Heizungen soll Dir auf einen Blick zeigen, welche Heizungen effizient arbeiten und welche nicht. Wir erklären Dir, wann Deine Heizung ein Energielabel bekommt und was Du darauf ablesen kannst.

Welche Heizungen brauchen ein Energielabel?

Neue Heizgeräte müssen mit einem Energielabel versehen sein. Das sieht die Effizienzkennzeichnungsverordnung (EnVKG) vor. Diese wiederum geht auf die Ökodesign-Richtlinie der EU zurück. In mehreren Durchführungsverordnungen wird die Energielabel-Pflicht für unterschiedliche Heizgeräte festgelegt.  

Folgende Geräte brauchen das Energielabel:

  • Heizungen wie Gas- und Ölheizungen, Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarthermieanlagen mit einer Leistung bis 70 Kilowatt (kW),
  • Warmwasserbereiter, also zum Beispiel elektrische Wassererhitzer wie Wasserboiler oder Durchlauferhitzer,
  • Warmwasserspeicher bis 500 Liter,
  • Hybridheizungen,
  • Blockheizkraftwerke,
  • Kaminöfen mit einer Leistung bis 50 Kilowatt,
  • Klimageräte und Lüftungsanlagen.

Wenn Du eines dieser Geräte in einem Geschäft siehst oder sie in einer Broschüre oder auf einer Internetseite beworben werden, muss das Energielabel zu sehen sein. Im Geschäft gilt außerdem: Es muss gut sichtbar auf der Frontseite des Geräts sitzen (§ 3 EnVKG).

Braucht Deine bestehende Heizung ein Energielabel?

Bereits installierte Anlagen erhalten nach und nach ein Label. Das gilt für Geräte, die über eine Nennleistung von bis zu 400 Kilowatt verfügen. 

Zunächst haben alle Heizungen ein Label bekommen, die zu den ineffizienten Klassen C, D und E gehören. Dabei ist nicht entscheidend, wann die Anlage bei Dir installiert wurde, sondern wann der Hersteller das Gerät gefertigt hat. Im Jahr 2025 müssen Heizgeräte, die 2010 oder früher gebaut wurden, spätestens mit einem Energielabel versehen werden.

Wann Deine Anlage die Fabrik verließ, solltest Du auf dem Typenschild des Geräts ablesen können. Da ein Bezirksschornsteinfeger nicht jedes Jahr zur Feuerstättenschau – der verpflichtenden Überprüfung Deiner Heizung und des Schornsteins – kommt, kann es passieren, dass Deine Anlage aus dem Jahr 2009 noch kein Label hat. Anbringen kann das Label aber auch ein Energieberater oder Heizungsinstallateur, wenn Du dies möchtest. 

So findest Du die Effizienzklasse Deiner Heizung heraus

Nutzt Du einen Heizkessel für Öl oder Gas, der noch kein Energielabel hat, kannst Du die Effizienzklasse auch selbst herausfinden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt dafür einen Rechner bereit. Dort musst Du einige Angaben zu Deinem Heizkessel machen, die Du in der Regel auch auf dem Typenschild findest. Wenn Du Dir bei einer Angabe unsicher bist, kannst Du Deine Schornsteinfegerin oder Deinen Heizungstechniker dazu befragen. 

Der Rechner zeigt Dir dann, in welcher Effizienzklasse der Kessel sich befindet und wann ein Effizienzlabel anzubringen ist.

Welche anderen Geräte brauchen ein Energielabel?

Neben Heizgeräten bekommen auch andere Geräte, die Energie verbrauchen, ein Label. Dazu gehören auch Warmwasserspeicher und Warmwasserbereiter, also zum Beispiel Durchlauferhitzer. Auch Klimageräte und Lüftungsanlagen müssen mit einem Energielabel versehen werden.

Wo Dir das Energielabel vielleicht auch schon aufgefallen ist, sind Haushaltsgeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen. Diese gibt es hier schon seit Anfang der 1990er-Jahre. Wenn Du mehr dazu wissen möchtest, wie Du effiziente Haushaltsgeräte erkennst, dann schau in unserem Ratgeber zur Energieeffizienzklasse vorbei.

Was verrät das Effizienzlabel für Heizungen?

Für Wärme wendest Du nicht nur viel Energie auf, es belastet auch Dein Konto. Laut dem Heizspiegel für das Abrechnungsjahr 2023 hast Du in einem Einfamilienhaus mit 110 Quadratmetern zwischen 1.440 und 3.510 Euro Heizkosten gezahlt. 

Deine Heizkosten lassen sich auf unterschiedliche Art senken. Du kannst versuchen, sparsam zu heizen oder Du kannst Dein Haus energetisch sanieren, damit weniger Wärme verloren geht. Du kannst aber auch in eine moderne Heizung investieren. Neue Heizungen heizen in der Regel deutlich effizienter als ältere Geräte. Wie sparsam diese arbeiten, verrät Dir das Energieeffizienzlabel. Dieses muss seit 2015 auf neuen Heizgeräten sowie Warmwasserspeichern angebracht sein. So weißt Du vor dem Kauf, wie effizient ein Gerät ist. Bereits installierte Heizungen erhalten seit 2016 nach und nach das Etikett.

Das Label soll Dir bei der Wahl einer neuen Heizung helfen, wenn Du Deine bisherige ausbaust. Am Label kannst Du abschätzen, wie viel sparsamer die künftige Anlage mit Energie umgeht. So kannst Du Deinen Energieverbrauch und Deine Kosten senken.

Beachte aber, dass das Energielabel nur bedingt aussagekräftig ist. Es sagt nicht aus, ob die Heizung zu Deinem Haus passt und dort effizient heizen würde. Wichtig ist außerdem, dass eine neue Heizung richtig geplant und ausgelegt wurde. Zu viel Leistung oder eine zu hohe Heiztemperatur lassen die Heizung wieder ineffizient werden. Verlass Dich also nicht nur auf das Label, sondern lass Dich vor einem Heizungstausch von Heizungsfachfirmen oder einer Energieberatung beraten. 

So sieht das Energielabel für neue Heizungen aus

Quelle: Delegierte Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission

Auf dem Energielabel kannst Du folgende Informationen ablesen:

  • Name und Modellkennung des Lieferanten
  • die Funktion, zum Beispiel Raumheizung 
  • die Energieeffizienzklasse des Geräts von A+++ bis D
  • die Wärmenennleistung in Kilowatt
  • die Lautstärke in Dezibel

Die Energieeffizienzklasse für Deine Heizung wird von Deiner Schornsteinfegerin oder Deinem Schornsteinfeger ermittelt. Die Wärmenennleistung gibt an, wie viel Wärme das Geräte maximal erzeugen kann. Sie ist auf den Wärmebedarf Deines Hauses abgestimmt. Die Heizung läuft aber nicht immer auf maximaler Leistung, sondern regelt sich danach, wie viel Wärme gerade gebraucht wird.

So sieht das Energielabel für eine neue Wärmepumpe aus 

Quelle: Delegierte Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission

Das Energielabel für Wärmepumpen ist etwas anders aufgebaut. Folgende Informationen findest Du auf diesem Label:

  • Name und Modellkennung des Lieferanten
  • die Funktion, zum Beispiel Raumheizung
  • die Energieeffizienzklasse von A+++ bis D für unterschiedliche Vorlauftemperaturen
  • die Wärmenennleistung bei unterschiedlichen Klimaverhältnissen
  • eine Temperaturkarte Europas mit drei Temperaturzonen
  • die Lautstärke in Dezibel

Du siehst, dass es bei Wärmepumpen weitere Angaben gibt. Die Vorlauftemperatur sagt aus, wie heiß das Heizungswasser in Deinem Haus sein muss, damit die Räume ausreichend warm werden. Je niedriger die Vorlauftemperatur ist, desto effizienter ist die Wärmepumpe, weil sie dann weniger arbeiten muss. Auch die Klimaverhältnisse spielen dabei eine Rolle. In Ländern, in denen es eher kälter ist, wie zum Beispiel in Skandinavien, muss die Wärmepumpe mehr leisten. 

Die Lautstärke ist bei Wärmepumpen ebenfalls wichtig. Sowohl Du selbst als auch Deine Nachbarn wollen sich von dem Gerät schließlich nicht gestört fühlen.  

So sieht das Energielabel für eine installierte Heizung aus

Quelle: Anlage 2, Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)

Das Label für bereits installierte Heizungen sieht ein bisschen anders aus als das Label für Neuanlagen. Und es enthält nur eine Angabe – die Effizienzklasse. 

A+++ steht seit dem 26. September 2019 für die höchste Effizienzklasse und D für die niedrigste. Die Klasse E gibt es nicht mehr. 

Dabei zählt nicht allein, wie hoch der Wirkungsgrad der Anlage ist, sondern auch, ob erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Heizt Du mit Biomasse wie Holzpellets oder Scheitholz, sollte Dein Energielabel eine grüne Farbe haben. Ebenso verhält es sich, wenn Du neben einem Brennwertkessel für Öl oder Gas auch eine Wärmepumpe oder eine Solarthermieanlage nutzt. 

Wo Deine Anlage nach technischen Gesichtspunkten einzuordnen ist, kannst Du der nachfolgenden Tabelle entnehmen. 

Einteilung von Heizungsanlagen nach Effizienzklasse

EffizienzklasseEinordnungHeiztechnologien

 

 

A+++

 

  • besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben

 

  • Erdwärmepumpen
  • Brennwertkessel für Holz in Verbindung mit Solarwärme-Anlage
  • kleines Blockheizkraftwerk für Holz (bis 50 Kilowatt Leistung)

 

 

A++

 

  • besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben

 

 

  • kleines Blockheizkraftwerk (bis 50 Kilowatt Leistung)

 

  • Brennwertkessel für Holz

 

  • Niedertemperaturkessel für Holz in Verbindung mit Solarwärme-Anlage

 

 

A+

 

  • besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben

 

  • Brennwertkessel für Öl oder Gas in Verbindung mit Solarwärme-Anlage
  • Luft-Wärmepumpe
  • kleines Blockheizkraftwerk (bis 50 Kilowatt Leistung)
  • Niedertemperaturkessel für Holz

 

 

A und B

 

  • effizient/Stand der Technik

 

  • Brennwertkessel für Gas und Öl

 

 

 

  • ineffizient/veraltet

 

  • alte Brennwertkessel für Gas und Öl

 

  • Niedertemperaturkessel für Gas und Öl

 

 

D

 

  • ineffizient/veraltet

 

  • Niedertemperaturkessel für Gas und Öl

 

  • Standardkessel für Gas und Öl

Quelle: BMWK (Stand: März 2022)

Auch wenn Deine Heizung als ineffizient und veraltet gilt, folgt daraus keine Konsequenz für Dich. Das Effizienzlabel soll aufklären, wie sparsam eine Heizung mit Gas, Öl oder Strom umgeht. Du bist aufgrund des Labels nicht gezwungen, Deine Heizung auszutauschen.

Was kostet das Energielabel für bestehende Heizungen?

Das Energielabel ist für Dich kostenlos. Niemand darf Dir das Anbringen des Etiketts an Deine Heizung in Rechnung stellen. Gleichzeitig darfst Du aber auch nicht widersprechen, dass Deine Heizung das Energielabel bekommt. Sowohl als Mieter als auch als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses musst Du es dulden, wenn eine Altanlage das Label bekommt.

Mit dem Aufkleben des Labels hat der Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur seine Pflicht noch nicht voll erfüllt: Er muss Dich auch über das Label und die Effizienzklasse Deiner Heizung aufklären und Dir eine Broschüre mit weiteren Informationen überreichen.

Ob das Gesetz (EnVKG) eingehalten wird, prüfen die Behörden der Bundesländer stichprobenartig. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen. 

Wer bringt das Energielabel an?

Nicht jeder darf einfach ein Energielabel an Deine Heizung kleben. Das EnVKG schreibt berechtigte Personen vor: unter anderem Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure und Energieberater dürfen das Energielabel anbringen. In der Regel wird das aber Dein Schornsteinfeger oder Deine Schornsteinfegerin bei der nächsten Kontrolle Deiner Heizung tun, dazu sind sie nämlich verpflichtet, wenn Deine Heizung älter als 15 Jahre ist (§ 17 EnVKG).

Was bringt das Energielabel?

Das Energielabel sagt Dir, ob Deine Heizung verschwenderischer mit Brennstoffen umgeht, als es nach dem aktuellen Stand der Technik sein müsste. Effiziente Heizkessel für Öl, Gas und Holz arbeiten mit Brennwerttechnik. Dabei nutzen sie auch die Wärme des Abgases. In Standardkesseln und Niedertemperaturkesseln steigt der Rauch dagegen mitsamt heißem Dampf auf und gelangt über den Schornstein nach draußen.

Ein Brennwertkessel benötigt so rund zehn Prozent weniger Brennstoff, um die gleiche Wärmemenge bereitzustellen wie ein Niedertemperaturkessel. Gegenüber einem Standardkessel ist die Einsparung noch deutlich größer.

Die Nutzung erneuerbarer Energien verringert Deinen Bedarf an Heizstrom, Gas, Holz oder Öl noch weiter. Mit einer solarthermischen Anlage lässt sich der Wärmebedarf (für Raumwärme und Warmwasser) beispielsweise zu 10 bis 20 Prozent decken; in Energiesparhäusern sogar noch stärker.

Wenn Du nicht weißt, mit welcher Technik Deine Gastherme oder Dein Ölkessel arbeitet, so verrät es Dir das Energieeffizienzlabel anhand der Effizienzklasse: Niedertemperatur- und Standardkessel für Erdgas und Heizöl gelten allesamt als ineffizient und sind in den Klassen C, D und E eingeordnet.

Wie viel Energie Du exakt einsparen kannst, wenn Du Dir eine neue Anlage zulegst, sagt Dir das Label aber nicht. Um das abschätzen zu können, solltest Du Dich beraten lassen. Mehr dazu liest Du im folgenden Abschnitt.

Wie kommst Du zur passenden effizienten Heizung?

Wenn Du effizienter heizen willst, kannst Du einen Heizcheck der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen. Der kostet 30 Euro, für einkommensschwache Haushalte ist er kostenlos. Berater kommen dazu zu Dir nach Hause und prüfen, wie effizient Deine Heizung eingestellt ist und wie energiesparend sie überhaupt arbeiten kann. Kleinere Fragen zum Thema kannst Du auch über ein Online-Formular stellen.

Willst Du anschließend in eine neue Heizung investieren, so hol Dir mehrere Angebote von Fachfirmen ein und lass Dir erklären, welche Heizungsart sich für Dein Haus eignet und wie viel Energie Du durch den Austausch sparen kannst. 

Tauscht Du einen alten, ineffizienten Heizkessel gegen eine neue Heizungsanlage aus, die erneuerbare Energien nutzt, bekommst Du dafür einen Zuschuss von der staatlichen Förderbank KfW. Möchtest Du hingegen Deine alte Heizung optimieren, kannst Du Dir das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördern lassen. Alle Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung.

Als Mieter sind Deine Möglichkeiten beschränkter, da Du nicht über den Tausch einer Heizung entscheidest. In Beratungsstützpunkten informieren Mitarbeiter von Verbraucherzentralen aber, ob Du viel oder wenig verbrauchst und was Du tun kannst, um Heizkosten zu sparen. Einfache Energiespartipps findest Du auch in unserem Ratgeber zum Heizkosten senken.

Welche Vorschriften gibt es für den Betrieb von Heizungen?

Das Energielabel dient rein der Information und verpflichtet Dich zu nichts. Es gibt aber ein weiteres Gesetz zum Betrieb von Heizungen, das Du kennen solltest. Wie lange Du noch mit Öl und Gas heizen darfst und welche Heizungsarten Du überhaupt einbauen darfst, wird seit 2024 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Dieses wird manchmal aus Heizungsgesetz genannt. Es gilt für neu errichtete Wohnhäuser wie auch für Heizungen in Bestandsgebäuden.

Wie lange alte Heizungen noch arbeiten dürfen, regelt das GEG ebenfalls. So müssen Standardkessel für Öl und Gas nach 30 Betriebsjahren aus den Wohnhäusern verschwinden (§ 72 GEG). Betroffen sind davon im Jahr 2025 alle Standardkessel, die 1995 oder früher in Betrieb gingen.

Ausgenommen sind nur Anlagen mit weniger als vier und mehr als 400 Kilowatt Nennleistung sowie Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen die Eigentümer mindestens seit 1. Februar 2002 selbst wohnen. Die Pflicht zum Kesselausbau gilt dann erst für die neuen Eigentümer ab Eigentumsübergang, also wenn das Haus verkauft oder vererbt wurde (§ 73 GEG).

Im GEG ist außerdem festgelegt, dass neue Heizungen in Neubauten als auch Bestandsbauten zu mindestens 65 Prozent mit regenerativen Energien arbeiten müssen (§ 71 GEG). Dazu gehören zum Beispiel Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärmeanschlüsse. Gas- und Ölheizungen dürfen nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen neu eingebaut werden und müssen bis 2045 komplett aus den Heizungskellern verschwinden. Alles, was Du zum Heizungstausch wissen musst, liest Du auch in unserem Ratgeber zum Heizungsgesetz.

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