Das Wichtigste in Kürze
- Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben und danach erst das Kind oder die Kinder als Schlusserben ein.
- Das kann steuerlich von großem Nachteil sein, weil nach dem Tod des zweiten Elternteils das Vermögen so groß ist, dass viel mehr Erbschaftssteuer fällig wird als nötig.
So gehst Du vor
- Den persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro kann ein Kind alle zehn Jahre nutzen. Vorzeitige Schenkung spart daher Erbschafts- und Schenkungssteuer.
- Statt eines Berliner Testaments kannst Du andere Varianten wählen, zum Beispiel die testamentarische Einräumung eines Nießbrauchsrechts oder ein Vermächtnis zugunsten des Kindes.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Wie Du Steuern ganz oder teilweise verhindern kannst, erfährst Du in der Finanztip-Checkliste „Erbschaftssteuer vermeiden“. Lade sie Dir hier herunter:
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Es ist nach wie vor der Klassiker für Eheleute mit Kindern: das Berliner Testament. Dabei setzen sich die beiden Ehepartner gegenseitig als Erben ein und die gemeinsamen Kinder als sogenannte Schlusserben. Wenn nach dem ersten Ehepartner der zweite gestorben ist, erben die Kinder alles was übrig ist. Doch das kann steuerliche Nachteile haben. Es gibt aber Möglichkeiten, diese zu vermeiden.
Was sind die Steuernachteile beim Berliner Testament?
Beim Berliner Testament kann es passieren, dass das Kind oder die Kinder am Ende das gesamte Vermögen der Eltern auf einmal erben und deshalb viel Erbschaftssteuer fällig wird. Das Berliner Testament ist zwar eine gute Idee, falls Ehegatten sichergehen wollen, dass der eine Partner im Todesfall des anderen weiterhin gut versorgt ist. Für dessen Erben allerdings kann es steuerlich problematisch werden.
Das zeigt das folgende Beispiel:
Albert und Berta sind verheiratet. In ihrem Berliner Testament legen sie fest, dass nach dem Tod des ersten Ehepartners der andere erbt und erst nach dessen Tod die gemeinsame Tochter Christa. Sowohl Albert als auch Berta haben jeweils 400.000 Euro Vermögen. Nach Alberts Tod erbt seine Ehefrau dessen 400.000 Euro. Kein Problem, ihr Freibetrag ist 500.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Noch im selben Jahr stirbt auch Berta. Christa erbt damit das gesamte Vermögen von 800.000 Euro. Ihr Freibetrag beträgt aber nur 400.000 Euro. Das bedeutet: Auf die restlichen 400.000 Euro muss sie 60.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen.
Ärgerlich, das Geld hätte man sich sparen können.
Wie läuft das mit dem Freibetrag beim Erben?
Der Freibetrag von 400.000 Euro steht normalerweise jedem Kind pro Erbfall und Schenkung von jedem seiner Elternteile zu. Anders beim Berliner Testament: Dadurch geht in unserem Beispiel der Tochter Christa ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro verloren, weil allein ihre Mutter Berta ihren Vater Albert beerbt hat und Christa anschließend beide Vermögensteile auf einmal erhält.
Das lässt sich folgendermaßen umgehen: Du kannst Deinem Kind bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen, um Deinem Nachwuchs später Erbschaftssteuer zu ersparen. Nutze die hohen persönlichen Freibeträge von 400.000 Euro pro Kind und Elternteil. Alle zehn Jahre kannst Du auf diese Weise Vermögen übertragen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.
Sterben die Eltern zehn Jahre nach der Schenkung oder später, wird die Schenkung nicht dem Erbfall zugerechnet, so dass die Erben den Freibetrag erneut beanspruchen können.
Erbrecht ist leider gar nicht so einfach. Mit ein bisschen Vorwissen kannst Du Deine Angelegenheiten aber gut regeln - und Steuern sparen.

Was hat es mit dem Pflichtteilsanspruch auf sich?
Beim Berliner Testament wird das Kind beim Tod des ersten Elternteils enterbt. Dadurch hat das Kind einen sogenannten Pflichtteilsanspruch.
Im eingangs dargestellten Beispiel geht Tochter Christa beim Tod ihres Vaters Albert wegen des Berliner Testaments leer aus. Aber sie könnte rein rechtlich ihren Pflichtteil gegenüber ihrer Mutter binnen drei Jahren geltend machen.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 19. Februar 2013, Az. II R 47/11) kann ihr helfen, Erbschaftssteuer zu sparen – selbst bei einem erst nachträglich geltend gemachten Pflichtteilsanspruch, also erst, wenn auch Berta gestorben ist. Die Richter ermöglichten nämlich einen steuerlichen Abzug als sogenannte Nachlassverbindlichkeit.
Mit Bertas Tod wird Christa sowohl Anspruchsinhaberin gegen Berta als auch deren Erbin. Zivilrechtlich erlischt dieser Anspruch auf den Pflichtteil – doch nicht steuerrechtlich, wie die BFH-Richter entschieden. Das bedeutet: Den Pflichtteilsanspruch, den Christa geltend gemacht hat, kann sie als Nachlassverbindlichkeit abziehen. Folglich sinkt ihre Erbschaftssteuerbelastung.
Noch mehr sparen mit Finanztip Deals!
200 € Neukundenbonus für die Eröffnung eines Wertpapierdepots, kostenlose Zeitschriften im Jahresabo und Bahntickets zum Super-Sparpreis. Solche und andere heiße Deals findest Du in unserem Schnäppchen-Portal.
Wie können Schlusserben Steuern sparen?
Im Erbschaftssteuergesetz ist vorgesehen, dass sich Schlusserben auf Antrag begünstigen lassen können, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (§ 15 Abs. 3 ErbStG). Interessant ist das in Fällen, in denen der Schlusserbe ein näheres Verwandtschaftsverhältnis zum Erstverstorbenen hat.
Ein abgewandeltes Beispiel verdeutlich das: Die Ehe von Albert und Berta ist kinderlos geblieben. Als Schlusserbe wurde der Sohn aus Alberts erster Ehe eingesetzt. Dieser könnte nun diese gesetzlich vorgesehene Begünstigung beantragen. Das bedeutet: Als Steuerklasse wird diejenige im Verhältnis zum erstverstorbenen Ehegatten angewendet und nicht diejenige zum Letztverstorbenen. Im Beispiel gilt für den Sohn aus Alberts erster Ehe nunmehr die günstigste Steuerklasse I.
Immer wenn der Schlusserbe ein näheres Verwandtschaftsverhältnis zum ersten verstorbenen Elternteil hat, sollte sich dieser darauf berufen. Das spart Erbschaftssteuer.
Welche Alternativen gibt es zum Berliner Testament?
Es gibt einige Möglichkeiten, allen Beteiligten beim Erben gerecht zu werden - und zugleich Steuern zu sparen. Nochmals: Das Berliner Testament kann steuerlich von großem Nachteil sein. Und da es nicht mehr geändert werden kann, sobald einer der beiden Partner verstorben ist, solltet Ihr Euch frühzeitig über Alternativen Gedanken zu machen.
Wir zeigen Dir jetzt die drei gängigsten:
Möglichkeit 1: Nießbrauch
Statt mit einem klassischen Berliner Testament lässt sich das Ziel, die Witwe oder den Witwer zu versorgen, auch anderweitig erreichen: durch die testamentarisch festgelegte Einräumung eines Nießbrauchsrechts. Gehört beispielsweise zum vererbten Vermögen ein vermietetes Haus, dann könnte die Miete nach dem Tod Alberts an Berta fließen, Christa aber Eigentümerin des Hauses werden. Mit dem Nießbrauch sinkt auch der steuerliche Wert des Hauses. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber Erbschaftssteuer Immobilien.
Möglichkeit 2: Testamentsvollstreckung
Berta könnte als Testamentsvollstreckerin mit der Verwaltung des Vermögens beauftragt werden, das Albert seiner Tochter Christa vererbt. Auch so bleibt Bertas Einfluss gewahrt, die steuerlichen Nachteile des Berliner Testaments werden verhindert.
Möglichkeit 3: letztwillige Verfügung
Eine weitere zivilrechtliche Möglichkeit ist, ein Vermächtnis statt des klassischen Berliner Testaments aufzusetzen. Die Erbfolge könnte so gestaltet werden, dass bereits beim Tod des Vaters Albert die Tochter Christa dessen Vermögen erbt und nicht erst nach dem Tod der Mutter. Durch eine letztwillige Verfügung könnten beide Elternteile dem Kind ein Vermächtnis einräumen und so dessen persönlichen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro ausnutzen. Dies setzt aber voraus, dass beide Elternteile das schon zu Lebzeiten so regeln.
Warum ist anwaltliche Beratung so wichtig?
Eine anwaltliche Beratung solltest Du Dir holen, wenn Du die steuerlichen Folgen des Berliner Testaments vermeiden willst. Denn in unserem Beispiel verliert die Schlusserbin, also die Tochter Christa, einen persönlichen Freibetrag. Und beim Tod der Mutter Berta wird das Vermögen derart angehäuft, dass Christa viel mehr Erbschaftssteuer zahlen muss als nötig.
Vermeiden kannst Du solche Situationen, indem Du zu Lebzeiten entsprechend Deiner Versorgungswünsche Vereinbarungen triffst. Hol Dir dazu Hilfe von einem versierten Erbrechtsanwalt oder einer Notarin – das könnte eine lohnenswerte Investition sein. Wie Du einen passenden Anwalt findest und mit welchen Kosten Du rechnen musst, liest Du in unserem Ratgeber.
Checkliste Erbschaftssteuer vermeiden
Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Verschaff Dir einen Überblick mit unserer Checkliste.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.