Rentenreform Darum muss die gesetzliche Rente reformiert werden

Jan Scharpenberg
Experte Rente

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Reform der gesetzlichen Rente ist dringender denn je.
  • Nach dem Scheitern des Rentenpakets II der Ampel-Regierung plant die Große Koalition noch in 2025 einen neuen Anlauf.
  • Laut Koalitionsvertrag soll die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 festgeschrieben werden.

So gehst Du vor

  • Die gesetzliche Rente allein wird auch mit Reform nicht für einen sorgenfreien Ruhestand reichen.
  • Wir empfehlen Dir daher: Sorge unbedingt zusätzlich privat vor.
  • Dafür hast Du verschiedene Möglichkeiten wie die betriebliche Altersvorsorge oder den Vermögensaufbau über ein Investment in ETFs.

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Der Eintritt der Baby-Boomer in den Ruhestand hat begonnen und damit eine große Herausforderung für das Rentensystem. Die Zahl der Beitragszahler sinkt und die Zahl der Rentenbeziehenden steigt. Wie kann die Rente auch künftig als Basisbaustein für die Altersvorsorge der Angestellten in Deutschland gesichert werden? Müssen wir mehr einzahlen oder muss das Rentenniveau gesenkt werden? Antworten auf diese Fragen wollte die Ampel-Koalition mit einer Rentenreform geben – dem sogenannten Rentenpaket II. Nach der Regierungskrise wurde es letztlich nicht umgesetzt. Was das für Deine Altersvorsorge bedeutet, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Bleibt das Rentenniveau bei 48 Prozent?

Nach dem gescheiterten Rentenpaket II ist es nun eine der Hauptaufgaben der neuen Bundesregierung, das gesetzliche Rentensystem zu reformieren. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD festgelegt, dass das Rentenniveau weiterhin bei 48 Prozent festgeschrieben werden soll. Gelten soll diese Haltelinie bis 2031, die Ampel-Regierung hatte ursprünglich eine Fixierung bis 2039 vorgesehen. Die aktuelle Regelung gilt noch bis zum Ende des Jahres 2025 (vgl. § 154 Abs. 3 SGB 6).

Ganz wichtig: Das bedeutet nicht, dass Du 48 Prozent Deines Gehalts als Rente garantiert bekommst. Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis zwischen der Rente einer Person, die 45 Jahre immer durchschnittlich verdient hat – dem sogenannten Eckrentner – und dem Durchschnittsverdienst der Angestellten jeweils nach Abzug der Beiträge für Sozialversicherungen.

Wenn die Bundesregierung nun die Untergrenze auf die 48 Prozent festschreibt, dann hebelt sie damit eigentlich zu Gunsten der Rentner und Rentnerinnen einen anderen Absicherungsmechanismus aus – nämlich den Nachhaltigkeitsfaktor. Der ist Teil der Rentenanpassungsformel und wirkt dämpfend auf jede Rentenerhöhung, indem er das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern in die Berechnungen mit einbezieht. Denn um die Finanzierung der Rentenerhöhung nach dem Generationenvertrag fair abzubilden, kann es nicht nur darum gehen, zu prüfen wie stark die Löhne gestiegen sind. Sondern auch darum, wie viele Menschen es gibt, die diese Löhne erwirtschaften. Dieser Mechanismus ist gemeint, wenn Du davon liest, dass eine bestimmte Anzahl Beitragszahler eine bestimmte Anzahl Rentenbezieher finanzieren und dass der demografische Wandel dafür sorgt, dass dieses Verhältnis sich mehr und mehr zu Ungunsten der Beitragszahler verschlechtert.

Aktuell gilt aber: Würde das Rentenniveau aufgrund der Lohnentwicklung unter 48 Prozent fallen, dann sorgt das dafür, dass der Nachhaltigkeitsfaktor außer Kraft gesetzt wird und die Renten erhöht werden müssen. Und zwar bis die 48 Prozent wieder erreicht werden.

Der Absicherungsmechanismus gegen zu geringe Renten im Verhältnis zu den Löhnen überschreibt also den Absicherungsmechanismus gegen zu wenig Beitragszahler im Vergleich zu Rentnern. An sich ist das allerdings nicht neu. Denn das Rentenniveau ist auch bisher mittels einer der beiden sogenannten Haltelinien bis 2025 auf 48 Prozent festgeschrieben.

Die zweite aktuell geltende Haltelinie betrifft den Beitragssatz. Diese regelt bisher, dass der Beitragssatz zur Ren­ten­ver­si­che­rung bis Ende 2025 nicht über 20 Prozent steigen darf. (§ 287 Abs. 1 SGB VI)

Das führt allerdings früher oder später zu einem Finanzierungsproblem. Denn wie soll das Rentenniveau langfristig beibehalten werden, wenn sich die Demografie in Bezug auf das Rentensystem verschlechtert und gleichzeitig der Beitragssatz nicht steigen soll? Was uns zum nächsten Kapitel und der nächsten Frage bringt.

Wird der Beitragssatz für die Rente steigen?

Voraussichtlich ja. Denn ein Rentenniveau von 48 Prozent lässt sich mittelfristig nicht ohne Anstieg des Beitragssatzes finanzieren. Im Koalitionsvertrag spricht die Bundesregierung zwar davon, dass die Kosten für die Haltelinie aus Steuermitteln ausgeglichen werden. Das könnte allerdings schwierig werden. Über den Beitragssatz steht im Koalitionsvertrag nichts geschrieben.

Die ehemalige Bundesregierung hatte berechnet, dass die Beiträge für die Rentenversicherung 2028 auf 20 Prozent und bis 2035 auf 22,3 Prozent steigen werden müssen. Einen Beitragssatz von über 20 Prozent gab es zuletzt 1997/98. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die jetzigen 18,6 Prozent sind im historischen Vergleich der vergangenen vier Jahrzehnte ein relativ niedriger Stand.

Lass uns mal anhand eines Beispiels schauen, wie sich ein steigender Beitragssatz auf Deinem Lohnzettel nach den jetzigen Prognosen auswirken würde. Merke: Vom Beitragssatz zahlst Du nur die Hälfte, die andere Hälfte zahlt Dein Arbeitgeber.

Brutto-Gehalt im MonatAbgabe an Rentenversicherung 2024Abgabe an Rentenversicherung 2028Abgabe an Rentenversicherung 2035
2.000 €186 €200 €223 €
3.000 €279 €300 €335 €
4.000 €372 €400 €446 €
5.000 €465 €500 €558 €

(Quelle: Eigene Berechnungen, Gesetzesentwurf zum Rentenpaket II, Stand 2024)

Es ist logisch, dass über höhere Beiträge die Einnahmenseite der Ren­ten­ver­si­che­rung gestärkt werden kann. Wenn es weniger Beitragszahlende gibt, lässt sich das Rentensystem auch an die Demografie anpassen, indem die mittelfristig kleiner werdende Anzahl an Rentenversicherten mehr einzahlen muss. Du siehst also, warum die Festschreibung des Rentenniveaus ein Gesetz zu Gunsten der Rentenbezieher wäre. Allerdings nicht nur der jetzigen, sondern auch der Künftigen.

Denn jeder Angestellte sammelt bereits während seines Arbeitslebens sogenannte Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt. Aus diesen Punkten errechnet sich später Deine Rente. Wenn nun die Renten erhöht werden, werden ganz konkret aber nicht die Auszahlungen direkt erhöht. Sondern der Wert eines Rentenpunkts. Damit steigt also auch der Wert Deiner Rentenansprüche in der Zukunft. Das Rentenniveau von 48 Prozent sichert daher nicht nur jetzige, sondern auch künftige Rentner und Rentnerinnen ab.

Neben der Haltelinie hatte die Ampel-Regierung weitere Maßnahmen geplant, um die gesetzliche Rente zu stärken: Die Einführung des Generationenkapitals und die Erhöhung der maximal möglichen Rücklage der Deutschen Rentenversicherung. Diese wurden aber ebenfalls nicht mehr umgesetzt.

Maßgeblich für die Entwicklung des Beitragssatzes wird allerdings die Lohnentwicklung sein. Diese war in der jüngeren Vergangenheit trotz hoher Energiepreise, Inflation und Krieg in Europa positiv. Daher hat die Deutsche Rentenversicherung zum Beispiel im Jahr 2022 nach eigenen Angaben 2,1 Milliarden Euro Überschuss verzeichnet. Und sie erwartet laut Rentenversicherungsbericht auch in den kommenden Jahren steigende Löhne.

Renten-Reform: Welche Maßnahmen werden diskutiert?

Wie auch schon in der Ampel-Regierung ist bei einer Renten-Reform die Einführung einer Pflichtversicherung für Selbstständige im Gespräch. Nach den nicht umgesetzten Plänen des bisherigen Regierung sollte die Option bestehen bleiben, als Selbstständiger aus der Pflichtversicherung auszutreten, sofern man ein privates Altersvorsorgeprodukt nachweisen kann. Bedingung: Es muss sowohl pfändungs- als auch insolvenzsicher sein. Aktuell würde dies nur auf Rürup-Verträge zutreffen, solange diese noch nicht ausgezahlt werden.

Selbstständige gehören in Deutschland neben Frauen und Alleinerziehenden zu den Gruppen, die am meisten von Altersarmut bedroht sind. Die Gründe dafür sind meist fehlendes Wissen und mangelnde oder zu stark schwankende Einkünfte, um sicher für das Alter vorsorgen zu können.

Eine weitere Idee ist das Einbeziehen von Beamten in das gesetzliche Rentensystem. Beamte haben mit dem Pensionssystem ihre eigene gesetzliche Versorgung für den Ruhestand. Beamtenpensionen sind im Allgemeinen deutlich höher als Auszahlungen der gesetzlichen Rente.

Im Koalitionsvertrag nennt die neue Bundesregierung zudem das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Die Einführung einer weiteren Förderung für den privaten Vermögensaufbau, die sogenannte Frühstart-Rente, ist ebenfalls geplant. Darüber hinaus hat die Große Koalition vor, arbeitende Menschen im Ruhestand mit Steuer-Erleichterungen zu entlasten. Das Konzept trägt den Namen Aktivrente.

Ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Zur Sicherung der Rente ist seit langem auch eine erhöhte Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt im Gespräch. Wie das Max-Planck-Institut in einer Studie von 2016 betonte, könnte dadurch mittelfristig eine Entlastung des Rentensystems erreicht werden, denn auch dadurch entstünden mehr Beitragszahler. Der FDP-Finanzexperte Christian Dürr forderte 2021 pro Jahr 500.000 Einwanderer für eine stabile Rente. Ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den bisherigen Prozess vereinfachen und mehr qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland locken.

Das Parlament hat daher Mitte 2023 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Dieses soll den bisherigen Prozess vereinfachen. Dementsprechend müssen Fachkräfte, die ein Studium oder eine Ausbildung in ihrem Herkunftsland vorweisen können, diese nicht mehr als Abschluss in Deutschland anerkennen lassen. Außerdem sollen Fachkräfte künftig auch in Bereichen arbeiten dürfen, die nicht ihrer Berufsausbildung entsprechen.

Nicht-EU-Bürger müssen vor der Einreise nach Deutschland zudem keinen  gültigen Arbeitsvertrag  mehr vorlegen. Stattdessen hat die Bundesregierung eine sogenannte Chancenkarte mit Punktesystem eingeführt. Wer als Fachkraft anerkannt ist, oder mindestens sechs Punkte in Kriterien wie Sprachfähigkeit oder mindestens eine zweijährige Berufsausbildung vorweisen kann, kann die Chancenkarte bekommen. Mit ihr dürfen Arbeitssuchende aus dem Nicht-EU-Ausland für zunächst ein Jahr einreisen und eine Nebenbeschäftigung oder Probearbeit aufnehmen. Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert ist.

Was bedeutet die gescheiterte Reform für Deinen Ruhestand?

Eines ist nach dem gescheiterten Rentenpaket II noch klarer als zuvor: Die gesetzliche Rente ist ein solider Grundstein, aber wer im Ruhestand keine finanziellen Sorgen haben will, kommt um eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge nicht herum.

Das bedeutet für Dich, dass Du Dir unabhängig von möglichen Rentenreformen so früh wie möglich Gedanken über Deinen persönlichen Vermögensaufbau machen solltest. Entscheidend für eine sichere Altersvorsorge ist neben einer guten Rendite vor allem ein langer Atem, mit dem Du Dein Geld anlegst.

Bei Finanztip empfehlen wir deshalb eine langfristige Investition in ETFs. Ganz wichtig: Langfristig bedeutet 15 Jahre und mehr. ETFs sind Fonds, die einen Index abbilden, daher auch Indexfonds heißen. Investierst Du in einen ETF, der den bekannten Index MSCI World abbildet, enthält dein Fond Aktien von knapp 1.400 der größten börsengehandelten Unternehmen aus 23 Industrieländern. Dadurch bekommst Du ein Mehr an Sicherheit. Wenn es bei einem Unternehmen nicht so gut läuft, gibt es immer noch viele andere Firmen, die etwaige Verluste ausgleichen. Finanztip rechnet für die kommenden Jahre mit einer durchschnittlichen Rendite von moderaten sechs Prozent pro Jahr für einen ETF auf den MSCI World.

Wenn Du neu in dem Thema bist und mehr wissen willst, schaust Du am besten erst einmal in unseren Ratgeber zu ETFs. Mit etwas Vorwissen kannst Du aber auch gleich unseren praktischen ETF-Finder nutzen oder im Ratgeber zum iShares MSCI World ETF weiterlesen.

Bei einer Vorsorge über den Betrieb musst Du schon genauer hinschauen. Wenn es sich um eine klassische Betriebsrente handelt, bei der nur Dein Chef einzahlt, solltest Du dieses Angebot mitnehmen. Anders sieht das bei der Entgeltumwandlung aus. Dabei zahlst Du von Deinem Bruttogehalt in einen geförderten Vertrag für eine betriebliche Altersvorsorge ein. Das sind häufig spezielle Lebens- oder Rentenversicherungen.

Durch die Einzahlung sparst Du Steuern und Sozialabgaben. Außerdem ist Dein Chef dazu verpflichtet, mindestens 15 Prozent der Höhe Deiner Einzahlungen beizusteuern. Wenn Du im Ruhestand bist, musst Du diese Betriebsrente aber versteuern und auch Krankenkassenbeiträge werden nach aktueller Rechtslage fällig, wenn Deine monatliche Auszahlung den Freibetrag von 187,25 Euro im Monat übersteigt. Das gilt es gegenzurechnen, weil es sich eben nicht immer lohnt. Auch die Frage, wie oft Du Deinen Arbeitgeber wechselst, spielt eine Rolle.

Wenn Du Dich für dieses Thema interessierst, kannst Du in unserem Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge weiterlesen, der viele hilfreiche Rechenbeispiele enthält.

Warum muss die gesetzliche Rente reformiert werden?

Im umlagefinanzierten Rentensystem werden die Renten aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beglichen. Das ist als Generationenvertrag bekannt. Wenn immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Ruheständler treffen, gerät das gewünschte Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung und damit des Rentensystems zu weit aus dem Gleichgewicht.

Quelle: Statistisches Bundesamt, 5. Februar 2025

Daher muss die Seite der Einnahmen gestärkt werden, indem zum Beispiel die Zahl der Beitragszahler, der Beitragssatz oder die Löhne der Beitragszahler erhöht werden.

Die Ausgabenseite müsste dennoch parallel verringert werden. Zum Beispiel, indem die Renten weniger stark steigen. Genau das ist in den vergangenen Jahren aufgrund des demografischen Wandels passiert. Daher ist das Rentenniveau in dieser Zeit gesunken, obwohl es zwischenzeitlich kräftige Rentenerhöhungen wie 2022 und 2023 gab. Das Rentenniveau liegt laut Bundesregierung aktuell bei 48,1 Prozent. 

Eine weitere und viel diskutierte Möglichkeit ist auch die Anhebung der Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Wenn Beitragszahlende länger einzahlen, wäre das gut für die Einnahmenseite und wenn Rentenbeziehende kürzer die Rente beziehen, wäre das gut für die Ausgabenseite. Ob das politisch überhaupt machbar und sozial gerecht wäre, ist jedoch fraglich.

Fakt ist: Das demografische Problem wird in Kürze stärker ins Gewicht fallen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1960er-Jahren, die sogenannten Babyboomer, in den Ruhestand gehen und damit eine Verschiebung von Beitragszahlern zu Rentenempfängern passiert, ohne dass auf der Einnahmenseite ein Ausgleich stattfindet. Gleichzeitig werden die Menschen immer älter. Das Durchschnittsalter der Deutschen ist laut Statistischem Bundesamt seit 1990 bis heute um fünf Jahre gestiegen. 

Zur anderen Seite der Medaille gehört ebenfalls – so hart es auch klingt: Das Ungleichgewicht in der Altersstruktur der Bevölkerung wird sich auf natürliche Weise wieder verbessern, wenn die Mitglieder der geburtenstarken Jahrgänge sterben und geburtenschwächere Jahrgänge nachrücken.

Allerdings kann das noch eine ganze Weile dauern. Wie das Bundesamt für Statistik zuletzt zur Bevölkerungsentwicklung vorausberechnet hat, könnte das erst 2070 der Fall sein. In der Zwischenzeit gehen auch die Kinder der Babyboomer in Rente, die im Vergleich ebenfalls eine überproportional große Bevölkerungsgruppe stellen. Das Bundesamt für Statistik spricht hierbei von einem “Echo-Effekt”. Bis 2070 ist es noch lange hin. Zu lange wurde allerdings nichts getan, um dem bereits bekannten Problem entgegenzuwirken. Daher ist eine Rentenreform ist in Deutschland dringender denn je.

Kommt jetzt auch eine Riester-Reform?

Genau wie bei der gesetzlichen Rente hatte sich die Ampel-Koalition auch für die private Altersvorsorge eine Reform auf die To-do-Liste geschrieben. Auch zu dieser Umsetzung kam es nicht mehr. Die aktuelle Regierung hat ebenfalls den Plan, die private Vorsorge zu stärken. Dafür soll die Riester-Rente reformiert werden.

Die Ampel-Regierung hatte dafür bereits einen fertigen Vorschlag in der Schublade. Dieser könnte in ähnlicher Form wieder aufgegriffen werden. Bei Finanztip empfehlen wir Riester-Verträge nur in speziellen Fällen, die Du in unserem Ratgeber zur Riester-Rente findest.

Welche Ideen für eine Reform der Riester-Rente diskutiert werden, liest Du in unserem Artikel zur Riester-Reform.

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