Grund­steu­er­er­klä­rung Frist verpasst Grundsteuer: Frist verpasst – das musst Du jetzt tun

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frist für die Abgabe der Grund­steu­er­er­klä­rung ist am 31. Januar 2023 in 15 Bundesländern und in Bayern am 30. April 2023 abgelaufen.

  • Die Finanzämter können nach Ablauf der Frist einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat festsetzen, müssen das aber nicht zwingend tun.

  • In den meisten Bundesländern bekommen Säumige ein Erinnerungsschreiben.

  • Ein Zwangsgeld und eine Schätzung seitens des Finanzamts drohen erst später.

So gehst Du vor

  • Warte nicht auf das Erinnerungsschreiben.

  • Gib Deine Grund­steu­er­er­klä­rung so schnell wie möglich ab, auch wenn Du eigentlich zu spät dran bist. Das geht kostenlos über das Online-Portal Elster.

  • Nutze dazu unsere bewährte Ausfüllhilfe für alle Bundesländer. Du kannst sie hier herunterladen:

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Bis zum Stichtag 31. Januar 2023 waren nur knapp drei Viertel aller Grund­steu­er­er­klä­rungen beim Finanzamt eingegangen.
Bist auch Du bei der Grundsteuer zu spät, musst Du unter Umständen mit Konsequenzen rechnen. Dir drohen ein Verspätungszuschlag, ein Zwangsgeld und eine Schätzung Deines Grundsteuerwerts durch das Finanzamt. Wenn Du jetzt aber denkst, dass Du zu spät bist und es keine Rolle mehr spielt, wann Du abgibst, liegst Du komplett falsch. Je später Du Deine Grund­steu­er­er­klä­rung abschickst, desto wahrscheinlicher drohen Dir Strafen.

Was droht Dir, wenn Du zu spät bist?

Prinzipiell gibt es drei Maßnahmen des Finanzamts, die auf Dich zukommen können.

  • Verspätungszuschlag: Der beträgt in der Regel 25 Euro pro Monat, kann aber auch darüber liegen. Dieser Zuschlag wird nicht automatisch festgelegt, es liegt immer im Ermessen des Finanzamts. Einige Bundesländer haben auch schon mitgeteilt, dass sie erst nach einem Erinnerungsschreiben Maßnahmen ergreifen werden. Auch in den anderen Ländern dürfte nur in Ausnahmefällen etwas passieren, wenn Du nur leicht zu spät abgibst.

  • Zwangsgeld: Gibst Du nach ein paar Monaten immer noch nicht ab, wird das Finanzamt neben einem Verspätungszuschlag auch ein Zwangsgeld androhen. Lässt Du dann die damit festgesetzte Frist verstreichen, kann tatsächlich ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden.

  • Schätzung: Schließlich wird das Finanzamt eine Schätzung vornehmen. Und eine Schätzung ist bisher noch nie zu Gunsten des Steuerzahlers ausgegangen. So kann es zum Beispiel passieren, dass Du ab 2025 eigentlich 300 Euro Grundsteuer zahlen müsstest, dank der Schätzung aber 500 Euro. Und das jedes Jahr. Zudem bleibt die Pflicht zur Abgabe der Steu­er­er­klä­rung immer noch bestehen.

Lass es nicht so weit kommen. Bist Du nur wenige Tage oder zwei, drei Wochen zu spät bei der Grundsteuer, dürfte in den meisten Fällen nichts passieren. Lade Dir die Ausfüllhilfe von Finanztip herunter und leg los.

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Wer bekommt ein Erinnerungsschreiben?

Alle Bundesländer außer Hamburg und Bayern hatten auf Anfrage von Finanztip schon Ende Januar 2023 angekündigt, dass sie in den kommenden Wochen Erinnerungsschreiben an die Eigentümer verschicken wollen, die ihre Grund­steu­er­er­klä­rung bisher nicht abgegeben haben. Bayern verlängerte kurz darauf die Frist auf Ende April 2023. 

Es ist davon auszugehen, dass in diesen Erinnerungsschreiben eine neue Frist gesetzt wird. Das bedeutet in den folgenden vier Bundesländern auch, dass bis dahin definitiv keine „Strafmaßnahmen“ des Finanzamts verhängt werden. Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben das Finanztip mitgeteilt.

In den anderen Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bleibt offen, ob Verspätungszuschläge sofort oder auch erst mit dem Erinnerungsschreiben erhoben werden können.

In jedem Fall ist ein Erinnerungsschreiben keine Fristverlängerung wie in Bayern. Du hast auch keinen Anspruch darauf und kannst Dich nicht darauf berufen, dass Du keins bekommen und deshalb noch nicht abgegeben hast.

Wann bekommst Du ein Zwangsgeld?

Das Zwangsgeld ist ein schärferes Schwert des Finanzamts. Damit soll, wie das Wort schon sagt, Deine Abgabe erzwungen werden. Es kann bis zu 25.000 Euro betragen, hängt aber erfahrungsgemäß auch von Deinen persönlichen Umständen ab. Mit mehreren Hundert Euro musst Du aber recht sicher rechnen. In der Regel wird Dir zuerst ein Zwangsgeld angedroht, verbunden mit einer neuen Frist. Bist Du auch dann zu spät bei der Grund­steu­er­er­klä­rung, wird das Zwangsgeld sicher fällig. Und selbst wenn Du es zusätzlich zum Verspätungszuschlag gezahlt hast, musst Du immer noch die Erklärung zur Grundsteuer abgeben.

Was passiert bei einer Schätzung?

Hast Du auch diese Frist verpasst, wird das Finanzamt zum letzten Mittel greifen: der Schätzung. Was das für Dich bedeutet, erfährst Du jetzt.

Zuerst werden die Finanzbeamten die Daten, die sie vielleicht schon haben oder besorgen können, zusammentragen. Etwa die Daten zum Grundstück. Sie werden dann aber Deine Wohnfläche schätzen. Und diese Schätzung wird nie zu Deinen Gunsten ausfallen. Bei einem Einfamilienhaus zum Beispiel weiß das Finanzamt nicht, wie groß die Wohnfläche ist, was zum Beispiel Keller ist, Dachboden oder ein separater Heizungsraum. Denn die zählen alle nicht zur Wohnfläche. Wie Du die Wohnfläche ermittelst, kannst Du im Ratgeber Grund­steu­er­er­klä­rung nachlesen.

So können dann beim Finanzamt am Ende zum Beispiel 250 Quadratmeter stehen, obwohl es eigentlich nur 150 Quadratmeter sind. Und dann hast Du ab 2025 deutlich mehr Grundsteuer zu zahlen als nötig - Jahr für Jahr. Und da spielt es gar keine Rolle, wie hoch der Hebesatz in Deiner Gemeinde oder Deiner Stadt ab 2025 sein wird.

Außerdem bleibt die Verpflichtung zur Abgabe der Grund­steu­er­er­klä­rung immer noch bestehen.

Warum solltest Du schnell noch abgeben?

Wenn Du aufmerksam gelesen hast, sollte das klar sein. Denn nur weil Du die Grundsteuer-Frist verpasst hast, ist es nicht egal, wann Du jetzt verspätet die Grund­steu­er­er­klä­rung abgibst. In den oben genannten vier Bundesländern umgehst Du bei schneller Abgabe vor dem Erinnerungsschreiben definitiv Zwangsmaßnahmen vom Finanzamt. Und auch in den anderen Bundesländern stehen die Chancen nicht schlecht, dass Du von einem Verspätungszuschlag verschont bleibst.

Lässt Du aber noch mehr Zeit ins Land gehen, wird es ernst. Irgendwann wird das Finanzamt keinen Spaß mehr verstehen und Verspätungszuschläge und gegebenenfalls ein Zwangsgeld festsetzen. Und das ist absolut unnötig, wenn Du ein bisschen Zeit in die Grund­steu­er­er­klä­rung steckst. Nutze dazu am besten unsere Ausfüllhilfe für Elster. Sie führt Dich Schritt für Schritt durch die Erklärung und gibt besondere Unterstützung bei den Stolpersteinen, also dort, wo es richtig kompliziert wird.

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