Das Wichtigste in Kürze
- Festnetz- und Internetverträge laufen zu Beginn meist über zwei Jahre. Danach kannst Du sie monatlich kündigen.
- Bei einem Wechsel solltest Du nicht selbst kündigen: Nur wenn Dein neuer Internetanbieter das für Dich übernimmt, gilt die Vorgabe, dass Du höchstens einen Tag offline bist.
- Ziehst Du um, ist das allein noch kein Kündigungsgrund. Manchmal kommst Du mit einem neuen Zuhause trotzdem aus Deinem alten Internetvertrag.
So gehst Du vor
- Vergleiche die aktuellen Preise der Internettarife mit einem Vergleichsrechner. Finanztip empfiehlt dafür Preisvergleich.de, Check24 und Verivox. Achte unbedingt auf die Grundgebühr ab dem dritten Jahr.
- Schließe Deinen neuen Vertrag über ein Vergleichsportal ab. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten.
- Gibt es Probleme beim Wechsel, wende Dich als erstes an Deinen neuen Anbieter. Kann er die Angelegenheit nicht lösen, bekommst Du Hilfe bei der Bundesnetzagentur.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Wer einen funktionierenden Internetanschluss hat, unternimmt meist nichts – und gibt dafür oft viel zu viel Geld aus. Denn unser Internetvergleich zeigt: Wenn Du alle zwei Jahre Deinen Internetvertrag wechselst, kannst Du über zwei Jahre locker 100 bis 200 Euro sparen. Trotzdem scheuen viele den Wechsel. Zu groß ist die Sorge, dass sie wochenlang ohne Internet dastehen, wenn etwas schiefgeht.
Diese Furcht ist aber nicht berechtigt. Denn ein reibungsloser Wechsel ist Dir gesetzlich zugesichert. Wenn etwas ohne Deine Schuld nicht klappt, muss Dein alter Anbieter Dich weiter mit Internet versorgen, bis der Wechsel durch ist. Wir zeigen Dir, wie Du Probleme schon vorab verhinderst und wie Du vorgehst, wenn doch mal etwas schiefläuft.
Wie gehst Du beim Wechsel vor?
Um Deinen Internettarif zu wechseln, suchst Du Dir zunächst einen neuen Vertrag über ein Vergleichsportal und gibst den Wechsel darüber in Auftrag. Der neue Anbieter kümmert sich um die Kündigung beim alten. Die beiden Anbieter müssen zusammenarbeiten, um Dir einen Wechsel ohne langen Internetausfall zu ermöglichen. Das ist im Telekommunikationsgesetz geregelt (§ 56 TKG).
Nutze die von Finanztip empfohlenen Vergleichsportale Preisvergleich.de, Verivox und Check24, um einen neuen Internettarif zu finden. Mit diesen Portalen kriegst Du gute Preise und Du kannst direkt über sie einen neuen Anschluss buchen.
Hast Du einen günstigen, neuen Internetanbieter gefunden, kommt der Wechsel. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Du von einem DSL-Anbieter zu einem anderen wechselst oder Deinen Internetanschluss von DSL auf Kabel umstellst – oder andersherum.
Achtung: Eine beliebte Falle beim Vertragsabschluss sind weitere Angebote wie zum Beispiel sogenannte Sicherheitspakete, die Du eine gewisse Zeit umsonst nutzen kannst. Danach sind diese kostenpflichtig, wenn Du sie nicht kündigst. Wähle solche Zusatzoptionen im Bestellprozess nicht aus und achte darauf, dass sie nicht in Deinem Warenkorb oder Deiner Vertragszusammenfassung aufgelistet sind.
Wie gelingt ein reibungsloser Wechsel des Internetanbieters?
- Lass Deinen neuen Anbieter für Dich kündigen. Kündige Deinen alten Internetvertrag nicht selbst. So ist ein unterbrechungsfreier Wechsel und eine komfortable Rufnummernmitnahme möglich, auch Portierung genannt. Egal ob Du über ein Vergleichsportal oder direkt bei der Webseite Deines neuen Anbieters wechselst – Du kannst im Bestellprozess angeben oder prüfen, dass Dein neuer Anbieter die Kündigung übernimmt.
- Achte auf die Richtigkeit der eigenen Angaben. Dein Name und Deine Anschrift müssen exakt mit denen beim alten Anbieter übereinstimmen. Schon ein falsches Zeichen, ein fehlender Bindestrich im Namen oder ein Buchstabendreher kann die Portierung verzögern. Soll der Anschluss künftig auf einen anderen Namen laufen, kannst Du das auch noch nach der Umstellung in die Wege leiten.
- Schließe Deinen Router am Tag der Schaltung am Internetanschluss an. Wenn Du einen Router direkt bei Deinem neuen Anbieter mietest oder kaufst, brauchst Du ihn für gewöhnlich am Tag des Anbieterwechsels nur einstecken und kannst nach einer Weile lossurfen. Wenn Du Dir selbst einen neuen Router kaufst, musst Du diesen auch selbst einrichten. Dazu kannst Du die Login-Daten bei Deinem neuen Anbieter anfordern, wenn er sie Dir nicht selbst geschickt hat. Diese Daten gibst Du in der Konfigurationsmaske Deines Routers ein.
Wie läuft der Anbieterwechsel Schritt für Schritt ab?

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 3. Dezember 2025)
Wer hilft bei Problemen mit dem Internet-Wechsel?
Wenn Du Probleme mit dem Wechsel hast, kannst Du den Kundenservice Deines neuen Anbieters anrufen. Dieser hilft Dir bei Problemen mit dem Anschluss und dem Mietrouter weiter. Das gilt auch, wenn Du den Router über Deinen Anbieter gekauft hast. Für Probleme mit Deinem eigenen, anderswo gekauften Router ist Dein Anbieter hingegen nicht zuständig und wird Dir höchstens aus Kulanz helfen.
Solltest Du Dir den Anschluss nicht zutrauen, kannst Du bei der Bestellung auch einen Einrichtungsservice buchen. Das ist zum Beispiel über Check24 möglich. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Kosten, die Du in der Kalkulation Deines monatlichen Durchschnittspreises beachten solltest.
Ist der Wechsel zu einem neuen Glasfaseranschluss genau so reibungslos?
Wenn Du Dir einen neuen Glasfaseranschluss legen lässt, ist der Wechsel etwas komplizierter, weil Dein Haus oder Deine Wohnung im Zweifel erst an das Glasfasernetz angeschlossen werden muss.
Bestellst Du einen neuen Glasfaseranschluss, ist es oft so, dass Dir nur ein grober Zeitraum für den Anschluss in Aussicht gestellt wird. In der Zeit beginnt Dein neuer Vertrag noch nicht, sondern Du bleibst so lange bei Deinem alten Anbieter, bis der Anschluss tatsächlich gelegt ist.
Mehr dazu erfährst Du im Finanztip-Ratgeber zum Thema Glasfaser.
Was machst Du, wenn es beim Wechsel Probleme gibt?
Bleibt das Internet am Tag nach dem Anschlusstermin ausgeschaltet, wendest Du Dich an den neuen Anbieter. Er muss dann mit Deinem bisherigen Anbieter regeln, dass dieser Deine Internetverbindung bis auf weiteres wiederherstellt. Für die Zeit, die der Anschluss über Deinen alten Anbieter läuft, kann dieser Dir weiter die bisherigen Gebühren berechnen. Allerdings um die Hälfte reduziert und taggenau abgerechnet. Beim neuen Anbieter zahlst Du dann erst, wenn der neue Anschluss steht.
Hast Du über Check24 gebucht? Dann übernimmt das Portal für Dich zusätzliche Kosten bis zu 100 Euro, wenn es zu Wechselproblemen kommt. Dazu solltest Du Dich direkt am ersten Tag beim Vergleichsportal melden. Außerdem nimmt das Unternehmen für Dich Kontakt mit dem Anbieter auf. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass Du die Probleme beim Wechsel nicht selbst verschuldet hast.
Klappt die Wiederherstellung des alten Anschlusses nicht oder hast Du andere Probleme mit den Anbietern, solltest Du Dich an die Bundesnetzagentur wenden. Sie nimmt dann Kontakt mit den Beteiligten auf, um den Sachverhalt zu klären. Das kann allerdings eine ganze Weile dauern.
Wenn beim Wechsel Probleme auftreten, darf das Internet maximal einen Arbeitstag lang ausfallen – sonst muss der alte Anbieter den Anschluss wieder herstellen. Das ist gesetzlich geregelt (§ 59 Abs. 2 TKG).
Dein alter Anbieter muss Deinen Anschluss so lange wiederherstellen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter erfolgreich war. Voraussetzung ist allerdings, dass der Wechsel nicht Deinetwegen fehlgeschlagen ist, etwa weil Du zum vereinbarten Technikertermin nicht zuhause warst.
Wie kannst Du Wechselprobleme überbrücken?
Übergangsweise kannst Du Dein Handy als mobilen Hotspot nutzen, um online zu bleiben. Auch mit einem Mobilfunk-Router kannst Du Dich mit dem Internet verbinden. Gibt es bei Dir einen Zugang zu einem öffentlichen W-Lan-Hotspot, ist das ebenfalls eine Alternative.
Viele Anbieter bieten Dir solche Übergangslösungen von sich aus an, wenn sie dem Problem nicht schnell genug Herr werden können.
Wann kannst Du Deinen Internetanbieter wechseln?
Die meisten Festnetz- und Internetverträge haben zu Beginn eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren, danach kannst Du sie monatlich kündigen. Die Kündigungsfrist darf maximal einen Monat zum Vertragsende betragen (§ 56 TKG). Das gilt auch für ältere Verträge, in denen eventuell etwas von einer automatischen Verlängerung um je ein Jahr steht. Denn das ist seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2021 nicht mehr zulässig.
Wie lange Dein Vertrag noch läuft und wann Du ihn spätestens kündigen musst, kannst Du Deiner aktuellen Rechnung entnehmen. Dort müssen Anbieter beide Angaben machen (§ 4 TKTransparenzV).
Damit der Wechsel reibungslos klappt, suchst Du aber am besten schon einige Zeit vor der Kündigungsfrist einen neuen Anbieter. Entdeckst Du ein tolles Angebot, kannst Du zum Beispiel bei vielen Anbietern schon ein halbes Jahr vor dem Ende Deines aktuellen Vertrages einen neuen abschließen. Dieser beginnt erst dann, wenn der aktuelle Vertrag ausläuft. Achtung allerdings bei Vodafone – zu diesem Anbieter solltest Du erst zu Ende der Mindestvertragslaufzeit wechseln.
Wieso solltest Du zu Vodafone nicht vor Ende der Mindestvertragslaufzeit wechseln?
Wenn Du zu Vodafone wechselst, beginnt Dein neuer Vertrag sofort und Du hast zeitgleich zwei Internetanschlüsse. Vodafone erlässt Dir seit 2019 im Gegenzug bis zu zwölf Monate lang die monatliche Grundgebühr, solange Du noch im alten Vertrag steckst. Dies berücksichtigen Vergleichsportale als eine Grundgebühr von null Euro im Durchschnittspreis, sodass es zu versteckten Kosten kommt.
Denn wenn Du über ein Vergleichsportal wechselst und angibst, dass Dein aktueller Vertrag zum Beispiel noch vier Monate läuft, berechnet das Vergleichsportal den durchschnittlichen Monatspreis unter Berücksichtigung der kostenlosen ersten vier Monate. In dieser Zeit musst Du allerdings weiterhin Deinen alten Vertrag bezahlen.
Um herauszufinden, wie viel Dich der neue Vertrag wirklich kostet, musst Du im Beispiel die letzten vier Monate Grundgebühr Deines alten Anbieters zum Durchschnittspreis hinzuaddieren. Die Kosten verschwinden schließlich nicht einfach – Du musst weiterhin für Deinen alten Anbieter bezahlen, auch, wenn Du in der Zeit bereits kostenlos Deinen neuen Vodafone-Anschluss nutzen kannst.
Ein weiteres Problem ist, dass die Grundgebühr meist in den ersten Monaten geringer ist als in späteren. Bei Vodafone bezahlst Du zum Beispiel für einen 100 Mbit/s-Kabeltarif im Dezember 2025 bei Abschluss über Verivox in den ersten neun Monaten rund 20 Euro Grundgebühr, danach 45 Euro. Im Beispiel zählen allerdings die ersten vier kostenlosen Monate auch zu dieser reduzierten Phase.
Das bedeutet, dass Du unter Umständen in den ersten vier Monaten noch die höhere Grundgebühr für Deinen alten Vertrag bezahlst und dann nur noch fünf statt neun Monate von Vodafones reduzierter Grundgebühr profitieren kannst. Das macht den Vertrag also unterm Strich teurer. Um einen Überblick über den tatsächlichen monatlichen Durchschnittspreis zu haben, solltest Du also besser erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu Vodafone wechseln.
Das Angebot von Vodafone kann aber auch Vorteile haben. Zum Beispiel, wenn Du mit Deiner aktuellen Verbindung Probleme hast und schnell wechseln möchtest, ohne mühsam ein Sonderkündigungsrecht zu erwirken.
Übrigens: Bei Abschluss über Preisvergleich.de kannst Du bei einem Vodafone-Vertrag einen Wunschtermin für den Anschluss angeben. So kannst Du bereits frühzeitig einen guten Vodafone-Vertrag eintüten. Bei Check24 und Verivox kannst Du dagegen nicht angeben, wann Dein Vertrag beginnen soll. Er wird bei den Portalen zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen, was bei Vodafone schon während der Vertragslaufzeit Deines alten Vertrags sein kann.
Musst Du bei einem Umzug Deinen Internetanbieter mitnehmen?
Wenn Du umziehst, musst Du Deinen Internetanbieter in der Regel mitnehmen. Du solltest ihn also möglichst frühzeitig über Deinen Umzug informieren. So hat er genügend Zeit, die Umstellung des Anschlusses vorzubereiten. Denn es kann passieren, dass ein Techniker Deinen neuen Anschluss vor Ort freischalten muss. Viele Anbieter berechnen für den Umzug eine einmalige Gebühr, die aber nicht mehr kosten darf als die Aktivierung eines neuen Anschlusses. Bei der Telekom kostet das zum Beispiel im Dezember 2025 rund 70 Euro. Die weiteren Vertragskonditionen dürfen sich aber nicht ändern (§ 60 TKG).
Wann darfst Du bei einem Umzug trotzdem kündigen?
Kann Dein bisheriger Anbieter kein Internet an Deiner neuen Adresse bereitstellen, dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch, wenn der Anbieter an der neuen Adresse nicht die im Vertrag vereinbarte Geschwindigkeit liefern kann. Es gilt dann eine Kündigungsfrist von einem Monat. Mit der Kündigung musst Du allerdings nicht bis zum Tag des Umzugs warten. Das heißt, Du solltest Deinen Anbieter so früh wie möglich über Deinen Umzug informieren und gegebenenfalls kündigen. So stellst Du sicher, dass Du am Tag des Auszugs aus dem Vertrag kommst, wenn Dein Anbieter Dich in der neuen Bleibe nicht versorgen kann (§ 60 Abs. 2 TKG).
Ziehst Du zu einer Person, die bereits einen Internetanschluss hat, gilt ebenfalls das Sonderkündigungsrecht. Denn dann ist der Anschluss bereits belegt und Dein Anbieter kann Dir kein Internet liefern. Hier greift rechtlich dasselbe Szenario wie oben. Das hat der Gesetzgeber bei der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes 2021 klargestellt.
Auch wenn Du gemeinsam mit jemanden in eine neue Wohnung einziehst und Ihr beide einen Internetanbieter mitbringt, könnt Ihr Euch aussuchen, welchen Vertrag Ihr in der neuen Wohnung nutzt. Für den nicht genutzten Vertrag habt Ihr dann ein Sonderkündigungsrecht. Seid Ihr beide beim selben Anbieter, ist dieser oft kulant und beendet einen der Verträge ohne Kündigungsfrist.
Wenn Du bislang in einer WG gewohnt hast und der Internetanschluss auf Deinen Namen lief, kannst Du den Vertrag häufig auf eine Mitbewohnerin oder einen Mitbewohner übertragen lassen. So muss Deine alte WG keinen neuen Vertrag abschließen und Du kannst an Deiner neuen Adresse zu einem anderen Anbieter wechseln. Dasselbe gilt auch bei einer Trennung, wenn Du ausziehst und der in der Wohnung bleibenden Person den auf Deinen Namen laufenden Vertrag überlassen möchtest.
Kannst Du bei langsamem Internet kündigen?
Ist Dein Internet langsamer als versprochen oder Du hast immer wieder Störungen, dann kannst Du seit Dezember 2021 außerordentlich kündigen. Das gilt auch, wenn Du nicht umgezogen bist. Allerdings musst Du die Probleme detailliert über mehrere Tage nachweisen. In unserem Ratgeber zu langsamen Internet erfährst Du, wie Du vorgehen solltest.
Mehr dazu im Ratgeber Internettarife
- Alte Internetverträge sind oft zu langsam oder zu teuer. Wenn Du clever vergleichst und regelmäßig wechselst, kannst Du schnell alle zwei Jahre 100 bis 200 Euro sparen.
- Die günstigsten Tarife findest Du über Vergleichsportale. Wir empfehlen Preisvergleich.de, Verivox und Check24.
- Wenn Du mit Deinem Internettarif zufrieden bist, kannst Du oft mit einem kurzen Anruf bei Deinem Anbieter einen Rabatt aushandeln.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.



