Kirchensteuer So kannst Du Deine Kirchensteuer berechnen

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Kirchensteuer zahlen müssen in Deutschland wohnende Mitglieder einer evangelischen oder katholischen Kirche sowie Mitglieder der jüdischen Kultusgemeinden, nicht jedoch Muslime oder Christlich-Orthodoxe.
  • Die Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg beträgt acht Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer, in allen anderen Bundesländern sind es neun Prozent.

So gehst Du vor

  • Gezahlte Kirchensteuer kannst Du in der Anlage Sonderausgaben Deiner Steuererklärung absetzen.

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Peter Maffay war laut Medienberichten von einem Fan zum Glauben bekehrt worden. Um zu Gott zu finden, muss man offenbar nicht unbedingt in der Kirche sein, denn Maffay ist nach eigener Auskunft „schon vor vielen Jahren“ ausgetreten. Dadurch hat der Rockmusiker enorm bei der Kirchensteuer gespart.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg jeweils acht Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer. In allen anderen 14 Bundesländern sind es einheitlich neun Prozent

Maßgeblich ist als sogenannte Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen, welches das Finanzamt ermittelt, nachdem Du Deine Steuererklärung abgegeben hast.

Gibst Du als Angestellter keine Erklärung ab, bleibt es bei der gezahlten Kirchensteuer, die Dein Chef schon mit der Lohnsteuer ans Finanzamt überwiesen hat. Das wäre aber keine gute Entscheidung, denn dann kannst Du die gezahlte Kirchensteuer auch nicht von der Steuer absetzen. Mehr dazu im Kapitel Wie holst Du Dir Kirchensteuer zurück? 

Die Berechnung der Kirchensteuer ist im Einkommensteuergesetz geregelt (§ 51a EStG).

Wie hoch ist die Kirchensteuer für kinderlosen Single?

zu versteuerndes Einkommen 2025

20.000 €

30.000 €

40.000 €

Einkommensteuer

1.639 €

4.303 €

7.320 €

Kirchensteuer 8 %
Bayern und Ba-Wü

131 €

344 €

586 €

Kirchensteuer 9 %
andere Bundesländer

148 €

387 €

659 €

Quelle: BMF-Steuerrechner, Werte gerundet auf volle Euro (Stand: 25. November 2025)

Wann zahlst Du keine Kirchensteuer?

Selbst wenn Du kirchensteuerpflichtig bist, kann es passieren, dass Du trotzdem keine Kirchensteuer zahlen musst. Liegt Dein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags wird keine Einkommensteuer fällig - und damit auch keine Kirchensteuer. 

Der Grundfreibetrag beträgt 2025 bei einer Einzelveranlagung 12.096 Euro. Verheiratete, die sich zusammen veranlagen lassen, profitieren vom doppelten Wert in Höhe von 24.192 Euro. Im Jahr 2024 waren es noch 11.784 und 23.568 Euro.

Was ist mit der Kirchensteuer, wenn Du Kinder hast?

Hast Du Kinder, für die Du Anspruch auf einen Kinderfreibetrag hast, zahlst Du etwas weniger Kirchensteuer als vergleichbare Personen ohne Kinder. Denn ein Kinderfreibetrag senkt die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer. 

Du solltest die Kinderfreibeträge am besten in Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann zahlst Du jeden Monat weniger Kirchensteuer. 

Greift die Kirchensteuer auch für Sachleistungen?

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können für Sachzuwendungen eine pauschale Lohnsteuer ansetzen (§ 37b EStG). Sachzuwendungen sind steuerpflichtige Geschenke oder sonstige Sachleistungen an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Der Kirchensteuersatz bei solchen Pauschalierungen ist in der Regel niedriger, in Baden-Württenberg zum Beispiel 5,5 Prozent. Wer keiner Kirche angehört, sollte seine Firma darauf hinweisen, damit diese bei der Lohnsteuerberechnung keine Kirchensteuer abführt.

Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte, denn bei ihnen ist eine pauschale Lohnsteuer von 2, 20 oder 25 Prozent möglich (§ 40a EStG). Auch darauf ist Kirchensteuer fällig. Unabhängig davon, ob Du überhaupt Kirchenmitglied bist, führt Deine Firma je zur Hälfte Kirchensteuer für die katholische und die evangelische Kirche ab.

Wenn Du jedoch keiner Kirche angehört, ist ein Widerspruch des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin möglich (Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. November 1989, Az. I R 14/87). Unterbleibt dies, müssen sogar Nichtmitglieder Kirchensteuer zahlen.

Was ist Kirchengrundsteuer?

Neben der Kirchensteuer vom Einkommen gibt es in den Bistümern Limburg und Speyer eine Kirchensteuer vom Grundbesitz - die Kirchengrundsteuer. Sie betrifft kirchensteuerpflichtige Eigentümer und Eigentümerinnen von Immobilien in Rheinland-Pfalz und Teilen von Hessen. Hier ziehen die Städte und Gemeinden zusammen mit der Grundsteuer zehn Prozent des Grundsteuermessbetrags als Kirchensteuer ein.

Was hat es mit dem Kirchgeld auf sich?

Das Kirchgeld ist eine besondere Form der Kirchensteuer und fließt direkt an die Kirchengemeinde. Der niedrigere Kirchensteuersatz von acht Prozent in Bayern wird damit begründet, dass zusätzlich zur Kirchensteuer ein obligatorisches Kirchgeld zu zahlen ist. Hierbei stufen sich die Kirchenmitglieder selbst einkommensmäßig ein und überweisen das Kirchgeld direkt an ihre Kirchengemeinde – zusätzlich zur bereits monatlich abgeführten Kirchensteuer. 

Es gibt zwei spezielle Varianten des Kirchgelds, das allgemeine und das besondereKirchgeld.

Was ist das allgemeines Kirchgeld?

Wer arbeitlos, Hausfrau/-mann oder im Studium ist, hat nur geringe Einkünfte und muss deshalb an seine Kirchengemeinde das allgemeine Kirchgeld zwischen 24 und 72 Euro im Jahr zahlen. Fällig ist dieses immer, wenn das Kirchenmitglied volljährig ist und die Einnahmen oberhalb des Existenzminimums, also dem Grundfreibetrag, liegen. Das allgemeine Kirchgeld gibt es vor allem in Rheinland-Pfalz und im Rheinland.

Was ist das besonderes Kirchgeld?

Diese Form des Kirchgelds betrifft ausschließlich Ehen, bei denen nur entweder Ehefrau oder Ehemann Kirchenmitglied ist und sich beide für die Zusammenveranlagung entschieden haben. Das besondere Kirchgeld beträgt zwischen 96 und 3.600 Euro jährlich. Es greift erst ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro.

Das besondere Kirchgeld verlangen aktuell alle evangelischen Landeskirchen mit Ausnahme der bayerischen sowie die römisch-katholischen Bistümer außerhalb Bayerns, Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens. 

Mehr dazu kannst Du auf der Seite Kirchensteuer wirkt der evangelischen Landeskirchen nachlesen.

Das Finanzamt berechnet sowohl die Kirchensteuer als auch das besondere Kirchgeld und setzt im Steuerbescheid den höheren Betrag fest. Bereits gezahlte Kirchensteuer rechnet es an.

Immer wieder klagen Steuerpflichtige gegen das besondere Kirchgeld – erfolglos. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat keine rechtlichen Bedenken (EGMR in mehreren Entscheidungen vom 6. April 2017). Wer das besondere Kirchgeld vermeiden will, dem bleibt nur der Austritt oder der Wechsel der Religionsgemeinschaft als Ausweg.

Wie holst Du Dir Kirchensteuer zurück?

Du kannst Dir mit einer Steuererklärung gezahlte Kirchensteuer teilweise zurückholen. Denn die gezahlte Kirchensteuer – und gegebenenfalls das Kirchgeld – ist unbeschränkt als Sonderausgabe abzugsfähig (§ 10 Absatz 1 EStG).

Dazu gibst Du die gesamte gezahlte Kirchensteuer und gegebenenfalls das Kirchgeld in der Anlage Sonderausgaben an. Erstattete Kirchensteuer musst Du dort ebenfalls eintragen.

Achtung: Nicht abzugsfähig ist die Kirchensteuer als Zuschlag auf die Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen. Grund hierfür: In Paragraf 32d Absatz 1 Satz 3 EStG ist geregelt, dass im Fall der Kirchensteuerpflicht die Abgeltungssteuer um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer gemindert wird.

Kannst Du bei einer Abfindung Kirchensteuer zurückbekommen?

Ja, das ist möglich, aber passiert nicht von allein. Ein Teilerlass von 50 Prozent der Kirchensteuer ist aber übliche Praxis bei sogenannten außerordentlichen Einkünften, zu denen eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gehört. 

Die Abfindung kann zwar nach der Fünftelregelung etwas ermäßigt besteuert werden, dennoch ist darauf Kirchensteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag zu zahlen. Und das sind dann schon erhebliche Beträge.

Als Kirchenmitglied kannst Du deshalb beim Kirchensteueramt Deiner Diözese bei Katholiken oder Deiner evangelischen Landeskirche einen Teilerlass der Kirchensteuer auf die Abfindung formlos beantragen. Das geht auch noch Jahre rückwirkend. Ob Du einen Teil der Kirchensteuer zurückerhältst, steht allein im Ermessen des Kirchensteueramts. Einen Rechtsanspruch hast Du nicht.

Wer ist zuständig bei Problemen mit der Kirchensteuer?

Die Zuständigkeit liegt entweder beim Finanzamt oder beim Kirchensteueramt

  1. Für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens beziehungsweise der Einkommensteuer ist das Finanzamt zuständig. Einsprüche sind innerhalb eines Monats dort schriftlich einzulegen.
  2. Bei einer Falschberechnung der Kirchensteuer oder der Berechnung einer „fiktiven Einkommensteuer“ gemäß Paragraf 51a Absatz 2 EStG legst Du Deinen Einspruch beim zuständigen Kirchensteueramt ein.

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Wie lässt sich die Kirchensteuer kappen?

Um eine relativ hohe Kirchensteuer bei sehr gut verdienenden Personen zu vermeiden, ist in den meisten Kirchen und Bundesländern eine Kappung der Kirchensteuer auf 2,75 bis 4,0 Prozent des zu versteuernden Einkommens möglich. 

Ansonsten ist bei der Kirchensteuer die gezahlte Lohn- und Einkommensteuer die Bemessungsgrundlage, bei der Kappung aber nicht. Voraussetzung ist, dass die sogenannte Kappungsschwelle überschritten wird. Diese ist in den Landeskirchensteuergesetzen geregelt. 

Achtung: Nur in Bayern gibt es keine gesetzliche Kappungsgrenze. Daher ist dort als einzigem Bundesland grundsätzlich keine Begrenzung der Kirchensteuer möglich. Allerdings können Kirchen aus Billigkeitsgründen durchaus einen teilweisen Erlass gestatten. Die bayerischen Kirchen unterhalten eigene Kirchensteuerämter.

In Berlin zum Beispiel kann die Kirchensteuer auf 3,0 Prozent des zu versteuernden Einkommens gekappt werden. Das betrifft aber wirklich nur Leute, die deutlich im Bereich des Spitzensteuersatzes sind.

Was musst Du für die Kappung der Kirchensteuer tun?

Lebst Du in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland, musst Du die Kappung bei der zuständigen Diözese oder Landeskirche beantragen. Dafür genügt ein formloses Schreiben sowie die Kopie des letzten Einkommensteuerbescheids.

In allen anderen Bundesländern müssen Steuerzahlende außer der Steuererklärung nichts weiter unternehmen, weil das Finanzamt von sich aus die günstigere Kirchensteuer berechnet.

Wie läuft ein Austritt aus der Kirche ab?

Willst Du aus der Kirche austreten, gehst Du mit Deinem Personalausweis oder Reisepass zum Standesamt. In manchen Kommunen ist das Amts- oder Kreisgericht verantwortlich. Verheiratete benötigen manchmal auch die Heiratsurkunde.

Vor Ort füllst Du das Kirchenaustritts-Formular aus und unterschreibst es. In manchen Städten und Gemeinden musst Du eine Gebühr zwischen 25 und 100 Euro bezahlen. Lass Dir eine Bestätigung für den Kirchenaustritt aushändigen, damit Du auch nach einem Umzug einen Nachweis hast. Je nach Bundesland endet die Kirchensteuerpflicht entweder im Folgemonat oder einen Monat später. 

Da das Bundeszentralamt für Steuern Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin automatisch über Deinen Kirchenaustritt informiert, ist keine Meldung ans Finanzamt erforderlich. Kontrolliere aber vorsichtshalber Deine Gehaltsabrechnungen in den Folgemonaten.

Warum solltest Du Dir einen Kirchenaustritt gut überlegen?

Zwar sparst Du mit dem Austritt aus der Kirche die komplette Kirchensteuer. Es gibt kaum eine andere Steuer, die sich so leicht vermeiden lässt. Bedenke aber, dass die Entscheidung, ob Du in der Kirche bleibst oder eventuell “nur” die Konfession wechselst, in erster Linie eine Frage des Glaubens sein sollte und keine rein materielle Entscheidung. So sind die Kirchen in Deutschland auch Träger vieler sozialdienlicher Einrichtungen.

Natürlich steht es Dir frei, die im Fall eines Austritts gesparte Kirchensteuer an andere soziale Einrichtungen eigener Wahl zu spenden. Spenden kannst Du ebenfalls von der Steuer absetzen. 

Wie viele Menschen sind in der Kirche?

Jedes Jahr verlieren die Kirchen in Deutschland Mitglieder. Das liegt daran, dass mehr Mitglieder austreten oder sterben als neue Mitglieder hinzukommen. Die bisher größten Austrittszahlen gab es im Jahr 2022. Damals traten knapp 523.000 Menschen aus der katholischen Kirche und rund 380.000 Mitglieder aus der evangelischen Kirche aus.

Diese Zahlen sind danach zurückgegangen. 2024 waren es “nur noch” rund 322.000 weniger in der katholischen und 345.000 in der evangelischen Kirche.  

Damit waren Ende 2024 nur noch rund 19,8 Millionen Menschen Mitglied in der katholischen und knapp 18 Millionen in der evangelischen Kirche. Es sind also mittlerweile nur noch knapp 38 Millionen Deutsche in einer der beiden genannten Kirchen und damit kirchensteuerpflichtig.

Wer muss überhaupt Kirchensteuer zahlen?

Du bist kirchensteuerpflichtig, wenn Du in Deutschland wohnst und Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft bist. Diese Gemeinschaften müssen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt sein.

Welche Religionsgemeinschaften erheben Kirchensteuer?

Kirchensteuer erheben dürfen alle katholischen Kirchen, die altkatholische Kirche, die evangelischen Landeskirchen, freireligiöse Gemeinden, die Französische Kirche zu Berlin, die Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona, die Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz, die jüdischen Kultusgemeinden sowie die israelitischen Religionsgemeinschaften.

Protestanten, Katholiken und Juden sind demnach kirchensteuerpflichtig. Diese Religionsgemeinschaften nahmen mit der Kirchensteuer in den vergangenen Jahren rund 13 Milliarden Euro jährlich ein.

Welche Religionsgemeinschaften erheben keine Kirchensteuer?

Die orthodoxen Kirchen und die evangelisch-freikirchlichen Gemeinden dürften Kirchensteuer von ihren Mitgliedern erheben, verzichten jedoch darauf. Dazu zählen beispielsweise auch die Zeugen Jehovas, die Heilsarmee, die Alevitische Gemeinde Deutschlands, die Neuapostolische Kirche sowie Bahá’í.

Muslimische Religionsgemeinschaften sind in Deutschland keine anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts und dürfen daher keine Kirchensteuer verlangen. Das betrifft gut vier Millionen Muslime. Auch Buddhisten, Adventisten, Baptisten und Methodisten müssen keine Kirchensteuer zahlen.

Wer zieht die Kirchensteuer ein?

Anders als in anderen Ländern kümmern sich in Deutschland die allermeisten Kirchen nicht selbst um das Einziehen der Kirchensteuer. Nur in Hamburg existieren einige wenige Kirchengemeinden, die die Kirchensteuer selber einziehen. Auch die Französische Kirche zu Berlin kümmert sich selbst darum.

Zuständig in Deutschland für das Einziehen der Kirchensteuer ist ansonsten das Finanzamt. 

Als Arbeitnehmer oder Beamtin findest Du auf Deiner monatlichen Gehaltsabrechnung den Posten Kirchensteuer. Diese führt Dein Chef direkt vom Lohn ans Finanzamt ab, wenn Deine elektronische Lohnsteuerkarte das entsprechende Merkmal trägt, zum Beispiel „ev“.

Die Finanzämter erhalten also die Kirchensteuer - und geben diese dann an die jeweilige Kirche weiter. Allerdings abzüglich einer Verwaltungskostengebühr von 3 bis 4,5 Prozent.

Was ist mit der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen?

Seit 2015 wird neben der Abgeltungssteuer und Soli auch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge von Deiner Bank direkt ans Finanzamt abgeführt. Die Bank ruft hierbei die beim Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten Daten ab, also auch die Kirchenzugehörigkeit. 

Du kannst diesem Datenabruf schriftlich widersprechen. Dann musst Du aber die Anlage KAP in Deiner Steuererklärung ausfüllen und dort Deine Kapitalerträge angeben. In diesem Fall veranlagt das Finanzamt hierfür die Kirchensteuer. Im Steuerbescheid weist es die zu zahlende Kirchensteuer aus.

Was ist bei verschiedenen Konfessionen?

Ist in einer Ehe eine Person beispielsweise katholisch, die andere evangelisch, und nur eine hat zu versteuernde Einkünfte, dann ziehen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und das Finanzamt die Kirchensteuer von der Person ein, die arbeitet - und verteilen die Kirchensteuer dann hälftig auf die Kirchen beider Eheleute. Deshalb müssen beide in ihrer Steuererklärung auf die unterschiedlichen Konfessionen hinweisen.

Autoren
Udo Reuß

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